Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Gabrielle

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Hallo onjaanja,
also, bei uns geht das so: Sohn studiert in München und hat dort auch seinen Wohnsitz. Die 0,5 Part abzusetzen geht aber nur, wenn das "Kind" seinen Wohnsitz auch bei euch hat, also nicht woanders und schon gar nicht in Deutschland.
Jetzt ist die Tochter aber Azubi, mit eigenem Einkommen von € 400 mtl. Die € 640 - lt. Düsseldorfer Tabelle - haben aber nur Gültigkeit für Studenten - die dürften dann, meiner Meinung nach, gar nicht "erwähnt" werden. Ich würde folgendes machen, € 240 an die Tochter überweisen und das dem frz. Finanzamt gegenüber "beweisen". Wie? Entweder durch ein Schreiben der Bank, dass mtl. € 240 überwiesen werden: Verwendungszweck bei Dauerauftrag oder monatlicher Überweisung: Alimentation. Schreiben der Bank, dass € 2.880 (für's Jahr) überwiesen wurden, Bestätigungen lassen sich die Banken aber gerne bezahlen. Dies Schreiben könnte man als Nachweis der Steuererklärung beifügen. Oder eine Kopie, falls ihr mtl. ÜW macht oder ihr macht Kopien des Kt.Auszuges und "tipp-ext" die anderen Beträge für andere Dinge weg. (So machen wir das - geht das FinA nichts an - die haben das auch noch nie bemängelt.) WICHTIG (!) wäre aber im Verw.Nachweis: "Alimentation". Das FinA möchte auch noch einen Ausdruck der neuesten Düsseldorfer Tabelle - die fügen wir auch immer jährlich bei. Bei Nichtpart-Berechnung (ohne Wohnsitz bei euch) kann man dann bis € 5.735 jährl. steuerlich geltend machen. Liegt man darüber, hat man leider Pech mit einer Berücksichtigung. Falls noch Fragen, gerne!
 
Gruß Gabrielle

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Wohnen / Re: Mülltrennung
« am: 23. Mai 2011, 08:00:38 »
Ja, hier in Behren Village ist es genau sooo, wie Wolfgang schreibt. Was mir neu ist, dass wohl offensichtlich auch noch die Säcke "untersucht" werden. Jetzt, wo es teilweise richtig gut warm ist, ist der grüne Sack am stinken, dass es kaum auszuhalten ist. Wir klammern jetzt den grünen Biosack immer mit einer Wäscheklammer oben zu. Schließlich kann man ja nicht alle Nase lang einen neuen grünen Sack nehmen. Bin aber mal gespannt, wie und ob das mit der Nachlieferung funktioniert?!

Schönen Tag an alle - Gabrielle

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Behörden / Re: Arbeistlosengeld
« am: 18. Mai 2011, 06:59:10 »
Guten Morgen, @ all.
Klar, versucht das deutsche Arbeitsamt, dass du dich dort arbeitslos meldest! Denn, aufgrund der längeren Zahlungen in Frankreich - je nach den Bestimmungen: "Wie lange gearbeitet, also, wieviel Trimester in die deutsche Arbeitlosenkasse eingezahlt, etc." bekommt man ja in Frankreich länger Arbeitslosengeld. Und unsere "Frosäääse" holen sich das von ihnen gezahlte Arbeitslosengeld selbstverständlich in und aus Deutschland zurück! Und von daher gesehen wird klar, dass die "Ditsche" lieber nach ihren Bedingungen (zeitlich kürzere Zahlungen usw.) zahlen wollen. Außerdem, es ist Pflicht, sich bei gewünschten Zahlungen von Frankreich, sich in Frankreich UND Deutschland arbeitslos zu melden. Und bitte NICHT vergessen, in Deutschland dann alle 3-4 Monate selbst persönlich (ohne Aufforderung) beim AA vorstellig werden!
Noch einen schönen Tag Gabrielle

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Steuern / Re: Steuerformulare
« am: 13. Mai 2011, 08:08:48 »
Guten Morgen,
ja, der blaue Bogen hat die Nummer: 2042 SK, der rosa Bogen die Nummer: 2047-K (so steht es jedenfalls auf den mir zugeschickten Originalen). Richtig ist ebenfalls, beim ersten Mal kann man nur per Hand ausfüllen, erst im Jahr darauf geht es per Internet.

