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Nachrichten - Ricky

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Hallo sapperlot,
vielen Dank für die offene und faire sachliche Diskussion! Es freut mich, jemanden im Forum gefunden zu haben, der sich offensichtlich für ein Thema interessiert (und sich damit auch auskennt) das mich auch interessiert. Ich hätte wieder einige Antworten abzugeben, möchte aber wirklich darauf verzichten, weil es mit dem ursprünglichen Thema nichts mehr zu tun hat.

Wenn das Forum und alle aktiven Teilnehmer damit einverstanden sind, beenden wir den Meinungsaustausch hier. Es ist zwar ein sehr spannendes Thema, hat aber mit der eigentlichen Frage von France nichts mehr zu tun. France interessierte sich für eine Immobilie und hatte Fragen zu den Kosten der installierten Elektroheizung.

Vielleicht greifen wir das Thema "Energie der Zukunft" mal bei einem der nächsten Stammtische auf, wenns klappt?! Oder wir machen einen separaten Thread auf...

Grüße und schönes WE,
Ricky

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Hallo Alle,
hat zwar leider nichts mehr mit der Frage von "France" zu tun, aber was solls.

Sapperlot, es ist manchmal einfach, Gründe zu finden, warum man etwas nicht gut findet. Meine Antwort mit der Sonne bezieht sich nicht ausschliesslich auf PV, wovon Du offensichtlich ausgegangen bist, sondern bezieht vom Grundsatz her auch die Solarthermie mit ein. Im Übrigen vermischst Du die Begrifflichkeiten: Kollektoren wird für den Bereich der Solarthermie benutzt, für den Bereich der Stromerzeugung, also Photovoltaik, benutzt man den Begriff Module. Und dein Rechenbeispiel ist leider auch falsch. Um 10.000 kwh Strom p.a. zu erzeugen, kommt man bei Südausrichtung und 25-30 grad Dachneigung auf rund 90qm Modulfläche (900 kwh pro kwp ergibt 11 kwp, bei 8 qm Modulfläche pro kwp ergibt das 88qm).

Aber grundsätzlich wäre es ja Schwachsinn, die Sonnenkraft einzufangen mit PV-Modulen, damit Strom zu erzeugen und daraus dann Wärme zu erzeugen. Mit Solarthermie, egal ob Vakuumröhrenkollektoren oder Flachkollektoren, ist das schon eine recht gute Ergänzung zur Basis-Technik! Die Basis-Technik (für die trüben und nebligen Tage) kann aus heutiger Sicht ne Gas-Brennwert / Öl-Brennwert oder Holzpellet-Heizung oder, falls geographisch möglich, Erdwärme-Heizung bilden.

Aus meiner Sicht schneidet Atom-Strom unter Umweltaspekten ganz schlecht ab. Ebenso schlecht sind auch Kohlekraftwerke oder z.B. die Gasverstromung.

Und eins vergessen fast Alle: Verbrauch vermeiden ist noch besser (daran arbeite ich!). Also z.B. Stand-by ausschalten, Gebäude und Dach dämmen, Fenster abdichten, etc.pp.

so far,
Ricky

P.S. vom Grundsatz stimme ich ralph und in Teilen auch sapperlot gerne zu! Das Thema Energie ist nicht so einfach, wie viele es gerne simplifiziert darstellen möchten. Im Bereich der Sonnenenergie ist die Speicherbarkeit noch nicht gelöst, desweiteren die Probleme der unsteten Verfügbarkeit, genauso wie bei Wind. Die Elektro-mobilität scheitert wegen fehlender Infrastruktur... etc.pp.

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Hallo Ralph,

na, woher wohl? Wie Dieter schon sehr trefflich und löblich berichtete... ganz einfach von der Sonne.

Liebe Grüße und ´n schönen Abend,
Ricky

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P.S. inklusive Warmwasserbereitung

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Hallo an Alle,
wenn man die Diskussion hinsichtlich Umweltschutz weglässt, dann ist Elektroheizung gar nicht so schlecht. Zumindest ist sie günstig! (dank staatlicher Subventionen in die Atomkraft)

Ich zahlte in 2009 für Strom und Elektroheizung 1.040 Euro und habe damit eine Vier-Zimmer - 100qm - Wohnung beheizt. In Deutschland hatte ich solch niedrige Kosten nie erreicht, trotz damals modernster Gas-Brennwert-Heizung und guter Gebäudedämmung.

Details zur Info:
meine Verbrauchswerte:
rund 4.500 kwh im Nebentarif
rund 6.000 kwh im Haupttarif
gesamt also rund 10.500 kwh Stromverbrauch im gesamten Jahr.

