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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Absurde Strafzettel
« am: 23. Oktober 2009, 14:56:47 »
Hallo,
ja,ja..die spinnen wirklich.
Beide Hände immer am Lenkrad?!
Muss ich als immer einen Beifahrer/in dabei haben, der/die den Schaltknüppel bedient?
Oder gibt es in F nur noch Automatic wg. beide Hände am Lenkrad.
Wo führt das alles noch hin? Bsp: Scotty Energie........
euer Saarbrücker
ja,ja..die spinnen wirklich.
Beide Hände immer am Lenkrad?!
Muss ich als immer einen Beifahrer/in dabei haben, der/die den Schaltknüppel bedient?
Oder gibt es in F nur noch Automatic wg. beide Hände am Lenkrad.
Wo führt das alles noch hin? Bsp: Scotty Energie........
euer Saarbrücker
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Anhänger 500 oder 750kg?
« am: 17. Oktober 2009, 17:58:11 »
Hallo auch bei trübem Wetter,
ich habe alle Beiträge gelesen und wohl doch nicht verstanden?!
Folgender Fall: Ich hatte vor ein paar Tagen den Hänger meines Nachbarn geliehen
(bis 749 Kg). Mit diesem bin ich dann, mit einem Fahrzeug zugel. in D, mal kurz über
die Grenze und hab eine Besorgung gemacht.
Ist das Erlaubt oder nicht?
a+
euer Saarbrücker
ich habe alle Beiträge gelesen und wohl doch nicht verstanden?!
Folgender Fall: Ich hatte vor ein paar Tagen den Hänger meines Nachbarn geliehen
(bis 749 Kg). Mit diesem bin ich dann, mit einem Fahrzeug zugel. in D, mal kurz über
die Grenze und hab eine Besorgung gemacht.
Ist das Erlaubt oder nicht?
a+
euer Saarbrücker
438
Wohnen / Re: Heizkörper Regler Automatik
« am: 16. Oktober 2009, 14:09:53 »
Hallo Bianca,
google bitte "robinet de radiateur thermostatique".
lass dir die Seiten übersetzten und ich denke du wirst fündig.
a+
der Saarbrücker
google bitte "robinet de radiateur thermostatique".
lass dir die Seiten übersetzten und ich denke du wirst fündig.
a+
der Saarbrücker
439
Steuern / Re: Frisch Verheiratet!! Was tun???
« am: 14. Oktober 2009, 09:07:54 »
Hallo Dobifan,
ist dir aufgefallen, dass der Fred vom 16.09 ist und die Esther auf Rückfragen keine Antwort gibt?
Wer arbeitet wo, wie (Angestellt-Beamtet-Selbstständig) Kinder, Wohnort und etc und...
Noch Fragen?
a+
Saarbrücker
ist dir aufgefallen, dass der Fred vom 16.09 ist und die Esther auf Rückfragen keine Antwort gibt?
Wer arbeitet wo, wie (Angestellt-Beamtet-Selbstständig) Kinder, Wohnort und etc und...
Noch Fragen?
a+
Saarbrücker
440
Behörden / Re: Welche Papiere wohin?
« am: 09. Oktober 2009, 14:18:24 »
Hallo Zaren,
auch von mir Herzlichen Glückwunsch und alles Gute.
Zu deinen Fragen kann ich dir nur definitiv zur ersten eine Antwort geben:
Muss ich auch eine neue Grenzgängerbescheinigung ausfüllen nein.
Das mit der Steuer ist wie Dieter12 schon gesagt hat völlig richtig.
Wir haben 2005 in F geheiratet und haben genau so verfahren.
Bei einer eventuellen Namensänderung musst du allerdings den Reisepaß ändern lassen.
Bei mir war dies so, weil ich den Namen meiner Frau annahm.
Das es überhaupt noch die Carte sejour gibt überrascht mich ein wenig.
Aber es ist wohl mit vielen kleinen Dingen - Lothringen / Elsaß.
a+
saarbrücker
auch von mir Herzlichen Glückwunsch und alles Gute.
