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Steuern / Re: Steuerabgaben im oeffentlichen Dienst
« am: 23. Juni 2015, 08:25:41 »
nein, man kann eine zweite Staatsbürgerschaft auch erwerben. Muss vorher, z.B. in Frankreich, beantragt werden. Und ist mit einigen Formalitäten (auch Sprachtest) verbunden.
Und was konkret die Frage von Soleil angeht. Bist du im Öffentlichen Dienst beschäftigt und wirst demzufolge nach dem sog. "Kassenstaatsprinzip" be- und versteuert, kannst du dich entscheiden. Hast (oder behältst) du deine Deutsche Staatsbürgerschaft, gilt in Deutschland weiterhin das Kassenstaatsprinzip (und du zahlst weiterhin in Deutschland die Steuern). Gibst du die Deutsche Staatsbürgerschaft ab und behältst "nur" die von Frankreich, zahlst du in Frankreich deine Steuern.
Liebe Grüße Gabrielle
Und was konkret die Frage von Soleil angeht. Bist du im Öffentlichen Dienst beschäftigt und wirst demzufolge nach dem sog. "Kassenstaatsprinzip" be- und versteuert, kannst du dich entscheiden. Hast (oder behältst) du deine Deutsche Staatsbürgerschaft, gilt in Deutschland weiterhin das Kassenstaatsprinzip (und du zahlst weiterhin in Deutschland die Steuern). Gibst du die Deutsche Staatsbürgerschaft ab und behältst "nur" die von Frankreich, zahlst du in Frankreich deine Steuern.
Liebe Grüße Gabrielle
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Steuern / Re: Steuerabgaben im oeffentlichen Dienst
« am: 22. Juni 2015, 19:04:29 »
Hallo Soleil,
aus meiner Nachbarschaft weiß ich, bei doppelter Staatsangehörigkeit (deutsch UND französisch) wirst du weiterhin in Deutschland besteuert (bei Öffentlicher Dienst).
Bei "nur" französischer in Frankreich.
Allen einen schönen Abend - Gabrielle
aus meiner Nachbarschaft weiß ich, bei doppelter Staatsangehörigkeit (deutsch UND französisch) wirst du weiterhin in Deutschland besteuert (bei Öffentlicher Dienst).
Bei "nur" französischer in Frankreich.
Allen einen schönen Abend - Gabrielle
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Steuern / Re: 2018 - impots a la source / Steuern direkt vom Lohn abgezogen
« am: 22. Juni 2015, 10:07:45 »
Hallo Eliott und @ alle,
erinnert ihr euch noch an unsere Diskussion: BRD/FR: Finanzielle Ausgleichsregelung?
Link: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/brdfr-finanzielle-ausgleichsregelung-t5479.0.html;msg31713#msg31713
Da ging es zwar konkret um die neu vereinbarte Besteuerung der RentnerInnen. Es wurde da aber schon deutlich, wie wir uns über kommende Änderungen in der “normalen“ Besteuerung einig waren, dass eine solche kommt und unter Umständen zu unser aller Nachteil.
Bin gespannt!
Allen einen schönen Wochenbeginn - Gabrielle
erinnert ihr euch noch an unsere Diskussion: BRD/FR: Finanzielle Ausgleichsregelung?
Link: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/brdfr-finanzielle-ausgleichsregelung-t5479.0.html;msg31713#msg31713
Da ging es zwar konkret um die neu vereinbarte Besteuerung der RentnerInnen. Es wurde da aber schon deutlich, wie wir uns über kommende Änderungen in der “normalen“ Besteuerung einig waren, dass eine solche kommt und unter Umständen zu unser aller Nachteil.
Bin gespannt!
Allen einen schönen Wochenbeginn - Gabrielle
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Versicherungen / Re: Haftpflichtschaden an in Deutschland zugelassenem Fahrzeug
« am: 16. Juni 2015, 18:31:09 »
Hi Theo,
bei uns gab es vor gut vier Jahren einen Haftpflichtschaden beim Nachbarn (beim Grillen wurde des Nachbars Hecke abgebrannt), allerdings durch einen Deutschen mit deutscher Haftpflichtversicherung. Das musste dann auch noch in Frankreich gemeldet werden (in Deutschland ja sowieso) und mit dem ganzen Hin und Her dauerte es gut 2 Jahre bis beglichen wurde (ich weiß noch, unsere Nachbarn sind schier verzweifelt, weil ständig etwas von der frz. und der deutschen Haftpflichtversicherung an Angaben nachgefordert wurde und die sich dann anschließend immer gegenseitig über den neuesten Stand informierten).
