Grenzgaenger Forum

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Themen - chevymichel

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Steuern / Kfz Steuern? PKW , Transporter und LKW
« am: 29. April 2010, 12:37:31 »
Mahlzeit zusammen...


Hatte diesen Beitrag schon in der Hubrik  Auto drin. Aber leider keine Antwort bekommen.

Sooo... Nun versuch ichs mal hier.......




Vieleicht ist diese Frage jetzt Blöd. Aber ich stell se mal...

Also. Das wir ja für Unsere PKW keine Steuern Bezahlen müssen wissen wir ja alle.

Nur Frage ich mich ob dies irgentwie an eine Gewichtsklasse gekoppelt ist...

Also bis 3,5 Ton. Oder so....

Ein Steuerberater sagte mir mal das ich selbs nen 40ton. Kaufen könnte und keine Steuern ( Jährliche ) Bezahlen müsste....

Hmm Irgentwie glaub ich das nicht


Gruss Michael

17
Mahlzeit zusammen...


Vieleicht ist diese Frage jetzt Blöd. Aber ich stell se mal...

Also. Das wir ja für Unsere PKW keine Steuern Bezahlen müssen wissen wir ja alle.

Nur Frage ich mich ob dies irgentwie an eine Gewichtsklasse gekoppelt ist...

Also bis 3,5 Ton. Oder so....

Ein Steuerberater sagte mir mal das ich selbs nen 40ton. Kaufen könnte und keine Steuern ( Jährliche ) Bezahlen müsste....

Hmm Irgentwie glaub ich das nicht


Gruss Michael

18
Wohnen / Hausverkauf / Thema Finanzierung Ablösund usw.
« am: 15. März 2010, 14:42:12 »
Hallo Zusammen,

ich wollte hier mal einige Fragen in den Raum werfen..

So.. Also Ein Bekannter von mir hat nun vor sein Haus zu verkaufen und sich weiter in Grenznähe was Anderes zu suchen. Miete oder Kauf.

Nun ist das Problem das ja das Jetzige Häuslein in einer Finanzierung steckt. Klar..

Nun Ist das Andere Problem das er bzw Seine Familie recht schnell in die Grenznähe Ziehen müsste. Gründe sind hier zu Komplex.
So Also wenn er sich nun eine Mietwohnung oder Haus zulegt hat er ja eine Doppelte Belastung.
Miete und Finanzierung vom Leerstehenden Haus..

Jetzt Fragen wir uns Alle wie es sein kann das so Viele Häuser Leerstehn. Wo oder Wie Leben diese Menschen weiter?

Hat man das Recht ( Beim Geplanten Hausverkauf ) auf Tillgungsaussetzung?  Er Meinte einmal sowas gehört oder Gelesen zu haben.

Ich Sagte Ihm er solle doch einfach Mal seine Bank Fragen. Aber ihm gehts ähnlich wie mir. Französisch steckt noch in den Kinderschuhen. Und Natürlich hat mittlerweile der Bankberater Gewechselt und der Jetzige will oder Kann Kein Deutsch.

Daher Generell die Frage.

Welche Möglichkeiten gibt es bei Umzug aus Eigentum eine Doppelbelastung zu vermeiden.

Sicherlich hat der eine Oder Andere nen Tip.

Im Goggle hat er schon viel gesucht. Aber nix passendes gefunden.

Merci.

Gruss Michael

19
Hallole Zusammen.

Ich will hier Zwar jetzt keine Voll Gewerbliche Anzeige schalten. Aber Als kleine Info für Alle Tierhalter...

Seit Ende 2009 Vertreibe und Verkaufe ich im Elsass und Moselle ( Ecke von Sarreguemines ) Futter für Pferde Hunde und andere Vierbeiner.

Die Produkte sind alle soweit Made in Germany :-)   .....

Wenn also Jemand mehr wissen möchte. oder interesse Hat einfach Melden.

Hier mal meine HP. ( noch im aufbau )   www.horsesandmore.fr

Vieleicht bis bald...

Gruss Michael

20
Hallo zusammen.

Ich weiss schon es gab ja schon einige Beiträge zu diesem Thema. Aber meine Frage ist auch ganz klein......


