Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - pifolog

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Der Betrag, der in 8TK eingetragen wird, muss übrigens auch in 1AJ auf Seite 3 eingetragen werden. Diese beiden Beträge werden dann wohl verrechnet. Wenn 0 rauskommt, sollten dann entsprechend keine Steuern in F fällig sein.

Interessant. Woher kommt die Info?
Ich kenne das nur ohne 1AJ. (Haben wir immer so gemacht und ist nie beanstandet worden.)
Nur bei genauem Hinsehen auf die Formulare scheint mir, du könntest recht haben.

PS Antwort auf PM folgt noch.


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Leider kann ein Mod hier nur Themen verschieben und Themen teilen....einzelne Beiträge kann man leider nicht verschieben. Man könnte sie nur in das betreffende Thema hineinkopieren und aus dem ursprünglichen Thema löschen.
Das sollte aber am besten der Beitragschreiber tun, damit auch jeder sieht wer den Beitrag geschrieben hat.

Danke für die Info.

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Wohnen / Re: 2 Wohnsitze
« am: 28. März 2015, 00:14:39 »

Mit anderen Worten:
Du hast nichts gefunden, was deine Aussagen belegen könnte. Ich übrigens auch nicht.

Nun bemühst du deine Logik.
Was sagt die denn zum DBA, das weder Haupt- noch Zweitwohnsitz kennt. Demnach hier auch keinen Unterschied macht, sondern nur zwischen ständigen Wohnstätten, solchen die den „Mittelpunkt der Lebensinteressen“ repräsentieren und den anderen?
   
Was sagt deine Logik zu Artikel 13,5 DBA, der von der Wohnung eines Grenzgängers lediglich fordert, dass sie eine ständige Wohnstätte darstellt? (Von 1., 2., usw. ist da nie die Rede)

Ist deiner Logik mal in den Sinn gekommen, dass die Bestimmungen in den deutschen Meldegesetzen nur innerhalb Deutschlands gelten können und die dort verwendete Unterscheidung von Haupt- und Zweitwohnsitz für das bilaterale Steuerabkommen DBA völlig irrelevant ist?

Zum Rest deiner Ausführung: Es hat dir doch erst jüngst eine Foristin von Arbeitskollegen berichtet, die auch in D gemeldet sind. Und ja, ich kenne einen Grenzgänger, der sich ein Appartement zur Freizeitgestaltung in D mit Anmeldung gemietet hat. Du willst Namen ('nenn mir einen Menschen') und ich soll der Aufforderung eines bestimmten Foristen nachkommen? Darauf kannst du von mir keine zivilisierte Reaktion erwarten. Deshalb lasse ich es.



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Wohnen / Re: 2 Wohnsitze
« am: 26. März 2015, 22:26:25 »
Grundsätzlich kannst Du soviel Wohnsitze haben in soviel Länder Du willst.
Also auch 2 in 2 Ländern.

Volle Zustimmung, Ralph.
Ich setz noch eins drauf: Sogar Grenzgänger können Wohnsitze in mehreren  Ländern -darunter auch Deutschland- haben.

@Dirk
Wo steht das eigentlich, dass Grenzgänger keinen weiteren Wohnsitz in D begründen und dort auch nicht angemeldet sein dürfen? Was das von dir oft zitierte deutsche Einwohnermeldeamt zu Erst- und Zweitwohnsitz meint, ist hier belanglos. Denn bei dem Begriff Grenzgänger geht es um die steuerliche Definition und die bestimmt sich nach Kriterien, die im DBA aufgeführt sind.
Eine Diskussion darüber hatten wir schon mal.
Hier: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/grenzgaenger-und-weiterer-wohnsitz-in-deutschland-warum-soll-das-nicht-gehen-t4733.0.html;msg26763#msg26763



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Steuern / Re: BRD/FR: Finanzielle Ausgleichsregelung
« am: 16. März 2015, 19:33:32 »

@Gabrielle und dudule

Ja, wie das detailliert aussehen wird, wissen wir nicht. Nur aufgrund der bisher sparsam veröffentlichten Meldungen kann man sich schon einen Reim auf die Auswirkungen machen.
Das habe ich wie oben in einigen Aspekten versucht.

