Grenzgaenger Forum

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Jetzt wirds doch verzwickt. Die Zeit vor Eheschließung war die Verlobte ja keine Grenzgängerin und muss da in D versteuern. Eine gemeinsame Erklärung wäre, falls überhaupt möglich, nicht vorteilhaft.
Es kann allenfalls über den günstigsten Zeitpunkt der offiziellen Übersiedlung nachgedacht werden. Auch da sind die 6 Monate schon mal in der Dikussion. Mich hat die Zahl noch nie überzeugt und vorgerechnet hat das auch noch niemand. Zudem wirkt sich eine fixe Pauschale ( zB Werbungskosten in D ) bei unterschiedlichen Einkommen auch unterschiedlich aus. Es kommt also auch auf die Höhe des Einkommens an.

Am besten, selbst ausrechnen.
Für die französische Seite ist das schnell simuliert.
Ausgang ist das französische Netto, das entspricht deutschem Brutto minus deutschen Sozialabgaben.
Boursorama bietet einen einfachen Rechner an:
hier: https://www.boursorama.com/patrimoine/impots/simulateur/impot-revenu

Bei Simulation express sind nur 3 Eingaben nötig.
prélèvemant à la source "non",
Familienstand "célibataire",
revenus nets imposables  = französisches Netto (aller Monate in F) minus 10% .

Für Deutschland weiß ich nicht. Da sind andere fachkundiger.

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Hallo Saarbrücker,
du schilderst jetzt einen Spezialfall. Nämlich ein Partner ist Grenzgänger und der andere nicht. In diesem besonderen Fall stimmt, was du sagst.
Nur, um keine Verwirrung aufkommen zu lassen.
Ich hatte eher auf den Regelfall abgestellt  - beide sind Grenzgänger und hatten vor Heirat einzeln in F versteuert -  und dann ist meiner Aussage unter b) doch absolut zuzustimmen.  Oder?

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Hallo,
zu:
a)  Piepegal. Ihr entscheidet, ob ihr für das Hochzeitsjahr eine gemeinsame Erklärung oder 2 getrennte abgeben wollt. Und die betrifft dann immer das komplette Jahr, also von Januar bis Dezember.

b) Wenn die Einkommen ziemlich gleich sind, gibt es in F keine Vorteile für Verheiratete. Doch je größer der Einkommensunterschied umso bedeutender der Vorteil. Auf keinen Fall steht ein Ehepaar schlechter da als vorher unverheiratet.

c) Durch Eheschließung verschlechtert man sich steuerlich nicht. Eventuell wird der Vorteil gegenüber D etwas bescheidener ausfallen.

Für F kann man das mit dem bekannten Simulator des Finanzministeriums auf den Euro genau ausrechnen.  Für D weiß ich nicht.

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Zur Ermittlung der technischen Daten wie CV und Co2 Ausstoß nehme ich die fiches techniques von lacentrale und zur Kostenberechnung auch den Simulator von service public.
Ich kann mich auch an eine Seite erinnern, die beides in einem Aufwasch berücksichtigte. So ganz dunkel diffus erscheint da irgendein Service von BNP Paribas in meinem Gedächtnis.

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Arbeiten / Re: Reinigungskraft anmelden Privathaushalt
« am: 10. November 2019, 19:10:48 »
Im Gegensatz zu Deutschland ist Schwarzarbeit bei Reinigungskräften im Haushalt hier eher nicht die Regel.
Du hast 2 legale Möglichkeiten, wie schon von spirou erwähnt.

Du beauftragst eine Firma. Die berechnet dir so 22 – 24 € die Stunde und kümmert sich um alles. Ersatz bei Urlaub und Krankheit der Kraft. Bei den Steuern bekommst du die Hälfte als crédit d‘impôt erstattet.

