Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Sophie

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Auf jeden Fall, danke Seppinger.

Alice, darf ich dich fragen wie lange es gedauert hatte bis du dein Gekd bekommen hast, nachdem du deine steuerbescheide geschickt hattest?

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 :doppeld: :doppeld:
Puah ich kann es kaum glauben! Nach 6 Monaten Kampf!!

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Klingt gut :-)
Gleiches habe ich auch zu berichten, laut heutige Nachricht der EU Anwälte, wird die L-Bank auch mein Steuerbescheid anfragen um mein netto darzustellen und mein Elterngeld neu berechnen.
Trotzdem mussten wir die letzten Wochen mit dem Bundesministerium und der Aufsichtsbehörde, nachdem uns das Bundesministerium versichert hatte die Elterngeldstellen wurden entsprechend informiert wie zu verfahren ist, und die L-Bank komischerweise von nichts wusste, geht jetzt anscheinend, endlich, ein Rundschreiben an die Elterngeldstellen.

Vielleicht haben wir es ja endlich geschaft?!

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Hallo,

Elterngeld ist Steuerpflichtig in FR, für alles was über 576,24 €/monat ist.
Unter 1AP in der Steuererklärung.

Wurde mir im Steuerbüro erklärt und vom Steuerberater bestätigt.

 :anixwissen:

Gruss
Sophie

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Hi Alice,

Nach der erste Ablehnung haben wir das Bundesministerium informiert, die meinten zu schauen was man tun kann, es würde aber einige Zeit dauern. Parallel dazu haben wir eine Beschwerde bei der EU hinterlassen, deren Anwälte unser Fall aufgenommen haben, wir wurden aber von denen informiert dass die überschrittene 3 Monatsfrist uns tatsächlich in die quere kommen würde.
Wir haben ein erneutes schreiben an die Elterngeldstelle verfasst mit der Info dass Bundesministerium + EU Kommission informiert sind, die Antwort war diesmal dass unser Fall analysiert wird.

Bleib dran...mit Geduld :-)
VG
Sophie

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Hi hi,

Danke enfant de l'ete ( :zwinkern:), ist eine gute Idee.
Wir haben uns erstmal entschieden das Bundesministerium zu kontaktieren und warten auf eine Rückmeldung.

Wir bleiben gespannt.

Grüsse
Sophie

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Rund um's Kind / Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« am: 27. Februar 2015, 16:31:13 »
soooo, antwort ist da, und es wird euch alle Überrschen....Es wurde ABGELEHNT.
War klar.

Grund 1: Widerspruchfrist war zum 31.10.14 durch.
Grund 2:Gem. § 2 Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz sind bei nichtselbständige Einkünfte, die im europäischen Ausland erzielt werden, sie steuerklasse 4 anzusetzen.

Das Schreiben der EU-Kommission wurde nicht mal erwähnt, ich gehe davon aus die tun so als würde es den nicht geben da das Gesetz dementsprechend ja noch nicht geändert wurde.

Habe ich zwar nicht anders erwartet, ärgert mich trotzdem maßlos.

Jetzt müssen wir den nächsten Schritt überlegen.

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Rund um's Kind / Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« am: 24. Februar 2015, 09:24:41 »
Hi Alice,

Ich konnte selbstverständlich, trotz Sprachbarriere, aus dem EU schreiben herauslesen dass es rückwirkend gültig ist, ich suchte letztendlich nur nach einem Satz in dem es ganz klar geschrieben wird, da Seppinger meinte es würde "explizit" irgendwo stehen. Wir kennen die Ämter alle nur zu gut um zu wissen das Sie uns auf sowas festnageln wollen.

Beschwerde liegt nun seit 1 Woche bei der Lbank und nach telefonischer Rücksprache, ist es in der Rechtsabteilung. Und die Bearbeitungszeit ist 5 Wochen (unabhängig von dem Beschwerdegrund).

Viel Erfolg an alle!!!
Grüsse
Sophie

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Steuern / Elterngeld und Mutterschaftsgeld VS Steuererklärung
« am: 15. Februar 2015, 15:51:28 »
Hi,

Ich weiß wie oft dieses Thema schon angesprochen wurde, leider aber schon mit unterschiedliche Ergebnisse.