Einen schönen Tag noch Gabrielle

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Steuern / Re: Steuererklaerung 2011
« am: 06. Mai 2011, 09:51:05 »
Wir wurden doppelt "beglückt"  :rolleyes: Anfang Mai kam im DIN-A4 Plastikumschlag der rosa Schein und gestern - im einfachen Briefkuvert - der blaue + Erklärung, was man wie ausfüllen kann (oder soll). Weiß hier jemand, warum die (auch in den Jahren davor) rosa und blau immer einzeln verschickten? Ist Einzelversandt billiger vom Porto her, als beide Formulare zusammen zuzusenden?
Gruß Gabrielle

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Behörden / Re: Auszug der Kinder
« am: 31. März 2011, 07:48:46 »
Guten Morgen, Stini,
mache ich doch gerne. Ich könnte mir vorstellen, dass der Unterschied darin lag (liegt), dass eure Kinder ja bereits schon immer bei euch IN Frankreich angemeldet waren (sind). Das war bei uns ja anders, eben, dass sie immer schon in Deutschland gemeldet waren. Und, bei euch bereits immer schon gemeldet, ist es mit Sicherheit so, dass ihr für jedes Kind weiterhin den 0,5 parts erhaltet. Ich übrlege mir nur, WAS ist (oder würde sein), würden sich die Kinder von hier (Frankreich) abmelden. Und da habe ich die leisen Zweifel, dass man dann diese Haushaltszugehörigkeit nicht mehr mit 0,5 parts angerechnet bekommt. Denke, du verstehst, was und wie ich das meine?! Für dererlei Unklarheiten gibt es aber eine gute Anlaufstelle. Comité de Défense des Travailleurs Frontaliers de la Moselle - die Grenzgängervereinigung. Sitz: 1, rue de la Paix, 57200 Sarreguemines - Tel. 03.87.95.53.41. Sie helfen auch bei den Steuererklärungen. Falls du dort evtl. nachhaken möchtest, bitte vorher anrufen und ein Rendezvous vereinbaren. Bisher konnten wir uns immer vertrauensvoll an die wenden - helfen und halfen bisher ausgezeichnet - gegen einen kleinen Jahresbeitrag.
Liebe Grüße und noch einen schönen Tag - Gabrielle

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Behörden / Re: Auszug der Kinder
« am: 30. März 2011, 12:17:19 »
Bei uns war das so, die beiden Stuiosi meines Mannes leben in Deutschland (nie bei uns hier in Frankreich angemeldet) und studierten auch in Deutschland. Trotz Unterhaltspflichten wurden aber beide NICHT zu unserem Haushalt gezählt, lediglich die Unterhaltskosten wurden bis zu einem festen Satz (den die frz. Steuerbehörde jährlich festlegt) in unserer Steuererklärung berücksichtigt (war letzendlich aber weniger, als wir - gerne - für beide zahlten), aber leider nicht durch den Teiler (also, 4 Personen im Haushalt sondern lediglich nur wir 2) berücksichtigt. Das würde ich befürchten, wenn sich eure Kinder abmelden. Von unserer Situation her gesehen habe ich deshalb kein korrektes Wissen, wie sich das mit der Berücksichtigung bei der Taxe d'habitation oder foncière verhält.

Gruß Gabrielle

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Behörden / Re: Auszug der Kinder
« am: 30. März 2011, 08:30:48 »
Hallo Stini,
muss, soweit ich weiß, nicht gemeldet werden. Es wird allerdings bei der Steuererklärung in Frankreich berücksichtigt (wenn und falls man sich - also die Kinder - auf der Mairie abgemeldet haben). Der "Teiler", bei der Steuererklärung, verringert sich dann nämlich dadurch. Frage also, WOZU abmelden?

Gruß Gabrielle

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Behörden / Re: Heiraten
« am: 30. März 2011, 08:23:51 »
Hallo, JannaschR,
würde meinen, da heiraten, wo man vielleicht am Besten die Sprache beherrscht. Heiraten ist möglich in beiden Ländern - Trauung in Frankreich erfordert - wie in Deutschland - einige deutsche Unterlagen (Geburtsurkunde zum Beispiel). Und, das ziehe ich einfach mal in Erwägung (weiß es nicht 100% genau), erfordert evtl. auch eine französische Übersetzung. In Frankreich wird bei der Trauung die französische Sprache gesprochen - das weiß ich nun wiederum ganz genau, weil, war vor einiger Zeit bei einer standesamtlichen Trauung im Elsaß dabei.
Also, ich würde Deutschland bevorzugen (wegen der Sprache), da weiß ich dann auch, wozu ich "Ja" sage :)

Gruß Gabrielle

460
Steuern / Re: Einkommensteuererklärung
« am: 19. März 2011, 11:33:36 »
@Aura
Ja, der von dir benannte "Jemand" hat Recht!
Für Januar/Februar/März muss die Steuererklärung NOCH in und für Deutschland angefertigt werden. Und nur von DA erhält man dann auch - falls? - eine Rückzahlung oder muss evtl. sogar für diese 3 Monate noch etwas nachzahlen.
April bis Dezember erfolgt dann in "Fronkreisch".
Liebe Grüße Gabrielle

461
Steuern / Re: Wohnen in Frankreich, Arbeitgeber in Deutschland
« am: 19. März 2011, 11:27:42 »
Hat mit einem deutschen Wohnsitz (in diesem konkreten Falle) wenig zu tun. Es geht um die Regelung als GrenzgängerIn. Also, Einhaltung der 30 km Grenze (wohnen in Frankreich) und dazu noch die 183-tage Regelung. "Sitzt" mein deutscher Arbeitgeber in Deutschland und ICH erfülle beide obigen Bedingungen NICHT, muss ich leider weiterhin in Deutschland versteuern.