Oder du stellt selbst ein und bist Arbeitgeber. Bezahlung Untergrenze Mindestlohn (smic) + Sozialabgaben als Arbeitgeber. Beispiel, du zahlst 11€ Stundenlohn dann fallen zusätzlich ca. 7€ Sozialabgaben Arbeitgeberanteil an. Von diesen 18 € erhältst du ebenfalls die Hälfte erstattet.
Die Bürokratie ist sehr vereinfacht. Alle Details unter den Stichworten ‚emploi à domicile‘ und CESU oder hier:
 https://www.cesu.urssaf.fr/info/files/pdf/Tout.pour.simplifier.l'emploi.a.domicile.pdf

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Versicherungen / Re: Deutsche Versicherungen in Frankreich
« am: 27. Oktober 2019, 14:04:14 »
Grenzgänger sind fein raus,
was gesundheitliche Zusatzversicherungen betrifft, Zahn- Krankenaus- Arzt-, Apothekentkosten. Sie können wählen, ob die Behandlung in D oder F erfolgen soll.  Die französische assurance complémentaire, eine Zusatzversicherung, die nach deutschen Maßstäben für nen Appel und ein Ei erhältlich ist, kann von jedem in D Pflichtversicherten abgeschlossen werden. Der Clou: Es gibt Versicherer, die verschiedene Kosten auch in D erstatten.
Auf Anhieb fallen mir 2 ein, Crédit Mutuel und Harmonie Mutuelle.
Wer Mitglied bei den ‚Frontaliers‘ ist, kennt die bereits und bekommt obendrauf noch einen speziellen Rabatt.

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Steuern / Re: Monatliche Zahlungen
« am: 21. Oktober 2019, 22:03:34 »
Wegen Löschung bei Serverwechsel, hier nochmal als Nachtrag

Ja, es ist so wie Frontalier schreibt. 
Dennoch kann es zu Nachforderungen oder auch Erstattungen genau für das Jahr 2018 kommen. Ich habe einige Zeit gebraucht, um die Logik zu ergründen. Dazu muss man wissen, dass nur die regulären Einkünfte 2018 steuerfrei sind. Beim Grenzgänger typisch also Lohn- und Gehaltszahlungen aus D. Andere Einkünfte wie Zinszahlungen aus D, Dividenden, oder Mehrwert-Erlöse sind auch im Jahr 2018 steuerpflichtig und Steuergutschriften wie etwa ein crédit d‘impôt bleiben erhalten. Das Finanzamt macht da eine wie in den Vorjahren übliche komplette Steuerberechnung und zieht am Ende dann die auf Lohn-Gehalt angefallenen Steuern wieder ab. Bei minus gibts eine Vergütung, bei plus eine Nachforderung.
 

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Sonstiges / Re: Tagesgeldkonto nach F verlegen? Zinsen?
« am: 05. September 2019, 19:41:24 »
Danke für den Dank.
Schön, dass alles geklappt hat.

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Behörden / Re: Wohnsitz in D und F
« am: 15. August 2019, 19:42:58 »
Hallo ihr Lieben,
Über schnelle Antworten bin ich euch sehr dankbar. Lg

Und woran kann man die Dankbarkeit erkennen?

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Behörden / Re: Wohnsitz in D und F
« am: 12. August 2019, 17:45:16 »
Zunächst zum Verständnis.
Wer in F und D wohnt, ist in beiden Staaten steuerpflichtig.
Rein melderechtlich kann ich in D einen Erst- und einen Zweitwohnsitz erklären und ähnlich in F eine résidence principale oder secondaire. (Also schon mal 4 Wohnungen) Da kann ich hin und her tricksen, wie ich will, für die Steuer bedeutet das gar nichts.
Da ist was ganz anderes ausschlaggebend.
Damit nicht in beiden Staaten versteuert wird, und somit doppelt, gibt es dieses wohlbekannte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und F. Und danach zählt in erster Linie die sogenannte „Ansässigkeit“, die zu bestimmen ist. Sie definiert sich nach verschiedenen Kriterien wie ständige Wohnstätte, Lebensmittelpunkt, Wohnort der Familie, …. und stellt somit für die Steuern den „hauptesten“ aller Wohnsitze dar. Entsprechend sind die Steuerbestimmungen dieses Landes maßgebend. Das andere Land hat dann nichts mehr zu fordern und geht leer aus.
(Besonderheiten, wie Zahlungen aus öffentlichen Kassen, selbständige Tätigkeiten, sind da untergeordnet)
Also, dein Freund muss darlegen in welchem Land er ansässig ist, bzw. sein will. Demgemäß wird er versteuert.


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Sonstiges / Re: Tagesgeldkonto nach F verlegen? Zinsen?
« am: 08. August 2019, 22:11:02 »
Noch was.
Wer den Zinssatz mit D vergleichen will, sollte wissen:

Der aktuelle Satz von 0,75% ist staatlich vorgeschrieben und garantiert. Er wird halbjährlich angepasst und soll nicht unter der nationalen Inflationsrate liegen.
Es handelt sich hier also nicht um ein wie in D oft beworbenes Lockvogel-Angebot, das an Einkommen auf dem Girokonto gebunden und nur auf ein paar Monate befristet ist.

