Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - spk

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Guten Morgen an alle Wissende und Interessierte !

Ich wollte im vergangenen Juni ein KFZ zulassen, das bisher in Saarbrücken zugelassen war. Das KFZ ist Baujahr 2002. Ich bin der zweite Besitzer. Der Erstkäufer hat das KFZ bei einem VW-Händler als Neuwagen erworben.

Alle vollständigen Dokumente habe ich bei der sousprefecture in Forbach vorgelegt. Bei der Erfassung ist die Sachbearbeiterin auf ein Problem gestoßen: die Erfassung der Daten des Fahrzeugs war blockiert, da die Fahrzeug-Identifizierungsnummer bereits erfasst war !!!

Hinweis:
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer ist die international genormte, 17-stellige Nummer, mit der ein Kraftfahrzeug eindeutig identifizierbar ist.

Die Dame erklärte mir nach Diskussion mit vier Mitarbeiterinnen :
Im Departement 02 Aisne in Laon wurde ein KFZ im Oktober 2002 mit der gleichen Fahrzeug-Identifizierungsnummer zugelassen.
Die Büroleiterin erläuterte, das ich den Kaufvertrag zwischen Erstkäufer und VW-Händler vorlegen solle, um eine Zulassung in Frankreich zu ermöglichen. Dann könne man die Verwaltung in Paris kontaktieren und die Erfassung entsperren lassen.

Der geforderte Kaufvertrag ist nicht mehr verfügbar: der VW-Händler existiert nicht mehr und der Erstkäufer hat den Vertrag entsorgt.
Ich hatte den Damen auch den "alten" KFZ-Brief vorgelegt. der dokumentiert, das es sich im Jahr 2002 um eine Neuzulassung bzw. ein Neufahrzeug handelte. Laut Brief wurde das Dokument im September 2002 über einen Dienstleister beim KFZ-Bundesamt beantragt und der Monat der Erstzulassung war November 2002. Folglich kann eine Zulassung in Frankreich im Oktober 2002 nur fehlerhaft sein, aus welchem Grund auch immer.

Dieser Argumentation konnten die Damen nicht folgen.

Hat einer von Euch eine Idee, wie ich weiter vorgehen kann?
Gibt es jemand unter Euch, der ähnliche Erfahrung gemacht hat? Ich bin guter Hoffnung, da die Büroleiterin der sousprefecture in Forbach die oben beschriebenen Doubletten bei der Erfassung in grosser Anzahl unverblümt zugegeben hat.

Vielen Dank im Voraus für Eure Infos

Grüße

Stefan



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Steuern / Re: Abfindung 2014, noch schnell umziehen...?
« am: 26. Juli 2014, 12:24:09 »
Hallo,

Ich bin seit 01.01.2014 ohne Arbeit. Zu diesem Termin habe ich mich auch bei Pole Emploi arbeitssuchend gemeldet. Für meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld in Frankreich wurden Karenzzeiten berücksichtigt (s.u.).
Da meine Abfindung weit über der in F gesetzlich festgelegten lag, kam die maximal mögliche Anzahl von Karenztagen zur Anwendung, d.h. nach 82 Tagen (75 + 7, s.u.). Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bleibt davon unberührt.
Meines Wissens nach ist die Abfindung, gezahlt bei betriebsbedingter Kündigung, steuerfrei.


hier Infos zu den Karenzzeiten:

Quelle : 
Ratgeber für Grenzgänger aus Deutschland und Frankreich, Arbeitskammer des Saarlandes

http://www.frontalierslorraine.eu/de/crd_publications/ratgeber-fur-grenzganger-aus-deutschland-und-frankreich-3/


1.5.2.3 Zahlungsmodalitäten
 Zahlungsbeginn: die Zahlung bekommen Sie nicht direkt nach Ihrer Anmeldung
bei der Pôle-Emploi. Es gibt so genannte Karenzfristen in folgenden Situationen:
 bei Zahlung von Urlaubsentschädigungen oder
 bei Abfindungen, die höher sind als die bei Kündigungen gesetzlich festlegten
Summen in Frankreich. Maximal ruht jedoch der Anspruch 75 Tage.
In jedem Fall wird allerdings immer eine Wartezeit von 7 Tagen selbst nach Ende
einer Karenzfrist angewendet.


Grüsse
Stefan




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Hallo,

das gleiche Problem hatte ich mit dem Moped meines Sohnes. Carte grise und Versicherung liefen auf meinen Namen. Das Gefährt war bei Credit Mutuel zu "heftigen" Konditionen versichert.
Aber das ist ein anderes Thema.

Ich habe dann das Moped meinem Sohn für 1,00  € verkauft. Den Kaufvertrag habe ich CM zugesandt und konnte somit den Vertrag kündigen.

