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Nachrichten - Saarbrücker

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Wohnen / Re: Haus in Frankreich kaufen?
« am: 06. Juni 2019, 10:52:14 »
Hallo Jayjo82
laut meinem f. Nachbar ist ab einem Fahrzeugalter von 10 Jahren und mehr kein Malus fällig.
Aus diesem Grund hat er das Auto seines Sohnes erst 2 Monate später angemeldet.
Verifiziert hab ich das nicht.
Zu Überweisungen:
Diese sind im Online-Banking wie in D durchführbar.

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Hallo Harry,
hier kann Tante Google helfen :winkerwinker:

Falsche Sprache, ungültiger Bescheid

Außerdem muss der Bescheid für den Adressaten verständlich sein und ihm ausführlich erklären, welche Rechtsmittel möglich sind. Das bedeutet: Der Brief muss ins Deutsche übersetzt sein. Andernfalls darf der Verkehrssünder ihn getrost ignorieren. (In deinem Fall natürlich ins Französische) :eijoo:

Quelle: Artikel aus dem Focus---- (es gibt Duzende Einträge)
https://www.focus.de/auto/ratgeber/recht/tid-20640/bussgeldbescheid-aus-dem-ausland-wie-man-mit-bussgeldbescheiden-aus-dem-ausland-umgeht_aid_578325.html
Gruß
der Saarbrücker

Aber Achtung: Bei Wiedereinreise und Kontrolle.

183
Steuern / Re: Steuererklärung GbR
« am: 16. Mai 2019, 07:05:26 »
Hallo KK,
zur zweiten Frage:
Die Einnahmen werden in der franz. Steuerklärung deklariert.
Es wird dir dann ein Steuernachlass in der Höhe in etwa der franz. Steuer dafür erlassen.
Es verhält sich wie bei einer deutschen Beamtin / Beamter.
Gruß
Saarbrücker

185
Steuern / Steuererklärung 2018
« am: 12. April 2019, 13:55:54 »
Hallo Forummitgliederinnen und Mitglieder,
Hier die Abgabetermine:
Steuererklärung in Papierform Donnerstag, den 16. Mai 2019 Mitternacht

Elektronisch eingereichte Steuererklärung Departements Nr. 01 bis 19 und Steuerausländer
Dienstag, den 21. Mai 2019 Mitternacht.

Departements Nr. 20 bis 49 Dienstag, den 28. Mai 2019 Mitternacht.

Departements Nr. 50 bis 974/976 Dienstag, den 4. Juni 2019 Mitternacht.

viel Spaß beim Ausfüllen.
Euer Saarbrücker

Nachtrag:
"Etwa 38 Millionen französische Steuerhaushalte sowie die meisten in Frankreich steuerpflichtigen Nicht-Ansässigen
müssen die Einkünfte deklarieren, die sie im Jahr 2018 bezogen haben.

In diesem „Übergangsjahr“ enthält die Steuererklärung mehrere Besonderheiten, die dazu bestimmt sind, die
Auswirkungen der seit dem 1. Januar 2019 geltenden Lohnsteuer zu mindern, indem die Besteuerung der
meisten in 2018 bezogenen „gewöhnlichen“ Einkünfte neutralisiert wird.

Falls der Steuerpflichtige keine besondere Wahl getroffen hat, werden die deklarierten Einkünfte den ab dem
1. September 2019 anzuwendenden Lohnsteuersatz bestimmen. Die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der
Steuererklärung wurde verallgemeinert, außer wenn kein Internetzugang vorhanden oder wenn dies nicht möglich"

Quelle: Soffal

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Steuern / Re: Gewöhnliche/außergewöhliche Einkunfte
« am: 12. April 2019, 13:44:29 »
Hallo LisaA,
wie im Forum schon mehrfach geschrieben:
Das Jahr 2018 ist "Quasi" Steuerfrei. Solltest du für 2018 exakt die gleichen zu versteuernden Einnahmen wie im Jahr 2017 haben, wirst du wohl keine Steuern zahlen. In den anderen Fällen wird die Differenz zu versteuern sein.
Und Ja deine Steuern, die du jetzt monatlich zahlst gelten für das Jahr 2019. Siehe Quellenbesteuerung.
Gehälter sind grundsätzlich "gewöhnliche Einnahmen", egal woher.
Ich hoffe, es hilft dir weiter.
Gruß
Saarbrücker

