Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - pifolog

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 »
166
Steuern / Re: Deutsch- Französiches Steuerrecht
« am: 09. September 2014, 14:02:21 »

Zu der Abfindung, so grob:
25.000€ zahlst du nicht in F. Selbst wenn die 68000 voll versteuert werden müssen und ein komplettes Jahreseinkommen noch hinzukommt, gibt sich der F-Fiskus schon mit ca. 14.000€ zufrieden.
Es gibt wohl Gestaltungsmöglichkeiten, damit die Abfindung nicht zu 100% F-steuerpflichtig ist. Nur wie das genau aussehen muss, soll ein Vollprofi sagen.
 
In Steuerfragen berät die Arbeitskammer des Saarlandes auch Grenzgänger. Eigentlich sehr kompetent, manchmal etwas schwergängig.
Steuerberater an der Saar mit F-Kompetenz kenne ich selbst keinen. Allerdings wurde hier im Forum mehrfach eine Frau Reichertz aus Völklingen empfohlen, wobei es auch Kritik an deren Honoraren gab (ob berechtigt oder nicht ..??) .


167
Steuern / Re: Deutsch- Französiches Steuerrecht
« am: 08. September 2014, 16:08:16 »

Die Vergleichsrechnung kann irgendwie nicht stimmen.
Mit Familienstand verheiratet und 1 Kind, entsprechen 1.500€ F-Steuer einem Jahresbrutto vom ca. 49.000, 3.000€ D-Steuer einem Brutto von ca. 39.000.
Nur eins kann richtig sein. Nimmt man die 39.000 und trägt im F-Rechner bei 1AJ den steuerrelevanten Betrag 30810 ( Brutto – 21% D-Sozialabgaben ) ein, ergibt das 0,00€ Steuern. Der Unterschied D-F wäre demnach 3.000 pro Jahr.


168
Steuern / Re: Deutsch- Französiches Steuerrecht
« am: 08. September 2014, 02:18:12 »

Deine Kriterien an einen Steuerberater sind immens hoch.
Wenn ich die wortwörtlich nehme, müsste er sich auskennen im deutschen Steuerrecht, im französischen, in den Doppelbesteuerungsabkommen plus den Verständigungsvereinbarungen und der aktuellen Rechtsprechung und das noch perfekt, im privaten und gewerblichen Bereich?
Da fallen mir nur große Kanzleien ein (mit entsprechenden Beratungssätzen).

Vielleicht hast du das auch ganz anders gemeint.
Wenn du konkret auf deine Situation bezogen fragst, gibt es hier im Forum bestimmt vielfältige Hilfe.


169
Behörden / Re: Einfach nur ein Girokonto !?
« am: 26. August 2014, 22:42:26 »

Versuch es mal bei der Banque Postale.
In Saargemünd gibt es 2 Filialen, die eine Kontoeröffnung ohne Terminabsprache versprechen; weil's schnell gehen soll.



170
Steuern / Re: Arbeitnehmer-Sparzulage
« am: 22. August 2014, 02:15:16 »

Danke für die Rückmeldung.
Ist hier leider nicht selbstverständlich.



171
Steuern / Re: Frage zu Steuern
« am: 22. August 2014, 02:10:31 »

@PaulchenPanter

Nee, gibt’s leider nicht.
Aber eine deutsche Gebrauchsanweisung dazu habe ich hier in den letzten 6 Wochen schon zweimal gepostet.
Zusätzlich findest du eine etwas veraltete Anleitung in deutsch hier im Wiki  http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Steuersimulation_online
Das müsste doch hilfreich sein.

(Mal so nebenbei gefragt: Ist hier im Forum jemand bereit für eine aktualisierte Version im Wiki technische Hilfe zu leisten?)