Zu deinen Fragen kann ich dir nur definitiv zur ersten eine Antwort geben:
Muss ich auch eine neue Grenzgängerbescheinigung ausfüllen nein.
Das mit der Steuer ist wie Dieter12 schon gesagt hat völlig richtig.
Wir haben 2005 in F geheiratet und haben genau so verfahren.
Bei einer eventuellen Namensänderung musst du allerdings den Reisepaß ändern lassen.
Bei mir war dies so, weil ich den Namen meiner Frau annahm.
Das es überhaupt noch die Carte sejour gibt überrascht mich ein wenig.
Aber es ist wohl mit vielen kleinen Dingen - Lothringen / Elsaß.
a+
saarbrücker
441
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Motorrad - was ist anders in F???
« am: 06. Oktober 2009, 11:59:29 »
Na Hallo Puppels,
Antwort zu deiner Frage NR.4
ich bin nun fast ein Jahrzehnt mit meinem kleinen gelben Schildchen auch im Forets Noir unterwegs
und kann dir berichten, dass ich mit den "Deutschen grün-weissen Streckenpfosten" bisher (toi,toi,toi) keine Probleme hatte.
lieber Olli, nicht nur die linke Hand zum Gruß; Der eine oder andere 4Rad Fahrer bekommt auch schon mal den rechten Fuß zum Gruß.
persönliche Meinung: ich glaube das sind Mopedfahrer, die gerade mal fremdfahren.
gruß
der Saarbrücker
Antwort zu deiner Frage NR.4
ich bin nun fast ein Jahrzehnt mit meinem kleinen gelben Schildchen auch im Forets Noir unterwegs
und kann dir berichten, dass ich mit den "Deutschen grün-weissen Streckenpfosten" bisher (toi,toi,toi) keine Probleme hatte.
lieber Olli, nicht nur die linke Hand zum Gruß; Der eine oder andere 4Rad Fahrer bekommt auch schon mal den rechten Fuß zum Gruß.
persönliche Meinung: ich glaube das sind Mopedfahrer, die gerade mal fremdfahren.
gruß
der Saarbrücker
442
Sonstiges / Re: carte de sejour noch erhältlich?
« am: 01. September 2009, 16:47:32 »
Hallo Saphir99,
so einfach ist es mit dem Perso für Auslandsdeutsche doch nichtjavascript:void(0);, anbei Auszug des Innenministerium von Baden-Württemberg:
(Vielleicht regelt Rheinland/Pfalz und Saarland anders)
Sehr geehrter Herr Krauß,
zu Personalausweise an „Auslandsdeutsche“ gab es vom IM B.-W. folgende Stellungnahme:
1. zur Ausstellung von Personalausweisen an "Auslandsdeutsche" vertreten wir
folgende Auffassung:
Auslandsdeutsche unterliegen nicht der Personalausweispflicht; einen
Personalausweis können sie deshalb im Regelfall nicht erhalten. Der
Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 Landespersonalausweisgesetz (LPAuswG)
beschränkt sich nach seinem Zweck auf Personen, die das 16. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben. Inzwischen ist § 1 Abs. 3 LPAuswG durch eine
bundesrechtliche Regelung überflüssig geworden. Vor diesem Hintergrund kommt
die Anwendung des § 1 Abs. 3 LPAuswG auf Auslandsdeutsche nur in Betracht,
wenn besondere Gründe, z.B. ein Notfall, vorliegen.
Die Ausstellung eines Personalausweises an eine Person ohne Wohnsitz im Inland
wirft erhebliche Sicherheitsfragen auf, da nicht verhindert werden kann, dass
der Ausweisbewerber in verschiedenen Gemeinden, ggf. sogar in
unterschiedlichen Bundesländern, Personalausweise beantragt. Zur Verhinderung
eines Missbrauchs kommt deshalb die Ausstellung eines Personalausweises nur in
Notfällen in Betracht.
Sofern im Einzelfall ein Personalausweis an einen Auslandsdeutschen
ausgestellt wird, wird als Anschrift eingetragen: "Ohne Wohnanschrift im
Inland".