Strompreise 2010:
Nebentarif 0,0519 Euro pro kwh zzgl. Steuern und Abgaben (rund 30%)
Haupttarif 0,0839 Euro pro kwh zzgl. dito

Die Strompreise wurden erst letztes Jahr im August angehoben. Vorher waren die Tarife 0,0472 und 0,0803 pro kwh.

Aus ideologischen Gründen und aus Gründen der Verantwortlichkeit unseren Kindern gegenüber bin ich allerdings vehementer Gegner dieser, aus meiner Sicht, menschenfeindlichen Technologie! Aber diesen Punkt müssen wir hier nicht diskutieren und das war auch nicht die Frage von "France".

Und wie man an meinem Beispiel sieht, ist die Heizungstechnologie nicht das einzige Kriterium, das bei der Wahl eines geeigneten Wohnraums zur Debatte steht. Lage, Schnitt, Größe, Umfeld, allgemeiner Zustand, Kosten und die persönliche Situation und Anforderungen an eine Wohnung spielen ebenso eine Rolle.

LG,
Ricky

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Wohnen / Re: Suche fr. Sachverständigen (Expert) für Neubau
« am: 14. Februar 2010, 14:02:21 »
Hallo,
mit Maisons Hanau kann man, wie immer und überall im Leben, unterschiedliche Erfahrungen gemacht haben. Deswegen kauft der Eine hier und der Andere da.

Eliott, deine Frage ging aber doch nicht in Richtung Bauträger, oder? Wenn ich deinen Beitrag richtig verstanden habe, suchst du einen Sachverständigen, der den Neubau betreut, also quasi den kundigen Schiedsrichter?

Richtig verstanden?

Lg, Ricky

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Steuern / Re: Aus- und Weiterbildungskosten
« am: 13. Februar 2010, 11:30:26 »
Hallo Nadine,
deine Frage ist nach meinem Eindruck zu speziell, um hier im Forum wirklich qualifizierte Antworten zu erhalten. Könnte natürlich passieren, wäre aber großer Zufall.

Am besten Du wendest Dich an Deinen Bankberater, die helfen in solchen Fragen gerne und unkompliziert. Wenn Du das nicht kannst oder möchtest, oder selbst der Bankberater nicht weiterhelfen kann, dann nützt es nichts: dann kannst du nur noch zu einem Expert Comptable.

LG und viel Erfolg!
Ricky

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Sonstiges / Re: Scheck nicht eingelöst - was nun?
« am: 12. Februar 2010, 13:27:09 »
Hallo Marco,
hier noch die Internet-Adresse einer französischen Anwältin, die ebenso deutsches und französisches Recht studiert hat. Ich habe mich von ihr schon in einem anderen Zusammenhang beraten lassen und kann nur meine besten Empfehlungen aussprechen.
Kanzlei-Sitz ist allerdings in Ettlingen, daher ist die Frage, ob Sie Dir zumindest vor Gericht helfen kann. Aber bis dahin muss es ja erst einmal kommen...

Da sie aber hervorragend Deutsch und als Muttersprache Französisch spricht, könnte sie dir bestimmt weiterhelfen.

www.laure-klein.de

Grüße,
Ricky

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Sonstiges / Re: Scheck nicht eingelöst - was nun?
« am: 11. Februar 2010, 22:56:40 »
Hallo Marco,

klingt nicht gut. "Opposition sur cheque, Perte" bedeutet in etwa "Einspruch gegen Einlösung weil verloren".

Ich würde genau ähnlich vorgehen und erst einmal bei der Bank nachfragen, was da genau los sein soll (wobei dieser Punkt eigentlich schon recht klar ist).

Hast Du einen Kaufvertrag ausgestellt, in dem alle wichtigen persönlichen Daten festgehalten sind? Vollständiger Vor- und Zuname, aktuelle Adresse, Geburtsdatum... Carte d´Identite zeigen lassen? Hast du möglicherweise noch die Schecknummer als Zahlungsmittel auf dem Kaufvertrag notiert? Zeugen beim Verkaufsvorgang, Probefahrt oder ähnliches? E-Mails oder Telefonnummer abgespeichert? Original-Inserat (auch ein Internet-Ausdruck hilft), Fotos vom Auto vor dem Verkauf, einfach alles, um jegliche Art von Einwänden und Fragen von vornherein entgegenzutreten.

Wird ne schwere Nummer, hoffentlich ist der finanzielle Schaden nicht allzu hoch. Kannst auf jeden Fall jetzt schon den Gang zur Polizei vorbereiten und dich mit allem bewaffnen, was in dem Fall dienlich sein könnte. Viel Glück!

Grüße,
Ricky



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Arbeiten / Re: Arbeitslos melden
« am: 08. Februar 2010, 10:29:39 »
Hallo Toennchen,

Du bist spät dran! Jetzt aber mal Gas...