Hoffe nun aber doch, bei dir geht das schneller?!
Allen einen schönen Feierabend - Gabrielle
bei uns gab es vor gut vier Jahren einen Haftpflichtschaden beim Nachbarn (beim Grillen wurde des Nachbars Hecke abgebrannt), allerdings durch einen Deutschen mit deutscher Haftpflichtversicherung. Das musste dann auch noch in Frankreich gemeldet werden (in Deutschland ja sowieso) und mit dem ganzen Hin und Her dauerte es gut 2 Jahre bis beglichen wurde (ich weiß noch, unsere Nachbarn sind schier verzweifelt, weil ständig etwas von der frz. und der deutschen Haftpflichtversicherung an Angaben nachgefordert wurde und die sich dann anschließend immer gegenseitig über den neuesten Stand informierten).
Hoffe nun aber doch, bei dir geht das schneller?!
Allen einen schönen Feierabend - Gabrielle
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Sonstiges / Re: Achtung!!! Betrüger unterwegs!!!
« am: 15. Juni 2015, 17:22:04 »
Hi Zaren (eigentlich müsste das ja heißen: Zarin ;-) ),
danke dir für deinen Hinweis! Ist ja immer gut, wenn man solche Hinweise bekommt.
Wobei, Uhren hätte ich eigentlich genug, hatte der nicht noch was anderes?
Gerne angeboten werden auch "tolle" Lederjacken (echt Plastik in Natura) und sonstiger Schrott.
Was ich aber wirklich traurig finde, dass man die Hilfsbereitschaft anderer Menschen ausnutzt - siehe "der Schweizer".
Allen einen schönen Feierabend und "bleibt kritisch" Gabrielle
danke dir für deinen Hinweis! Ist ja immer gut, wenn man solche Hinweise bekommt.
Wobei, Uhren hätte ich eigentlich genug, hatte der nicht noch was anderes?
Gerne angeboten werden auch "tolle" Lederjacken (echt Plastik in Natura) und sonstiger Schrott.
Was ich aber wirklich traurig finde, dass man die Hilfsbereitschaft anderer Menschen ausnutzt - siehe "der Schweizer".
Allen einen schönen Feierabend und "bleibt kritisch" Gabrielle
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Behörden / Re: Karte Dechetterie für deutsches Fahrzeug
« am: 12. Juni 2015, 20:49:16 »
Hi Matthias,
ich lach mich schlapp... Bei uns hier haben sie in den letzten Monaten auch so witzige Ideen. Man bekommt bei der Mairie fuer 20 Euro einen Huehnerstall incl 2 Huehner, weil die soundsoviel kompostierbares fressen, und man damit weniger Muell produziert...
Und dann demnächst noch auf der Mairie eine Ziege, da erspart man sich die Grünschnittabgabe?
Wie war das noch, da einer den Ziegenhalter gefragt hat: "Und, wo stellt ihr die Ziege hin". Antwort: "Na, in unser Schlafzimmer". "Und der Gestank?".
"Ach, die Ziege gewöhnt sich dran". Sorry, ich weiß, OT!
Trotzdem, fiel mir gerade so ein.
Gruß Gabrielle
ich lach mich schlapp... Bei uns hier haben sie in den letzten Monaten auch so witzige Ideen. Man bekommt bei der Mairie fuer 20 Euro einen Huehnerstall incl 2 Huehner, weil die soundsoviel kompostierbares fressen, und man damit weniger Muell produziert...
Und dann demnächst noch auf der Mairie eine Ziege, da erspart man sich die Grünschnittabgabe?
Wie war das noch, da einer den Ziegenhalter gefragt hat: "Und, wo stellt ihr die Ziege hin". Antwort: "Na, in unser Schlafzimmer". "Und der Gestank?".
"Ach, die Ziege gewöhnt sich dran". Sorry, ich weiß, OT!
Trotzdem, fiel mir gerade so ein.
Gruß Gabrielle
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Steuern / Re: Steuern.??