Um den Anliegen von im Ausland lebenden Deutschen nach einem Personalausweis
Rechnung zu tragen, haben wir schon vor längerer Zeit das Bundesministerium
des Innern gebeten, eine Zuständigkeit der deutschen Auslandsvertretungen für
die Ausstellung von Personalausweisen analog dem Passrecht zu schaffen. Dies
soll durch eine Änderung des Gesetzes über Personalausweise, die im
Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Personalausweises notwendig
ist, erfolgen.
2. die Rechtslage stellt sich aus unserer Sicht wie folgt dar:
Bis zur Föderalismusreform hatte der Bund die Kompetenz, Rahmenvorschriften über das
Ausweiswesen zu erlassen. Die Länder haben die Rahmenbestimmungen des Bundes durch ihre
Landespersonalausweisgesetze ausgefüllt.
Die Gesetzgebungskompetenz für das Ausweiswesen ist nun auf den Bund übergegangen. Sobald
das neue Personalausweisgesetz in Kraft tritt, sind die Regelungen
der Länder obsolet. Bis dahin gilt jedoch das baden-württembergische
Landespersonalausweisgesetz weiter.
Einige Bundesländer haben in ihren Personalausweisgesetzen Regelungen, die die Ausstellung
von Personalausweisen an Auslandsdeutsche zulassen. Wir legen das baden-württembergische
Landespersonalausweisgesetz jedoch so aus, dass Auslandsdeutsche im Regelfall keinen
Personalausweis erhalten können.
Eine andere Rechtslage ergibt sich erst dann, wenn das neue Personalausweisgesetz des Bundes
am 1.11.2010 in Kraft tritt.
Wolfgang Häfele, Innenministerium Baden-Württemberg, Referat 54
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schelb
Ordnungsamt, Einwohnermelde- und Passamt,
Fundbüro, Gewerbeamt, Soziales
Gemeinde Münstertal/Schwarzwald
Wasen 47
79244 Münstertal
so einfach ist es mit dem Perso für Auslandsdeutsche doch nichtjavascript:void(0);, anbei Auszug des Innenministerium von Baden-Württemberg:
(Vielleicht regelt Rheinland/Pfalz und Saarland anders)
Sehr geehrter Herr Krauß,
zu Personalausweise an „Auslandsdeutsche“ gab es vom IM B.-W. folgende Stellungnahme:
1. zur Ausstellung von Personalausweisen an "Auslandsdeutsche" vertreten wir
folgende Auffassung:
Auslandsdeutsche unterliegen nicht der Personalausweispflicht; einen
Personalausweis können sie deshalb im Regelfall nicht erhalten. Der
Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 Landespersonalausweisgesetz (LPAuswG)
beschränkt sich nach seinem Zweck auf Personen, die das 16. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben. Inzwischen ist § 1 Abs. 3 LPAuswG durch eine
bundesrechtliche Regelung überflüssig geworden. Vor diesem Hintergrund kommt
die Anwendung des § 1 Abs. 3 LPAuswG auf Auslandsdeutsche nur in Betracht,
wenn besondere Gründe, z.B. ein Notfall, vorliegen.
Die Ausstellung eines Personalausweises an eine Person ohne Wohnsitz im Inland
wirft erhebliche Sicherheitsfragen auf, da nicht verhindert werden kann, dass
der Ausweisbewerber in verschiedenen Gemeinden, ggf. sogar in
unterschiedlichen Bundesländern, Personalausweise beantragt. Zur Verhinderung
eines Missbrauchs kommt deshalb die Ausstellung eines Personalausweises nur in
Notfällen in Betracht.
Sofern im Einzelfall ein Personalausweis an einen Auslandsdeutschen
ausgestellt wird, wird als Anschrift eingetragen: "Ohne Wohnanschrift im
Inland".
Um den Anliegen von im Ausland lebenden Deutschen nach einem Personalausweis
Rechnung zu tragen, haben wir schon vor längerer Zeit das Bundesministerium
des Innern gebeten, eine Zuständigkeit der deutschen Auslandsvertretungen für
die Ausstellung von Personalausweisen analog dem Passrecht zu schaffen. Dies
soll durch eine Änderung des Gesetzes über Personalausweise, die im
Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Personalausweises notwendig
ist, erfolgen.
