Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - pifolog

Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 »
1
Behörden / Re: Gültigkeit Personalausweis
« am: 10. März 2021, 19:12:57 »
Kommunen im Saarland stellen problemlos Personalausweise für in F wohnende Deutsche aus. (Vorherige Terminabsprache, telefonisch oder online, ist zwingend.)
Die Stadt Saarlouis erwähnt das sogar ausdrücklich auf ihrer Seite und führt dazu noch den Aufpreis von €30 an.

https://www.saarlouis.de/rathaus/organisation/aemter-und-oeffnungszeiten/ordnungs-und-standesamt/buergerbuero/personalausweise-vorlaeufige-personalausweise/

2
Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 27. November 2020, 12:21:03 »
Danke
Schnaeggschje für deine sehr sachlichen und am Thema orientierten Beiträge, die dazu noch auf persönliche Aggressionen und Pöbelbegriffe verzichten.
Bravo

3
Hallo,
mal auf die Schnelle:
Spätestens mit Heirat lebt Ihr ja wohl zusammen in Frankreich. Das allein ist maßgebend für die Steuer, nicht irgend eine Meldung.
Der Beginn der Steuerpflicht in F für die Frau ist somit fixiert und kann nicht mehr „gestaltet“ werden.
Und zur Beruhigung: Die Aussage, das erste Jahr ist steuerfrei, ist Unsinn.

4
Behörden / Re: Adresse auf Ausweis
« am: 15. Oktober 2020, 22:17:52 »
Kommunen im Saarland stellen problemlos Personalausweise für in F wohnende Deutsche aus. (Vorherige Terminabsprache, telefonisch oder online, ist zwingend.)
Die Stadt Saarlouis erwähnt das sogar ausdrücklich auf ihrer Seite und führt dazu noch den Aufpreis von €30 an.

https://www.saarlouis.de/rathaus/organisation/aemter-und-oeffnungszeiten/ordnungs-und-standesamt/buergerbuero/personalausweise-vorlaeufige-personalausweise/



5
Steuern / Re: Doppelbesteuerung und öffentlicher Dienst
« am: 30. Juli 2020, 20:05:02 »
Eine GmbH ist eine GmbH, ist eine GmbH, ist eine GmbH.

Nach Artikel 14 ist das Kassenstaatsprinzip (Besteuerung der Bezüge im Arbeitsland) nur anzuwenden, wenn die Bezüge gezahlt werden von:
1. einem Vertragsstaat.  (Die GmbH ist kein Vertragsstaat)
2. einem Land. (Die GmbH ist kein Land)
3. einer Juristischen Person des öffentlichen Rechts. (Die GmbH ist keine Person des öffentlichen Rechts, sondern des Privatrechts, egal wer die Gesellschafter sind)

Der Artikel 14 Abs. 3 Satz 2 kennt auch keine „kommunale Trägerstruktur“, die eine GmbH zum öffentlichen (gemeint ist wohl öffentlich rechtlich) Krankenhaus mutieren lässt.
Es geht eindeutig nur um die Rechtsform, nämlich die der juristische Person des öffentlichen Rechts. Nur so steht es an 3 Stellen im Artikel 14,1; 14,2.2  und 14,3 und nirgendwo ist etwas anderes erkennbar.
Für mich ist die Sache eindeutig.
Und wie schon der Volksmund sagt: Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz.

PS: Wann hört der Quatsch mit dem „öffentlichen Dienst“ bei Grenzgängern endlich auf? Den gibt es nämlich nicht. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen  F-D existieren nur Beschäftigte bei öffentlich rechtlichen Unternehmen oder Privatunternehmen.
In anderen Bereichen kann öffentlicher Dienst bei beiden vorhanden sein, nicht aber bei Grenzgängern. So einfach ist das.
Wer das durcheinander wirft, hat wenig Ahnung, ist für mich nur ein vermeintlicher Experte.

6
Steuern / Re: Aktiengewinne versteuern!
« am: 04. Juni 2020, 17:02:48 »
Für Dividenden, die aus D bezahlt wurden mit Abzug ....  usw usw


War wohl nicht so wichtig

7
Steuern / Re: Aktiengewinne versteuern!
« am: 03. Juni 2020, 14:33:56 »
Vorteile eines Depots in F:
 - Die Daten sind für die Steuererklärung ...  usw.

War wohl nicht so wichtig

8
Steuern / Re: Aktiengewinne versteuern!
« am: 03. Juni 2020, 09:58:36 »
@ jauno
Also ich kenne da keine Tricks.
Dividenden aus deutschen Depots werden zum individuellen ...  usw.

War wohl nicht so wichtig.

9
Steuern / Re: Aktiengewinne versteuern!
« am: 01. Juni 2020, 19:23:15 »
Hallo,
mir geht das hier zu sehr durcheinander.
Was ist genau mit den besagten „Aktiengewinnen“ gemeint ?
Ich vermute mal nicht die Gewinne aus Aktienverkauf sondern eher die Gutschriften aus Aktienerträgen, also die Dividenden. Beides wird nämlich unterschiedlich besteuert.
Bei Dividenden aus einem Depot in Deutschland versteuert F 60% davon zum individuellen Steuersatz. (bei exotischen AGs gibt es Ausnahmen) Dass 30% flat auch für ausländische Dividenden gelten soll, wäre mir ganz neu. (Wo steht das?) Es gibt da auch keine weiteren Freibeträge.
Probleme bereitet nur der deutsche Fiskus.
Erlaubt ist, dass er in D 15% einbehalten lässt, die F nachträglich als crédit d‘impôt wieder erstattet. So weit so gut.
Doch weil in D 25% einkassiert  werden, hat man die Wahl. Entweder Verzicht auf die fehlenden 10% oder man verlangt sie über eine bösartig bürokratische Prozedur aus D zurück.
Zudem hakt es dann bei der F-Erklärung. F will den erhaltenen Nettobetrag angegeben haben und geht dabei von 85%  (nämlich 100 vom Brutto, minus die besagten 15%) aus. Entsprechend errechnet sich der crédit d‘impôt. Wer die 10% nach Antrag erstattet bekommt, kann sie dann in der nächsten Erklärung nachversteuern, oder gleich am Anfang in seiner Berechnung berücksichtigen, oder man lässt es ganz sein, weil man nicht durchblickt und gegebenenfalls auf das OUPS-Recht reklamiert.

