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Nachrichten - Gabrielle

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316
Hallo Ralph,

stimmt ja, du hast Recht, konkret, was diesen "Fall" angeht. Ich denke, bis morgen weiß ich genaueres.
Ist ja so, dass der Lebensgefährte Franzose ist und vermutlich (?) nur französische Rente bekommt, allerdings jetzt im Saarland lebt.
Diese Konstellation zählte bisher nicht zu meinen "Fällen", da das ja ausschließlich Franzosen sind, die überwiegend in die deutsche Rentenkasse einzahlten und/oder auch noch frz. Rente bekommen. Da ist es tatsächlich so, dass sie ihre frz. Rente in Frankreich versteuern, die deutsche Rente in Deutschland und die frz. Rente minus gezahlter frz. Steuern in die sog. Progression in Deutschland "rutschen" - also, indirekt nicht komplett in D besteuert werden.
Was Rente und Besteuerung Deutschland angeht. Lebst du in Frankreich, beziehst eine deutsche Rente und noch eine private Rente (z.B. aus einer Direktversicherung, die über den Arbeitgeber lief), versteuerst du - in Frankreich lebend - die deutsche Rente in Deutschland, die betrieblichen Rentenzahlungen (auch wenn aus Deutschland) allerdings in Frankreich. Die werden NICHT in Deutschland besteuert.
Spätestens morgen weiß ich aber genau, wie es sich verhält, bekommst du NUR Rente aus Frankreich und lebst in Deutschland.

lg Gabrielle

317
Hallo Ralph(i)  =D,

danke, für die "Blümchen". So ganz Expertin bin ich noch nicht, allerdings aufgrund meiner ehrenamtlichen Tätigkeit für meine lieben Voisins, insbesondere denen, die lange in Deutschland in die Rentenkasse einzahlten und zurzeit einfach nicht weiterwissen, bin ich sog. eine hochinteressiert mit Fragen Löchernde und Lesende für alles, was mit dieser Problematik zusammenhängt.

Und, heute Morgen mal "frei", gebe ich hier auch gerne Antwort.

So, dann gerne bis um 11 Uhr zu weiteren Antworten bereit - danach müsstet ihr dann 'n büschen warten

lg Gabrielle

318
Lieber Stefan-SB,

wie du zu Recht feststellst: ...Das Doppelbesteuerungsabkommen hatte ich zwar schon soweit überlesen (den Art. 18 offensichtlich im wahrsten Sinne des Wortes), hab' mich dabei aber wohl zu sehr an dem Begriff "Rente" orientiert, der nicht auftaucht und das Abkommen daher im fraglichen Fall als nicht anwendbar betrachtet ...

Das Doppelbesteuerungsabkommen spielt tatsächlich bei Rentenzahlungen keine Rolle! Schlicht, da gibt es keines! Heißt, der Lebensgefährte deiner Mutter bezahlt seine Steuer, lebt er in Deutschland und ist dort (an)gemeldet, IN Deutschland. Er hat dann allerdings die Möglichkeit, alle steuerrelevanten Abzüge geltend zu machen - so z.B. auch die Möglichkeit der UNbeschränkten Steuerveranlagung (da kommt es aber wieder darauf an, WAS er netto bis zu seinem Umzug nach Deutschland hatte). So z.B. von vorneherein schon mal den Abzug Steuerfreibetrag, der für 2013 bei Euro 8.130,00 liegt. Auch Versicherungen (in Deutschland) etc. kann er in Abzug bringen. Hat er bisher in Frankreich versteuert, muss er das frz. Finanzamt benachrichtigen (und denen nachweisen), dass er nicht mehr in Frankreich lebt. Dann wird er in Frankreich nur bis zum Zeitpunkt seines dortigen Aufenthaltes besteuert. Also, die DBA gibt es für RenterInnen nicht.

lg Gabrielle

319
Steuern / Re: Unterhalt Kind
« am: 08. April 2013, 08:32:26 »
Guten Morgen ihr Lieben,

der Lebenshaltungsindex spielt für die Kindesunterhaltsberechnung keine Rolle. Es geht ausschließlich nach dem Nettoeinkommen und eventuell berücksichtigungsfähiger Abzüge. Insbesondere dann, wenn das Kind in Deutschland lebt. Unter anderem - wichtig - ist ein Gerichtsstand, sollte es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über den Kindesunterhalt kommen, immer der Wohnort des Kindes - in dem hier geschilderten Fall dann Deutschland, da die Exfrau mit dem Kind ja in Deutschland lebt.

Lebte das Kind in Frankreich, sähe das alles ganz anders aus. Aber, das ist ja hier nicht der Fall!

Einen schönen Wochenanfang und Woche - Gabrielle

320
Steuern / Re: Hilfe beim Download der Steuererklärung
« am: 07. April 2013, 10:20:08 »
Guten Morgen @ all,

Anne, gib doch mal 2012 ein, statt 2013. Denn die Steuerklärung wird zwar 2013 gemacht - allerdings für 2012. Vielleicht klappt's dann auch mit einem Ausdruck des Formulars?!

