Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Saarbrücker

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361
@Nicod3mus
Nomen ist in dem Fall nicht Omen.
Arbeite auch in BaWü.
Gruß aus dem sonnenverwöhnten Freiburg.

362
Hallo Betroffene,
anbei das Schreiben von der DKV auf meinen erneuten Widerspruch.
Ich glaube, dass wir bis zum St. Nimmerleinstag warten können auf eine eventuelle Änderung.
Die DKV geht mit keinem Wort auf den im Widerspruch angegebenen Gesetzestext. Das Rechtsverständnis der DKV interpretiert es einfach zu unseren Ungunsten. Die Frage sei erlaubt: Warum?
Was würde denn geschehen, wenn die DKV wie die Barmenia handeln würde?
 
Vielleicht sollten wir uns doch zusammenschließen um eine Gemeinschaftsklage in F anzustrengen.

@hank123: Könntest du bitte die Frage von Limani beantworten?

363
Hallo Moni,
wir hatten vor 12 Jahren im Elsaß geheiratet - auch nur Mairie, nix Kirche. Das Ganze wollten wir Geheim halten, hatten aber nicht damit gerechnet, das einige Nachbarn den Aushang in der Mairie sahen.
Als wir aus dem Standesamt kamen hatten die lieben Nachbarn im Vorraum der Mairie eine kleine Überraschung aufgebaut.
Kennst du ja typisch elsässisch mit Guggelhupf und Cremant. Dazu gab es "kleine Präsente".
Grüße

364
Hallo Limani,
dieser Satz von dir bringt das Ganze ja doch wieder ins Wanken, da wir ja nicht unter die französische gesetzliche Krankenversicherungspflicht fallen.
"Hier werden 14 % Steuer für Personen festgelegt, die nicht unter die französische gesetzliche Krankenversicherungspflicht fallen."
???

365
Vielen Dank Limani für den Beitrag,
irritierend ist nicht nur die Auslegung der Barmenia, sondern auch das einige andere Mitbewerber gar keine Abgaben erheben. Definitiv die Central, bei der meine Frau versichert ist.
Mir stellt sich schon die Frage, warum einzelne Versicherer bei so einem heiklen Thema einfach vorpreschen, ihre eigene Betrachtungsweise als die einzig Richtige annehmen und danach verfahren.
Warum wird dies nicht im Vorfeld auf Verbandsebene geprüft???
Als PDF angehängt ist der Artikel L862-4 des Code de la securite social, der von der DKV angesprochen wird und den mir
Rowi zugesandt hat.
Vielleicht finden sich ja hier kompetente Mitleser, die dem Französischen mächtiger sind als ich.
Gruß
der Saarbrücker

366
Zur Info:
Leider noch keine Rückmeldung von BaFin oder Ombudsmann. :anixwissen:

367
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein A1
« am: 22. Januar 2016, 15:19:15 »
...was willst du mit einem Internationalen??
Wenn du dir eine neue Permis de Conduire bekommst, ist doch der A1 eingetragen.
Mit dem kannst du dann international fahren.
So ist es jedenfalls bei mir.

368
Nachtrag:
Die Gesellschaften handeln diese Regelung definitiv sehr unterschiedlich.
Ein Kollege von mir (auch Grenzgänger) ist bei der Universa vollversichert und zahlt keinen Cent mehr.

Die BaFin ist dran; Sie haben sich gemeldet und wollten noch meine Versicherungsscheinnummer und meine Postanschrift.

Es wäre schön, wenn alle Betroffenen ihre Erfahrungen hier posten.

369
Hallo Auswanderer86,
auch ich hatte, allerdings vor längerer Zeit, meinen Führerschein verloren.
Ich hatte den Vorfall bei der Polizei gemeldet und bekam von denen eine vorl. Bescheinigung.
Um meinen Führerschein in F zu beantragen, musste ich auf jeden Fall in Saarbrücken einen Auszug
aus dem Führerscheinregister besorgen.
Was ich nun alles genau für die Prefectur benötigte weiß ich leider nicht mehr genau.
Mindestens einen Wohnsitznachweis, Passbilder und diese Bescheinigung.

