Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Saarbrücker

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Steuern / Re: Wohnen in Frankreich Heiraten in Deutschland
« am: 14. Dezember 2017, 15:31:37 »
Hallo RS2000,
spätestens bei eurer nächsten Steuererklärung in F.
Mehr hatten wir auch nicht gemacht.
Gruß
der Saarbrücker

272
Vorstellungen / Re: Meine Vorstellung in diesem Forum
« am: 13. Dezember 2017, 13:35:06 »
@Ralph
Danke für die Info.

273
Vorstellungen / Re: Meine Vorstellung in diesem Forum
« am: 13. Dezember 2017, 08:18:13 »
Hallo Harrjack,
willkommen im Forum. :winkerwinker:
Auch ich werde diese Jahr nach Teneriffa fliegen um einen Wanderurlaub zu verbringen.
Ich habe mir im Baukastensystem alles zusammengestellt.
Flug gebucht, über AirBnB eine Unterkunft besorgt und einen Leihwagen reserviert.
Wanderbuch und Reiseführer angeschafft und eingelesen.
Was hast du so vor?
Gruß
der Saarbrücker

274
Wohnen / Wohnung zu vermieten
« am: 12. Dezember 2017, 07:28:24 »
Guten Morgen,
ab dem 01.03.2018 ist in Schoeneck eine Wohnung zu Vermieten.
3Zi, KÜ,Bad,WC.
Ca. 83m2.
Am Waldrand gelegen.
Bei Interesse nähere Angaben und Bilder per PN.
Gruß
der Saarbrücker

275
Seit 01.11.2017 gilt an Tagen mit Feinstaubalarm im Großraum Straßburg Plakettenpflicht.

Immer mehr Städte in Frankreich führen aufgrund der zu hohen Feinstaubwerte Umweltzonen (franz.: "Zone à circulation restreinte") ein. Für die Autofahrer bedeutet das in Zukunft: wer ohne die Umweltplakette "Crit'Air" (franz.: "Certificat qualité de l'air") fährt, muss draußen bleiben. Autofahrer, die regelmäßig in Frankreich unterwegs sind, sollten daher eine Feinstaubplakette kaufen. Die Plakette kostet 4,80 Euro inkl. Versand und kann ausschließlich online erworben werden.


Betroffen sind sämtliche motorisierte Fahrzeuge (PKW, LKW, Motorräder etc.). Umweltzonen gibt es bisher in Paris, Lyon, Grenoble, Lille sowie dem Arve-Tal. Im Herbst folgt Straßburg. Weitere Städte wollen nachziehen. Die "Crit'Air-Vignette" unterscheidet sechs unterschiedliche Kategorien, gekennzeichnet durch sechs verschiedenfarbige Plaketten. In Innenstädten (Paris, Lille) gilt die Plakettenpflicht ganzjährig, in anderen Zonen und Städten nur zu festgelegten Zeiträumen bei Feinstaubalarm ("pic de pollution").

Wie erhalte ich eine Feinstaubplakette?

Fahrzeughalter können die Plakette online über die Website des französischen Umweltministeriums für 4,80 Euro bestellen: www.certificat-air.gouv.fr/de/demand.

Die Crit'Air kann auch über private Websites bestellt werden, allerdings kostet sie dort zumeist deutlich mehr.

Hierzu noch ein Youtube Video:
https://www.youtube.com/watch?v=IJca1_w2_V4

Grüße
der Saarbrücker
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276
Ich habe meine Antwort in den Thread von Waylon57 verschoben.

