Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - pifolog

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Anmerkungen zum Forum / Re: ....in eigener Sache....
« am: 20. Juli 2016, 20:05:13 »
Ne,ne banjo oder Dirk,
wer wie du persönlich ausfällig wird -Stichwort Schäuble- der erreicht mit einer larmoyant vorgetragenen Klage gebasht zu werden nicht mein Mitgefühl.
Meine Einschätzung zu deinen fehlenden Fachkenntnissen habe ich ausschließlich auf deine überaus zahlreichen Steuerbeiträge bezogen. Solltest du tatsächlich auf diesem Gebiet mehr Ahnung haben als deine Postings belegen, war das jedoch nie erkenntlich.
Nimms also nicht persönlich übel. Es waren diese Beiträge, die oft Mist waren.

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Steuern / Re: Grenzgängerstatus erloschen?
« am: 05. Juli 2016, 21:11:52 »
Mensch Schnaeggschje, was ist da nicht zu verstehen??

Ist dein Arbeitgeber eine juristische Person des Privatrechts -wie in deinem Beispiel eine GmbH- , dann betrifft dich die Änderung des Artikel 14 überhaupt nicht. Du bleibst Grenzgänger.
Ist dein Arbeitgeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts – Beispiel Uniklinikum des Saarlandes als Anstalt des öffentlichen Rechts- dann dürfen die Bezüge in Zukunft nicht mehr in F versteuert werden egal ob mit oder ohne Gewinnstreben.
In beiden Fällen sind es Krankenhäuser doch es kommt schlicht und einfach auf die Rechtsform des Arbeitgebers an. Nur die macht den Unterschied.
Das erzähle ich hier im Forum seit über 5 Jahren durchgängig. Und das stimmt bis heute immer noch.

So, und was macht dich jetzt noch unsicher?
Du erwähnst eine abweichende Meinung von Dirk.
Ja und? Begründung? Ich kann keine erkennen.
Lass es mich mal höflich ausdrücken. Dirk und Aussagen zu Steuern sind nicht die besten Freunde.
Mich hat da noch nie was überzeugt.

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Steuern / Re: Grenzgängerstatus erloschen?
« am: 05. Juli 2016, 18:17:54 »
dann frage ich mich, warum den MA der städtischen Kliniken (Uniklinik, Forensik usw) bereits der Status schriftlich aberkannt wurde (scheint ja hier eindeutig gewesen zu sein)  und den MA der gGmbH´s noch nicht?

Auf die Frage hast du von mir eine eindeutige Antwort bekommen. Gut, die musst du nicht glauben, wenn du nicht willst. Aber hast du schon eine andere nachvollziehbare Erklärung erhalten?

Wäre das alles so eindeutig und sicher, dann hätten wir definitiv alle schon die Kündigung des Grenzgängerstatus bekommen.

Nee im Gegenteil. Weil es eindeutig und sicher ist, haben eben nicht alle die Kündigung bekommen.

Zur Caritasklinik Saarbrücken:
Die ist eine GmbH. (Sonst hätte das Beispiel ja nicht gepasst.) Das findet man oft bei Kirchens im Gesundheitsbereich. Außen ein heiliges mildtätiges Mäntelchen, darunter stinknormal privatwirtschaftliche Organisation und Management.

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Steuern / Re: Grenzgängerstatus erloschen?
« am: 04. Juli 2016, 22:59:35 »
Auch nach Änderung regelt der Artikel 14 DBA lediglich die Besteuerung von Bezügen aus öffentlichen Kassen.
Das heißt ganz einfach:

1. Davon überhaupt nicht betroffen sind Arbeitnehmer von Privatunternehmen. (AG, GmbH, KG, Einzelfirmen).
2. Bedienstete, deren Arbeitgeber der Staat ist, ein Land, eine Kommune oder eine Juristische Person des öffentlichen Rechts (Anstalt,  Körperschaft) versteuern ihre Bezüge im Arbeitsland.
3. Ausnahmen von Punkt 2 gibt es bei der Nationalität des Arbeitnehmers oder, wenn der Arbeitgeber mit Gewinnabsichten tätig ist. Dann wird im Wohnland versteuert.(Paradebeispiel: Als Anstalten des öffentlichen Rechts werden den Sparkassen Gewinnabsichten zugebilligt, den Universitäten und Rundfunkanstalten jedoch nicht.)
4. Konnte man bislang streiten ob Kliniken, Kindergärten, die öffentlich-rechtlich organisiert sind, gewinnorientiert arbeiten, ist das mit Änderung des Artikel 14 steuerlich geklärt. Nein, sie arbeiten nicht so.

Fazit: Grenzgänger kann man sein als Beschäftigter beim Caritasklinikum Saarbrücken. Beim Uniklinikum des Saarlandes nicht, (es sei denn man ist Franzose und nicht Deutscher).

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Ok Ralph,
die Lösung deutsche MwSt bezahlen oder einen Bankscheck darüber hinterlegen stellt zunächst eine doppelte Belastung dar. Die wäre zwar nur für eine sehr kurze Zeit, aber wenn's finanziell nicht drin ist oder eine deutsche Bank partout keinen Scheck ohne Sicherheiten über 12T€ ausstellen will, dann geht das eben nicht.
Dein Risiko bei Konkurs des Händlers die gezahlte MwSt zu verlieren, ist realistisch gesehen null. Denn zwischen Zahlung und Rückerstattung brauchen nur ein paar Stunden zu liegen. Das kannst du so gestalten.
Ich finde die in meinem Link beschriebene und auch von Saarbrücker praktizierte Lösung ideal, wenn sie räumlich ohne großen Aufwand zu realisieren ist. Du musst nicht doppelt zahlen und um die Rückerstattung der MwSt bangen. Der Händler geht kein Risiko ein, er behält das Auto bis zum Nachweis der in F gezahlten TVA.
Wenn der sich jedoch darauf nicht einlassen will, denke ich, der kann oder will keinen Kundenservice leisten und hat ein Geschäft mit dir nicht verdient.

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Zur Mehrwertsteuer bei Neufahrzeugen:
Die ist in voller Höhe vor Zulassung zu entrichten. Das geht zusammen mit dem quitus fiscal, ohne gezahlter TVA gibt’s keinen quitus.
Mit dem deutschen Händler sind verschiedene Lösungen möglich. Guck mal hier sind 3 beschrieben: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/auto-fuhrerschein-motorrad-fortbewegung/neues-auto/

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Steuern / Re: Steuern2015 - das erstemal: elektronisch
« am: 25. April 2016, 19:32:35 »

Die Formulare sind bei jedem Finanzamt erhältlich.
Zum Download  guck mal hier:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/rechf?pageId=rch_formu&sfid=05&action=criteriaImprime 
Eingabe bei Année: 2016; bei Numéro d'imprimé: 2042 (blaues Formular) und 2047 (rosa).

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Steuern / Re: Abzug frais reels
« am: 25. April 2016, 19:28:57 »
Gibst du bei frais réels nichts an, rechnet das Finanzamt automatisch mit 10% pauschal. Dazu sind dann keine weiteren Angaben nötig.

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Steuern / Re: Steuern2015 - das erstemal: elektronisch
« am: 10. April 2016, 13:46:01 »

Die Steuererklärung erfolgt über deinen passwortgesicherten 'espace personel' und muss am Ende über eine extra Schaltfläche (valider? oder confirmer?) bestätigt werden. Das ist alles.
Die Erklärung ist sofort gespeichert, jederzeit wieder abrufbar und kann bis zum letzten Abgabetermin noch x-mal geändert werden. Du erhältst umgehend eine offizielle Empfangsbetätigung per mail mit Datum und Uhrzeit. Eine weitere Empfangsbestätigung mit deinen eingegebenen Daten ist dann auch im espace personel eingestellt.

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Mensch Dirk, ich fass es nicht. Da wird alter Quark neu aufgerührt und du stimmst noch zu.
Wir wissen doch schon lange, dass die melderechtliche Unterscheidung zwischen Haupt- und Zweitwohnung eine rein innerdeutsche Angelegenhkeit ist, die steuerlich nichts klärt und dafür irrelevant ist.
Wer mit Wohnsitz Frankreich eine weitere Wohnung in D bezieht, hat dann dort weder eine Haupt- noch eine Zweitwohnung sondern schlicht und einfach einen Wohnsitz. Zur Bestimmung welcher Wohnsitz dann der „allerhaupteste“ aller Wohnsitze wird, ist einzig und allein das Doppelbesteuerungsabkommen maßgebend. Das verwendet dafür den Begriff Ansässigkeit und legt auch die Auswahlkriterien fest. Nationale Eigenheiten haben sich dem unterzuordnen.
 
Auch mit dem Zitieren von rein deutschen Vorschriften kommt man nicht weiter. Für Ausländer, die eine Wohnung in D beziehen gelten spezielle Meldevorschriften. Beispiel: Ba-WÜ Meldegesetz § 21 Abs.2. Diskutieren kann man noch, was genau „Beziehen einer Wohnung“ bedeutet. 

An libeas Plan sich nur am Wochenende in D im eigenen Haus aufzuhalten finde ich nichts Verwerfliches auch nichts zu kritteln. Der ist schon durchdacht und führt zur Ansässigkeit in F.
Allerdings.
Wir sind dann wieder bei der strittigen Frage, ob ein Grenzgänger überhaupt eine Wohnung im Arbeitsland haben darf.
Das hatten wir hier diskutiert: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/wohnen/2-wohnsitze-t5596.0.html

Für ein Ja gibt es verschiedene Äußerungen von Experten darunter auch Infobest.
Argumente für ein Nein kenne ich nur von Karlsruhe, was Dirk zitiert hat. Doch habe ich bis heute nicht verstanden, welche notwendige Grenzgängerbedingung wegfällt durch einem weiteren Wohnsitz im Arbeitsland. Das DBA erlaubt mehrere Wohnungen in beiden Ländern und nimmt Grenzgänger an keiner Stelle des Abkommens davon aus.