Wer zu diesem Thema ein Erlebnis der besonderen Art haben möchte, dem sei ein persönlicher Anruf im Finanzministerium in Berlin empfohlen, die für das Abkommen zuständige Stelle zu verlangen und dort konkrete Fragen zu stellen. Da inszeniert sich der preussische Obrigkeitsstaat gegen den obrigkeitshörigen Untertanen live und in voller Überheblichkeit.
Ich hab's erlebt: keinerlei Auskünfte wegen angeblicher Geheimhaltungspflicht, Ablästern über die Franzosen, die das anders sehen, bis hin zur Aussage für Deutsche im Ausland überhaupt nicht tätig werden zu müssen, weil die ja aus eigener Entscheidung Deutschland verlassen hätten. (Sanktionen gegen Republikflüchtlinge kennen wir nicht das irgendwo her?) Ich fand's  zum K.....

Wer ruft dort an und bietet mehr?


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Hallo Gabrielle, hallo dudule,

ich finde eure Beiträge zu diesen Thema erheblich besser hier platziert:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/brdfr-finanzielle-ausgleichsregelung-t5479.0.html
deshalb mache dort weiter. Vielleicht kann ein Mod eure Beiträge nach dahin verschieben.


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@nitraM
3916 ist richtig. Alternativ geht auch Blanko-Papier so wie im Formular 2042 Seite 4 bei 8UU beschrieben.


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Steuern / Re: Zwei Jobs = zwei grenzgaengerbescheinigungen ?
« am: 15. März 2015, 17:57:29 »

Ja klar.
Man braucht eine gesonderte Bescheinigung für jedes weitere Arbeitsverhältnis.
Nur muss das dann auch den Grenzgänger-Kriterien entsprechen. Andernfalls sind solche Einkünfte in D zu versteuern.


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Ok, ich sehe, dass du beim Öffentlichen Dienst differenzierst.

Was ich noch vergessen habe:
In Deutschland unterhaltene Konten müssen bei der Steuererklärung angegeben oder deren Existenz verneint werden. Bei Falschangaben sind die angedrohten Strafen schon saftig. Mindestens 1.500€ pro Konto. Je nach dem sind also mehr als meine 2 erwähnten Formulare nötig.


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Mit dem Eintrag bei 8TK hast du die Garantie, dass diese Einkünfte tatsächlich nicht in F versteuert werden.

Ja stimmt, die Formulierung „...imposables en France, ouvrant droit à un crédit d’impôt...“ ist erst einmal irritierend, doch sie erklärt sich aus den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommen D/F und der Berechnungsmethode.
Das F-Finanzamt errechnet nämlich zunächst seine Steuer auf alle Einkünfte und gewährt danach eine Steuergutschrift (crédit d'impôt) auf die in D zu versteuernden.
 
Ins Feld 1AJ gehören nur die Bezüge, die auch letztendlich in F versteuert werden. Deine dürfen da nicht rein, die deines Bekannten müssen es. Ihr macht es also beide richtig.

(Erlaub mir noch eine Anmerkung:
Häufig gehörte und gelesene Aussagen, dass Lohn/Gehalt von Beschäftigten im Öffentlichen Dienst immer in D zu versteuern sind, treffen nicht zu. Ich weiss nicht, wer diesen Blödsinn in die Welt gesetzt hat und warum er gefühlt tausendfach verbreitet wird. Es gibt sehr wohl Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst, die als Grenzgänger ihre Bezüge ausschließlich in F versteuern. Entscheidend ist (von 2 speziellen Ausnahmen abgesehen) einzig und allein die Rechtsform des Arbeitgebers. Ist der eine Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts, gilt das Kassenstaatsprinzip. Anders jedoch, wenn eine Gemeinde oder ein Land etwa kommunale Kindergärten, Schwimmbäder, städtische Krankenhäuser oder regionale Nahverkehrsunternehmen als GmbH oder AG betreiben, werden die dort Beschäftigten steuerlich denen in der Privatwirtschaft gleichgestellt. Also kein Kassenstaatsprinzip trotz Öffentlichem Dienst.)


