Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Gabrielle

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Wohnen / Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
« am: 29. August 2012, 17:11:03 »
Ach nein, Wolfs, bitte bleib' - meine ich ernsthaft.

Ich erlaube mir, mit Ernst Ferstl (Österr. Aphoristiker), zu zitieren: "Manche Leute glauben, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben, dabei war es in Wirklichkeit nur eine Buchstabensuppe".

Es gibt eine Alternative: Bestimmte Beiträge einfach nicht mehr lesen - jedenfalls handhabe ich das genau so in Zukunft, denn es ist wirklich in jedem Thread das gleiche.

Mit Gruß Gabrielle

347
Technik / Re: Orange Telefonie
« am: 29. August 2012, 16:15:44 »
@mondscheinengel

...Ich hab jetzt mal Orange eine Mail mit meinem Problem geschrieben...

Ach bitte verrate mir mal hier die Mailadresse von Orange. Ich finde die nirgends!

Danke schon mal im Voraus und einen Gruß - Gabrielle

348
Technik / Re: Telefon und Livebox nach defekt
« am: 28. August 2012, 16:27:45 »
Bei "Gewitter im Anmarsch" halte ich das einfach immer "so" (vielleicht ja ein probates Mittel, das auch obsolete Diskussionen verhindern hilft UND Schäden an der Live-Box, Telefon, Fax und Internet), ich ziehe die Stecker komplett vorher!

Nachdem auch bei uns hier in der Straße mal der Blitz einschlug - die Elektroüberland-Leitungen bieten sich für Blitzeinschläge ja direkt an (oder wo der Blitz sonst einschlug, ich war ihm nicht gefolgt  :pfeif:) - und alles über Stunden im Dunkeln lag - habe ich mit diesem Prozedere die allerbesten Erfahrungen gemacht.

Und wenn im Urlaub - oder mal längerfristig beruflich "unnawääs" - dann sind unsere Anschlüsse sowieso von allen möglichen Steckern "befreit".

Vielleicht ja ein Tipp für den/die ein oder andere/n "schlichten" Gemüts (wie ich eines bin) - jedenfalls was seitenweise technische Erklärungen aller möglichen Provenienz angeht - die mich, ich gestehe es, auch meist mehr als langweilen!

In diesem Sinne - allen einen schönen Feierabend - Gabrielle

349
Hallo Traene,

vielleicht hilft dir das weiter? http://www.pagesjaunes.fr/pagesblanches

Wenn du Nach- und Vornamen hast - einfach mal bei den pages blanches kucken - es gibt eine Menge Optionen und wäre schön, du würdest dadurch den Gesuchten finden!

Allen einen schönen Tag - Gabrielle

350
Wohnen / Re: Wohnungssteuer in Alsting
« am: 20. August 2012, 18:01:37 »

So wie ich weiß und wie es auch hier bei uns der Fall ist: Jedes Jahr im Oktober kommt die Benachrichtigung und fällig ist die Taxe d'habitation immer zum 15. November jährlich.

Liebe Grüße Gabrielle

351
Rund um's Kind / Re: Elterngeld Antrag
« am: 18. August 2012, 23:54:07 »
Wen es interessiert?

Unter dem Link findet ihr einen Elterngeld-Rechner:
http://www.gegen-hartz.de/elterngeldrechner.php

Da könnt ihr wenigsten ein bisschen "berechnen", wie und was es an Unterschied zur französischen Allocation gibt.

Schönen Abend noch an alle - ist es bei euch auch so warm?  ;)

Grüße Gabrielle

352
Sonstiges / Re: Deutschsprachiger Notar/Anwalt in FR
« am: 18. August 2012, 09:47:13 »

Notariat Schneider & Jacoby
3, avenue St. Remy
57600 Forbach
Telefon: 00333 87293434
Bitte wende dich an den Notar Philipp FRANCOIS – er spricht Deutsch!

Allen ein superschönes Wochenende - Gabrielle

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Steuern / Re: Ab wann besteuert man in F???
« am: 17. August 2012, 15:20:00 »
XY,
...Ganz klar bei beschränkter Stpfl. ohne der von Dir angedeuteten Option (damit meinst du "unbeschränkt") nicht einbeziehen! Bei Option (auch wieder "unbeschränkt") ja!

Danke, WO darf ich (!) den Schampus hinschicken? Meine ich ernsthaft!

Gruß Gabrielle - und somit "klappt's auch mit dem Nachbarn".