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Hallo Schnaeggschje, :winkerwinker:
laut Auskunft des Steuerberaters besteht keine Informationspflicht. :xc:

Persönliche Meinung:
Die Franzosen würden sich das nicht gefallen lassen.
LG
Saarbrücker

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Hallo Schnaeggschje,
es sind unbedingt ausländische Konten, die Kapitalerträge und die Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren zu deklarieren.
Es reicht völlig, wenn du die Zinserträge angibst. Dein Kapital wird NICHT offengelegt.
Bankkonto und Art des Kontos angeben.
Zusätzlich sind alle laufenen und im Jahr ausgezahlten Lebensversicherungen anzugeben.

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Steuern / Re: Steuern für 2018
« am: 04. April 2019, 16:53:59 »
Trotz des angesetzten "Nulljahres" 2018 bleibt die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung bestehen.

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Hallo Genervter
ist doch gar nicht so schwer:
Unter dem Fenster gibt es den Button "Anhänge und andere Optionen"
dann weiter mit "Datei anhängen"
Ich hoffe, das hilft.
LG
Saarbrücker

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Ich versuche mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen:
Ich bin zwar nicht freiwillig in der GKV sondern in der PKV.
Es werden die Beiträge zur KV vom Brutto abgezogen.
Der Arbeitgeberanteil wird nicht als geldwerter Vorteil berücksichtigt.
Einziger Wermutstropfen:
Die Beträge der Selbstbeteiligung sind Privatvergnügen und können nicht abgezogen werden.

Ich war Anfangs auch mal bei einem franz. Steuerberater - nie wieder.
Erstens sind die sehr teuer. Zweitens geht in F kaum eine Privatperson zum Steuerberater geht.
Und die können mit den deutschen Sytstemen wenig anfangen, teilweise aus unkenntnis.

Seit ich vor ein paar Jahren zum Steuerberater in D gehe (im Forum öfter schon angegeben) läuft es
problemlos.
@pipapapa
Falls Interesse besteht Adresse von Steuerberater gern per PN.

Gruß
der Saarbrücker

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Steuern / Re: Prélèvement à la source
« am: 31. Januar 2019, 07:42:46 »
Hallo
ich werde dieses Jahr mit meinen Vorauszahlungen über den Gesamtjahressteuerbetrag kommen.
Änderung der Einkommensverhältnisse, teilweise Rentenbezug.
Simulation nicht möglich, da Einkünfte dabei sind, die in einem anderen Staat bereits besteuert wurden.
Meine Frage:
Gibt es definitiv einen Einkommensteuerausgleich in 2020 und zuviel vorab entrichtete Steuer
(Prélèvement à la source) wird zurück erstattet?
Gruß
der Saarbrücker

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: ADAC?
« am: 07. Januar 2019, 16:00:23 »
Hallo Moni,
geht mir genau so. Ich denke, dass wir über kurz oder lang auch Post vom ADAC bekommen.
Ich kann deiner Aussage aber bzgl. der Versicherung nicht folgen.
Versichern kannst du dich in deinem Heimatland sehr wohl, nur Länderübergreifend wird uns der Weg versperrt, und das widerum gefällt uns Grenzgängern überhaupt nicht.
Das war vor Jahren nie ein Problem.
Unhabhänig der politschen Lage in einigen Staaten habe ich das Gefühl, dass wir eher auseinander driften, statt zusammen zu wachsen.
Gruß
Saarbrücker

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Steuern / Re: Nochmal Steuern ab 2019
« am: 07. Januar 2019, 15:53:28 »
Vielen Dank für eure Antworten. :doppeld:

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Steuern / Nochmal Steuern ab 2019
« am: 07. Januar 2019, 13:17:43 »
Hallo,
die Steuer für uns Grenzgänger für 2019 soll doch auf der Basis der Einkommen von 2018 berechnet werden??!!
Das finde ich Merkwürdig, da das FA ja diese Zahlen gar nicht kennt.
Meine Frage:
Kann man die Vorauszahlungen selber steuern?
Gibt es die Möglichkeit diese Online einzutragen?
Ich frage deshalb, da mein Einkommen sich in 2019 verändern wird.
Vielen dank vorab.

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