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Nachrichten - Gabrielle

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301
Wohnen / Re: Mietnebenkosten
« am: 21. Mai 2013, 15:42:29 »
Danke dir WolfS,

ich hatte mir das zwar selbst schon so gedacht, eine Bestätigung von Vermieterseite schafft aber dann doch die wirkliche Klarheit.

Klar doch, lassen wir das auch machen!

lg


302
Hallo Maryza,
...Welche Unterlagen benötige ich?...
Ich habe mir damals, vor der Kfz.Vers.-Anmeldung hier in Frankreich, von meiner deutschen Versicherung bestätigen lassen, bei wieviel Prozent ich damals lag (30%). Diese Bestätigung hatte ich dann hier abgegeben - wurde auch anerkannt.
...Werden meine aktuell 35% in DE auch in FR anerkannt?...
Nein, leider nicht. Hier ist der niedrigste Satz 50% (liegt aber damit immer noch unter den 30%, die ich in Deutschland hatte.
...Muss ich das KFZ vorher in DE abmelden?...
Ja, denn bis zur Abmeldung in Deutschland bist du ja noch in Deutschland versichert.
...Habe ich das eben hier richtig gelesen, wenn man nie ein KFZ in DE angemeldet hatte, kann man auch keins in FR anmelden?...
Das wäre (zumindest) mir neu. Denn, französische Führerscheinneuinhaber waren vorher ja auch noch nie in Deutschland angemeldet ;-).
...Geht das, z.B ich Versicherungsnehmer und mein Mann der KFZ-Halter?...
Wie das heute gehandhabt wird? Bei uns war das jedenfalls damals nicht möglich. Da konnte nur der Kfz-Halter Versicherungsnehmer werden. Aber, evtl. weiß da jemand anderes aus unserem Forum genaueres.
Haftpflicht und Hausrat haben wir bei der Crédit Mutuel. Wenn man die aber auch bei seiner Kfz-Versicherung abschließt, wird das u.U. günstiger (so jedenfalls sagte uns ein Nachbar).

lg Gabrielle

303
Wohnen / Mietnebenkosten
« am: 21. Mai 2013, 12:18:55 »
Hallo und guten Tag an alle,

wir haben ein Haus gemietet und kennen auch die üblichen Nebenkosten. Wir lassen jedes Jahr die Heizung warten (steht/stand zwar nicht im Mietvertrag, lassen wir aber trotzdem machen, weil wir die Heizung ja auch nutzen).
Nun aber mal die Frage: Gehört der Schornsteinfeger mit der Reinigung des Kamins zu Nebenkosten, die ebenfalls uns obliegen?

Vielleicht weiß das ja ein lieber Mensch aus unserem Forum, der/die ebenfalls ein Haus gemietet hat (oder kennt jemanden, der?).

Wir erinnern uns nur, dass mal im ersten oder zweiten Jahr unseres hier Wohnens ein Kaminfeger die Reinigung vornahm, soweit wir uns aber erinnern, wurde der direkt von unserer Vermieterin bestellt und bezahlt (und war auch seitdem nicht mehr hier).
Nun finde ich gerade ein Schreiben von ihr im Briefkasten, in welchem sie eine Fotokopie der Rechnung für 2013 erbittet (die wir, aus o.e. Gründen, nicht haben).

Also, was meint ihr, was wir tun sollen oder müssen?

Gabrielle

304
Behörden / Re: Geldbeutel verloren
« am: 19. Mai 2013, 18:26:46 »
Marcol,

für dieses unser schönes und schlaues Forum muss man einfach (manchmal) Nerven haben
aber, das ist eine andere Geschichte - keine, über verlorene Geldbeutel  :lach:

lg Gabrielle

305
Behörden / Re: Geldbeutel verloren
« am: 19. Mai 2013, 18:17:42 »
Hallo, Marcol und Fred und alle anderen OHNE Geldbeutel ;)