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Steuern / Re: Ab wann besteuert man in F???
« am: 17. August 2012, 09:49:36 »
@alle
Habe eure Beiträge mit großem Interesse gelesen und da ich mittlerweile für meine/unsere Voisins als “Sachbearbeiterin“ für “alle Fälle“ auserkoren wurde (Rentenbescheide, Knöllchen, Gebrauchsanweisungen - alles in Deutsch) hier mal eine spezielle Frage an unsere ExpertInnen.

Mein Nachbar beantragt für nächstes Jahr (dann wird er 65) seine Rente. Da er immer in Deutschland gearbeitet hatte, bekommt er seine Rente ausschließlich aus der deutschen Rentenkasse (implizit der 90%-Regelung, die beinhaltet, dass er seine Rente in Deutschland versteuern MUSS). “Unbeschränkte“ Versteuerung kommt für ihn nicht infrage, da seine Ehefrau, in Frankreich lebend und arbeitend, ausschließlich in Frankreich versteuert und über hohes Einkommen verfügt.
Nun aber (s)eine schwierige Frage an mich, die ich aufgrund (m)eines Nicht-Beantwortens-Könnens und mittlerweile Totalverunsicherung (siehe Artikel unten) an euch stelle: Mein Nachbar bezieht aufgrund Arbeitslosigkeit und der Regelung, dass er das entsprechende Arbeitslosengeld aus Frankreich erhält, noch bis Mai nächsten Jahres sein ALG.

Wenn er nun, wie er das wünscht, seine Steuererklärung “beschränkt“ im Jahre 2014 für 2013 in Deutschland abgibt, MUSS er dann dieses von Frankreich gezahlte Arbeitslosengeld in Deutschland mitdeklarieren ODER NUR seine aus Deutschland gezahlte Rente?
Hintergrund seiner Frage: “Die beschränkte Einkommensteuerpflicht umfasst nur inländische Einkünfte“ (also seine deutsche Rente!).
Da ich “ahne“, dass eurerseits evtl. zur UNbeschränkten Steuerveranlagung geraten werden könnte, hier noch ein Fall, der vielleicht nicht nur mir interessant erscheint!?
Besteuerung von Grenzgängern:
Düsseldorf. Der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) unterstützt einen neuen Musterprozess. Dabei geht es um die sog. Grenzgänger. Unter diesem Begriff versteht das Steuerrecht Personen, die im Ausland leben, aber in Deutschland Einkünfte erzielen. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Personen in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, also genauso wie “reine“ Inländer.
Die Voraussetzungen sind in Paragraf 1 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Fraglich ist aber, ob im Ausland steuerpflichtige Einkünfte, die aber nach deutschem Recht steuerfrei sind, in die Berechnung der Ausschlussgrenze einbezogen werden können. Und genau darum geht es in dem Musterprozess.
Keine Zusammenveranlagung wegen belgischem Arbeitslosengeld - Pressemitteilung vom 1. Juni 2012
…Der Bezug belgischen Arbeitslosengeldes kann einer Zusammenveranlagung in Deutschland entgegen stehen, obwohl deutsches Arbeitslosengeld gemäß § 3 Nummer 2 EStG nicht der Einkommensteuer unterliegt. Dies hat der 4. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 20.04.2012 (4 K 1943/09) entschieden. Geklagt hatte ein Ehepaar mit Wohnsitz in Belgien. Der Ehemann verdiente mit seiner Tätigkeit in Deutschland brutto 32.801 €. Zudem erzielte er in Belgien einen Bruttoarbeitslohn von 2.252 €. Seine Ehefrau, die im Vorjahr ebenfalls in Deutschland tätig war, bezog aufgrund dieser Beschäftigung in Belgien Arbeitslosengeld in Höhe von 11.196 €. Die von den Klägern begehrte steuergünstige Zusammenveranlagung lehnte das Finanzamt ab, da die ausländischen Einkünfte über 10 % der gesamten Einkünfte der Kläger lägen und der Grenzbetrag für ausländische Einkünfte von 12.272 € überschritten sei. Bei seiner Berechnung der ausländischen Einkünfte bezog das Finanzamt auch das belgische Arbeitslosengeld der Klägerin ein. Das Finanzgericht bestätigte die Ansicht des Finanzamts mit der Begründung, dass nur deutsches Arbeitslosengeld steuerfrei sei. Ausländisches Arbeitslosengeld falle unter die steuerpflichtigen sonstigen Einkünfte. Ein Verstoß gegen die europarechtlich verbriefte Freizügigkeit für Arbeitnehmer liege darin nicht. Der 4. Senat hat wegen grundsätzlicher Bedeutung des Verfahrens die Revision gegen sein Urteil zum Bundesfinanzhof in München zugelassen. Die steuergünstige Zusammenveranlagung von Ehepaaren aus einem EU-Staat, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, ist nur möglich, wenn entweder die Einkünfte beider Ehegatten im Kalenderjahr mindestens zu 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Betrag von 12.272 € nicht übersteigen. Vollständige Entscheidung 4 K 1943/09.

