Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - pifolog

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Steuern / Re: Steuer Beamter verheiratet welche lohnsteuerklasse
« am: 03. Juli 2014, 01:43:30 »

Hallo Gabrielle,
auch von mir ein sorry. Ich sehe es genau so wie kembser.

Im bis jetzt gültigen Doppelbesteuerungsabkommen ist eindeutig geregelt:
Auf Beamtenbezüge aus D ist der crédit d'impôt gleich dem Betrag der diesen Einkünften entprechenden französischen Steuer. Oder in der französischen Fassung:  „Ce crédit d'impôt est égal ... au montant de l'impôt français correspondant à ces revenus...“
Die Höhe des crédit richtet sich also ausschließlich nach der französischen Steuer, nicht nach der in D einbehaltenen. Deshalb spielt es tatsächlich keine Rolle, wieviel in D bezahlt wurde.

Diesen Bestimmungen trägt auch das Steuerformular 2047 Rechnung.
Beim richtigen Eintrag unter VI ( revenus ...ouvrant droit à un crédit...) findest du gar kein Feld, in dem du eine deutsche Steuer eintragen könntest.
An welcher Stelle hast du die denn angegeben? Technisch ginge das nur unter VII. Doch diese Rubrik ist für Einkünfte vorgesehen, die exonérés sind. Beamtenbezüge gehören nicht dazu.
Zum Nachlesen im DBA sind die Artikel 14 und 20(2)a,cc aufklärend.

Mir sieht die ganze Geschichte nach einem riesigen Missverständnis aus.

Grüße


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Rund um's Kind / Re: Nachwuchs in Frankreich
« am: 02. Juli 2014, 13:49:16 »

Ich meine diesen Rechner hier:
http://www3.finances.gouv.fr/calcul_impot/2014/simplifie/index.htm

Du ermittelst vorab das steuerrelevante französische Nettoeinkommen.
Das entspricht dem deutschen Jahresbrutto minus den deutschen Sozialabgaben oder dem Jahresnetto plus einbehaltener Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer.

Danach erhältst du in 4 Schritten mit dem Rechner dein Steuerergebnis.
1.  bei Familienstand (unter dem ersten grünen Balken) 'M' anklicken, mehr nicht.
2.  Geburtsjahre der Eheleute (unter dem dritten grünen Balken) eintragen.
3.  ins Feld 1AJ (unter dem achten Balken) gehört das gesamte französische Netto der Eheleute,
     oder nach Partner aufgeteilt in 1AJ und 1BJ.
4.  valider anklicken (ganz am Ende).
Et voilà bei 'montant net à payer' siehst du das Ergebnis.

Mit eurem zukünftigen Baby kannst du auch schon rechen.
Dazu gibst du bei 'personnes à charge' (unter dem sechsten Balken) ins Feld 'F' eine 1 ein und darunter ein fiktives Geburtsjahr zB 2012.

Nun hast du echte belastbare Zahlen und kannst selbst entscheiden, ob die Steuern für dich ein lohnender Aspekt sind oder nicht.


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Arbeiten / Re: Arbeiten in Frankreich, wohnen in Deutschland
« am: 02. Juli 2014, 13:40:53 »

Die aktuellen Sätze der verschiedenen Sozialabgaben, sogar in deutscher Sprache, hat die Französische Botschaft veröffentlicht.
Hier: http://www.ambafrance-de.org/IMG/pdf/sozabgaben14.pdf

Wer da nachrechnet, kommt insgesamt auf gut 23% für Arbeitnehmer. Diese Abgaben sind demnach in F nicht niedriger, sondern höher als in D.
Dagegen werden sie in F bei der Steuer günstiger behandelt als in D.


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Rund um's Kind / Re: Nachwuchs in Frankreich
« am: 27. Juni 2014, 23:36:07 »

@ElsassNeuling

Über Steuern werden die abenteuerlichsten Geschichten erzählt, die einer sachlichen Nachprüfung selten standhalten.
Doch du kannst dir selbst Gewissheit verschaffen und deinen Mann dann mit harten Fakten überzeugen.
Dazu gibt es ein geniales Werkzeug, den Online-Rechner der französischen Finanzverwaltung. Der ist gratis, anonym, sehr genau, schnell und einfach zu bedienen.
Falls du jetzt selbst rechnen möchtest, sag es. Dann wird es hier Hilfe und die notwendigen Informationen geben.


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Rund um's Kind / Re: Nachwuchs in Frankreich
« am: 23. Juni 2014, 19:35:41 »
Als Single lohnt es sich z. B. nicht wirklich - das hat sich ein Kollege meines Mannes vor nicht allzu langer Zeit ausgerechnet.

Das muss man nicht glauben.
Die Rechnung des Kollegen, die diese Aussage belegen soll, würde ich gern mal schwarz auf weiß sehen.