so wie ich mich erinnere, war das nicht so viel Gedingens, damals. Ich hatte allerdings auch einen "Titre d'sejour" (immer noch), der auswies/-weist, dass ich hier in Frankreich wohne. Von daher benötigte ich keine EDF-"Wohnsitz"bescheinigung (grins). Übrigens, das vergaß ich eben noch zu schreiben und ist evtl. von daher etwas unklar: Die Verlustanzeige und die Bescheinigung, Inhaberin eines noch gültigen Führerscheines zu sein, musste ich im Rathaus der Stadt abgeben, in welcher ich zuzeiten meines "Führerschein bestanden habens" wohnte. Also nicht dem letzten Wohnsitz in Deutschland - der hatte sich nach meinem Führerscheinerwerb sowieso ein paar Mal geändert. Kopie "Titre", Kopie Verlustanzeige, Kopie, dass der Führerschein nicht entzogen worden war, schickte ich damals per Einschreiben/Rückschein (Recommandé avec Avis de Réception) direkt nach Metz. (Ohne Übersetzung übrigens.) Und hatte das Glück, dass das alles auch "so" akzeptiert wurde. Wie erwähnt, der französische Führerschein kam dann nach 3 1/2 Monaten und das noch nicht mal mit Einschreiben (weiß noch, wie wir uns daheim gewundert hatten und auch gefreut!).

Marcol, deine Erfahrungen würden nicht nur mich brennend interessieren - bitte (be)schreibe doch mal anschließend
lg Gabrielle

306
Behörden / Re: Geldbeutel verloren
« am: 19. Mai 2013, 17:11:28 »
Hallo Marcol,
ich nehme Bezug auf deine Antwort: Ja, kann beides mit ja beantworten.
Das heißt also, du hattest einen deutschen Führerschein, der jetzt weg ist?! Dann hilft dir tatsächlich die deutsche Polizei nicht weiter und die französische schon mal gar nicht! (Ging mir damals so, da wir nach Frankreich verzogen. Da war mein deutscher Führerschein irgendwo im Orkus verschwunden und nicht mehr auffindbar.) Ich musste damals (ist eben Jahre her) so verfahren: Ich musste zu meinem damaligen Rathaus in Deutschland (damaliger Wohnort), denn die hatten meine Führerscheindaten vorliegen. Dort musste ich eine Verlustanzeige abgeben und mit dieser Verlustanzeige UND einer Bestätigung des damaligen Wohnort-Bürgermeisteramtes, dass ich den Führerschein gemacht hatte und dieser zwischenzeitlich auch nicht entzogen worden war durfte ich meinen Führerschein in Frankreich beantragen. Diese beiden Bescheinigungen (Verlustanzeige UND Bestätigung) MUSSTE ich mitschicken. Von beiden "Papieren" hatte ich mir eine Kopie gemacht (falls in Frankreich oder Deutschland eine Kontrolle stattgefunden hätte) und hatte beides immer dabei. Gut 3 1/2 Monate später bekam ich aus Metz meinen neuen Führerschein. Deutschland weigerte sich, mir einen Führerschein auszustellen, da ich ja dort nicht mehr wohnhaft war sondern im schönen Frankreich.
Aber, wie erwähnt. Das ist einige Jahre her und ich weiß nicht, ob sich im damaligen Prozedere zwischenzeitlich etwas geändert hat.

Vielleicht hilft dir meine Antwort ein bisschen weiter - liebe Pfingstgrüße an alle - Gabrielle

307
Hallo und guten Morgen, Toyo,

mal ne Frage: Ich habe ein deutsches Mobilteil - TD1 - und bisher nie Probleme beim Grenzübertritt, sei’s Frankreich oder Spanien.

Du schreibst: Übrigens, eigentlich müsste jeder Handybenutzer der über Roaming mit einem deutschen Provider in Verbindung ist, eine SMS erhalten haben, welche Roaminggebühren ab 3. 6. 2013 EU-weit gelten werden.