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Sonstiges / Re: Tagesgeldkonto nach F verlegen? Zinsen?
« am: 08. August 2019, 20:21:03 »
Ich habe damit nur ‚cash‘ gemeint, also Bargeld, Scheine.
In F läuft nicht viel mit größeren Bargeldbeträgen. Die Gesetze gegen Geldwäsche sind schärfer als in D. Das Bezahlen mit Bargeld ist summenmäßig stark beschränkt.  Entsprechend sind die Zahlstellen eingerichtet. Hohe Summen geht gar nicht oder nur nach vorheriger Absprache.  (Ich weiß auch nicht, nach was man alles gefragt werden kann, wenn auch nur aus purer Neugier ;) )
In der Praxis gibt es bei der Geldanlage dann kein Problem. Zur Kontoeröffnung reicht ein Mindestbetrag, so bis zu 10€. Danach überweist man. Das geht aus D ratzfatz, ohne Extragebühren, ohne Nachfragen.

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Sonstiges / Re: Tagesgeldkonto nach F verlegen? Zinsen?
« am: 08. August 2019, 11:33:02 »
Ideal für dich:
2 Geldanlagen, heissen Sparbücher (livret) funktionieren jedoch wie Tagesgeld,
keine Steuern und sonstige Abgaben auf die Zinsen.
1. Livret A, maximaler Anlagebetrag 22.950€,  Zinssatz 0,75% und
2. Livret DDS, maximal 12.ooo€, Zinssatz 0,75%
Keinerlei Gebühren, kann bei fast allen Banken eröffnet werden.
Vorteil bei der Postbank: Online-Zugang ohne Gebühren, Abhebungen bei jeder der zahlreichen Poststellen am Schalter und am Postgeldautomat mit kostenloser Karte.

Für Details hier:
https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/N20376
und da unter Livret A
und Livret de dévelopement durable…

Was man noch wissen sollte:
Jede in F lebende Person darf jeweils nur 1 livret haben..
Für Jugendliche gibt es weitere begünstigte Geldanlagen.
Livret A darf auch von in D Wohnenden eröffnet werden, macht aber nicht jede Bank.
Direkte Bareinzahlung des jeweiligen Höchstbetrages kann Probleme bereiten.


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Technik / Re: Prepaid Handy Karte in Deutschland
« am: 05. August 2019, 17:08:42 »
Es geht doch um eine Prepaid-Karte, oder?

Im Telekom-Laden kostet die im billigsten Tarif von Congstar einmalig 9,99€. Als Standard ist ein Gesprächsguthaben von 5€ dabei. Je nach Aktion gibt es dann zusätzlich 5€, bei mir war das ein Bonus für Neukunden.
Mag sein dass der Zusatz bei Kauf vor Ort oder im Netzt unterschiedlich gehandhabt wird. Bisher sehe ich jedoch immer nur die gleichen Preise. Eine Karte mit 9,99€ und ein Guthaben von insgesamt 10€. Und die Tarife selbst sind identisch.
Wo ist da der dramatisierte Unterschied von angeblich 50%?
Der ist eher 0, schlimmstenfalls schlappe 5€ einmalig, denn nach erfolgter Legitimation geht eh alles online, auch Tarifwechsel.

So wie es aussieht, gibt es keine Alternative zur Telekom. Meine Erfahrung mit einigen anderen hatte ich ja schon mitgeteilt. Und außer mir hat bisher noch niemand auf deine Frage geantwortet.

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Steuern / Re: Die Steuerbescheide 2018 sind online da.
« am: 28. Juli 2019, 00:21:38 »
Das meine ich ja mit Durcheinander.
Wenn für 2018 keine Steuern zu zahlen sind, und man auch keine bezahlt hat, wieso bekommt man dann Steuern für 2018 zurück ??
Ich habe auch eine Erstattung angekündigt bekommen, die auf das Konto, von dem die Abschlagszahlungen abgebucht wurden, dann wieder gutgeschrieben werden soll.

Es sind noch mehr Fragen offen, die später zu klären sind. Für mich jedenfalls.

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