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Nachrichten - Saarbrücker

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286
Versicherungen / Re: KFZ-Versicherung benötigt Kopie Carte grise
« am: 30. August 2017, 09:52:01 »
Das ist doch eigentlich selbstverständlich.
Die Versicherung wird das Fahrzeug nach den Angaben in der Zulassung versichern.
Meine Versicherung kopiert sich die Carte Grise.

287
Wenn es sich um ein neues Nummernschild
AA-123-AA
Handelt, bleiben die Nummern drauf.

288
Hallo Blackstar,
Nachtrag:
da hier immer wieder von deutscher Postanschrift gesprochen wird...
Ich habe NUR den Wohnsitz in Frankreich, wohin die Post meiner PKV auch gesendet wird.
Freundliche Grüße
der Saarbrücker

289
Steuern / Re: Steuerfrage
« am: 28. Juli 2017, 08:34:19 »
Hallo VaSt,
mich wundert, dass du nichts findest.
Wir arbeiten beide in Deutschland, allerdings ist mein Mann im öffentlichen Dienst beschäftigt, wird also demnach in Deutschland seine Steuern entrichten müssen. Richtig? RICHTIG
Jetzt stellt sich uns die Frage, ob wir diese Einkünfte auch in Frankreich angeben müssen?
 JA
Wie wird die Steuerklasse dann für meinen Mann in Deutschland sein?
EINS

Bei eurer franz. Steuererklärung wird das Gehalt deines Mannes deinem hinzuaddiert.
Daraus wird dann das Steueraufkommen berechnet. ALLERDINGS: Es wird ein fiktiver Betrag für das in D
versteuerte Einkommen wieder abgezogen. Es entspricht nicht ganz der deutschen Steuer.

Frag einfach, falls du etwas nicht verstehst.
Gruß
der Saarbrücker

290
Hallo Blackstar,
deine PKV gilt in der Regel Weltweit.(Sofern nicht dauerhafter Wohnsitz)
Zumindest in der EU. Du brauchst KEINE deutsche Adresse.
Falls die ALLIANZ sich da querstellt, und du noch nicht so lange dort versichert bist,
kannst du über einen Wechsel nachdenken.
Gruß
der Saarbrücker

291
Hallo Zaren,
bleib bitte dem Forum treu und lass dich nicht von Oberlehrer, die es leider auch
in diesem Forum gibt dazu verleiten nicht mehr zu posten.
Getreu nach deinem Motto: "Leben und Leben lassen"
Ich habe auch schon Kommentare bekommen, die in einem Forum, welches zur Selbsthilfe dienen
soll, jeglichen Respekt vermissen lassen.
In der Hoffnung, dass du noch weitere aufmunternde Worte bekommst vielleicht bis bald.
Lieben Gruß
der Saarbrücker

292
Hallo René,

soweit alles in Ordnung. Als deutscher Beamter versteuerst du in Deutschland.
Privat versichert mit Beihilfeanspruch korrekt.
Deine Frau, wenn ich es richtig verstehe, selbst in einem Angestelltenverhältnis und dadurch KV versichert und
die Kinder gleich mit. Sonst wird es in der Privaten teuer.
Ich hoffe deine Frage ist geklärt.
Freundliche Grüße aus dem Süden des Elsaß
der Saarbrücker

293
Wir haben gestern etwas geändert..

294
Hallo Matthias,
vielen Dank für die Einladung und eine tolle Idee von euch.
Leider können wir nicht kommen und vom südlichen 68 auch ein bisschen weit.
Gruß und weiterhin sonniges Wochenende
Saarbrücker

295
Mir wurde vor etwa 6-7 Jahren 1 Punkt in Flensburg eingetragen.
Trotz franz. Führerschein und Wohnort.
Daraus könnte man folgern, dass ein deutsches Fahrverbot verhängt werden könnte,
sollte man die Maximalpunktzahl erreichen??!!
Ist aber eine rein theoretische Frage.
gruß
der Saarbrücker

296
Hallo RS2000,
Wenn ich mir jetzt einen französischen Führerschein beantrage kann mir dieser dann auch für 1 Monat entzogen werden ?
Ein französischer Führerschein wird dir bei deinem Vergehen nicht eingezogen.
Mit französischem Führerschein darfst du dann in F fahren in D nicht (während der 4 Wochen)
Gruß
der Saarbrücker

297
Quelle: COFFRA  Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungsgesellschaft

Direkter Lohnsteuereinbehalt ab 1. Januar 2018 2017 ein steuerfreies Jahr?
Aktuell:
Nach dem bestehenden System erklärt der Lohnempfänger sein Einkommen mit einer
Jahresverschiebung im Rahmen einer von ihm zu erstellenden Deklaration. Auf dieser
Basis ergeht der Steuerbescheid, der als Grundlage für die Festlegung der Jahressteuer
und der anschließenden Vorauszahlungen dient. Das neue Verfahren macht Schluss
mit der Einjahresverschiebung; ab 1. Januar 2018 werden die Lohneinkünfte von 2018
im gleichen Jahr versteuert. Die noch nicht versteuerten Einkünfte von 2017 sind jedoch
weiterhin – wie bisher – im Rahmen der Jahressteuererklärung 2018 abzugeben.
Um in 2018 eine Doppelbesteuerung der Lohneinkünfte, d.h. der aus 2017 und 2018,
zu vermeiden, wird gleichzeitig eine Steuergutschrift in gleicher Höhe erteilt.
Aufgrund dieser komplex erscheinenden, aber aus steuertechnischen Gründen notwendigen
Maßnahme wurde in der Bevölkerung der Eindruck erweckt, 2017 stelle ein
„Steuerfreijahr“ dar, was sich jedoch effektiv in der Kasse der einzelnen Lohnempfänger
keineswegs so darstellen wird.
Das neue, derzeitig vorliegende Modell, das bei Ankündigung auf heftigen Protest stieß,
wird sicherlich noch zu einigen Modifikationen führen. Das rechte Lager hat sofort
bei einem Wahlsieg seine Nichteinführung angekündigt.

Gruß
der Saarbrücker

298
Steuern / Re: Aktuelle Steuererklärung - was wo ansetzen?
« am: 27. April 2017, 18:26:06 »
@KarinS.
Neues Forumsmitglied? Eine kleine Vorstellung wäre nett.
Antwort auf deine Frage:
Pauschale Werbungskosten, in Höhe von 10%, werden beim Finanzamt automatisch abgezogen.
Du brauchst dann nichts anzugeben.
(Déduction 10% ou frais réels)
Du kannst leicht selber ausrechnen, ob du mit frais réels unter oder über den 10% liegst.
Kommst du über 10% trage den Betrag unter / Frais réels liste detaillée sur papier libre / ein.
Kannst damit etwas anfangen?
Gruß
der Saarbrücker

300
Ich werde ihn mal fragen. Aber die Tatsache das seine Honda mit 125 PS eine Zulassung erhalten hat spricht ja dafür.

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