Mir wurde eine sms geschickt, allerdings nur mit der Ankündigung, dass ab 01. Juni auf Minutentaktung und damit minutengenaue Berechnung umgestellt würde. Dagegen könn(t)e ich, so ich denn will, Widerspruch einlegen.

Was meinst du, als (freundlich gemeint) „Allwissender der Telefonie“?  ;)

Einfach so akzeptieren oder auf den alten Bedingungen bestehen?

Ach ja, passt dazu. Wie ist einer deiner Leitsprüche: Die Theorie ist eine Vermutung mit Hochschulbildung. (Jimmy Carter).
Meiner und dazu noch von mir, ist zurzeit: „Theoretisch kann ich praktisch alles“.

LG Gabrielle

308
Steuern / Re: Studienkosten des Kindes absetzbar?
« am: 17. Mai 2013, 06:19:54 »
Wusste ich's doch immer: wir sind schon ein schlaues Forum.

Danke euch beiden für die "Aufklärung" - ihr wisst ja, dererlei und anderes in Erfahrung zu bringen, davon profitieren auch die freundlichen Nachbarn.

Allen einen schönen Tag - Gabrielle

309
Steuern / Re: Studienkosten des Kindes absetzbar?
« am: 16. Mai 2013, 17:44:43 »
Hi Pif,

du schreibst: Dann kann sie als 'rattachée' (genau so wie Minderjährige) zum steuerlichen Haushalt gezählt werden.

Frage: Muss sie dann nicht auch im Haushalt der Eltern gemeldet sein? Denn, das ist doch gerade bei Studenten überwiegend nicht der Fall. Und, im Falle von Eike: meine Tochter studiert zur Zeit. Zu diesem Zweck haben wir eine Wohnung gemietet.

Wäre interessant, zu wissen.

LG Gabrielle

310
Steuern / Re: Studienkosten des Kindes absetzbar?
« am: 16. Mai 2013, 16:03:28 »
Hallo Eike,

ja, Unterhaltskosten (Studium) können geltend gemacht werden. Schau mal auf dem blauen Bogen, da findest du eine Rubrik: Pensions alimentaires. Es gibt allerdings einen Höchstsatz, den du in Anrechnung bringen kannst. Der liegt bei € 5 698,00.
Auch wenn die Kosten darüber hinausgehen, trotzdem dann diesen Gesamtbetrag einsetzen. Das Finanzamt wird dann lediglich nur den Satz von € 5 698,00 berücksichtigen. An Kopien legen wir immer jährlich bei: Kopie Studi-Ausweis, Kopien Kontoauszüge (daraus sind die Unterhaltskosten an den Studiosi ja ersichtlich - übrigens, alles andere wurde geschwärzt).

LG Gabrielle

311
Vorstellungen / Re: Umzug nach Lorraine im Juni
« am: 30. April 2013, 17:24:52 »
Hallo Maryza,
damit du nicht ganz so enttäuscht bist: Auch von mir ein Herzliches Willkommen hier im Forum.

Ja, auch ich "vergesse" es mitunter, den/die ein oder anderen Neuen zu begrüßen - liegt manchmal einfach nur daran, dass ich zur Arbeit muss oder sonst etwas an Beschäftigung habe.

Und auch, wie Anne schon schrieb, auch wenn viele die Beiträge hier lesen, nicht auf alles weiß man eine Antwort.
So z.B. ich auch nicht auf deine Frage nach deutschsprachigen Immobilienanbietern in Frankreich.

Ansonsten darfst du aber davon ausgehen, so jedenfalls meine immer positiven Erfahrungen hier, WER etwas weiß, kennt oder privat an Erfahrungen gesammelt hat, sie/er gibt das IMMER gerne weiter.

In diesem Sinne, dir und allen anderen Neuen hier eine schöne Zeit im Forum,
habt alle eine gute Hexennacht und einen richtig gemütlich arbeitsfreien Tag der Arbeit Gabrielle

312
Guten Morgen @ all

und Frage an Eric ... man muss alle 5 Jahre auf das Konsulat nach Straßburg , um den Pass zu beantragen/verlängern...?!