172
Steuern / Re: Frage zu Steuern
« am: 22. August 2014, 01:59:21 »

hallo Matthias#28,

wie ich auf 4.000€ Steuern komme? Ganz einfach.
In dem geschilderten Fall beträgt das deutsche Brutto 45.000. Doch in F wird nicht das Brutto versteuert. Es muss um die einbehaltenen deutschen Sozialabgaben vermindert werden, die so 21% betragen. Danach bist du bei 35.550€, die jetzt das zu versteuernde Einkommen in F darstellen. Gibst du diesen Betrag bei dem von dir erwähnten Simulator im Feld 1AJ ein, erhältst du als Ergebnis dann genau 3.988€ Steuern im Jahr.

Ich fände es gut, wenn wir uns einigen könnten, damit Lemikinge nicht noch mehr widersprüchliche Aussagen zu F-Steuern erhält.
(Zu deiner Info: Die Pauschalierung von 10% nimmt das Programm selbst vor und darf deshalb bei der Dateneingabe nicht vorher abgezogen werden).

Grüße


173
Steuern / Re: Frage zu Steuern
« am: 21. August 2014, 01:47:27 »

Die Leute reden viel.
Bei 45.000 brutto, Grenzgänger, Single, ohne Kinder zahlst du in F an Steuern viel weniger als in D und viel mehr als ein D-Monatsnetto.
Tatsächlich sind es so ungefähr 4.000€ im Jahr.


174
Steuern / Re: Arbeitnehmer-Sparzulage
« am: 16. August 2014, 00:13:37 »

Es stimmt, die Arbeitnehmer-Sparzulage bekommt man als Grenzgänger unabhängig vom Einkommen und zwar vom Deutschen Finanzamt. Den Antrag dort muss man selbst stellen. Wenn die Bausparkasse dabei hilft, gut. Wenn nicht, auch nicht schlimm, man braucht sie dazu gar nicht. Ihre jährliche Bescheinigung über die Höhe der auf dem Sparvertrag eingegangenen vermögenswirksamen Leistungen reicht dem Finanzamt als Beleg.
Anders sieht es bei der Wohnungsbauprämie aus. Da bekommst du als Grenzgänger nichts vom deutschen Staat.

Du wohnst in Forbach? Für einen Vertrag frag mal bei der benachbarten Sparkasse nach, die kennen sich in Grenzgänger-Fragen aus.
Speziell zu Bausparen hier der Link auf französisch:
https://www.sparkasse-saarbruecken.de/clients_francophones/sparen_und_anlegen/vermoegenswirksame_leistungen/bausparen/index.php?n=%2Fclients_francophones%2Fsparen_anlegen%2Fvermoegenswirksame_leistungen%2Fbausparen%2F


175
Steuern / Re: Steuern zahlen die letzten 4 Monate?
« am: 07. August 2014, 00:35:25 »

Es kommt drauf an.
Im Jahr des Umzuges selbst zahlst du tatsächlich keine Steuern in F.
Aber!
Das kann im Folgejahr nachgeholt werden, weil man in F immer nachträglich zahlt.
Guck mal hier: http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Steuern_in_Frankreich
und da speziell unter 'Zeitlicher Ablauf des Steuerverfahrens'.

Nur die Höhe des Einkommens ab Umzugstermin nach F zählt, ob für dieses Jahr Steuern in F fällig werden oder nicht.




176

Also muss ich zum französischen Nettolohn die 24% Sozialabgaben dazu rechnen, ...

Ja, ...und dann? Dann bist du wieder beim Brutto und das ist irrelevant für die F-Steuer.

Du zahlst ja deutsche Sozialabgaben, so ungefähr 21%. Wenn du damit die Rechnung, wie schon beschrieben, mit dem Simulator der F-Finanzverwaltung machst, hast du mit monatlich brutto 4000 ein Netto von 2.774€, nach Steuern.
Dein Beispiel:
4000 brutto minus 21% Sozialabgaben macht 3160.
Das bekommst du monatlich von deinem D-Arbeitgeber ausbezahlt und darauf sind in F die Steuern zu entrichten.
Rechnest du aufs Jahr hoch, sind das 37.920. Dieser Betrag, im Rechner bei finances.gouv. eingegeben, bringt eine Jahressteuer von 4.628€.
So ergibt sich ein monatliches Netto von 2.774€  ( (37920 – 4628) /12 ).