Also ich mag mich noch errinern das ich bei meinen Bisherigen Autos beim einführen immer den Brief entwertet bekommen hab. Also es was noch der Früher so schon genannte Fahrzeugbrief.....

Hier wurde dann die Eintragung Entgültig Stillgelegt gemacht und dem Brief wurde eine Ecke Abgeschnitten ..

Soooooooooo.... Aber wie ist das denn jetzt mit den neuen? Also der Zulasungsbescheinigung 1 und 2 ???

Also kurz zum Auto...

Es ist 14 Monate alt und wurde am 5.02.2010 laut Bescheinigung 1  Außerbetrieb gesetzt ( Kästchen ist angekreutzt )

Hab Heut morgen mal bei einer der Badischen Zulasungsstellen angerufen. Dort sagte man mir das die Briefe. Also die Bescheinigung 2
nichtmehr wie Früher entwertet werden. Allerdings wusste die Nette Dame nicht ob unseren Französischen Behörden die eintragung " Außerbetriebsetzung " ausreicht.

Toll.. Nun Hab ich ja nur Zwei möglichkeiten... Entweder ich fahr nach sarreguemines und seh mal ob ich so meinen Blauen zettel vom Finanzamt bekomme oder ich Frag voher mal hier in die Runde....


So alles Andere ist klar was zulassung angeht.... Coc usw. Allerdings Hab ich das CoC nur in Deutsch. Aber sollte wohl kein Problem sein.

Alla Hop.. Dann wart ich doch ma auf eure Antworten und Erfahrungen...

Gruss Michel

21
Hallo Zusammen.
Mal ne Frage. ich hab bisher immer das KG Für unseren Sohn aus Deutschland bekommen.
Nun bin ich aber zum 15.8 Arbeitslos geworden. Was ist nun mit dem KG Anspruch aus Offenburg?? Denen muss ich doch meldung machen. Oder??

Also meine Frau Arbeitet noch in Deutschland. Ev müsste ich bzw sie den Antrag auf KG Stellen. Oder???


Danke mal..

Gruss Michael

22
Rund um's Kind / Kindergeld Bei Arbeitslosigkeit????
« am: 20. August 2009, 00:29:03 »
Hallo Zusammen.
Mal ne Frage. ich hab bisher immer das KG Für unseren Sohn aus Deutschland bekommen.
Nun bin ich aber zum 15.8 Arbeitslos geworden. Was ist nun mit dem KG Anspruch aus Offenburg?? Denen muss ich doch meldung machen. Oder??

Also meine Frau Arbeitet noch in Deutschland. Ev müsste ich bzw sie den Antrag auf KG Stellen. Oder???


Danke mal..

Gruss Michael

23
Hallo Zusammen....

Nun Ja nun Isses mal wieder soweit und wir alle dürfen Uns mit der Steuererkärung rumschlagen...
Hmm Also ich Muss sagen die letzten Jahre hatte ich immer viel Spass damit .War Viel leichter als das In deutschland.. war auch Single und hatte Noch kein Kind....

Soooooooo... Aber nu Ist alles Bissel Anders....

Nun Zu meinem Problem......


Also Wir ( frau und Ich ) sind seit 10.2007 Verheiratet. Aber dies Wurde ja bei der Errechnung Letztes Jahr schon berücksichtigt.

Nun Haben wir aber letztes jahr anfang Januar Nachwuchs bekommen.
Meine Frau Hat somit 2008 Nicht Gearbeitet. Anfangs durch Mutterschutz und dann Natürlich die Elternzeit mit der Auszahlung des Elterngeldes.

Nun Hat sie Allerdings vom Arbeitgeber für 2008 einige Posten aus Nachberechnungen , gewinnbeteiligung usw bekommen. Somit hat auch Sie einen betrag auf der Jahreszusammenfassung stehen das Natürlich als Einkommen berechnet wird.
Nun Kommt Aber das Liebe Elterngeld.....
Also Wie hier schonmal Geschrieben wurde sollte dies ja normal Steuerfrei sein Weill ja in D schon ein gewisser Satzt Abgegangen ist.. Aber nun ja.. Dann doch aber wieder nicht....