Hat sich bzgl. der Laufzeit Pass zwischenzeitlich etwas geändert? Mein Pass hat eine Gültigkeit von 10 Jahren (das übliche Prozedere, von dem ich annahm, dass es IMMER so Gültigkeit besitzt).

Liebe Grüße an alle und einen schönen Tag Gabrielle  :nixwieweg:

313
Hallo Pif,
is ja gut und hast ja Recht...: "(Warum du diesen Quatsch übernommen hast, ist mir rätselhaft)". Weil, was auch mir hin und wieder passiert, ich nicht richtig hingeschaut = "gelääs" hatte. Wusste gar nicht, dass du bei der Demo 2010 auch dabei warst. Hättest mich mal ansprechen sollen  ;) Heißt das, du bist auch bei den Frontaliers und wollen wir uns zu den nächsten Aktionen dann nicht mal vorher absprechen, wer WO zu finden ist, wenn du magst?
Aber, mal wieder zum Thema, wenn die frz. Rente nur in F versteuert wird, jemand aber in D lebt, bist du dann sicher, dass nicht doch in D deklariert werden muss und sei es nur wg. Progressionsvorbehalt? Weiß ich wirklich nicht und wollte mich diesbezüglich ja auch deswegen morgen informieren.
Was mich diesbezüglich "wuschisch" macht, ist: Allerdings hat Deutschland sich in diesem Abkommen vorbehalten, dass die in Frankreich zu versteuernden Rentenbeträge hier bei der Festsetzung der Höhe des Steuertarifs berücksichtigt werden können, sog. Progressionsvorbehalt, § 32 b EStG.
Frage an dich: Muss der Lebensgefährte (Franzose) mit ausschließlich zu versteuernder Rente in Frankreich, dann in Deutschland ebenfalls eine zusätzliche Steuererklärung abgeben und unterliegt dann evtl. ein Betrag X dem Progressionsvorbehalt?

So, und jetzt habe ich endlich Feierabend - einen schönen ebensolchen an alle - Gabrielle