Die Frage ist, wie melde ich es richtig in meiner Steuererklärung?
Ich habe gelesen dass es gar nicht gemeldet werden muss, da steuerfrei (bzw. fiktive Steuer in DE, ob gerecht oder nicht).
Ich habe gelesen es wird unter der Zeile 8Ti gemeldet.
Ich habe gelesen, und dies in eine Antwort von EURES, dass es unter Vi gemeldet werden soll.
Wenn ich die Steuern frage, wird mir gesagt das Mutterschaftsgeld komplett zu versteuern ist (!), und bei Elterngeld muss man ein pauschal Betrag abziehen (der wird unsanft bekannt gegeben, sollen aber ungf 560€ ). Und der Rest wird versteuert.
Letzteres habe ich noch nie gehört gehabt, ist ja wohl aber klar dass sie der Meinung sind es ist zu versteuern ^^

Was denkt ihr?

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Rund um's Kind / Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« am: 09. Februar 2015, 10:24:41 »
Hi,

Und danke, hatte es aber von einer Forum Freundin weitergeleitet bekommen, meine Frage war eher wo mann es im schreiben explizit lesen kann dass eine rückwirkende Zahlung beantragt werden kann?
Oder ob du eher meintest das es einfach logisch ist?

Bin mir nämlich ziemlich sicher dass die Lbank peinlich genau alles mögliche in Frage stellen wird  :rolleyes:

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Rund um's Kind / Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« am: 07. Februar 2015, 18:35:15 »
Hi und Glückwunsch!

Wir werden unser Einspruch jetzt auch zusammenfassen, und hoffen es funktioniert auch.
Allerdings, und vielleicht liegt es an der Sprachbarriere, sehe ich nicht wo es explizit steht dass es rückwirkend gilt?

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Rund um's Kind / Re: Mutterschaftsgeld
« am: 07. Februar 2015, 15:14:28 »
Denke ich auch. Bei uns hat es ja dann auch bei 20 von 21 geklappt und die Firma konnte geld sparen.

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Rund um's Kind / Re: Mutterschaftsgeld
« am: 07. Februar 2015, 10:20:59 »
Hi,

Tja liegt wohl nur an meiner Firma die es bei Über 20 Grenzgängerinnen so gemacht haben weil sie es nicht besser wussten ^^
Ich habe mir ein wiederspruch durch einen Steuerberater machen lassen, nachdem ich es ohne Steuerberater versucht hatte aber mit den gleichen rechtstexte  :anixwissen:, danach bekam ich eine Rückzahlung.
 
Wieso es die 20 vor mir nicht gemacht haben bleibt mir schleierhaft.

Ich habe 230 € für den Widerspruch bezahlen müssen, natürlich weigert sich die Firma die Kosten zu übernehmen.

Voila.
Grüße
Sophie

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Hallo,

Ich schildere mal schnell meine Situation:
Bin kurz nach der Probezeit schwanger geworden (ungeplant), war dann auch gleich die ganze Schwangerschaft arbeitsunfähig wegen Risikoschwangerschaft, jetzt bin ich noch 5 Monaten in Elternzeit.
Denke mal dass ich nicht die beliebteste bei meinem Arbeitgebber bin.

Habe meine Teilzeit Vorstellungen bekannt gegeben, und zwar 24 St pro Woche verteilt auf 3 Tage. Egal welche, nur der Mittwoch muss unbedingt frei sein.
Ich bin mit meinem Chef regelmäßig in Kontakt geblieben die letzten 1,5 jahre, er hat mich ein wenig unter drück gesetzt damit ich 32 St auf 4 Tage die Woche arbeite, geht und will ich aber nicht.
Er meinte jetzt er wird mir Anfang Mai bescheid geben ob es mit meinem Wunsch klappt, er denkt aber nicht dass der Mittwoch frei sein wird (wenn ich 4 Tage die Woche gearbeitet hätte, dann wäre er auf jeden Fall frei gewesen meinte er zu mir...).

Ich weiß nicht wie weit es hier gehen wird, jedenfalls möchte ich auf alles vorbereitet sein, und wollte folgendes wissen:
@ kann ich als FR in DE ein Anwalt beauftragen?
@ wird das Elterngeld als Basis für das Arbeitslosengeld von Pole Emploi in Betracht genommen? Oder das Gehalt davor?

Danke im Voraus.
Gruß

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Rund um's Kind / Re: Mutterschaftsgeld
« am: 12. Juni 2014, 07:44:23 »
Hmmm ich fühle mich leicht veräppelt...mir fehlen 530€ und es wird damit gerechtfertigt dass mir die Deutsche Lohnsteuer abgezogen wurde.
Habe gestern bei infobest angerufen, sie wollen sich schlau machen und sich bei mir melden.

Ich verstehe aber nicht wieso sowas passiert, bzw es arbeiten sehr viele grenzgänger bei meinem AG, und dass sich nie einer gewährt hat wundert mich. Betriebsrat sagt sie haben keine Ahnung, ich soll es mit der Personalabteilung klären... .

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