Das von dir errechnete 2.400 D-Netto gilt nur, wenn du kein Grenzgänger bist und in D versteuern musst.

PS:
Die 2400 sind wohl ohne Kirchensteuer gerechnet.
Als Mitglied einer Religionsgemeinschaft zahlst du mit Wohnsitz D auch als Österreicher zwangsweise Kirchensteuer, monatlich so gut 60€.
So sans halt, die Piefke ;)


177
Steuern / Re: Steuerfaktor Kind
« am: 04. August 2014, 22:40:53 »

Doch, doch halbe Kinder bei der Steuer gibt es auch in F, bekannt unter dem Begriff 'résidence alternée'. Dazu müssen die getrennt lebenden Eltern einige Bedingungen erfüllen. So grob beschrieben: Beide müssen das gemeinsame Sorgerecht auch faktisch ausüben. Dann wird in der Steuerermittlung ein Familienquotient von 0,25 für das Kind gewährt.


178

Stimmt, es kann nicht stimmen.
Du verstehst unter netto etwas anderes als der Franzose. Wenn der von netto spricht, meint er brutto minus Sozialabgaben (in F ca. 24%) und Schluss. Genau so geht auch der Rechner bei salaire-net vor. Er ermittelt und berücksichtigt dabei keine Steuern.


179

Hallo,

Zu 1 
Ja, doch die französische Steuer wird nie als Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen, sondern du musst immer eine Einkommensteuererklärung machen für das vergangene Jahr. Also, was du 2014 in D verdient hast, erklärst du erst 2015 und zahlst dann Ende 2015 die Steuern für 2014.

Zu 2 
Für die D-Steuer kenne ich das: http://www.arbeitskammer.de/online-dienste/ak-nettolohnrechner.html
Für die F-Steuer nimm den offiziellen Rechner der Finanzverwaltung.
http://www3.finances.gouv.fr/calcul_impot/2014/simplifie/index.htm
Du ermittelst vorab das steuerrelevante französische Nettoeinkommen.
Das entspricht dem deutschen Jahresbrutto minus den deutschen Sozialabgaben.
Danach erhältst du in 4 Schritten deine Steuern.
1.  bei Familienstand (unter dem ersten grünen Balken) ''C' für alleinstehend anklicken,
     oder 'M' für verheiratet, mehr nicht.
2.  Unter dem dritten grünen Balken Geburtsjahr (Jahre bei Eheleuten) eintragen.
3.  Ins Feld 1AJ (unter dem achten Balken) gehört das französische Netto.
4.  Ganz am Ende 'valider' anklicken.
Et voilà bei 'montant net à payer' siehst du das Ergebnis.

Zu 3
Für die Steuern solltest du dir umgehend eine Grenzgänger-Bescheinigung besorgen. Andernfalls zieht der deutsche Arbeitgeber monatlich deutsche Lohnsteuer ab. Die kannst du zwar über eine deutsche Einkommensteuererklärung zurück bekommen, aber das dauert.

Zu 4
Diese Seite von Infobest bringt viele Infos.
http://www.infobest.eu/de/umzug-ins-nachbarland/


180
Wohnen / Re: Löschung der Grundschuld wie in Deutschland?
« am: 27. Juli 2014, 23:40:42 »

In F wird keine Grundschuld sondern eine Hypothek eingetragen. Der Unterschied ist klein aber nicht unbedeutend.
Anders als die Grundschuld gilt eine Hypothek ausschließlich nur für den Kredit, für den sie eingetragen wurde. Wird durch laufende Rückzahlungen dieser Kredit reduziert, verringert sich die Hypothek entsprechend. Ist der Kredit ganz zurückgezahlt, ist die Hypothek gegenstandslos. Egal was im Grundbuch steht. Eine Löschung ist da gar nicht nötig, wie Dirks Notar auch empfohlen hat.



Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 »