277
Hallo passepartout,
in dem Fall würdet ihr (beide GG) in Frankreich versteuern.
Dies würde auch eine steuerliche Entlastung bedeuten.
Gruß
der Saarbrücker

278
Hallo passepartout,
ich versuche deine Fragen teilweise zu beantworten.
Das du deutscher Staatsbürger bist hat nichts damit zu tun, dass du in D Steuern zahlen mußt.
Du zahlst in D Steuern, weil du im öD. beschäftigt bist.
Du wirst nicht in Steuerklasse III versteuert sondern in I.
Deine Frau (Grenzgängerstatus vorausgesetzt) wird in F versteuern - weil Wohnsitzland.
(Besteuerung in D nicht möglich)
Dabei wird dein Einkommen mit berücksichtigt und ein fiktiver, in D geleisteter Steuerbetrag, wieder abgezogen.
Zu der letzten Frage kann ich dir keine Information geben, zu eurer Steuerlast kann dir ein Steuerberater besser weiterhelfen.
freundliche Grüße
der Saarbrücker 

279
Rund um's Tier / Re: Auswandern nach Frankreich
« am: 19. Oktober 2017, 08:05:42 »
Hallo Helen,

willkommen im Forum :winkerwinker:
Für erste Informationen schau bitte mal hier rein:
https://www.evz.de/de/deutsch-franzoesische-themen/

Gruß
der Saarbrücker

280
Hallo Julian83,
zu deiner Frage:
Wir haben gerade die Steuerprüfer im Haus und ich konnte mich informieren.
Danach würdest du weiterhin eine gemeinsame Veranlagung in D durchführen können, du mit
StKl. III und die Einkünfte deiner Frau mit StKl. V.
Es wäre so ähnlich wie in F. Aus Progressionsgründen werden die Einkünfte addiert und ein fiktiver in F entrichteter Steuerbetrag wieder abgezogen.
Ihr könntet euch aber auch Einzeln veranlagen lassen.
Gruß
der Saarbrücker

281
Hallo Grenzgänger89,
ich glaube, dass du es falsch verstanden hast.
Sie wohnen beide in D und nur seine Frau beabsichtigt in F eine Stelle anzutreten.
Dabei würde sie Grenzgängerin werden.
Die Frage war, ob er in D die Steuerklasse 3 behalten kann, wenn seine Frau Grenzgängerin ist und in F versteuert.

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Steuern / Re: "Rückzug" nach Deutschland zum 31.12.2017
« am: 06. Oktober 2017, 13:40:26 »
Frage?
Was meinst du, eine Steuererklärung für 2017 in F oder für 2018 in D?
zu 1: Warum solltest du für 2017 in F keine Steuerklärung abgeben?
zu 2: In D gibt es sehr viele Bedingungen, unter der eine StE gemacht werden muss. (diese aufzuzählen wäre hier zuviel)
Gruß
der Saarbrücker

283
Behörden / Re: mit Kind nach Frankreich umziehen
« am: 27. September 2017, 07:25:51 »
Hallo Judith,
auch von mir ein herzliches Willkommen im Forum.
Zu deiner Frage:
Falls du das alleinige Sorgerecht für deine Tochter hast, kann dein Ex-Ehemann dich nicht daran hintern
mit deiner Tochter nach Frankreich zu ziehen.
Bei dieser Aussage steht natürlich außer acht (entzieht sich meiner Kenntnis) wie sich das Verhältnis des Vaters zur Tochter verhält. Und ob es eventuell dem Kindeswohl schaden könnte soweit vom Vater getrennt zu sein.
Freundlichen Gruß
der Saarbrücker

284
Hallo Salmo,
kann jemand eine deutsche Bank nennen, die auch einen Hauskauf in Frankreich finanziert?
Wir haben hier finanziert.
www.lbbw.de/
Gebe den Foristen aber recht, dass die Finanzierung u.U. in F günstiger ist.
Gruß
der Saarbrücker

285
Steuern / Re: Noch kein Steuerbescheid
« am: 06. September 2017, 07:05:58 »
Suzette hat Recht.
Online war meiner schon Anfang August einsehbar.
In Papierform kam er am Samstag 02.09.2017.
Log dich beim Centre de Impot ein und schau nach.
Gruß
Saarbrücker

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