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Steuern / Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« am: 08. Juni 2014, 14:23:30 »

Ja, die deutschen Zinsen müssen bei 2TS erscheinen.
Distributions würde ich mit Ausschüttungen oder Erträge übersetzen, für die hier laut Überschrift kein Freibetrag 'abattement' gewährt wird und das betriftt nicht nur Zinsen aus D.

Bei 2047 darfst du diese Zinsen nicht unter IV,1 bei TS eintragen (falls du das gemeint hast), nur unter IV,2B.
Sie werden dann während der Online-Erklärung automatisch ins Hauptformular nach 2TS übertragen. Dazu füllst du zuerst 2047 aus und klickst am Schluss dieses Formulars auf 'report'.


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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: ecotaxe
« am: 25. Mai 2014, 18:38:39 »

Die Steuer-CV für nahezu jedes Modell findet man bei 'LaCentrale.fr' unter fiches techniques.
Hier der Link: http://www.lacentrale.fr/fiche-technique-auto.php

Danach müssten es 10cv sein.



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Steuern / Re: Kapitalertragssteuer
« am: 25. Mai 2014, 18:37:23 »

Hast du es inzwischen gefunden?
Bei 'crédit d'impôt', da wo auch deine anderen in D versteuerten Einkünfte stehen mit Betrag und Gutschrift?
Erscheinen die deklarierten Dividenden dort nicht, wäre die Frage eher an den von dir beauftragten Steuerberater zu stellen.


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Steuern / Re: Kapitalertragssteuer
« am: 20. Mai 2014, 23:13:35 »

 Wenn ich aber 25 % in Deutschland und 25 % in Frankreich zahlen muss, bin ich bei 50 %....
 

Ja wenn, wenn ...
Aber so zu rechnen ist müßig. Du zahlst tatsächlich weder 25% in D noch 25% in F.

25% Deutschland ?
Davon erstattet dir F 15% in Form einer Steuergutschrift. Von den deutschen Steuern verbleiben dann noch 10%, die du dir auf Antrag zurückholen kannst.
Es bleibt dabei, unterm Strich zahlst du in D weder 25, noch 15, noch 10%.
Es sind eher 0,00.
(Um ganz genau zu sein, wenn ein Fachmann dir deine konkrete Rechnung aufmacht, rechnet er mit einem Abschlag in D von 26,375% inklusive Soli und einer F-Vergütung von 17,7% nach D-Steuern. Dann bleiben wegen unterschiedlicher Bemessungsgrundlagen eventuell noch gut 1% D-Steuern an dir hängen.)

25% in F mit Sozialabgaben ?
So einen Satz gibt es bei Dividenden nicht, weder pauschal noch individuell.
Von den gezahlten Dividenden sind 40% steuerfrei. Der Rest wird individuell versteuert. Die Sozialgaben betragen einheitlich 15,5% auf die Dividende.
 
Für die tatsächliche Belastung heißt das konkret:
Liegt der persönliche Spitzensteuersatz (frz. taux marginal) bei 14%, beträgt diese, einschließlich Sozialabgaben auf Dividenden etwa 23%, bei einem Steuersatz von 30% sind es dann 32%, bei 41% ca. 38%.
Und dann kommt nichts mehr dazu.

Und jetzt kannst du wirklich rechen, ob sich das überhaupt lohnt.  ;)


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Steuern / Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« am: 19. Mai 2014, 01:46:15 »

Ok, jetzt habe ich verstanden.

Was ich bisher gehört habe, hat es wohl einige Probleme wegen der neuen Abschlagssteuer von 24% auf Zinsen gegeben.

Geblieben ist Eintrag der Bruttozinsen bei 2TR.
Bei 2CK muss der Betrag stehen, der als Steuerabschlag einbehalten wurde. (Das ist der Normalfall, wenn nicht vorher ein Antrag auf 'dispense' gestellt wurde, der übrigens jährlich zu erneuern ist).
Die Zinsen werden so zum individuellen Satz versteuert. Wenn da nichts steht, kann doppelte Besteuerung drohen.

Alternativ ist auch eine pauschale Versteuerung der Zinsen zu 24% möglich, wenn die Zinseinnahmen 2013 pro Steuerhaushalt weniger als 2000€ betrugen und kein Antrag auf 'dispense' gestellt wurde. Die Zinsen sind dann bei 2FA einzutragen.
Auf jeden Fall würde ich meine Bank in die Pflicht nehmen, wenn sie schon keine Bestätigung verschickt und von ihr konkrete Hilfe beim Ausfüllen erwarten.

Das alles betrifft nicht Zinsen aus Deutschland.



