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Nachrichten - Suzette

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Steuern / Re: Noch kein Steuerbescheid
« am: 14. September 2017, 10:01:57 »
Manche Leute, wie ich z.B., haben noch keinen Onlinezugang (gab da Probleme) und haben die Erklärung noch in Papierform gemacht. Ich bekam auch noch nichts. Mir teilte ein Beamter auf dem Finanzamt mit, dass das aktuell viele Bürger betreffen würde und man sich keine Sorgen machen soll. Bekommt man den Bescheid später, verlängere sich entsprechend die Zahlungsfrist. Ich hoffe mal, dass das stimmt.
Ich mache den Wisch auch grundsätzlich (wieder) in Papierform (seitdem ein übler Fehler passiert war, als das online Dingens 2014 neu war) und nutze den Online-Zugang nur zum Nachsehen.

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Steuern / Re: Noch kein Steuerbescheid
« am: 06. September 2017, 06:03:47 »
Meiner kam um den 15./20.8 (Strasbourg).
Aber wenn Ihr online reinschaut, könnt Ihr das Formular und den Bescheid auch einsehen.

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Kfz-Anmeldung online
« am: 06. September 2017, 06:01:16 »
Es wundert mich nur, dass man (immer noch) Termin bei der Préfecture bei Import machen soll. An der Arbeit wurden wir informiert, dass die Préfecture in Strasbourg zum 18.9.17 schließt und daher auch keine Termine mehr gibt.

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ähm, mal ne dummer Frage:

eine deutsche grüne Plakette reicht wohl nicht - oder?

ich stelle mir unsere letzte Reise vor:
Deutschland-Schweiz-Frankreich-Andorra-Spanien-Luxembourg
und jedes Land würde eine eigene Plakette fordern... :Achtung: :Achtung:

Nee, ich hab bei uns angerufen und gefragt vor ein paar Tagen. Die deutsche Plakette reicht nicht. Selbst wenn du nur parkst, würdest du im Falle eines Falles eine Strafe riskieren.
Ich hab dann auch nur gesagt, wenn das so weitergeht ist meine Windschutzscheibe voll mit Stickern...

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Versicherungen / Re: KFZ-Versicherung benötigt Kopie Carte grise
« am: 31. August 2017, 16:32:59 »
Hallo kann mir jemand sagen, ob das der Richtigkeit entspricht, dass die KFZ-Versicherung die Kopie der Carte grise benötigt?

Hallo, ja das ist völlig normal.

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Jetzt habt ihr mich aber nevoes gemacht.
Wie lange kann man Online noch was aendern in der Erklaerung? (hab kein Datum gefunden)
Ich glaube man konnte online bis 6.6. was ändern.

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Wohnen / Re: Finanzierung Hausbau Frankreich
« am: 13. April 2017, 12:01:21 »
Hallo ihr Lieben,

...Zu dem Thema mit den französischen Banken. Ich glaube nicht dass es nur eine Ausrede ihrer Seite war. Wir waren noch bei der Credit Mutuel in Lauterbourg und da wurde uns genau das selbe gesagt, der junge Angestellte meinte von der Finanzierungssumme sehe er da gar kein Problem, aber das ist nunmal Ihre politik dass beide Kreditnehmer ihren Wohnsitz in Frankreich haben müssen. Wir haben dann auch kurz mit dem Gedanken gespielt mich dann so lange bei seinen Eltern anzumelden aber ich weiß nicht ob das unbedingt so eine sinnvolle Idee wäre.
..

Bei mir ist der Bankmensch sogar noch weitergegangen und ich bekam eine Mail der CM in der Folgendes drin stand:

Chère Madame,

"Après discussion avec le service crédit « Allemand », je ne pourrai malheureusement pas donner une suite favorable sur votre dossier.
Comme nous l’avions évoqué, nous instruisons uniquement les prêts pour des personnes de nationalité française.
Bien cordialement."

Ich hatte allerdings für einen Crédit Relais in Kombination mit (geringerem) Hauskredit gefragt, da mein Apport Personnel nach Verkauf des alten Hauses um 50-60 % gelegen hätte (was mich aber offenbar als Kunde wenig interessant macht, da hätte ich wohl "zu viel" mitgebracht, offenbar macht man ja nicht so viel Geld mit mir, zumal ich ja schon nach 8 Jahren dann mit dem Anschlusskredit durchgewesen wäre)



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Wohnen / Re: Finanzierung Hausbau Frankreich
« am: 13. März 2017, 09:17:53 »
Seit ihr sicher dass es an der deutschen Adresse liegt oder die Banken das Thema nur als Vorwand für ein anderes Problem vewenden z.B. zu wenig Eingenkapital?
Mir hatte damals eine Bank nie gesagt, das ich kein Geld wegen der deutschen Adresse bekommen.
War nie ein Thema.
Ich denke, es liegt schon an der Adresse / steuerlichem Wohnsitz, da ich momentan das gleiche Problem nur andersrum habe und EK wäre da (50 %)... die CM in Strasbourg, Bld d'Anvers, M. Lambert ist aber eher zugänglich. Es hängt m. E. oftmals nicht von der Bank ab, sondern viel vom Sachbearbeiter/Chef...