Ich weiß, dass meine Angaben nicht so erschöpfend sind, da aber bisher niemand geantwortet hat, wollte
ich dir das zu mindestens sagen.
Gruß
Saarbrücker

370
Zur Info:
Auch ich habe mich heute mit Hilfe von Rowi (DANKE) :doppeld: an die BaFin und an den Ombudsmann der DKV gewandt.
Sobald Rückmeldungen vorliegen, werde ich berichten.


371
Hallo Limani,

vielen Dank von meiner Seite für dein Bemühen bei der BaFin.
Bitte halte uns auf dem Laufenden, sobald du eine Antwort bekommst. Mein Widerspruch ging heute mit der Post an die DKV. Auch meine Antwort von der DKV werde ich hier veröffentlichen.
@rowi:
sind die 138,26 Euro für dich allein, oder ist die Familie mitversichert?
Ansonsten würde ich dir raten einen Tarifwechsel vorzunehmen.

372
Hallo Limani,
dass die DKV zwischen Voll- und Teilversicherungen unterscheidet ist nicht so.
Ich habe eine Vollversicherung und meine neue Beitragsberechnung erhalten.
Alter Betrag plus Steuer und Abgaben in Höhe von 20,27 %

Meine Frau als Beamtin hat eine Teilversicherung bei der Central und von denen noch KEIN Wort gehört.
Ist Deutschland eine Bananenrepublik?????

373
Hallo an Alle,
ein Gesundes und Erfolgreiches 2016.
@limani
schätze dich Glücklich. Ich habe bereits im Oktober von der DKV die Mitteilung erhalten 14% Steuer auf meinen Beitrag entrichten zu müssen.
Aktuell steht jetzt bei der DKV: "Allgemeiner medizinischer Deckungsfonds: 20,27 %
Besonderheiten:
Für die Pflegeversicherung fallen abweichend keine Steuern/Abgaben an".

Für Januar wurde noch kein Beitrag abgebucht, sodass ich nicht berichten kann, ob auf den vollen Beitrag oder nur auf den über den gesetzlichen hinaus.
Weiter oben habe ich gelesen, dass dies nur für letzteres gelten sollte.
Hat das jemand schriftlich oder mit Bezug zur Rechtsgrundlage???.
Vielen Dank für Eure Unterstützung.

374
Steuern / Neues Konto
« am: 01. Mai 2015, 10:05:23 »
Hallo Freunde,
an diesem schönen verregneten 1. Mai kann man ja mal nach seinen Steuern schauen :D
Ich habe eine Frage an euch:
Gibt es ein Formular, in dem man ein neu angelegtes Konto, welches in D angelegt wurde,
deklarieren kann?
Ah, doch noch eine Frage:
Gibt es unterschiedliche Felder für Zinsen und Aktiengewinne, oder werden alle in einen Topf geworfen.

Freue mich auf eure Antworten.
Gruß
Saarbrücker

375
Steuern / Re: Zinsen - Überstunden
« am: 26. Mai 2014, 19:37:46 »
Hallo saphir99,
Es wundert mich ein wenig, dass hier noch niemand geantwortet hat.
Ich versuche deine beiden Fragen zu klären.
Zu 1 bisher habe ich die Zinsen unter 2TK eingetragen, so wie es der freundliche Beamte vom centr de impots auch immer getan, bis ich auf die Online Erklärung umgestiegen bin.
Zu 2 Die absetzbarkeit von Überstunden wurde mit dem31.07.2012 bis auf weiteres eingestellt.
Obwohl es im Online Formular noch möglich ist die Überstunden anzugeben.
Spekulation: Sie werden wohl genau wie das Einkommen besteuert.
Gruß
Der Saarbrücker

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