« am: 12. Juni 2015, 20:38:14 »
Guten Abend lieber "Pumuckel" (für einen Menschen mit Rente aber auch mal ein goldiger Nick-Name),
deine Frage wäre schon konkret beantwortbar, dafür müsstest du aber deine finanziellen Verhältnisse hier "auf den Tisch" legen und davon rate ich dir gerne ab.
Ich habe aber bisher immer erlebt, wenn ich bei unserem Finanzamt angefragt habe, die waren immer ausgesprochen freundlich und hilfsbereit.
Und ich tendiere ja sowieso dazu, direkt mit "de Leit ze schwätze". Was nicht heißt, dass wir hier in unserem Forum viele Mitglieder haben, die sich auch super auskennen. Aber eben nicht immer mit Allem und vor allem so Speziellem.
Also, viel Glück und Erfolg und "bon Courage" und bitte berichte mal, ist ja für viele andere in unserem Forum auch interessant zu wissen, wie sich das in deinem (eurem) Fall verhält.
Allen einen schönen Feierabend - Gabrielle
deine Frage wäre schon konkret beantwortbar, dafür müsstest du aber deine finanziellen Verhältnisse hier "auf den Tisch" legen und davon rate ich dir gerne ab.
Ich habe aber bisher immer erlebt, wenn ich bei unserem Finanzamt angefragt habe, die waren immer ausgesprochen freundlich und hilfsbereit.
Und ich tendiere ja sowieso dazu, direkt mit "de Leit ze schwätze". Was nicht heißt, dass wir hier in unserem Forum viele Mitglieder haben, die sich auch super auskennen. Aber eben nicht immer mit Allem und vor allem so Speziellem.
Also, viel Glück und Erfolg und "bon Courage" und bitte berichte mal, ist ja für viele andere in unserem Forum auch interessant zu wissen, wie sich das in deinem (eurem) Fall verhält.
Allen einen schönen Feierabend - Gabrielle
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Steuern / Re: Steuern.??
« am: 12. Juni 2015, 08:56:57 »
Hallo Pumuckel,
ja, war in der Eingangsfrage wirklich schlecht verständlich.
Frage: Wenn du, wie du schreibst, alljährlich deine Steuererklärung „hier“ einreichst und mit deiner frz. Rente steuerlich nicht veranschlagt wirst, musst du bei Wohnsitz in Frankreich trotzdem deine deutsche Rente deklarieren (also, „hier“ mit angeben) auch wenn du für deine deutsche Rente eine Erklärung in Deutschland abgeben musst und „dort“ keine Steuern zahlst. Es ist deshalb durchaus möglich, dass du - falls du bisher deine deutsche Rente „hier“ nicht deklariert hast - mehr Steuern zahlst, denn „hier“ wird ab dem ersten Euro (auch bei Rente) versteuert und es gibt nicht den Freibetrag (prozentuale Besteuerung in Deutschland, je nachdem, in welchem Jahr man in Deutschland in Rente ging - liegt für 2015 bei 70%). Allerdings hättet ihr hier dann die Möglichkeit, eure gemeinsamen Renteneinkünfte durch zwei zu teilen. Ob sich das steuerlich günstiger oder schlechter auswirkt, ist tatsächlich einer Berechnung wert. Einen Hinweis für eine Berechnung hast du hier ja schon erhalten (Tipp von Eliott).
Was aber auch die Crux ist, aufgrund eines neuen Abkommens musst du ab 2016 deine Rente (auch und insbesondere) die deutsche komplett „hier“ versteuern und nicht mehr in Deutschland.
Allen einen schönen Tag Gabrielle
ja, war in der Eingangsfrage wirklich schlecht verständlich.
Frage: Wenn du, wie du schreibst, alljährlich deine Steuererklärung „hier“ einreichst und mit deiner frz. Rente steuerlich nicht veranschlagt wirst, musst du bei Wohnsitz in Frankreich trotzdem deine deutsche Rente deklarieren (also, „hier“ mit angeben) auch wenn du für deine deutsche Rente eine Erklärung in Deutschland abgeben musst und „dort“ keine Steuern zahlst. Es ist deshalb durchaus möglich, dass du - falls du bisher deine deutsche Rente „hier“ nicht deklariert hast - mehr Steuern zahlst, denn „hier“ wird ab dem ersten Euro (auch bei Rente) versteuert und es gibt nicht den Freibetrag (prozentuale Besteuerung in Deutschland, je nachdem, in welchem Jahr man in Deutschland in Rente ging - liegt für 2015 bei 70%). Allerdings hättet ihr hier dann die Möglichkeit, eure gemeinsamen Renteneinkünfte durch zwei zu teilen. Ob sich das steuerlich günstiger oder schlechter auswirkt, ist tatsächlich einer Berechnung wert. Einen Hinweis für eine Berechnung hast du hier ja schon erhalten (Tipp von Eliott).