Also, Arbeitgeber in Stuttgart und ICH wohne in Paris - ist leider KEINE Grenzgängersituation, wie von Franzmannn schon richtig erkannt.

Liebe Grüße Gabrielle

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Steuern / Re: Eheähnliches Verhältnis
« am: 19. März 2011, 11:21:31 »
Hallo, ihr Lieben.
Die Pac MUSS man beantragen und das wird dann auch offiziell eingetragen. Also, NUR Angabe: "Bei uns liegt ein eheähnliches Verhältnis" vor, genügt leider NICHT. Und erst NACH offiziellem Eintrag wird man steuerlich wie ein "echtes" Ehepaar behandelt.
Liebe Grüße Gabrielle

463
Steuern / Re: Steuerformulare 2011
« am: 19. März 2011, 11:15:21 »
nein, starletto, für das erste Mal Steuererklärung bitte beim wohnortzuständigen Finanzamt die Steuerformulare abholen. Die werden nicht zugeschickt, beim allerersten Mal. Und, falls man GrenzgängerIn ist, bitte blaues UND rosa Formulare erbitten UND ausfüllen und das in JEDEM Jahr. Als GrenzgängerIn benötigt man BEIDE Formulare.

Liebe Grüße Gabrielle

464
Steuern / Re: Déclaration des Revenus 2010 (Blaues Formular)
« am: 19. März 2011, 10:50:36 »
Hallo, JannaschR,
habe soeben per PN geantwortet. Ja, Formulare rot und blau beim Finanzamt abholen, dann per Post zuschicken (man kann auch pers. beim Finanzamt abgeben). Dann erhält man (meistens im August) die Ausrechnung des Finanzamtes, WAS gezahlt werden muss. Hat man ein Konto bei einer französischen Bank, erbittet man dort die sog. RIB (man bekommt meist mehrere). An der Benachrichtigung des Finanzamtes ist UNTEN ein Abschnitt angefügt, auf welchem man den vom Finanzamt ausgerechneten Betrag nochmals in einem Kästchen (rechts, ist gekennzeichnet) einträgt. Links trägt man ein den ORT (wo man wohnt) und das Datum und UNTERSCHREIBT auch dort. Diesen unteren Abschnitt schneidet man (vorzugsweise mit der Schere) ab und fügt EINEN RIB bei. (Dies braucht man nur beim ersten Mal, bei den jährlich darauffolgenden Jahressteuern braucht man dies nicht mehr). BEIDES - also beim ersten Mal: 1. den unteren ausgefüllten Abschnitt und 2. die/den RIB, macht man in das kleine, beigefügte Kuvert (wird vom Finanzamt der Steuerbescheinigung immer beigefügt), FRANKIEREN bitte NICHT vergessen und: "Ab in den Postkasten". Enddatum der Zahlung - bisher war das immer der 15.09. eines Jahres - nicht "verpassen", versäumt man diesen Termin, schlagen unsere "Frosaise" 10% auf den zu zahlenden Endbetrag als verspätete "Strafzahlung" drauf. Barzahlungen werden bei vielen Finanzämtern nicht mehr entgegen genommen, jedenfalls bei unserem ist das so! Liebe Grüße Gabrielle 

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Wohnen / Re: Mülltrennung
« am: 14. März 2011, 08:22:32 »
Hallo, guten Morgen ihr Lieben  :winkerwinker:
könnten wir hier mal wieder zum Thema zurückkehren? Wir wollen doch etwas über die neue Müllentsorgung in den jeweiligen "Örtern" erfahren, jedenfalls ich.
Und die Streitereien hier, die belasten mich doch etwas. Darf ich doch "so" schreiben? (Oder gibt's jetzt eine auf die verbale Nuss?)
Also, am Samstag lag das neue Behrener Stadt- (Dorfblättchen) in unserem Briefkasten "Behren Regards - sur notre ville" und da steht gleich auf Seite 2 dass das neue System 2012 eingeführt wird, allerdings kein konkretes Datum, wie Januar, Februar oder, oder.
Und ja, wir bekommen drei Farb"beutel" - orange, grün und blau. Und für die, die nicht lesen können, sind auch bildliche Beispiele dabei. Also, bei Gelb bleibt alles, wie gehabt: Plastikflaschen, Kartons, Magazines, Journaux etc. Bei Grün sehen wir: Vertrocknete Blumen (?), Fischgräten, Kartoffelschalen, also alles, was in die Richtung biologisch geht (au, auf den Fischgrätengeruch und dererlei - im Sommer - freue ich mich schon!). Dann noch Blau: Alle Pötte von Butter, Joghurt, alte Küchenschwämme usw. Leider aber keinerlei Hinweis, WO und von WEM man die Mülltüten beziehen kann - kommt vielleicht noch?
So, und damit grüße ich euch ALLE - auch die jeweiligen kleinen "Streithammel" :pfeif: und wünsche euch einen schönen Tag - Gabrielle

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