10

Freistellung von Kapitalertragssteuer geht nicht bei Privatpersonen.
Von den einbehaltenen 25% bekommst du bei der französischen Steuererklärung  eh 15 vergütet. Die restlichen 10 müssen in D zur Erstattung beantragt werden. Das Verfahren ist bösartig bürokratisch. Ein aktuelles Antragsformular ist zwingend vorgeschrieben und minutiös auszufüllen. Auf einer Ausfertigung muss das französische Finanzamt eine Bestätigung abgeben. Das Formular selbst gibt es nur in deutscher und englischer Sprache, bis 2018 war auch eine französische Version erhältlich. Da kann es zurecht Diskussionen im centre des impôts geben, wenn die französische Behörde eine Erklärung in deutscher Sprache abgeben soll.
Der Antrag wird hier online ausgefüllt,
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=6D7C95349E460566CC56 
danach ausgedruckt und nach Bestätigung vom F-Finanzamt nach Bonn geschickt.
Bearbeitungszeit ?  Monate, Monate.

PS: Blanko-Formulare habe ich nirgends gefunden.



11
Behörden / Re: Corona Lockerungen ab 11. Mai.2020
« am: 08. Mai 2020, 22:46:14 »
Eine Bundespolizistin an der Grenze hat es mir in einem längeren, sehr angenehmen Gespräch erklärt.
Sie ist Bundespolizei und lässt Deutsche lediglich aufgrund ihrer Nationalität passieren. Aus welchem Grund die einreisen wollen interessiert und kontrolliert sie nicht.

Wie wir wissen, ist dann der Aufenthalt im Saarland erlaubt u. a. aus beruflichen, medizinischen Gründen und für Pflege und den Beistand Schutzbedürftiger. Einkaufen gehört nicht dazu.
Doch das zu kontrollieren ist einzig und allein Aufgabe der Ortspolizeibehörden, also der Bürgermeister. Vielleicht sind die hoffnungslos überlastet, dass man ihrerseits so gut wie nie Kontrollen erlebt hat.
Fazit: Geht es nur ums Einkaufen, wirst du nach D reingelassen und bist dann illegal, wenn du dich nicht bei der Ortsbehörde zum Quarantäne-Vollzug meldest.

 );  (Deshalb sollte man deren Öffnungszeiten genauestens studieren. Sonst steht man besonders nach 17 Uhr und samstags vor verschlossenen Türen. Und wer will das schon?)

12
Steuern / Re: Freibeträge für Schenkungen
« am: 07. Mai 2020, 21:58:19 »

Die Erklärung über die Schenkung ist unabhängig von der Einkommenssteuer. Empfänger ist auch nicht das Wohnsitz-Finanzamt sondern abweichend ein bestimmtes für das jeweilige Département.
(Metz, Straßburg oder Mühlhausen)

13
Steuern / Re: Freibeträge für Schenkungen
« am: 06. Mai 2020, 20:52:53 »
Hier das Formular für Beträge kleiner als 15.000 € ?
https://www.impots.gouv.fr/portail/files/formulaires/2735/2020/2735_2988.pdf

Alternative Formulare gibt es bei  ‚service public‘ :
https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1265
Und da unter dem Punkt  - Comment le déclarer ?

14
Behörden / Re: Wohnsitz in D und F
« am: 21. April 2020, 15:11:35 »
Da mein Lebensmittelpunkt in F liegt brauche ich aber (vor allem auch in der aktuellen Situation) eine Art Grenzgängerstatus.

Um Grenzgänger zu sein, reicht es nicht aus, seinen Lebensmittelpunkt in F zu haben. Man muss auch von seiner Wohnung in F arbeitstäglich die Grenze nach D zur Arbeit überqueren und anschließend wieder nach F zurückkehren. Es gibt einige Ausnahmen, nur das Prinzip bleibt. Startest du deinen Arbeitstag auch von einer Wohnung in D, sieht es schlecht aus, wenn das an mehr als 45 Tagen im Jahr geschieht. Und liegt die Wohnung in D dann noch näher am Arbeitsort als die in F, wirst du in Beweisnöte gegenüber der deutschen Finanzbehörde kommen.

15
Steuern / Re: Steuererklärung feld 8 tk öffentli.Dienst
« am: 30. Januar 2020, 19:32:57 »

Ganz einfach.
Deine Einkünfte kommen in Feld 1AG  (oder 1BG)  und 8TK.
Welchen Betrag angeben? Brutto minus in D einbehaltene Sozialabgaben ( wie Kranken-,  Pflege-, Arbeitslosen-, Rentenversicherung. )
Das ist alles.

Doch misstrauisch macht mich deine Äußerung : „Das Finanzamt will mir Bescheinigung nicht ausstellen“  Was für eine Bescheinigung für dich soll das denn sein? Doch nicht etwa eine Grenzgängerbescheinigung ???

Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 »