Also: Wie ist das denn nun mit meinem Nachbarn? Beschränkte Veranlagung, Einkommen in Frankreich (Arbeitslosengeld) 2014 nicht angeben müssen unter der Prämisse: Die beschränkte Einkommensteuerpflicht umfasst nur inländische Einkünfte - ja oder nein?

Danke schon mal vorab für eure Auskünfte aber auch und/oder rege Diskussion - Gabrielle  :nixwieweg:

355
...Mich würde mal interessieren wo denn das deutsche Ausland ist??  Spirou, na, ist doch klar: In "Fronkreisch"  :pfeif:

Damit hat Spirou allerdings absolut Recht! Nutellalein sollte - wenn wirklich "echt" - das Avatar von dem (zugegebenermaßen gooldigen) Kind löschen.

Was Perso und Pass Konsulat Strasbourg angeht, es soll in Kürze tatsächlich geschlossen werden. Ob man dann allerdings, wie angedacht, nach Paris muss oder sonstwohin?

Warten wir's ab.

Einen schönen Feierabend wünsche ich euch allen - Gabrielle

356
Rund um's Kind / Re: Elterngeld Antrag
« am: 14. August 2012, 08:18:21 »
Guten Morgen @all.

Ab 2013 gelten andere Bedingungen beim Elterngeld.

Wen es interessiert und wer evtl. davon betroffen ist:

http://www.sueddeutsche.de/geld/elterngeld-geaendert-wer-frueh-plant-bekommt-mehr-geld-fuer-den-nachwuchs-1.1423695

Allen einen schönen Tag - Gabrielle

357
Vorstellungen / Re: Habe d'Ehre :)
« am: 31. Juli 2012, 17:50:22 »

Hallo le_guy,

auch von mir ein ♥liches

“Willkommen, Bienvenue, Welcome“

und viel Spaß sowie reichlich Fragen, Antworten und eigene Beiträge deinerseits im Forum

Gabrielle

358
Ich bin nur für das verantwortlich, was ich schreibe - nicht dafür, was du (nicht) verstehst!

Um es aber abschließend noch einmal zu verdeutlichen, das E 106 Formular gilt in allen europäischen Ländern!

Die Frage war ABER: Stichwort Formular E106
Jemand dazu eine Idee? Bezieht sich das nur auf die staatliche Krankenversicherung oder auch auf eine private Grenzgängerversicherung?

Antwort: Das E106 Formular gilt (IN Frankreich nur für die französisch staatliche Krankenversicherung) NICHT für die PRIVATE in Frankreich.

Allen einen schönen Tag - Gabrielle

359
Behörden / Re: Gesetze im Internet
« am: 30. Juli 2012, 18:55:07 »
Mathis,
schlicht und einfach:  :smily:

Gruß Gabrielle

360
…Es ist immer wieder interessant wieviele Falschinformationen bzw -interpretationen es bezüglich E 106 gibt.
…E 106 ist nicht auf deutsch/französische Grenzgängerverhältnisse bezogen, sondern auf jede xbeliebige Grenzgängersituation in Europa.

Frage von Issi war: …Allerdings der Hinweis, dass der Arztbesuch in Deutschland wesentlich teurer ist als in Frankreich (Anmerkung von mir !!!) und ich die Differenz selber zahlen muss.Stichwort Formular E106
Jemand dazu eine Idee? Bezieht sich das nur auf die staatliche Krankenversicherung oder auch auf eine private Grenzgängerversicherung?

Mein Statement in diesem Kontext war: E 106 ist ausschließlich für die französisch staatliche Krankenversicherung.

Denn, ich lebe nun mal nicht in Belgien oder der Schweiz. Ich bin Grenzgängerin Deutschland-Frankreich.

Deinem Fazit: ... “Fazit: nicht nur hier im Forum Ausschau nach solcherlei Informationen (E 106) halten, sondern gezielt seine Krankenversicherung möglichst umfangreich befragen“ - kann ich 100 pro zustimmen und erlaube mir, dies implizit auf (d)eine gewünschte Rubrik: „Gesetze im Internet“ - respektive Forum - auszuweiten. (Bei Fragen: Stellen Sie diese dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens - und keinesfalls dem Forum.)
Denn insbesondere was sog. “Recht und Gesetz angeht“, befürchte ich unsägliche Diskussionen, Belehrungen und permanent “falsche“ Richtigstellungen deinerseits.

Allen einen schönen Feierabend - Gabrielle

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