Was aber auch die Crux ist, aufgrund eines neuen Abkommens musst du ab 2016 deine Rente (auch und insbesondere) die deutsche komplett „hier“ versteuern und nicht mehr in Deutschland.
Allen einen schönen Tag Gabrielle
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Aktuelles aus Frankreich / Re: ACHTUNG - Frankreich plant - hat die totale Überwachung verabschiedet
« am: 11. Juni 2015, 12:33:41 »
Geheimdienstgesetz verabschiedet: Frankreichs Senat stimmt für die Totalüberwachung
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/frankreich-senat-stimmt-fuer-die-totalueberwachung-a-1037778.html
Na, immer noch: „Ich habe ja nix zu verbergen…“?
Allen einen schönen Tag und: „Seid und bleibt wachsam“!
Gabrielle
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/frankreich-senat-stimmt-fuer-die-totalueberwachung-a-1037778.html
Na, immer noch: „Ich habe ja nix zu verbergen…“?
Allen einen schönen Tag und: „Seid und bleibt wachsam“!
Gabrielle
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Behörden / Re: recommandée avec avis de réception
« am: 10. Juni 2015, 10:49:02 »
Hi Dirk,
na klar, du hast ja sooo Recht! Ist mir soeben auch aufgefallen und du mir zuvorgekommen!
Also - in diesem speziellen Fall genau umgekehrt!
Danke und Gruß Gabrielle
na klar, du hast ja sooo Recht! Ist mir soeben auch aufgefallen und du mir zuvorgekommen!
Also - in diesem speziellen Fall genau umgekehrt!
Danke und Gruß Gabrielle
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Behörden / Re: recommandée avec avis de réception
« am: 10. Juni 2015, 10:32:13 »
Ja, das ist ein "rechteckiges" Formular. Oben rechts steht: Recommandé Avec Avis de Réception" und bitte dringend darauf achten, darunter (in der rechten Ecke, rechte Seite steht: Expéditeur (roter Aufdruck) darunter bitte Euren Namen und Adresse eintragen (da kommt nicht, wie man meinen könnte, der Empfänger hin!!!) sondern Ihr, als Absender!!!
Und in den linken Abschnitt (in roter Farbe) Destinataire - DA schreibt ihr bitte den Empfänger hin.
Uns ist es mal passiert, dass wir das umgekehrt (wie es logisch wäre, aber, was ist schon logisch) eintrugen und da bekamen wir unser eigenes Einschreiben/Rückschein zurück.
Also, in die rechtsseitige Spalte EUREN Namen und Anschrift und linke Spalte auf dem Formular (oben) den Empfänger.
Matthias, wie du schreibst: ...Ich war auch der Meinung, dass man das bei der Post bekommt, aber dann behaelt der Postler den Brief... Das sollst du ja auch nicht bei der Post abgeben, dieses von dir ausgefüllte Formular mit € 7,00 musst du ans Konsulat schicken und die geben dann das bei der Post ab.
Allen einen schönen Tag - Gabrielle
Und in den linken Abschnitt (in roter Farbe) Destinataire - DA schreibt ihr bitte den Empfänger hin.
Uns ist es mal passiert, dass wir das umgekehrt (wie es logisch wäre, aber, was ist schon logisch) eintrugen und da bekamen wir unser eigenes Einschreiben/Rückschein zurück.
Also, in die rechtsseitige Spalte EUREN Namen und Anschrift und linke Spalte auf dem Formular (oben) den Empfänger.
Matthias, wie du schreibst: ...Ich war auch der Meinung, dass man das bei der Post bekommt, aber dann behaelt der Postler den Brief... Das sollst du ja auch nicht bei der Post abgeben, dieses von dir ausgefüllte Formular mit € 7,00 musst du ans Konsulat schicken und die geben dann das bei der Post ab.