Zum zeitlichen Ablauf:
Als erstes meldest Du Dich beim Deutschen Arbeitsamt (am Sitz des Arbeitgebers) arbeitssuchend. Dort bekommst Du dann das Formular E301 ausgehändigt. In diesem Formular muss für die Zeit der letzten drei Jahre vom Arbeitgeber dokumentiert werden, wo Du gearbeitet hast und wieviel Du verdient hast. Du brauchst für jeden Arbeitgeber ein Formular, falls Du in den letzten drei Jahren die Firma gewechselt hast.

Bis du das E301 vom Arbeitgeber zurück hast dauert ein paar Tage. Daher solltest Du parallel schonmal, über das Internet, Deine Arbeitslosigkeit bei der Pole Emploi melden. Hierfür brauchst Du Deine Adressdaten und zusätzlich eine französische Telefonnummer, eine französische Handynummer und Deine französische SV-Nummer.  Falls die SV-Nummer fehlt, trag irgendwas ein, bei der Überprüfung wird man feststellen, dass die Nummer falsch ist und Du noch keine Nummer hast. Ist kein Problem!! Nur eine Anmeldung ohne diese Nummer geht nicht, daher...

Wenn Du die Anmeldung über http://www.pole-emploi.fr/accueil durchgeführt hast, dann bekommst Du eine Bestätigungs-E-Mail. Die ist ganz wichtig!! Nach ein paar Tagen bekommst Du nochmal ein Bestätigungsschreiben von der Pole Emploi und eine Einladung für eine einstündige Informationsveranstaltung, in der Dir deine Rechte und Pflichten erklärt werden. Bei dieser Informationsveranstaltung wird man Dich auffordern, eine Kopie Deiner Carte vitale zu machen, also von deiner französischen Krankenversicherungskarte. Da Du keine hast, wirst Du dazu nochmals schriftlich aufgefordert und musst Dich bei der CPAM (Caisse Primaire Assurance Maladie) anmelden. Hierfür brauchst Du:

1. Geburtsurkunde - Extrait acte naissance
2. Bankkontobestätigung - RIB
3. eine von Dir auszufüllende Bestätigung der Arbeitslosigkeit - declaration de changement de situation
4. Formulare E 106 und E 108, von Deiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse.
5. Avis de paiement - eine Vorankündigung der ALG-Zahlung von Pole Emploi.

Die Pole Emploi macht Dich mit dem Avis de paiement sozusagen zum Gehaltsempfänger (ALG) und damit zum Träger der Sozialversicherungsbeiträge. Dadurch kannst Du angemeldet werden und von der CPAM eine französische SV-Nummer bekommen. Nach einigen Wochen bekommst Du eine Carte Vitale, bist also ab sofort krankenversichert und kannst diese der Pole Emploi nachreichen. Erst dann ist deine Arbeitslosmeldung vollständig!

Viel Erfolg,
Ricky

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Gesundheitswesen / Re: Unterlagen für die Carte Vital
« am: 04. Februar 2010, 14:14:42 »
Hallo Kathy,
das hängt von der Ausgangssituation ab! Der komplette Ablauf für jemanden, der noch nicht Bestandteil des französischen Sozialsystems ist:

Anmeldung bei der CPAM (Caisse Primaire Assurance Maladie). Hierfür brauchst Du:

1. Geburtsurkunde - Extrait acte naissance
2. Bankkontobestätigung - RIB
3. eine von Dir auszufüllende einseitige Bestätigung der aktuellen Situation (Wohnort, Arbeitgeber, etc.) - declaration de changement de situation
4. Formulare E 106 und E 108, von Deiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland.
5. Gehaltsnachweis (entweder Arbeitgeber oder Assedic).

Dadurch kannst Du angemeldet werden und von der CPAM eine französische SV-Nummer bekommen.

Nach rund 5-6 Wochen bekommst Du ein Schreiben mit deiner Sozialversicherungsnummer.
Ein-zwei Wochen später nochmals ein Schreiben mit dem Antragsformular deiner Carte Vitale. Hierfür brauchst du ein Passfoto und musst unterschreiben. Das Passfoto muss aber genauen Vorgaben entsprechen (Farbe, Größe, Symetrie, Ausschnitt)! Am besten zum Fotostudio gehen und sagen, wofür das Foto verwendet werden soll.
Und dann nochmals 4-5 Wochen später befindet sich deine Carte Vitale in deinem Briefkasten.

Das wars schon :-)

LG, Ricky

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Wohnen / Re: Abmeldung in D trotz Wohnung
« am: 01. Februar 2010, 20:28:39 »
Hallo Kathy,
und was ist mit Mülltonne (die wird nämlich abgeholt, wenn offiziell niemand dort wohnt) und mit Strom, Wasser, Gas, etc.? Ein Wohnsitz in Deutschland ist immer der Erstwohnsitz, so möchte es der deutsche Staat, um an die Steuern zu kommen.