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Sonstiges / Re: Gas statt Öl
« am: 16. Juli 2015, 23:48:51 »

Hallo Gabrielle,
wenn ich dich richtig verstanden habe, wolltest du eigentlich etwas zu Gastarifen, Anbietern und eventuellen Erfahrungen wissen.

Also ich beziehe Gas zum Heizen und zur Warmwasserbereitung seit Jahren von GDF im Tarif réglementé.
Alternative Angebote hatte ich früher mal überprüft und sie alle verworfen.
Gründe:
Im Tarif 'réglementé' gab es keine ernst zu nehmenden Alternativen.
Bei den Tarifen 'fixe' sind einige Anbieter mit unterschiedlichen Konditionen unterwegs, zum Teil nicht sehr transparent. Auch ist als Verbraucher halt schwer einzuschätzen, ob der feste Preis über Monate oder Jahre tatsächlich günstig ist. Und, aus dem Tarif fixe lässt sich nur sehr schwer wieder in den réglementé zurück wechseln.
Entscheidend für mich war schließlich folgende Überlegung: Wo tummeln sich die Renditejäger unter den Energiekonzernen (Antar-Elf, ENI-Agip)? Im Bereich réglementè machen sie sich rar, bei den Tarifen fixe sind sie dabei. Da kann ich mir schnell ausmalen, wo für sie mehr zu verdienen ist, und wer das mehr bezahlt.


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...  in der Berrechnung 20% vom Brutto Jahreseinkommen oder stehen mir noch die 10% zu da weiterhin Verheiratet aber getrennt lebend ?


 ???  da verstehe ich nicht was du meinst.

Aber egal,  du wirst das komplette Jahr 2015 steuerlich wie ein Single behandelt.



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Steuern / Re: Neues Konto
« am: 03. Mai 2015, 13:03:00 »

...und Gewinne aus Aktienverkäufen bei II...

Es geht nur um realisierte Gewinne aus Aktienverkäufen.

weitere Infos:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/hoehe-der-steuern-in-f-bei-gewinnen-aus-aktien-t5617.0.html;msg32515#msg32515


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Wohnen / Re: Wohnung in Spichern
« am: 02. Mai 2015, 19:35:24 »
Die Kaltmieten im grenznahen Frankreich sind generell höher als im Saarland. Trotz niedrigerer Nebenkosten ist Wohnen unterm Strich in F nicht günstiger.
  
Die wichtigste Frage ist, wirst du nach deinem Umzug Grenzgänger?
Wenn nein, kannst du alle Überlegungen zu Steuervorteilen vergessen. Wenn ja, kannst du weiter lesen.

Die Steuern auf Einkommen aus Lohn/Gehalt sind erheblich niedriger.
Ein Beispiel zum Vergleich. Bei deinem Einkommen zahlst du als Verheirateter mit 1 Kind in F darauf knapp 2.000€ Einkommenssteuer (Soli und Kirchensteuer gibt es nicht in F).
Doch diese Rechnung ist rein hypothetisch.
Du sagst du lebst getrennt. Mit deinem Umzug wird das manifest.
Frau und Kind bleiben in D und du wohnst allein in F. Dort wirst du wie ein Single behandelt.  (Wäre das in D bei getrennten Wohnungen anders?)
 
Wie hoch die Ersparnis an Steuern dann gegenüber D ist, lässt sich anhand deiner Informationen nicht ermitteln.
Zu berücksichtigen wären da noch die Höhe der Unterhaltszahlungen an das minderjährige Kind oder ein mögliches gemeinsames Sorgerecht, Unterhaltszahlungen oder Ausbildungskosten nach der baldigen Volljährigkeit des Sohnes, 'verschenkte' Mieteinnahmen aus dem Haus ...
Die detaillierte Vergleichsrechnung sollte ein versierter Steuerberater machen.



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Steuern / Re: Neues Konto
« am: 02. Mai 2015, 19:24:56 »

Gibt es unterschiedliche Felder für Zinsen und Aktiengewinne, oder werden alle in einen Topf geworfen.


Formular 2047.
Zinsen aus D bei IV, 2B unter 'interêts'
Dividenden aus D-Depot bei IV, 2A
und Gewinne aus Aktienverkäufen bei II.
Alle Werte sind dann entsprechend ins Hauptformular zu übertragen.
Ob dir diese Auskünfte schon reichen?


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