Allen einen schönen Tag - Gabrielle
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Rund um's Kind / Re: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??
« am: 26. Mai 2015, 08:55:33 »
ja, lieber Sarreländer
und bitte berichte mal anschließend. Ist dann ja auch für andere, die evtl. später mal die gleiche Frage haben, interessant zu wissen, wie das bei dir/euch ausgegangen ist.
Nach den Feiertagen allen eine schöne Restwoche - Gabrielle
und bitte berichte mal anschließend. Ist dann ja auch für andere, die evtl. später mal die gleiche Frage haben, interessant zu wissen, wie das bei dir/euch ausgegangen ist.
Nach den Feiertagen allen eine schöne Restwoche - Gabrielle
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Rund um's Kind / Re: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??
« am: 24. Mai 2015, 16:46:02 »
Lieber Waylon57,
was soll da "falsch" rübergekommen sein? Die Antwort von mir ist doch eindeutig, oder? Bedeutet doch im Klartext: Die Konstellation ist "möglich". Nur nicht "immer" und "überall". DAS muss man halt an der jeweilig für sich ausgesuchten und/oder gewünschten Schule erfragen. Fakt ist jedenfalls, ohne ersten Wohnsitz in Deutschland (sondern wohnend in Frankreich) geht nix kostenlos. Und bei privaten Schulen - schätze mal, die EFSD ist eine solche, wenn du schon darauf hinweist als private Schule, die sind doch durchgängig kostenpflichtig, heißt, man muss sowieso monatliche Beiträge zahlen?
Einen "Anspruch" unter der Prämisse, wie sie Saareländer in seiner Eingangsfrage stellte, einen Anspruch gibt es nicht! Und wenn eine Klasse "voll" ist, da hast du noch nicht mal in Deutschland wohnend eine Anspruch darauf, dein Kind in (d)einer Wunschklasse unterzubringen. Da wirst du u.U. darauf verwiesen, in den Nachbarort zu fahren. Derlei x-Mal erlebt und mitbekommen. Wichtig wäre, meines Erachtens, mir meine Wunschschule schnellstens auszusuchen (wenn man sie nicht schon kennt) und mich schnellstmöglich dort zu erkundigen. "Schwätze mit de Leit" halte ich für weitaus besser, als Spekulationen hier in unserem Forum!
In diesem Sinne - habt alle einen schönen Abend - Gabrielle
was soll da "falsch" rübergekommen sein? Die Antwort von mir ist doch eindeutig, oder? Bedeutet doch im Klartext: Die Konstellation ist "möglich". Nur nicht "immer" und "überall". DAS muss man halt an der jeweilig für sich ausgesuchten und/oder gewünschten Schule erfragen. Fakt ist jedenfalls, ohne ersten Wohnsitz in Deutschland (sondern wohnend in Frankreich) geht nix kostenlos. Und bei privaten Schulen - schätze mal, die EFSD ist eine solche, wenn du schon darauf hinweist als private Schule, die sind doch durchgängig kostenpflichtig, heißt, man muss sowieso monatliche Beiträge zahlen?
Einen "Anspruch" unter der Prämisse, wie sie Saareländer in seiner Eingangsfrage stellte, einen Anspruch gibt es nicht! Und wenn eine Klasse "voll" ist, da hast du noch nicht mal in Deutschland wohnend eine Anspruch darauf, dein Kind in (d)einer Wunschklasse unterzubringen. Da wirst du u.U. darauf verwiesen, in den Nachbarort zu fahren. Derlei x-Mal erlebt und mitbekommen. Wichtig wäre, meines Erachtens, mir meine Wunschschule schnellstens auszusuchen (wenn man sie nicht schon kennt) und mich schnellstmöglich dort zu erkundigen. "Schwätze mit de Leit" halte ich für weitaus besser, als Spekulationen hier in unserem Forum!
In diesem Sinne - habt alle einen schönen Abend - Gabrielle
149
Rund um's Kind / Re: Als Grenzgänger Anspruch auf Grundschulplatz ??