2. die Rechtslage stellt sich aus unserer Sicht wie folgt dar:
Bis zur Föderalismusreform hatte der Bund die Kompetenz, Rahmenvorschriften über das
Ausweiswesen zu erlassen. Die Länder haben die Rahmenbestimmungen des Bundes durch ihre
Landespersonalausweisgesetze ausgefüllt.
Die Gesetzgebungskompetenz für das Ausweiswesen ist nun auf den Bund übergegangen. Sobald
das neue Personalausweisgesetz in Kraft tritt, sind die Regelungen
der Länder obsolet. Bis dahin gilt jedoch das baden-württembergische
Landespersonalausweisgesetz weiter.
Einige Bundesländer haben in ihren Personalausweisgesetzen Regelungen, die die Ausstellung
von Personalausweisen an Auslandsdeutsche zulassen. Wir legen das baden-württembergische
Landespersonalausweisgesetz jedoch so aus, dass Auslandsdeutsche im Regelfall keinen
Personalausweis erhalten können.
Eine andere Rechtslage ergibt sich erst dann, wenn das neue Personalausweisgesetz des Bundes
am 1.11.2010 in Kraft tritt.
Wolfgang Häfele, Innenministerium Baden-Württemberg, Referat 54
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schelb
Ordnungsamt, Einwohnermelde- und Passamt,
Fundbüro, Gewerbeamt, Soziales
Gemeinde Münstertal/Schwarzwald
Wasen 47
79244 Münstertal
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Vorstellungen / Re: Na dann mal Salut...
« am: 29. August 2009, 09:34:25 »
Hallo Sven,
willkommen im Forum. Supervorstellung - da könnte man sich glatt
ne Scheibe abschneiden.
Gruß der Saarbrücker
willkommen im Forum. Supervorstellung - da könnte man sich glatt
ne Scheibe abschneiden.
Gruß der Saarbrücker
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Steuern / Re: Grenzgänger müssen doppelte Steuer zahlen
« am: 28. August 2009, 08:28:49 »
Tja,
da haben wir leider Pech gehabt.
Es liegt aber an den unterschiedlichen Systemen.
Vor-oder nachgelagerte Besteuerung. Die deutschen stellen in mehreren Stufen von
der vorgelagerten auf die nachgelagerte um. Das praktizieren die Franzosen
schon lange so. Es gibt da leider eine Doppelbesteuerung (noch).
Ähnlich den verheirateten deutschen Beamten in Frankreich.
Es ist ja für Politiker nicht so leicht die europäischen Rechte zu vereinheitlichen.
Persönliche Meinung: Alles in allem können wir (Grenzgänger) gut damit leben. Oder?
Gruß
Saarbrücker
da haben wir leider Pech gehabt.
Es liegt aber an den unterschiedlichen Systemen.
Vor-oder nachgelagerte Besteuerung. Die deutschen stellen in mehreren Stufen von
der vorgelagerten auf die nachgelagerte um. Das praktizieren die Franzosen
schon lange so. Es gibt da leider eine Doppelbesteuerung (noch).
Ähnlich den verheirateten deutschen Beamten in Frankreich.
Es ist ja für Politiker nicht so leicht die europäischen Rechte zu vereinheitlichen.
Persönliche Meinung: Alles in allem können wir (Grenzgänger) gut damit leben. Oder?
Gruß
Saarbrücker
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Sonstiges / Re: carte de sejour noch erhältlich?
« am: 28. August 2009, 08:13:36 »
Hi saphir99,
was ist ein deutscher Personalausweis für deutsche im Ausland.
Wie,wo bekommt man/frau so ein Teil und für wieviel euronen?
gruß
Saarbrücker
was ist ein deutscher Personalausweis für deutsche im Ausland.