Grüsse
Stefan

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Marktplatz - Biete und Suche / Garagentore erneuern
« am: 26. Januar 2014, 09:50:35 »
Hallo,

ich möchte die Garagentore an meinem Haus erneuern.
Kann mir jemand eine Firma in der Nähe von Saargemünd empfehlen? Die Firma Fermap  ( http://www.fermap.fr/accueil.html ) habe ich schon oft in unserer Gegend gesehen. Garagentore von Hörmann sind in deren Programm. Hat jemand Erfahrungen mit dem Unternehmen bzw. gibt es empfehlenswerte Alternativen?

Vielen Dank

Grüsse
Stefan

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Gesundheitswesen / Re: Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
« am: 10. Januar 2014, 10:11:22 »
Vielen Dank für die Rückmeldungen,

das Formular E106 hatte ich direkt nach unserem Umzug (1997) nach Frankreich bei der CPAM eingereicht und somit meine Sozialversicherungsnummer erhalten.
Der EURES-Berater vom Arbeitsamt in Saarbrücken hatte ebenfalls darauf hingewiesen, dass es ohne frz. Sozialversicherungsnummer in F mit der Meldung bei pole-emploi problematisch ist.

zusammenfassend:

Es besteht also bei Verfügbarkeit der Sozialversicherungsnummer keine Informationspflicht gegenüber CPAM bei Arbeitslosigkeit, da pole-emploi die Informationen weitergibt.


Somit sollte alles im grünen Bereich sein.

Bis demnächst!

Stefan




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Gesundheitswesen / Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
« am: 09. Januar 2014, 16:01:37 »
Hallo,

ich habe mich am 01.01.2014 bei pole-emploi arbeissuchend gemeldet. Zuvor hatte ich 25 Jahre in Saarbrücken gearbeitet.
Ich habe noch keinen Bescheid von pole-emploi und somit auch kein Arbeitslosengeld. Es stellen sich für mich Fragen bezüglich Krankenversicherung:

- Ist meine Familie und ich automatisch nun in F versichert (Carte Vitale haben alle Familienmitglieder!) oder hängt dies vom Bescheid des pole-emploi ab?
- Wird die Meldung der Arbeitslosigkeit von pole-emploi an die die CPAM (assurance maladie) durchgeführt oder muss ich mich selbst darum kümmern?
Wenn ja,
- Welche Dokumente müssen zur Verfügung gestellt werden?
- Gibt es hierzu evtl. Formulare?

Vielen Dank im Voraus

Grüsse
Stefan

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Wohnen / Re: Wasserqualität oder Wasserwerte
« am: 01. Oktober 2013, 20:27:11 »
ich habe bei veolia auch noch infos gefunden:

https://www.service-client.veoliaeau.fr/home/leau-dans-votre-ville/accueil.html

Nach Eingabe der PLZ oder des Ortsnamens findet man auf dem zweiten Reiter "L'origine et la qualité de l'eau" noch im rechten Bereich unter "Infos pratiques" zwei pdf-Dateien zum Download mit näheren Infos.

Grüsse
Stefan

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Wohnen / Re: Wasserqualität oder Wasserwerte
« am: 01. Oktober 2013, 20:06:02 »

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Ich hatte diese Jahr einen älteren Golf, Baujahr 1995, in Frankreich zugelassen, für den in Deutschland bei VW keine Konformitätsbescheinigung mehr zu erhalten war. Die Bescheingung muss bei "Volkswagen Group France" beantragt werden. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten:

1 - Mail an "homologation.import@gr-vw.fr"

mit der Angabe der Fahrzeugidentifizierungsnummer (steht unter Feld E auf dem deutschen Fahrzeug-Brief und -Schein) und eine postalische Kontaktadresse. Ich hatte Brief und Schein per Anhang zur Mail beigefügt.

Mustertext für Mail:
Mesdames et Messiers,
 
veuillez faire parvenir à l'adresse suivante
 
Name
Adresse

téléphone :
e-mail :   
 
 
le certificat de conformité pour le véhicule, dont ci-joint la carte grise allemande (Zulassungsbescheinigung).
En vous remerciant par avance, veuillez agréer, Medames et Messieurs, mes salutations distinguées.


2 - Anruf + 33 3 23 73 81 77
     oder
     Fax + 33 3 23 73 80 40

hier werden Informationen zum Fahrzeug abgefragt, u.a. auch die og. Fahrzeugidentifizierungsnummer und die postalische Kontaktadresse.

Nach Prüfung durch VW, ob überhaupt eine Bescheingung erstellt werden kann, erhält man per Post einen Fragebogen, den man ausgefüllt zurücksendet. Zum Fragebogen müssen "komplette und lesbare" Fotokopien vom deutschen Brief und Schein beigefügt werden. Das ganze kostet natürlich auch: 150,00 €. Diesen Betrag kann man überweisen oder dem Schreiben einen entsprechenden Scheck hinzufügen.
Auf der ersten Seite des Fragebogens sind alle Infos zum procedere wie Adressen, Bankverbindung, etc. dokumentiert.

Nach ca zwei bis drei Wochen kommt dann das certificat de conformité per Post.

Viel Erfolg und Grüsse

Stefan

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