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Behörden / Re: Französisches erbrecht?
« am: 27. Februar 2017, 15:35:12 »
@soso 
Naja,  Belegenheit hin Belegenheit her.  Am grundsätzlichen Besteuerungsrecht des Wohnsitzlandes rüttelt auch der Artikel 5 nicht.
Dagegen stellt der Artikel 11 (1) c ausdrücklich klar:
Hatte der Erwerber im Zeitpunkt des Todes des Erblassers oder im Zeitpunkt der Schenkung seinen Wohnsitz in Frankreich, so kann Frankreich ungeachtet des Artikels 9 den gesamten Erwerb dieser Person besteuern;

Davon macht F Gebrauch mit der 6 von 10 Regel. Wer in den letzten 10 Jahren vor dem Erbfall mindestens 6 Jahre in F gewohnt hat, zahlt die französische Erbschaftssteuer auch auf erworbene Auslandsimmobilien, in D gezahlte Steuer wird davon abgezogen.
Und wird in D nichts gezahlt, wird auch nichts abgezogen, es bleibt allein die F-Steuer.

Die  Aussage „Bei einem Haus in D fallen ausschließlich die deutsche Erbschaftssteuer an“ stimmt deshalb nicht. Sie ist gefährlich, wenn sie dann andere in eine trügerische Sicherheit wiegt.
 
Auf ihrer Heimatseite erklären die Notaires de France die Steuern auf so eine Erbschaft ganz gut.
https://www.notaires.fr/fr/la-fiscalit%C3%A9-des-successions-internationales

@ Suzette
Dein Arbeitskollege schmeisst da was durcheinander.
Und wenn es so wäre wie soso behauptet, dass bei eurem gemeinsamen Haus im Erbfall bei dir nur deutsche Steuern anfallen, könntest du ja gelassen ein halbes Haus bis zum Wert von 400.000 erben, auch ganz ohne Notarbesuch. Doch dass ich davon abrate, ist ja klar.


Vielen Dank für den Link!

OK, also muss ich davon ausgehen, dass bei mir der frz. Freibetrag von 100.000  gilt, über den hinaus ich dann in F Erbschaftssteuern zahlen müsste, da ich den dt. Freibetrag nie und nimmer erreiche, also in D keine Erbschaftssteuern fällig würden. Daher ja der Gedanke, dass wir uns den Kaufpreis teilen, sodass ich nur auf ihre Hälfte besteuert würde. Oder bin ich da schief gewickelt?

Eben, so was in der Art war auch unsere Idee, Wohnrecht drauf z.B. als Last bzw Kaufpreis splitten und uns beide als Eigentümer. Aber da muss dann wohl doch ein frz Notar zusätzlich her.
Aber ein Abeitskollege deutete auch so was an, dass man seit Neuestem wählen darf, wo man besteuert wird, wusste aber nicht mehr, wo er das her hatte (wobei das dann im Zweifel nicht mal neu ist...)
Danke nochmal an alle für die Antworten.@ Gabrielle: Dein Notar kann auch Deutsch? Mir wärs egal, aber die Mama kann kein Frz...
Also man kann das Erbrecht wählen (Also nach welche Regeln vererbt wird) - Das wo man besteuert wird kann man nicht wählen (wär zu schön und kaum lang zu überlegen  ;)).
In eurem Fall Mutter (Deutsche) und lebt in Deutschland gibts sowieso keine Wahl und gilt sowieso deutsches Erbrecht. Warum und für wen Gabrielle in deinem Fall einen franz. 'Erbvertrag' (eher Testament) will, hab ich nicht so ganz verstanden  :anixwissen:

Auch alle Grundbucheintragungen (Wohnrecht, Besitzer usw) in D. kann nur ein deutscher Notar eintragen. Also sehe nicht so wirklich, warum du deine Mutter zu einem franz.Notar schleppen solltest.