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Steuern / Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« am: 18. Mai 2014, 19:48:11 »

Hallo Matthias,

so ganz verstehe ich deine Frage nach 2TR nicht.
Geht es um deutsche Zinsen, dann ist nach wie vor 2TS richtig, wie es auch im aktuellen Formular 2047 steht.
(ok, die Bezeichnung des Feldes ist jetzt irreführend).
Bei Zinsen aus Frankreich könnte TR möglich sein. Doch das geht dann aus der Bankbescheinigung hervor, wenn die Zinsen nicht schon 'préremplis' sind.


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Steuern / Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« am: 16. Mai 2014, 20:46:28 »

Hallo,
war heute bei meinem Bankberater - der macht für viele hier auch die Steuererklärung.
Grund war, weil ich seit 15 Jahren zum ersten Mal das Formular Cerfa.3916 zugeschickt bekommen habe (Declaration ausländischer Konten) und mich darüber mal informieren wollte.

Auf diesem Formular (oder als Beiblatt bzw. Kopie) will das Finanzamt nur die Konten wissen, wo Zinsen angefallen sind (also zb. keine Girokonten).



Ralph, dein Bankberater liegt hier nicht richtig.

Zinsen sind kein Kriterium, das eine Meldepflicht auslöst. Nur der Charakter des Kontos zählt.
Zitat aus den Anmerkungen am Ende des Formular 3916:
„Les comptes à déclarer sont ceux ouverts hors de France auprès d’un établissement bancaire ou de tout autre organisme, administration publique ou personne (notaire, agent de change, etc.) recevant habituellement en dépôt des valeurs mobilières, titres ou espèces“.

Im Mai 2010 gab es schon mal eine ähnliche Diskussion. Deshalb hatte ich bei der französischen Finanzverwaltung (DGFiP) konkret nachgefragt, ob auch ein Girokonto (frz.: compte chèques oder compte courant) gemeldet werden muss und deren Antwort hier im Forum veröffentlicht: „Oui ces comptes sont également concernés“.

Noch eindeutiger geht für mich nicht. Trotz verwirrender anders lautender Meldungen.

Nach meinem Verständnis geht es bei dieser Bestimmung auch nicht um die Verfolgung von Steuersündern sondern um den Kampf gegen Geldwäsche mit ihrem Ziel, kriminelle Gelder aus Erpressung, Korruption, Dogen- und Waffenhandel usw. über den Bankenweg legal, also 'weiss' zu machen.


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Steuern / Re: Kapitalertragssteuer
« am: 16. Mai 2014, 00:55:46 »

Auf Dividenden eine Kapitalertragsteuer von 50% ?
Kann niemals richtig sein.
Und Kapitalertragssteuer plus Sozialabgaben = 50% ?
Auch nicht, selbst wenn der Spitzensteuersatz bei 45% liegt.
Des Rätsels Lösung könnte sein:
Die Deutschen haben dir  -wie üblich-  25% abgezogen, die du jedoch unterm Strich nicht berücksichtigen darfst. Denn die Franzosen vergüten in ihrer Steuerberechnung 15% und die restlichen 10% erstattet der deutschen Fiskus auf Antrag. Im Ergebnis hast du dann in D nichts bezahlt und die Rechnung sieht dann ganz anders aus. Frag mal deinen Berater danach.
Und ja, die Belastungen auf Dividenden sind in Frankreich höher als in D, allein weil wie bei Lohn und Gehalt auch auf diese Einkommen in F Sozialabgaben fällig sind.


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Steuern / Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« am: 13. Mai 2014, 02:29:51 »

Bei diesem Thema 'Angabe von Auslandskonten' geht es nicht um steuerrelevante Auskünfte. Deshalb sind hier keine Zinsen und schon gar keine Kontostände zu deklarieren.
Auf Blanko-Papier reichen die Angaben wie Name der Bank, Kontonummer, Art des Kontos aus, wie schon einige Foristen berichtet haben.

Zu deinen anderen Fragen, die Steuern betreffen:
Zinsen aus D sind in F anzugeben und zwar alle, die du 2013 bekommen hast. Das Guthaben selbst auf diesen D-Konten ist uninteressant.

Die Zinsen auf Livret A sind steuerfrei und nicht zu erklären.
Revenus des valeurs et capitaux mobiliers sind üblicherweise Zinsen und Dividenden aus Geldanlagen. Ein Recht auf 'abattement' gibt es da nur bei Dividenden, bei Zinsen nicht.
Die Abschlagssteuer von 7,5% (prélèvement libératoire) betrifft hier nur französische Lebensversicherungen.


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Steuern / Re: frais réels
« am: 13. Mai 2014, 02:17:44 »

4,55 ist pauschal, also kein Nachweis nötig, geht allerdings nur, wenn es keine Betriebskantine gibt.
Mit konkretem Nachweis kann man auch höhere Beträge absetzen, greift aber nur, wenn das tägliche Essen mehr als 9,10€ gekostet hat.


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