Gut Nun stellt sich halt die Frage wie wir genau vorgehen sollen... Einfach Als Einkommen mit angeben ohne Jegliche Absetztbare Kosten??? Hmmm eher nicht.??!!?? Das dumme ist Ja sie Hat ja auch keine Absetzbaren Kosten. Ist ja 2008 nie zur Arbeit gefahren!!

Habe in einem Älternen Beitrag was von Einer EURES Beraterin Gelesen. Aber hier geht es Ja um ein Anderes Formular....

ich denke Ich bin Wohl nicht der einzige der sich jetzt Die tage mit dieser Frage Beschäfftigt!!
Ich meine. Naja.. bezahlen soll man ja schon was. Aber man Will ja auch nix unnötiges Bezahlen :-)

Ich Frag mich auch wie das eigentlich mit dem Kindergeld ist!!! Muss man das auch wo angeben??? Hmm. Oh war früher alles Einfach ;-)

Hop. ich sag schon mal Danke.. Und Irgentjemand wird schon was Wissen.....



Gruss Michael

24
Steuern / Mutterschutzgeld Als Grenzgänger!! PROBLEME!!!
« am: 09. Januar 2008, 16:30:59 »
Hallo zusammen....

Meine Frau und ich wohnen nun seit fast 4 jahren im Elsass...
Wir Arbeiten beide in Deutschland ( Baden ).
Nun ist meine Frau schwanger und in Mutterschutz....

Der Gesetzgeber in Deutschland schreibt ja vor das einen teil die Krankenkasse übernimmt ( Max 16€ pro Tag ) und der rest stockt der Arbeitgeber auf...
Also auf das durchschnitts Netto der letzten 3 Monate..

So.. Nun Hab ich auf der Lohnabrechnung meiner Frau festgestellt das der errechnete Tagessatz des Arbeitgebers nicht stimmen kann... Es fehlen am ende ca. 600€

nach Nachfrage beim Arbeitgeber wurde mir erzählt das zwar die letzten 3 Monate zu festlegung genommen werden aber das Netto danach an ein wie in deutschland gezahltes angepasst wird.. Also wie wenn wir in D Steuern zahlen würden...

Das kann doch nicht sein... Zudem ja eh in Fr. noch Steuer fällig wird...

Auf meine nachfrage bekamm ich nur zur Antwort das das der Gesetzgeber so vorschreibt damit die Deutschen Frauen nicht im Nachteil sind... Was für ein Quatsch!!!!!!

Hatt Jemand erfahrung damit?? Eine Bekannte hatte im Mutterschutz das Volle Geld erhalten.... Hmmm..
Bin nur sauer...

Danke mal für eure Mithilfe...

Gruss Michael

25
Gesundheitswesen / Mutterschutzgeld als Grenzgänger!!
« am: 08. Januar 2008, 21:35:44 »
Hallo zusammen....

Meine Frau und ich wohnen nun seit fast 4 jahren im Elsass...
Wir Arbeiten beide in Deutschland ( Baden ).
Nun ist meine Frau schwanger und in Mutterschutz....

Der Gesetzgeber in Deutschland schreibt ja vor das einen teil die Krankenkasse übernimmt ( Max 16€ pro Tag ) und der rest stockt der Arbeitgeber auf...
Also auf das durchschnitts Netto der letzten 3 Monate..

So.. Nun Hab ich auf der Lohnabrechnung meiner Frau festgestellt das der errechnete Tagessatz des Arbeitgebers nicht stimmen kann... Es fehlen am ende ca. 600€

nach Nachfrage beim Arbeitgeber wurde mir erzählt das zwar die letzten 3 Monate zu festlegung genommen werden aber das Netto danach an ein wie in deutschland gezahltes angepasst wird.. Also wie wenn wir in D Steuern zahlen würden...

Das kann doch nicht sein... Zudem ja eh in Fr. noch Steuer fällig wird...

Auf meine nachfrage bekamm ich nur zur Antwort das das der Gesetzgeber so vorschreibt damit die Deutschen Frauen nicht im Nachteil sind... Was für ein Quatsch!!!!!!

Hatt Jemand erfahrung damit?? Eine Bekannte hatte im Mutterschutz das Volle Geld erhalten.... Hmmm..
Bin nur sauer...

Danke mal für eure Mithilfe...

Gruss Michael

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