Wie,wo bekommt man/frau so ein Teil und für wieviel euronen?
gruß
Saarbrücker
447
Marktplatz - Biete und Suche / Re: Pakete hüben und drüben
« am: 27. August 2009, 08:23:14 »
Moin,
hast du nicht die Möglichkeit dir deine Post/Pakete in deinen Betrieb/Firma
schicken zu lassen?
Also ich praktiziere dies seit 13 Jahren problemlos: Name; c/o Firma.
saarbrücker
hast du nicht die Möglichkeit dir deine Post/Pakete in deinen Betrieb/Firma
schicken zu lassen?
Also ich praktiziere dies seit 13 Jahren problemlos: Name; c/o Firma.
saarbrücker
448
Rund um's Kind / Re: Erziehungsurlaub/Elterngeld auch in F ?
« am: 22. August 2009, 15:45:33 »
Hallo,
so ganz erschließt sich mir die Frage nicht.
Da Ihr beide in D arbeitet, kannst du ganz normal deinen
Erziehungsurlaub beantragen, sofern Pflichtbeiträge
zu den Sozialversicherunsträgern geleistet werden.
Schau dazu hier: http://www.malaga.diplo.de/Vertretung/malaga/de/04/Konsularischer__Service/DLD__Kindergeld,property=Daten.pdf
einer von vielen Beiträgen in Google.
gruß saarbrücker
so ganz erschließt sich mir die Frage nicht.
Da Ihr beide in D arbeitet, kannst du ganz normal deinen
Erziehungsurlaub beantragen, sofern Pflichtbeiträge
zu den Sozialversicherunsträgern geleistet werden.
Schau dazu hier: http://www.malaga.diplo.de/Vertretung/malaga/de/04/Konsularischer__Service/DLD__Kindergeld,property=Daten.pdf
einer von vielen Beiträgen in Google.
gruß saarbrücker
449
Wohnen / Re: Nach Frankreich ziehen - schwierig!!!
« am: 21. August 2009, 16:09:04 »Was allerdings die Besteuerung betrifft, da habe ich leider Pech gehabt: Als deutscher Beamter darf man seine Steuern nur dann in F zahlen, wenn man die d Staatsangehörigkeit nicht besitzt. Dies ist ja aber gerade nicht (mehr?)
Wie ich bereits an anderer Stelle erwähnte, habe ich als Beamter ja prinzipiell auch kein Problem damit, meine Steuern in D zu zahlen. Was ich nicht in Ordnung finde ist, dass F bei der Besteuerung meiner Frau mein höheres Einkommen für die Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt, während D das für meine Steuer mit dem niedrigeren Gehalt meiner Frau nicht tut. Wir zahlen also vermutlich mehr Steuern als wenn wir nicht verheiratet wären. Aber das wäre wieder ein anderer Thread...
@kembser,
kannst du mir bitte mitteilen, ob du auch in Lohnsteuerklasse 1 eingestuft wirst.
Dies ist bei meiner Frau nämlich so.
gruß
der saarbrücker
450
Wohnen / Re: Wohnen und leben in Frankreich
« am: 21. August 2009, 15:59:20 »
Hi jeantreve,
ich glaube, dass hier jemand etwas völlig missverstanden hat.
Die Lebenshaltungskosten mögen in Frankreich tatsächlich höher sein als in D.
(Kleine Ausnahmen bitte aussen vor lassen (Diesel billiger in F))
Aber grundsätzlich ist das Leben als "Grenzgänger" günstiger in Frankreich.
Zumal als deutscher Arbeitnehmer mit Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit.
Wohnungen zu mieten in F sind definitiv teurer.
schönes Wochenende
der saarbrücker
ich glaube, dass hier jemand etwas völlig missverstanden hat.
Die Lebenshaltungskosten mögen in Frankreich tatsächlich höher sein als in D.
(Kleine Ausnahmen bitte aussen vor lassen (Diesel billiger in F))
Aber grundsätzlich ist das Leben als "Grenzgänger" günstiger in Frankreich.
Zumal als deutscher Arbeitnehmer mit Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit.
Wohnungen zu mieten in F sind definitiv teurer.
schönes Wochenende
der saarbrücker