Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Saarbrücker

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 01. April 2021, 13:16:49 »
Hallo Zaren,
das mit den 10 Kilometern wird wohl leider kommen. Alle anderen Einschränkungen wollen sie heute Abend kundtun.
 
Die Öffnungszeiten eurer Decheterie kannst du doch auf der Gemeinde erfragen.

An alle trotz Corona ein geruhsamen, friedvolles Osterfest.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 31. März 2021, 08:03:02 »
Meine Erfahrung:
Keine Grenzkontrollen die letzten 3 Tage.
Auch keine Kontrolle im Hinterland bemerkt.

Zu den Tests

Unsere Fa. hat eine Teststation vorab für die Grenzgänger eingerichtet.
BaWü hat 6 kostenlose Tests Covid 19 Ag Schnelltests / Person bereitgestellt. (3 Wochen abgedeckt)
Wir haben eine Person einen Schnellkurs zum Abnehmen der Tests absolvieren lassen.
Seit Montag 29.03 06:30 lief das völlig geräuschlos. (Bisher alles negativ)
Bald werden die Test wohl auf das ganze Personal ausgeweitet.

eine gesunde Zeit


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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 27. März 2021, 12:39:39 »
Hallo Nase,
wo wohnst du? Für BaWü gilt folgendes:
Wer übernimmt die Kosten für die Tests?
Das Testangebot in Baden-Württemberg ist für alle Einreisenden kostenlos. Der Anspruch besteht über die so genannte Bürgertestung nach der Coronavirus-Testverordnung.
Die Kostenübernahme erfolgt unabhängig der Staatsangehörigkeit oder des Wohnortes.
Zur Inanspruchnahme der Testung müssen keine Bescheinigungen vorgelegt werden.

Fand der Saarbrücker

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Steuern / Re: Steuern
« am: 18. März 2021, 13:46:50 »
Hallo Zaren,

zumindest die Abgabetermine kann ich dir sagen:

Abgabe in Papierform 11. Juni 2021 (für dich nicht relevant)
Abgabe per Internet   10. Juni 2021 (für die Region Elsass) was für dich zuträfe.

Für die Freunde aus der Moselle kenne ich die Termine leider nicht.

Gruß Saarbrücker

PS.: letztes Jahr bekam ich eine E-Mail, dass das Portal zur Erklärung geöffnet ist.

 

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Hallo Tim492,

lautet die Regel nicht min. 1/2 Jahr und 6000 km? Als Beides?
Statt (mind 1/2 Jahr alt oder 6000km auf Tacho - also Kaufvertrag)

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 05. März 2021, 11:44:45 »
Hallo Theo,
ich habe als Nichtbetroffener mal nachgeschaut:
Von der Test- und Nachweispflicht sind auch Personen ausgenommen,

die in einem Risikogebiet ihren Wohnsitz haben und die sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung in die Bundesrepublik Deutschland begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzgänger).
Quelle: Saarland.de

https://www.saarland.de/DE/portale/corona/faq/haeufigste-fragen/reisen-grenzverkehr/reisen-grenzverkehr_node.html

Anders sieht es aus bei Aufenthalt mit mehr als 24 Stunden

Das sollte doch eindeutig sein.

Gruß
Saarbrücker


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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 15. Februar 2021, 20:23:52 »
Ich habe das hier gefunden:
12. Ich wohne in Frankreich. Darf ich in Deutschland einkaufen gehen?
Ja, Sie können in Deutschland Einkäufe erledigen. In der Grenzregion ist dies aktuell aber nur in Rheinland-Pfalz und im Saarland problemlos möglich.

Wenn Sie in Baden-Württemberg Einkäufe erledigen möchten, müssten Sie sich nach den dortigen Regelungen erst einmal 10 Tage in Baden-Württemberg in Quarantäne begeben.

Bedenken Sie auch, dass es in Deutschland noch bis mindestens 7. März 2021 einen Lockdown gibt. Der Einzelhandel ist weitestgehend geschlossen. Nur Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte für Lebensmittel sowie einige andere Geschäfte dürfen öffnen (was in den Grenzländern geöffnet ist, siehe Frage 16/17).

Der Aufenthalt in Deutschland darf nicht länger als 24 Stunden dauern.

Bei Rückkehr nach Frankreich ist evtl. ein negativer PCR-Test notwendig, sowie eine ausgefüllte Bescheinigung, die angibt, dass man keine Corona-Symptome hat. Grenzbewohner, deren Zielort weniger als 30 km von ihrem Wohnsitz entfernt liegt und die sich nicht länger als 24 Stunden im Nachbarland aufhalten, sind hiervon ausgenommen. 