Daher gibt es als korrekte (im Sinne von legaler) Antwort nur: das geht leider nicht. Wenn dein Freund was mit Bruder, Eltern, Familie, Freunden oder sonstwie drehen möchte, in dem sich eine der genannten Personen dort anmeldet, dann wäre das theoretisch möglcih aber gegen die Rechtssprechung.  :pfeif:  :zwinkern:

LG,Ricky

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Hallo Chris,
ich hatte ein ähnliches Problem, da ich nach über 10 Jahren Firmenwagen mir dieses Jahr ein Privatauto zugelegt habe. Mich wollten sie auch nicht versichern, weil ich durch den Firmenwagen keine Vorversicherung nachweisen konnte, aber einen Sportwagen zulassen wollte. Haben sie abgelehnt.

Konnte das Problem lösen, indem ich von meinem Arbeitgeber eine Bestätigung ausstellen liess, dass ich einen Firmenwagen für die Zeit von x bis y gefahren habe. Dadurch war eine Neubewertung durch die Versicherung möglich und ich habe die mir zustehenden Prozente erhalten. Du kannst auch mehrere Nachweise sammeln und damit die Zeit kummulieren. Also die letzten 6 Monate eigene Versicherung, davor 2 Jahre Firmenwagen, davor Nachweis durch Zweitwagen-Anmeldung - probier es einfach!

Noch etwas zu den Autos: die sind nach PS eingestuft. Für die Kategorie "Sportwagen" z.B. kannst du generell nur dann eine Versicherung bekommen, wenn du die letzten 3 Jahre unfallfrei nachweisen kannst. Ansonsten PG, Pech Gehabt.

Zu den Versicherungsgesellschaften: mit der GMF habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht, sind sehr freundlich und günstig. Angeblich ist auch Credit Mutuel sehr kundenfreundlich und günstig. Aber hole Dir auf jeden Fall mehrere Angebote ein - es gibt himmelweite Unterschiede!

Grüße,
Ricky

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Arbeiten / Re: Unterstützung wenn man sich selbständig machen will
« am: 22. Dezember 2009, 23:23:48 »
Hallo Mary,
vermutlich musst du einen Umweg gehen und dir erst einmal das Recht auf ALG im Rahmen einer Anstellung erarbeiten. Am besten Du wendest dich an EURES-Berater, die kennen den richtigen Ansprechpartner für Dich, um Dich gezielt in genau deiner Konstellation zu beraten. EURES-Berater sind in den Arbeitsämtern (bzw. Pole Emploi) angesiedelt und sowohl in Deutschland als auch Frankreich vorhanden. Grundsätzlich sind alle zweisprachig.

Der Kommentar von g2122 ist nicht 100% korrekt. Man kann, wenn man in F aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen gründet, ein Startkapital bekommen, das sich aus der Höhe des restlichen ALG-Anspruches errechnet. Dies sind 25% des restlichen ALG-Anspruchs sofort (also bei Unternehmensgründung, bzw. rund 4-5 Wochen nach Erhalt des entsprechenden Antrags) und weitere 25% nach 6 Monaten, sollte das Unternehmen bis dahin immernoch existieren.

Zu diesem ALG-Anspruch:
Der ALG-Anspruch errechnet sich aus der Höhe des ALG (pro Tag) multipliziert mit der Anzahl Tage Anspruch.
Angenommen, du hättest Anspruch auf 12 Monate ALG und hättest bereits 3 Monate ALG erhalten. Nach den 3 Monaten entscheidest du "ich mache mich selbständig". Dein ALG für das Rechenbeispiel wäre 1.000 Euro pro Monat.

Dann hättest Du für die Firmengründung ein Gesamt-Startkapital von 4.500 Euro (9 Monate mal 1.000 Euro, davon 50%). Die erste Hälfte davon, also 2.250 Euro bekämst Du sofort, die restlichen 2.250 Euro nach 6 Monaten, sofern das Unternehmen weiterhin existiert.

Voraussetzung: Anspruch auf ALG.
Es gibt auch alternative Unterstützungsprogramme, die kenne ich aber leider nicht. Deswegen am besten: EURES kontaktieren.

Grüße,
Ricky

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Arbeiten / Re: Nur wenige Tage Arbeitslos...
« am: 14. Dezember 2009, 23:22:52 »
Hallo Dori,
wir hatten das Thema doch schonmal, irgendwann September glaube ich. Mein Angebot von damals steht immernoch; am besten wir telefonieren mal. Meine Kontaktdaten hast du ja.

Grüße,
Ricky

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