« am: 24. Mai 2015, 08:16:15 »
Hallo Waylon57 und Sarreländer,
laut neuester Auskunft einer ehemaligen deutschen Nachbarin, Voraussetzung ist der 1. Wohnsitz in Deutschland (nicht 2. Wohnsitz!). Es müsste also für das Kind ein 1. Wohnsitz bei den Eltern (deinen) begründet werden. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit (ich weiß allerdings nicht ob bei allen Öffentlichen Schulen), das Kind kostenpflichtig für euch an einer deutschen Schule anzumelden. Im konkreten Fall ginge (oder ging, weiß nicht, ob immer noch) dies in Kleinblittersdorf. Da kostet(e) es allerdings einen monatlichen Beitrag von 50 € = 600 € im Jahr.
Wie erwähnt, ob dies allerdings bei allen Schulen möglich ist? Das müsstet ihr erfragen.
Hoffe, ich konnte einigermaßen helfen - an alle schöne Feiertage - Gabrielle
laut neuester Auskunft einer ehemaligen deutschen Nachbarin, Voraussetzung ist der 1. Wohnsitz in Deutschland (nicht 2. Wohnsitz!). Es müsste also für das Kind ein 1. Wohnsitz bei den Eltern (deinen) begründet werden. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit (ich weiß allerdings nicht ob bei allen Öffentlichen Schulen), das Kind kostenpflichtig für euch an einer deutschen Schule anzumelden. Im konkreten Fall ginge (oder ging, weiß nicht, ob immer noch) dies in Kleinblittersdorf. Da kostet(e) es allerdings einen monatlichen Beitrag von 50 € = 600 € im Jahr.
Wie erwähnt, ob dies allerdings bei allen Schulen möglich ist? Das müsstet ihr erfragen.
Hoffe, ich konnte einigermaßen helfen - an alle schöne Feiertage - Gabrielle
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Versicherungen / Re: Haftpflichtschaden an in Deutschland zugelassenem Fahrzeug
« am: 22. Mai 2015, 18:05:40 »
Hallo Theo,
also mir ist vor 5 Wochen im Saarland auch ein Mensch beim Rückwärtsfahren vom Parkplatz ins Auto (Fahrerseite) gebrettert. Wobei, ich stand am Straßenrand. Da brauchte ich von meiner frz. Kfz-Haftpflicht eine Bescheinigung (für die deutsche HUK), dass meine frz. Versicherung mir nichts (außerdem oder zusätzlich) zahlt. Ich bin dann persönlich zu meinem Büro (Allianz in Frankreich) gefahren, habe dann alles geschildert und einen Tag später hatte ich die Bescheinigung der Nichtzahlung seitens der frz. Versicherung. Wohlgemerkt, es ging ausschließlich dabei um die Kfz-Haftpflicht.
Wobei ich immer noch nicht verstehe, wieso du bei einem "normalen" Haftpflichtschaden eine Constat amiable benötigen solltest? Darf ich mal fragen, wieso du vor 10 Jahren von der Haftpflichtversicherung der Eltern des Kindes nichts bekommen hattest. Ich würde persönlich bei meiner Versicherung vorsprechen und mich nicht darauf verlassen...So hat es jedenfalls der Sachbearbeiter der MAE nach Telefonat mit der Mutter des Kindes gesagt...
Gruß Gabrielle
also mir ist vor 5 Wochen im Saarland auch ein Mensch beim Rückwärtsfahren vom Parkplatz ins Auto (Fahrerseite) gebrettert. Wobei, ich stand am Straßenrand. Da brauchte ich von meiner frz. Kfz-Haftpflicht eine Bescheinigung (für die deutsche HUK), dass meine frz. Versicherung mir nichts (außerdem oder zusätzlich) zahlt. Ich bin dann persönlich zu meinem Büro (Allianz in Frankreich) gefahren, habe dann alles geschildert und einen Tag später hatte ich die Bescheinigung der Nichtzahlung seitens der frz. Versicherung. Wohlgemerkt, es ging ausschließlich dabei um die Kfz-Haftpflicht.
Wobei ich immer noch nicht verstehe, wieso du bei einem "normalen" Haftpflichtschaden eine Constat amiable benötigen solltest? Darf ich mal fragen, wieso du vor 10 Jahren von der Haftpflichtversicherung der Eltern des Kindes nichts bekommen hattest. Ich würde persönlich bei meiner Versicherung vorsprechen und mich nicht darauf verlassen...So hat es jedenfalls der Sachbearbeiter der MAE nach Telefonat mit der Mutter des Kindes gesagt...
Gruß Gabrielle