Berufspendler dürfen in Deutschland Einkäufe erledigen.



Quelle: Zentrum für
Europäischen Verbraucherschutz e.V.

Das sollte doch wohl reichen???

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 15. Februar 2021, 18:25:28 »
Neues zum Thema Einkaufen für Berufspendler:
Heute Nachmittag wurde einem Kollegen von mir auf der Heimfahrt ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro auferlegt,
weil er nach der Arbeit auf dem Heimweg bei Rewe sein Abendessen gekauft hat.
Kennt jemand den aktuellen Stand für BaWü?
Gruß
Saarbrücker

P.S.: Er war mit seinem Privatwagen unterwegs und alle 68er wurden zur Kasse gebeten. >:D

Es waren NICHT die Franzosen, die Bundespolizei hat kassiert. Und zwar direkt auf dem Parkplatz von Rewe.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 11. Februar 2021, 19:18:06 »
 :winkerwinker:Waylon57

kannst du mal veröffentlichen, wo die Zahlen der Tests herkommen?

Danke. :doppeld:

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Behörden / Re: Neue Coronaregeln Frankreich ab 15.12.20
« am: 31. Dezember 2020, 18:02:19 »
Schon gelesen?
Ausgangssperre ab dem 02.Januar 18:00 Uhr für einige Départements - u. anderen:
Meurthe-et-Moselle (54), lMeuse (55), Moselle (57), Haut-Rhin (68),

Bas-Rhin (67) ist nicht dabei.

Wünsche Euch einen guten Start ins neue Jahr
und bleibt Gesund.

Saarbrücker

01.01. 13:30

Haut_Rhin gehört jetzt nicht mehr dazu.

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Behörden / Re: Neue Coronaregeln Frankreich ab 15.12.20
« am: 22. Dezember 2020, 18:24:08 »
Die Grenzen sollen NICHT geschlossen werden.
Kontrollen wäre nur durch die Bundespolizei möglich.
Es werden örtliche Kontrollen der Landespolizei geben, und das ganze soll ab Morgen greifen.

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Behörden / Re: Neue Coronaregeln Frankreich ab 15.12.20
« am: 22. Dezember 2020, 17:11:32 »
Ich habe eben um 17:00 auf SWR die Nachricht gehört, dass der kleine Grenzverkehr zwischen
BaWü - F und BaWü - Schweiz eingeschränkt werden soll.

Im Netz finde ich nix. Wisst ihr etwas?

Nachtrag: Habe etwas gefunden:
https://www.swp.de/suedwesten/landespolitik/corona-bw-reisen-kleiner-grenzverkehr-schweiz-frankreich-baden-wuerttemberg-quarantaene-touristen-skifahren-ausflug-24-stunden-54022125.html

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Versicherungen / Unfall mit Fahrerflucht
« am: 19. Dezember 2020, 09:43:40 »
Hallo,
ich habe heute erst festgestellt, dass unser Wagen an der Heckklappe beschädigt wurde.
Die Klappe ist oberhalb der Stoßstange, die nicht beschädigt ist, eingedrückt.

Kann ich nun direkt zur Versicherung und den Schaden melden? (tous risques)
Oder muss ich erst zur Polizei und Anzeige gegen Unbekannt erstatten?

Vielen Dank schon mal für eure Infos.

Saarbrücker

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Hallo Matz,
nach aktuellem Stand der französischen Coronabeschränkungen dürfen sie nicht kommen.
Sie müssten bei bei der Einreise auf jeden Fall das aktuelle Formular mit sich führen - indem aber
keine Möglichkeit eines "einfachen Besuches" vorgesehen ist.
Antwort zur zweiten Frage:
Kurzzeitige Aufenthalte im Nachbarland sind bis zu 24 Stunden möglich, wenn Sie aus Baden-Württemberg kommen. Rheinland-Pfalz und das Saarland gestatten einen Aufenthalt bis zu 72 Stunden. Sie müssen sich bei Rückkehr nicht in Quarantäne begeben und brauchen auch keinen Corona-Test.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 28. November 2020, 10:10:26 »
@Zaren,

solltest du die franz. Covid App benutzen brauchst du keine Formulare.
Dort sind die Änderungen hinterlegt.

Schönes Wochenende

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