Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - chevymichel

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301
Steuern / Re: Termin für Lohsteuer
« am: 02. Mai 2009, 14:43:05 »
Hallo...
Also Ich Hab das Blaue ding Gerade ausm Briefkasten geangelt...

Termin mit der Post ist der 29.5  und per Inetrnet der 11.6

Gruss Michael

302
Steuern / Re: Kinderbonus
« am: 02. Mai 2009, 14:28:36 »
Moin....

JA..... Hab ihn Bekommen.... Denke also Andere auch....

Gruss Michael

303
Hallo Leutz..

haha Hmm Irgendwie kenne ich diesen Andere beitrag noch ;-)

Joo Also ich hab mir nun auch wiedermal die frage gestellt wie ich nun verfahren soll. Jetzt Stht ja bald das Ausfüllen an...
Also normal sollte man es garnicht mit Angeben. Zudem wir ja alle ( Ob deutsche in Deutschland oder Franz in deutschland Arbeitetd ) Den gelichen satzt Abgezogen bekommen haben beim Mutterschaftsgeld sowie beim Elterngeld....

Somit Würden wir ja doppelt zahlen. Und dies ist ja einegtlich laut Grenzgängerabkommen  nicht rechtens....


Gruss Michael...

304
Hallo....

Mal ne dumme Frage.... Also wenn man ja in D Arbeitet Hat man ja den grenzgängerstatus!! Also wenn wir mal die KM und die 45 Tage berücksichtigen..
So! Aber wenn man jetzt zb eine Abfindung nimmet and danach einige zeit nicht mehr in D Tätig wird oder F ist man ja immernoch dem Franz. Steuerrecht unterlegen.. Egal Ob Man Arbeitet oder nicht!!???!!!
Was Ja Zezüglich der Abfindung auch egal wäre.. Weil man Wohnt ja weiterhin in Frankreich ob Arbeit oder keine Arbeit..
So müsste doch auch egal sein wann man das geld ausbezahlt bekommt. Oder Irre ich mich da jetzt...

Also Angenommen man Beendet sein Arbeitsverhältniss bei einer Deutsche Firma und bekommt eine Abfindung Bezahlt.
Die Abfindung wird aber 1 bis 2 Manate noch beendigung des Vetrages Ausbezahlt. Weiterhin hat man aber seinen Wohnsitz in F.
Also Bekommt Frankreich mal wieder das geld aus der Abfindung und nicht deutschland.. Oder????

Viel Bla bla. Aber ich denke ihr Wisst was ich will :-)


Gruss Michael

305
Steuern / Re: Mutterschutzgeld Als Grenzgänger!! PROBLEME!!!
« am: 09. Januar 2008, 23:18:08 »
Gut.. Ich denke mal Das netto das die nehmen ist der Auszahlungsbetrag der Letzten 12 Monate. Als schnitt gesehn..
Also Deutsches Netto = Franz Brutto .. gell...  oh das ist schon ein theater..
Also die L-Bank zb.. Also die die für das Elterngeld zuständig sind die rechnen auch so.. Allerding rechnen diese dann anhand der Franz.Steuertabelle aus was das Efekt. Netto ist...

Gruss Michel

306
Steuern / Re: Mutterschutzgeld Als Grenzgänger!! PROBLEME!!!
« am: 09. Januar 2008, 22:44:29 »
Hallo...
Also meine Frau war vor ihrem Mutteschutz auch länger Krankgeschrieben und bekam dann auch für ca.  3 wochen Krankengeld von ihrer Kasse... Allerdings waren dies natürlich nur die 70% vom Netto.. aber er kam trotzdem in etwa hin +-50€... also nix fiktives netto wie in D... Hmm...

Ich bekomm noch raus was da läuft.. und im notfall hat man ja noch seinen Freund Smith&Wesson kal. 44  lol  Spässle gmacht..
Ne.. aber ich find es echt komisch... werd mal den Betriebsrat einschalten und fragen.. der sollte es wissen..

Gruss Michel

307
Steuern / Mutterschutzgeld Als Grenzgänger!! PROBLEME!!!
« am: 09. Januar 2008, 16:30:59 »
Hallo zusammen....

Meine Frau und ich wohnen nun seit fast 4 jahren im Elsass...
Wir Arbeiten beide in Deutschland ( Baden ).
Nun ist meine Frau schwanger und in Mutterschutz....

Der Gesetzgeber in Deutschland schreibt ja vor das einen teil die Krankenkasse übernimmt ( Max 16€ pro Tag ) und der rest stockt der Arbeitgeber auf...
Also auf das durchschnitts Netto der letzten 3 Monate..

So.. Nun Hab ich auf der Lohnabrechnung meiner Frau festgestellt das der errechnete Tagessatz des Arbeitgebers nicht stimmen kann... Es fehlen am ende ca. 600€

nach Nachfrage beim Arbeitgeber wurde mir erzählt das zwar die letzten 3 Monate zu festlegung genommen werden aber das Netto danach an ein wie in deutschland gezahltes angepasst wird.. Also wie wenn wir in D Steuern zahlen würden...

Das kann doch nicht sein... Zudem ja eh in Fr. noch Steuer fällig wird...

Auf meine nachfrage bekamm ich nur zur Antwort das das der Gesetzgeber so vorschreibt damit die Deutschen Frauen nicht im Nachteil sind... Was für ein Quatsch!!!!!!

Hatt Jemand erfahrung damit?? Eine Bekannte hatte im Mutterschutz das Volle Geld erhalten.... Hmmm..
Bin nur sauer...

Danke mal für eure Mithilfe...

Gruss Michael

308
Gesundheitswesen / Mutterschutzgeld als Grenzgänger!!
« am: 08. Januar 2008, 21:35:44 »
Hallo zusammen....

Meine Frau und ich wohnen nun seit fast 4 jahren im Elsass...
Wir Arbeiten beide in Deutschland ( Baden ).
Nun ist meine Frau schwanger und in Mutterschutz....

Der Gesetzgeber in Deutschland schreibt ja vor das einen teil die Krankenkasse übernimmt ( Max 16€ pro Tag ) und der rest stockt der Arbeitgeber auf...
Also auf das durchschnitts Netto der letzten 3 Monate..

So.. Nun Hab ich auf der Lohnabrechnung meiner Frau festgestellt das der errechnete Tagessatz des Arbeitgebers nicht stimmen kann... Es fehlen am ende ca. 600€

nach Nachfrage beim Arbeitgeber wurde mir erzählt das zwar die letzten 3 Monate zu festlegung genommen werden aber das Netto danach an ein wie in deutschland gezahltes angepasst wird.. Also wie wenn wir in D Steuern zahlen würden...

Das kann doch nicht sein... Zudem ja eh in Fr. noch Steuer fällig wird...

Auf meine nachfrage bekamm ich nur zur Antwort das das der Gesetzgeber so vorschreibt damit die Deutschen Frauen nicht im Nachteil sind... Was für ein Quatsch!!!!!!

Hatt Jemand erfahrung damit?? Eine Bekannte hatte im Mutterschutz das Volle Geld erhalten.... Hmmm..
Bin nur sauer...

Danke mal für eure Mithilfe...

Gruss Michael

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