314
Nööö, so ganz durcheinander geht es eben nicht. Es ist ein eindeutiges Durcheinander. Das Problem vieler meiner Frontaliers ist ja gerade, dass sie NICHT nur Rente aus Frankreich bekommen sondern auch (und das, meist überwiegend, zu 90%) Rente aus Deutschland. Und dann ist es so: Ja, wenn man zu 90% seine Rente aus der deutschen Rentenkasse bekommt, dazu aber in Frankreich wohnt/lebt, MUSS man in Deutschland versteuern. Hat man dazu noch Einkünfte aus Frankreich (dazu zählt auch Rente aus F) und die beträgt MEHR ALS der Freibetrag in D - 2013 sind das 8.130 Euro - dann kannst du nur beschränkt versteuern. Beschränkt bedeutet wiederum, dieser Freibetrag von 8.130 Euro wird dem Einkommen (auch Rente) draufgerechnet. Beispiel: Du hast eine Rente von mtl. 1000 Euro = Jahresrente: 12.000 €. Als deutscher Renter hast du 2013 einen steuerlich prozentual freien Betrag von 34%, heißt 66% musst du versteuern, denn Deutschland begann 2005 mit der Besteuerung der Rente mit 50%. Die %uale Besteuerung wurde dann jedes Jahr um 2% erhöht, heißt, logischerweise 2013 liegt die bei 66%. (2005 = 50%, 2006 = 52% + immer 2%, dann bist du 2013 bei 66% .) UND, die erhöht sich jedes Jahr, bis sie 2040 mit 100% versteuert wird. Heißt, gehst du 2040 in Rente, musst du deine Rente in Deutschland zu 100% versteuern (auch wenn du in F lebst). So, bleiben wir mal bei dem obigen Beispiel. 2013 und 12.000 € Rente jährlich, 66% versteuert, heißt, du musst € 7.920,00 versteuern. Kannst du aber nur beschränkt versteuern, z.B. du hast noch Einkünfte (auch Rente) aus Frankreich, und diese Einkünfte liegen über dem deutschen Freibetrag von € 8.130 (für 2013, der Freibetrag wird fast immer jährlich erhöht), dann versteuerst du bei beschränkt NICHT nur die obigen € 7.920, NEIN, die kloppen dir noch den deutschen Freibetrag obendrauf und du versteuerst dann bei beschränkt komplett € 7.920 + € 8.130 = gesamt € 16.050,00!!! Die Deutschen rechnen dann so, als hättest du im Jahr 2013 € 16.050 Einkommen (dazu zählt auch Rente) gehabt.
Hast du nun als deutscher Rentner, in Frankreich lebend, aber keine weiteren Einkünfte aus Frankreich (jedenfalls KEINE, die diesen Freibetrag von 8.130 übersteigen), dann kannst du die unbeschränkte Steuerveranlagung beantragen (geht NUR auf Antrag beim deutschen Fin-Amt) und dann versteuerst du NUR diese € 7.920,00 und darfst den Freibetrag von € 8.130 abziehen, heißt, du musst dann keine Steuer mehr in Deutschland zahlen. Außerdem, und deshalb gehen unsere Franzosen an die Decke, bei BE-schränkt darfst du nicht nur NICHT den Freibetrag abziehen, sondern auch sonst nichts - wie z.B. Krankheitskosten, Versicherungen etc. Einen großzügigen Betrag von gesamt € 102,00 darfst du abziehen. Sonst nichts!!! Und, du musst auch noch in Frankreich versteuern. Darfst allerdings deine gezahlte Steuer in Deutschland deklarieren, die allerdings, NUR mit der Steuer berücksichtigt wird, die du in Frankreich auf deine Rente zahlen würdest. Angenommen, du zahlst bei 7.920,00 Euro eine Steuer in Frankreich von 500 Euro, hast aber in Deutschland eine Steuer auf diese 16.050,00 von ca. € 1.600,00 gezahlt (lt. Grundtabelle Deutschland 2013), dann rechnen dir die Franzosen nur die in Frankreich zu zahlende Steuer von € 500,00 als sog. Crédit d’impôt an und NICHT die gezahlten ca. € 1.600. Unsere Franzosen interessiert es nämlich einen feuchten Dreck, was sich die Ditsche alles an Steuern einfallen lassen, um sich die Säcke zu füllen.

Und, lieber Pif, genau aus dem Grund ziehen viele meiner französischen Rentner nach Deutschland - traurig aber wahr.

lg Gabrielle


315
Steuern / Re: Unterhalt Kind
« am: 08. April 2013, 14:11:05 »
Hi Egbert,
...Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das man in Deutschland hätte...
Sag ich doch!
Stimmt, den Kindesunterhalt darf man in Frankreich abziehen. Allerdings nur in einer Höhe, die jährlich vom frz. Fin-Amt festgelegt wird. Lag im letzten Jahr bei ca. 6.600 Euro. Alles was darüber hinaus geht, ist dein Privatvergnügen. Sich zu einigen dürfte schwierig werden, denn, Tobys Exe will ja mehr Geld haben. Ich persönlich würde mir an Tobys Stelle mal ausrechnen, was für mich als Unterhalt zu Zahlender am günstigsten ist. Es gab (gibt) Fälle, da sind die Deutschen darauf verfallen, sich die Steuererklärung vorlegen zu lassen (Option, nicht die Regel). Und da geht ja auch der günstigere Betrag aus der Berechnung Abzug Kindesunterhalt hervor + die insgesamt geringere Steuer. Und alles was NETTO dem Unterhaltspflichtigen bleibt, muss er (sie) mit seinem Kind "teilen" - jedenfalls ist das in Deutschland so. Unsere Franzosen schütteln sowieso nur den Kopf, was die Abzocke Unterhaltspflichtiger in und aus Deutschland angeht.

lg Gabrielle

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