Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Saarbrücker

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Wohnen / Re: Immobilie in Frankreich + Corona
« am: 18. April 2020, 11:12:00 »
Hallo Waylon57,
und wie sieht es aus, wenn man in Frankreich wohnt und ein Ferienhaus in den Vogesen hat?
Darf man da nach dem Rechten sehen?

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 18. April 2020, 08:30:52 »
@Helmut,

es fällt manches Mal sehr schwer, den Gedanken und [ein wenig konstruierten] Argumenten von Gerichten zu folgen. Schon oft habe ich kopfschüttelnd das ein oder andere Urteil zur Kenntnis genommen und konnte nicht ergründen, welche Praxiserfahrungen der Richter wohl dahintersteckt. Da uns das hier zitierte Urteil vielleicht eines Tages selbst passieren könnte, will ich es Ihnen nicht vorenthalten:
 
Ein Beschäftigter, der beim Betanken seines Privatfahrzeugs zu Schaden kommt, steht auch dann nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sich die Tankstelle auf dem direkten Weg von beziehungsweise zu seiner Arbeitsstätte befindet. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 30. 1. 2020 - B 2 U 9/18 R entschieden. Das BSG weicht damit von seiner bisherigen Rechtsprechung zu Unfällen beim Tanken ab.
 
Die Klägerin war nach Arbeitsschluss in ihren Pkw gestiegen, um auf direktem Weg zu ihrer 75 Kilometer entfernt liegenden Wohnung zu fahren. Beim Start des Fahrzeugs ertönte ein Warngsignal und es leuchtete die Tankanzeige auf. Das signalisierte der Klägerin, dass die Kraftstoffmenge nur noch für eine Strecke von maximal 70 Kilometer reichen würde. Die Klägerin fuhr daher zu einer an der Wegstrecke gelegenen Tankstelle. Nach dem Tanken rutschte sie auf dem Weg zur Kasse auf einem Treibstofffleck aus. Dabei zog sie sich eine Sprunggelenksfraktur zu.
 
Für die Folgen der Verletzung wollte die Klägerin Leistungen der Berufsgenossenschaft (BG) in Anspruch nehmen. Sie trug vor, sie habe das Fahrzeug betanken müssen, um nach Hause kommen zu können. Weil sie dazu den direkten Weg zu ihrer Wohnung nur unwesentlich habe verlassen müssen, handele es sich um einen versicherten Wegeunfall. Die zuständige BG verneinte einen Anspruch.
 
Die Entscheidung:
 
Nach Auffassung des BSG war die BG nicht dazu verpflichtet, das Ereignis als Arbeitsunfall anzuerkennen. Das Betanken des privaten Fahrzeuges der Klägerin habe nicht mehr im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung gestanden. Denn ihre Arbeitszeit sei zum Zeitpunkt des Unfalles bereits beendet gewesen. Ein Beschäftigter stehe zwar auf dem direkten Heimweg unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Diesen Weg habe die Versicherte durch das Tanken und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten jedoch mehr als nur geringfügig unterbrochen.
Der Tankvorgang sei auch nicht als sogenannte Vorbereitungshandlung ausnahmsweise versichert gewesen. Eine Vorbereitungshandlung würde nur dann in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen, wenn sie einen besonders engen zeitlichen, sachlichen und örtlichen Bezug zur versicherten Tätigkeit aufweise und dies bei wertender Betrachtung so nahe stehen, dass ihre Einbeziehung gerechtfertigt erscheine. Das Auftanken eines privaten Fahrzeuges erfülle diese Voraussetzungen nicht. Denn es diene lediglich allgemein der Erhaltung der Betriebsfähigkeit des Kraftfahrzeuges.
 
Die Unterbrechung des Heimwegs der Klägerin war laut BSG auch nicht als nur geringfügig anzusehen. