Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Saarbrücker

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Hallo Markus,

sorry für die späte Antwort.
Mit verschiedenen Marken ist es wie mit dem Geschmack. Der/die eine steht auf Kette;
Die anderen auf Kardan. Honda, Suzuki oder BMW.
Es gibt immer was zu mäkeln.
Zu deiner Anfrage: Ich habe jetzt meine R1200R seit 2 Jahren und bin nach wie vor begeistert. (ca 10000 km)
Diese Maschine hat ein superleichtes Händling und sie schreit förmlich nach Kurven.
Bemängeln habe ich nur, was in Testberichten auch drin steht: Spiegel vibrieren leicht beim Fahren.
Als Zubehör habe ich mir Cromspiegel und Chromauspuff gegönnt. Ansonsten ist die Maschine schwarz.
Die kleine Sportscheibe hält gut den Wind in Schranken. Power ist ausreichend. Du kannst auch sehr schaltfaul
mit ihr umgehen.
Fahr sie einfach mal.......

Grüße  der Saarbrücker

467
Hallo,
was in 67/68 geht erfährt Ihr hier :guckstdu: (07822) 44 58-28
das ist die telefonnummer von Eric Jaeger bei www.haensle.de
Dieser Zweisprachige Mann sagt Euch was in 67/68 geht und was nicht.
Eins kann ich euch sagen: Alles geht nicht.
Aber dort werden Ihr geholfen.

A+ Saarbrücker

468
Vorstellungen / Re: Yes we can!!
« am: 16. März 2009, 17:07:24 »
Herzlich willkommen im schönen Frankreich.
 :wel:

der Saarbrücker

469
Hallo Markus,

............Colmar.............


470
Hallo Markus,
Nachtrag.
Der freundliche Herr Roth hat meine Telefonnummer auf dem Display gesehen und mich eben angerufen.
Jetzt weiß ich es wieder: Außer dem Kaufvertrag hatte ich noch die Immatrukulations-Bescheinigung
diese ist eine EU-Bescheinigung und wird allen Neufahrzeugen automatisch beigefügt.

Herr Roth freut sich auf jeden Kunden.

Saarbrücker

471
Hallo Markus,
ich habe mein  Certificat d´immatriculation neben mir liegen, und da steht 79 KW unter Punkt(P.2)
Sorry hatte zuerst 77 KW angegeben.
Nein es gab definitiv keine Probleme mit der KW-Zahl.
Ich habe selbst viele Kollegen aus dem Elsaß mit Maschinen weit über 100 PS.
Meine R1200R ist nicht gedrosselt und sie macht mir jede Menge Fahrspaß.
Der Händler hat viele franz. Kunden. Jedesmal wenn ich mal dort war , waren ein paar F- Kennzeichen auf dem Hof.
Ich gebe dir mal die Telefonnummer vom Verkaufsleiter Herrn Roth: 07822 445822.
Meine Maschine habe ich neu gekauft, ich würde es wieder tun!

Morgen ist Motorradwetter

der Saarbrücker

472
Hallo Markus,

1 Hersteller und Typ des Motorrad?   
2 Wieviel PS (KW) hat dein Motorrad? 77 KW
3 Welche Papiere hast du vom Händler geholt und auf der Prefecture abgegeben?
4 Bei welchen Händler in D hast du dein Motorrad gekauft?

Antworten:
zu 1  BMW R 1200 R
zu 2  77 KW (steht auf Certificat d´immatriculation)
zu 3  Kaufvertrag (Wichtig: nur Nettobetrag) / sonstige Papiere weis ich nicht mehr, ich habe versucht den Händler zu kontaktieren, hat noch nicht geöffnet.
zu 4  Motorradzentrum Hänsle in 77955 Ettenheim / Altdorf

soll ich wg. den möglichen Papieren nochmal nachhaken?

gruß der Saarbrücker

473
Hallo Moped Fans,
ich habe mir vor knapp 2 Jahren in D eine neue Maschine gekauft und sie gleich nach F gebracht.
Es gab überhaupt keine Probleme.
Ich habe mir beim Händler die Papiere geholt, bin zum Centre de Impots, habe dort die Steuer abgedrückt
(es gibt dafür eine Bescheinigung) bin dann zur Prefecture und ne halbe Stunde später hatte ich mein Certificat d´immatriculation.
Damit zum Schildermacher und schwups zum Mopedhändler in D, Nummern drauf und der Spaß ging los. Noch Fragen?

der Saarbrücker

474
Steuern / Re: Steuern und kein Ende
« am: 12. März 2009, 11:05:54 »
Hallo Kembser,
das sehe ich nicht ganz so. Ich habe ein wenig gegooglt und folgendes gefunden:
"Im öffentlichen Dienst sind Unionsbürger Deutschen weitgehend gleichgestellt. Da Sie bei Ihrer Arbeit im Krankenhaus nicht hoheitlich tätig sind, spielt es für Ihren Beamtenstatus keine Rolle, ob Sie niederländischer oder deutscher Staatsbürger sind. Sie können ohne weiteres die niederländische Staatsbürgerschaft wieder beantragen, ohne Ihren Job zu gefährden.
Dies war nicht immer so. Lange Zeit war der Staatsdienst in Deutschland den eigenen Bürgern vorbehalten. Erst Ende 1993 wurde der öffentliche Dienst für Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union geöffnet. Der deutsche Gesetzgeber zog damit die Konsequenz aus Binnenmarkt und Unionsbürgerschaft. Ausnahmen hiervon gelten für hoheitliche Tätigkeiten und besonders herausgehobene Stellen: So ist der Dienst als Einsatzleiter bei der Polizei in aller Regel deutschen Staatsbürgern vorbehalten. Auch Präsident des Bundesnachrichtendienstes kann nach wie vor nur ein Deutscher werden. Vom Dienst im Krankenhaus oder auch in einer Schule dürfen Unionsbürger aber ganz sicher nicht ausgeschlossen werden."

Als Lehrer werden ja keine hoheitlichen Aufgaben getätigt. Ergo - sollte es gehen.

Der Saarbrücker

475
Steuern / Re: Steuern und kein Ende
« am: 12. März 2009, 07:39:26 »
Guten Morgen,

vielen Dank für die freundlichen Antworten.
Am Besten wird es wohl sein, wenn meine Frau die französische
Staatsbürgerschaft beantragt. Damit wären zumindest die
blöden Steuerprobleme (beschränkt, unbeschränkt...) sowie
die leidige Steuererklärung in D vom Tisch.

Grüße
der Saarbrücker

476
Steuern / Re: Steuern und kein Ende
« am: 11. März 2009, 15:10:41 »
Hallo kembser,
zum 1. Teil: Meine Frau hat diesbezüglich eine Anfrage bei der EU laufen.
Sobald wir eine Antwort haben, werde ich sie hier reinstellen. M.E. werden die verheirateten
ganz klar diskriminiert.
zum 2.Teil: Wir versteuern schon ein paar Jahre in F. Es ist so, dass das Gehalt meiner Frau zu meinem dazugerechnet wird,
dann wird ein kalkulierter Teil (geschätzte Steuern im Ausland hier D ) in Abzug gebracht.
Anschließend wird der Rest versteuert. Allerdings mit part 2. (ähnlich steuerklasse in D, bedeutet verheiratet)
Als ich noch Single war. wurde ich in Stufe (part 1) gesetzt.
Diese Einstufung hat bewirkt, dass die zu zahlenden Steuern fast gleich geblieben sind.

PS.: wenn Sie im Raum Kembs wohnen, sind wir fast Nachbarn; wir wohnen südl. von Freiburg.

477
Steuern / Steuern und kein Ende
« am: 11. März 2009, 10:40:00 »
Liebe Forumsteilnehmer,
ich habe, so glaube ich, einen etwas komplizierten Steuerfall.
Also los: Meine Frau ist Lehrerin (verbeamtet) in D und zahlt dort brav ihre Steuern.
Das ihr Gehalt bei mir (Angestellter in D) bei der Steuerberechnung in F mit aufgerechnet wird (wg. Progression) ist bekannt.
Was ich aber überhaupt nicht verstehe:
Wieso wird meine Frau in D so behandelt, als wäre sie Single (Steuerklasse1).
Zweite Frage: Kann mir jemand sagen, wieso meine Frau ihre kläglichen Sparzinsen,
die sie bei einer deutschen Bank erhält, (In D sind diese Beträge steuerfrei)
in Frankreich angeben muss und versteuert zu ca. 30%?
Nebenbei bemerkt: Nicht vergessen, wenn Ihr in D ein Konto unterhält (zB Sparkonto)
und darauf Zinsen erhält, müsst Ihr dies bei Eurer französischen Steuererklärung angeben.
Freue mich auf Antworten.


478
Sonstiges / Re: Elektronischer Übersetzer
« am: 23. November 2007, 13:27:39 »
Hallo Khmer,
würde mich interessieren welches Modell (Franklin) du hast?

Gruß wertigo

479
Sonstiges / Re: Altersvorsorge hier: Direktversicherung
« am: 23. November 2007, 13:13:59 »
Danke für die Antwort.
Mein AG hat es nie vom Brutto abgezogen für die franz. Steuer.

Habe die Versicherung gekündigt, wegen zu hoher Kosten.
Den Auszahlbetrag lege ich an und verdiene mehr damit.

Gruß Wertigo

480
Sonstiges / Altersvorsorge hier: Direktversicherung
« am: 12. November 2007, 16:11:18 »
Bonjour ans Forum,
meine Frau und ich wohnen jetzt schon über 10 Jahre im schönen Elsaß.
Wir fühlen uns hier pudelwohl und können es uns kaum vorstellen wieder in D zu leben.
Jetzt zu meinem Thema:
Ich hatte in der Zeit, als wir noch in D lebten eine Direktversicherung abgeschlossen zur Altersvorsorge.
Vom Staat gefördert (pauschalierte 20% Lohnsteuer / keine Sozialabgaben)
Die staatliche Förderung ist mit dem Verzug nach F weggefallen. (verschmerzbar)
Der Punkt ist folgender:
Meines Erachtens bleibt die Sozialabgabenfreiheit für diesen Betrag, da ich ja weiterhin in die deutsche Rentenkasse einzahle.
Hat jemand damit eine Erfahrung.
Für die freundlichen Antworten schon mal Merci.

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