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Du machst eine F-Steuererklärung wie jeder, der in Frankreich wohnt und in Deutschland arbeitet.
Dazu brauchst du nur 2 Formulare, die für jedes Jahr beim Finanzamt erhältlich oder hier abrufbar sind:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/rechf?pageId=rch_formu&sfid=05&action=criteriaImprime

Formular Nr. 2047: hier trägt man bei Ziffer VI die in D zu versteuernden Bezüge ein mit den zusätzlich geforderten Angaben.
Im Formular Nr. 2042 werden auf Seite 1 und 2 die persönlichen Daten angeben und auf Seite 4 bei 8TK die besagten Bezüge nochmals.
Nachweise oder Belege sind zunächst nicht nötig.
Wenn es sonst keine weiteren Einkünfte gibt, wie etwa Zinsen aus Deutschland, die ja nach F gemeldet werden, war es das dann.
Der folgende Steuerbescheid lautet danach auf 0,00€ und das Finanzamt ist zufrieden.



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Hab ich das nicht richtig verstanden?
Ihr habt doch bisher in F eine gemeinsame Erklärung gemacht, auch wenn die Beamtenbezüge in D versteuert wurden.
Weil deine Frau 2014 noch in F gewohnt hat, muss sie wegen der Trennung dann eine eigene Erklärung abgeben. So sagen die Vorschriften.

Mal ganz pragmatisch: Wenn sie die Erklärung aus Unwissenheit unterlässt, was kann passieren? Hat sie nur die Beamtenbezüge aus D, sind die F-Steuern gleich null und darauf gäbe es dann einen Strafzuschlag von 10%.  ;)


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Für das Jahr der Trennung, egal ob mit oder ohne Scheidung, gibt jeder der Ex-Partner nur seine eigenen Einkünfte in einer getrennten Erklärung an.


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Steuern / Re: Nochmal öffentlicher Dienst
« am: 28. Februar 2015, 18:44:30 »

Hallo Corinna,

ich bleibe nach wie vor bei meiner Aussage zu den Steuern vor gut 1 Jahr dir gegenüber:

Entscheidend ist nicht die allgemein gängige Einstufung 'öffentlicher Dienst', sondern allein die Rechtsform, in der sich der Arbeitgeber organisiert hat.
Ist die eine Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts gehen die Steuern nach D.
Bei einer AG, GmbH, KG, Verein …  kann man Grenzgänger sein, die Steuern gehen dann nach F und deutsche Steuerklassen haben keine Bedeutung mehr.


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Versicherungen / Re: Rauchmelder / Versicherung
« am: 26. Februar 2015, 00:29:15 »

Es ist schon vertrackt mit den französischen Gesetzen, da werde ich mit deutschem Kopf ganz schön wirr.

Der richtige Melder muss fristgerecht installiert werden. Ok, so sagt das Gesetz.
Doch was geschieht, wenn man das einfach nicht macht?

Dann passiert aktuell gar nichts. Keinerlei Bußgelder, weder Zwangsmaßnahmen noch Sanktionen.
Selbst im Schadensfall dürfen Versicherungen keine Leistung verweigern oder kürzen.

Wer es nicht glauben will, kann beim staatlichen 'Service-Public' nachlesen:
„Aucune sanction n'est actuellement prévue par la réglementation en cas de non installation du détecteur de fumée.
La compagnie d'assurance ne peut d'ailleurs pas se prévaloir du défaut d'installation du détecteur pour s’exonérer de son obligation d'indemniser les dommages causés par un incendie.“


Das gleiche Phänomen kennen wir schon vom éthylotest. Den muss man im Auto haben. Wenn nicht, ist es auch egal.


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