Und ja doch, die Formulare werden jährlich nach dem ersten Mal gefertigte Steuererklärung automatisch zugeschickt. Jedenfalls wir warten immer geduldig, bis wir die per Post bekommen. Könnte aber durchaus sein, dass jemand bereits vorher schon mal darauf sehen will, was sich evtl. geändert hat und möchte das Formular schon vorher haben.

Allen einen schönen Sonntag - Gabrielle

321
Sonstiges / Re: Stimmungsmache ........
« am: 06. April 2013, 18:48:33 »
Hallo Toyo,

danke für diese äußerst informative und wichtige Nachricht! Ich zumindest wusste DAS noch nicht.

Schönes Wochenende an alle Gabrielle


322
Steuern / Re: Unterhalt Kind
« am: 05. April 2013, 17:07:21 »
Hallo toby,
ja, das ist so eine Sache mit dem freiwilligen Unterhalt zahlen. Ich kann mir schon vorstellen, warum deine Ex jetzt mehr Unterhalt gezahlt haben möchte, denn, dass man in Frankreich lebend mehr in der Tasche hat, spricht sich meist auch bis zu den Exen rum.
Egal, wo du dein Netto hast, Unterhalt richtet sich nach deinen Nettoeinkünften. Ob in Frankreich oder Deutschland. Du kannst, klar doch, alle relevanten Abzüge geltend machen und was dann übrig bleibt, zählt als dein Einkommen, anhand dessen der Unterhalt berechnet wird. Übrigens, für 2013 hast du einen höheren Selbstbehalt. Der liegt jetzt bei Euro 1.000,00 - 2012 waren das noch Euro 950,00.

Es wird gerne das Netto, was dein Arbeitgeber überweist, genommen. Wenn dieses Netto aber aufgrund von Steuerzahlungen in Frankreich geringer ausfällt, dann ist das dein Netto, was genommen wird. Also, bitte achte darauf und auch auf Abzüge von sonstigen Zahlungen: Versicherungen etc. Nur keine Rückzahlungsraten bei Hauskauf etc. Da dürfen aber die Zinsen abgezogen werden. (Ich "rate" hier einfach ins Blaue. Kenne ja deine finanziellen Verhältnisse nicht). Wollte einfach nur mal darauf hinweisen.

lg Gabrielle

323
Hallo Spilly,

da du ja die beiden Autos in F angemeldet hast, frage doch mal bei der Versicherung, was deine Roller"s" an Versicherung kosten würden.
Mir kommt gerade in den Sinn, vielleicht macht diese Versicherung dann ja ein günstigeres Angebot. Und, wenn du fragst, kannst du je nach Antwort ja immer noch entscheiden.

Also, so würde ich das machen.

lg Gabrielle

324
Behörden / Re: Rentenanspruch aus Frankreich
« am: 04. April 2013, 17:29:56 »
Hallo Seppelino (das ist ja mal ein lustiger Nick für ein Mädchen  :D) ),

die deutsche Rentenversicherung kann das leider nicht für dich klären, da sie keinen Zugang haben zur frz. Rentenversicherung und deinen Daten bei denen.
Wenn du genaueres wissen möchtest: CARSAT, 36, rue du Doubs, 67011 Strasbourg, ist die Anlaufstelle für eine Nachfrage (selbstverständlich möchten die auf Französisch angeschrieben werden). Um dich konkret zu finden, schreibe unbedingt bei (d)einer Nach/- Anfrage deine Sozialvers. Nr. hier aus Frankreich mit dazu. (Die steht u.a. auf deinem grünen Krankenversicherungs-Kärtchen.)

Wenn du später mal einen Rentenantrag stellst - auch dann musst du selbst tätig werden, willst du Rente aus Frankreich haben. Die deutsche Rentenversicherung erledigt leider - wie mal vor einigen Monaten noch - diese Aufgabe auch nicht mehr für die Deutschen Rentner, mit Wohnsitz in Frankreich.

Aber, vielleicht hat sich das ja in 30 Jahren auch wieder erledigt und die "Ditsche" machen das wieder für dich. (Mache zurzeit ständig alles Mögliche in dieser Richtung für meine Voisins - manchmal schier zum Verzweifeln.)

...Ich hatte gehofft, dass es irgendein Abkommen gibt und die Jahre mit in mein Konto bei der Deutschen Rentenversicherung übernommen werden könnten und ich das einfach mit der deutschen Rente mitbekomme. So einfach ist das wohl nicht...
Doch, ist dann ganz einfach, wenn du in 30 Jahren immer noch in Deutschland lebst und dadurch überwiegend in die deutsche Rentenkasse eingezahlt hast. Dann macht die Deutsche Rentenversicherung die Klärung bei unseren Franzosen und die Rente von Frankreich wird dir mit der deutschen Rente überwiesen. Aber nur, wenn du überwiegend Anspruch auf deutsche Rente hast UND (noch) in Deutschland ansässig bist.

Alles klar?

lg Gabrielle

325
Hallo Spilly,

wie du in Frankreich anmeldest, weiß ich leider nicht. Aus eigener Erfahrung wäre aber (an)ratenswert, wenn es irgend geht, melde über Verwandte oder Freunde in Deutschland an. Hier bezahlst du dich dumm und dusselig an Versicherung, wenn du hier anmeldest.