Selber hingehen zum franz.Notar/Anwalt und sich dort beraten lassen dagegen macht auf alle Fälle Sinn!! Irgendwie hat in den letzten 50jahren fast nix, inzwischen aber bald jeden Tag was. Auf der anderen Seite kann das was heute gilt morgen schon wieder nicht mehr gelten (Wert des Haus senken macht dagegen sicher Sinn).
Aber heikel sind die Ideen 2Besitzer/wohnrecht unter Umständen auch: Du als 2 Besitzer und nur deine Mutter da wohnhaft - dürfte dazu führen, daß das dt.Finanzamt dich als Vermieter deiner Hälfte sieht und du da entsprechend Steuern zahlst. Dich da anmelden geht ja nicht (Verlust Grenzgänger). Frage ob sie dir bereits bei Wohnrecht da, dort einen Wohnsitz unterstellen (dürfen)?  Einen deutscher Steuerberater zu kontaktieren wär auch nicht schlecht! 

Einen schönen Sonntag an Alle

Bezüglich @sosos Post vorher, ich habe keinen Grenzgängerstatus, möchte mich aber trotzdem nicht in Deutschland bis zur Pensionierung anmelden (müssen), wg. meinem CDI und bestimmer Zuwendungen. Wieso sollte mir der dt. Fiskus einen dt. Wohnsitz unterstellen, wenn ich in Frankreich lebe, 135 km vom Haus in Deutschland, meine Einkommensteuer in F erkläre und dort auch Taxe d'habitation zahle? Das Haus in D soll mein Alterswohnsitz werden.
Es könnte höchstens "tricky" werden bei Lebensmittelpunkt (den ich halt nicht wirklich in Frankreich sehe, obwohl ich dort unter der Woche wohne, Wohnsteuer zahle und arbeite - aber das kann mir doch keiner verbieten, zurück nach Deutschland zu fahren, wann es mir passt).

Seltz hat auch eine gute Notarin, wenn dir Forbach zu weit sein sollte.
Sie kennt sich mit deutschem wie fr. Recht sehr gut aus und kann somit die Unterschiede erklären.
Danke Eliott, aber wird sind aus dem Warndt. Ich würde meine Mutter ungern ins Elsaß schleppen müssen. Forbach passt da schon. Vielen Dank

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Behörden / Re: Französisches erbrecht?
« am: 26. Februar 2017, 00:52:11 »
@ soso

Deine Ausführungen finde ich richtig bis auf diese fette Ausssage:
"Bei einem Haus in D fallen ausschließlich die deutsche Erbschaftssteuer an."
Seit wann ist das denn so?

Da gibt es doch ein Abkommen zwischen D und F zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaften vom 12.10.2006. Darin findet man eine Bestimmung, die dem Wohnsitzland des Erben auch die Versteuerung einer im Ausland gelegenen Immobilie erlaubt. Konkret der Artikel 11, (1) c.
Gilt der nicht mehr, wird der nicht mehr angewandt ? Wäre mir neu.
 
Eine Diskussion darüber - jessas das ist schon fast 4 Jahre her-  sogar mit Quellenangaben gab es schon mal hier:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/haus-erben/

Suzette ging es um die saftigen F-Erbschaftssteuern. Will man die mildern, kann man als Privatmensch nur den Wert der Immobilie senken duch vorherige Teilschenkungen, Belastungen durch Wohnrecht oder Hypotheken.

Eben, so was in der Art war auch unsere Idee, Wohnrecht drauf z.B. als Last bzw Kaufpreis splitten und uns beide als Eigentümer. Aber da muss dann wohl doch ein frz Notar zusätzlich her.
Aber ein Abeitskollege deutete auch so was an, dass man seit Neuestem wählen darf, wo man besteuert wird, wusste aber nicht mehr, wo er das her hatte (wobei das dann im Zweifel nicht mal neu ist...)
Danke nochmal an alle für die Antworten.@ Gabrielle: Dein Notar kann auch Deutsch? Mir wärs egal, aber die Mama kann kein Frz...

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Behörden / Re: Französisches erbrecht?
« am: 26. Februar 2017, 00:48:35 »
Soweit ich weiß, seit 2016 ist da eine Änderung eingetreten. Man kann sich seitdem aussuchen, nach welchem Recht eine Vererbung stattfinden soll.
Auch ich empfehle dir dringend, einen Notar mit Kenntnissen deutsches und französisches Erbrecht zu konsultieren und dringend einen Erbvertrag durch diesen anfertigen zu lassen!
In Forbach (falls das in deiner Nähe sein sollte) gibt es einen guten Notar.
Falls gewünscht, gerne per PN an dich.
Allen einen schönen Abend - Gabrielle
Hallo, Gabrielle, vielen Dank. Schickst du mir bitte deine Notarempfehlung?

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Behörden / Re: Französisches erbrecht?
« am: 23. Februar 2017, 10:25:45 »
Hallo, ich steige irgendwie nicht ganz durch und wollte daher fragen:

Wenn ich mir mit meiner Mutter zusammen in Deutschland an der Grenze ein Haus kaufe und wir beide als Eigentümer eingetragen werden, ich aber weiter in F lebe und arbeite und daher nicht in Deutschland gemeldet bin, weil ich nur mal am WE nach Hause pendele, wie würde dann im Erbfall besteuert werden?
Nach dt. Recht? Nach frz.?
Ich finde das alles sehr verwirrend... :anixwissen:

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Wohnen / Re: Bescheinigung der jährlichen Wartung
« am: 04. März 2014, 15:03:07 »
Hallo zusammen,

hat schon mal jemand bei der Übergabe der Mietwohnung von folgendem gehört:

Bescheinigung der jährlichen Wartung

Das sagt mir leider gar nichts, ich weiß auch nicht was hier gefordert ist.

Hallo, ich nehme an, das sich das auf die Heizung bezieht? Das musste ich für meine alte Wohnung nachweisen, weil ich dort eine chauffage individuell à gaz hatte. Die muss man jährlich warten lassen und eine Bescheinigung hatte mir der Heizungsinstallateur damals auch ausgestellt. Die Kosten beliefen sich auf ca. 140 Euro und waren von mir, also vom Mieter, zu tragen (wurden über Charges wegen Wartungsvertrag abgerechnet), das ist so üblich. Bei der Rückgabe der Wohnung musste ich nichts mehr vorweisen, da der Chauffagist einen Wartungsvertrag mit der Immoagentur hatte und denen automatisch eine Kopie zuschickte. Ich musste nur nach Rückgabe der Wohnung ca. 50 Euro an Charges nachzahlen.

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Technik / Re: TV über Orange-Box gucken?
« am: 23. Dezember 2013, 09:31:28 »
Hallo Leute ! 

Wenn wir schon bei diesem Thema sind, habe ich auch eine Frage. Habe die Sagen Lifebox von Orange. Ich habe versucht diese mit einem TV Reciver (nicht von Orange) zu verbinden. Da es per LAN Kabel nicht möglich ist, habe ich mir  dLan Adapter von Devolo für die Steckdose zugelegt. Habe einen per Ethernekabel mit der Livebox verbunden, den zweiten Adapter habe ich mit dem Reciver verbunden und diesen wieder rum per HDMI-Kabel mit dem Fernseher.Alles eingeschaltet und wie in der Anleitung durchgeführt, an den Leuchtdioden an den Adaptern sehe ich ,dass die Verbindung mit dem Internet da ist, am Fernseher kommt jedoch kein Signal an. Hat vielleicht jemand einen Rat für mich ?


Hallo, ich verstehe das nicht ganz - die Livebox ist von Orange und die TV box nicht? Was für eine Karte ist denn dann drin? Um mit Orange zu schauen, bekommst du ja immer die entsprechende Karte von Orange für deine TV Box... evtl. ist dann das das Problem?

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Technik / Re: TV über Orange-Box gucken?
« am: 20. Dezember 2013, 09:58:52 »
Hallo, Orange (und auch andere Provider) bietet kostenpflichtig für zusätzliche 9 Euro im Monat ein bouquet allemand an, in dem 7 Sender enthalten sind, die teilweise nicht über TNT zu empfangen wären, wie z. b. Sat1 oder Vox.
http://abonnez-vous.orange.fr/residentiel/tv/bouquetstv-orange/bouquet-allemand-tv-orange.aspx

Aus diesem Grunde hatte ich mich persönlich zusätzlich zu Orange ADSL noch für eine Satschüssel entschieden, da habe ich ja alle dt. Programme kostenlos, völlig unabhängig von Orange ADSL. (Meine Box ist also nicht mit der Schüssel verbunden.)

Zu deiner Frage, wie was verkabelt wird: Der Decodeur wird mit der Livebox verbunden.
ADSL:
http://assistance.orange.fr/internet-haut-debit-adsl/television-installer-installer_tv.php

Sat:
http://assistance.orange.fr/brancher-le-decodeur-tv-d-orange-par-satellite-3072.php

bei mehreren Fernsehern: Option Multi-Ecran bzw Liveplugs:
http://assistance.orange.fr/raccorder-un-2eme-televiseur-avec-la-tv-d-orange-2531.php



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