Sorry, bin zwar auch der Meinung, wenn man in Frankreich lebt sollte man auch alles hier haben (ich nehme mal kommende, diesbezüglich richtige Anmerkungen hier vorweg). Aber die Vers.Beiträge sind für einen Roller hier wirklich unbotmäßig hoch.

Und seitdem fahre ich einen "Tret"roller (so genannt auch Mini)  :zwinkern:.

lg Gabrielle

326
Wohnen / Re: Mülltonne in Oeting
« am: 04. April 2013, 17:13:19 »
Hallo Pascal,

nein, pauschaler Jahresbetrag. Leider kann man sich, um weniger zahlen zu müssen, keine 14-tägige Leerung oder ähnliches (auch keine Berechnung nach Gewicht) aussuchen. Hält sich aber - im Vergleich zu Deutschland - immer noch in Grenzen.

lg Gabrielle

327
Hallo Thomas,

ich denke, das kommt vor allem darauf an, WO das Kind lebt. Lebt es in Deutschland, geht alles nach dem Wohnsitz des Kindes - auch die leidigen Sorgerechtsfragen.

lg Gabrielle

328
Wohnen / Re: Mülltonne in Oeting
« am: 04. April 2013, 16:57:36 »
Hallo Pascal,
zu deinen Fragen:

- Wo bekomme ich die Mülltonne her / Wo bestelle ich Sie?
Die Mülltonnen wurden in der Mairie in Oeting bestellt. Jedenfalls war das vor  Jahren so, ich weiß deshalb nicht ganz genau, ob das heute noch so ist. Deshalb, gehe doch mal hin und frage, die sprechen gut Deutsch.

- Was brauche ich (außer den Klassiker EDF-Rechnung?)
Ich würde noch den Mietvertrag mitnehmen. Oder vielleicht noch eine Tel.Rechnung. Eigentlich müsste die EDF-Rechnung aber als Wohnsitznachweis ausreichen.

- Kostet die Mülltonne was?
Nein, die Mülltonnen kosten nichts. Nur die Müllabfuhr.

- Wird sie mir gebracht oder muss ich Sie transportieren?
Die wird dir gebracht.

- kommen alle Säcke in eine Tonne und werden Freitags morgens abgeholt?
Ja, orange (kommt alles an Plastik und Blechdosen rein), grün (für Bioabfälle) und blau für den Rest - kommt alles in eine Tonne.

Schönen Feierabend an alle - Gabrielle


329
Hi Edgard,

also nee. So richtig kann ich mir das nicht vorstellen. Was machste denn, wenn 'du' dich trennen willst? Wird dann der andere Ehepartner an den Füßen in Frankreich festgenagelt? Herrn Braun "Verklausuliertes" hätte ich "dem" entsprechend beantwortet! (Das sind so die Dinger, bei denen mir der Kamm schwillt!) Der Lebensmittelpunkt ist dort, wo die Familie mit allen Angehörigen freiwillig wohnt. Will das eine/r nicht, wird m.E. getrennt versteuert.
Ich könnte mir das so vorstellen: Ein Ehepartner wohnt und lebt in Deutschland und wird auch dort versteuert. Der andere Partner wohnt und lebt in Frankreich und versteuert dort. Es geht nur keine gemeinsame Steuerveranlagung mehr - weder die in Deutschland und der "Teiler" in Frankreich fällt dann wohl auch weg, also dein Einkommen wird dann nicht mit 2 berücksichtigt, sondern nur du alleine. Wie wäre es denn, würdest du dich (ich weiß allerdings nicht, wo du wohnst, könnte evtl. zu weit weg sein) mal bei den Frontaliers in Saargemünd erkundigst oder dem Steuerhilfeverein in Saarbrücken? Ich jedenfalls würde einige Kilometer Fahrt in Kauf nehmen, um das konkret in Erfahrung zu bringen. Und klar, dass "Herr Braun" auf die Steuereinnahmen nicht verzichten will!

Allen einen freundlichen Osterhasen und ebensolche -Tage Gabrielle

330
Hallo Leute, vor allem ihr, mit schlechten Erfahrungen.

Hier mal meine Erfahrung. Ich habe noch so'n uralt Gerät - TDI - mit Prepaid (deutsches Handy) und da kann ich von Frankreich und Spanien aus immer ganz super sms' verschicken. Und, die kommen sogar an - bei sms Kosten (egal von wo) zu 10 Cent.

Habt ihr evtl. ein neueres Gerät?
Meines ist tatsächlich noch von anno "Tubbak" - nur in neuem "Gewand".
Heißt, mein altes Gerät hat irgendwann mal den Geist aufgegeben und dann habe ich mir ein neues "altes" Gerät besorgt.
Die Prepaid ist allerdings immer noch dieselbe.

Hoffe, ich konnte euch als absoluter Technikfreak  :lach: "richtig" erklären, was ich mein(t)e?
Also, Handy geht nur fürs Telefonieren und Simsen, nix fotografieren, Internet oder MMS.

Allen ein schönes Wochenende
Gabrielle

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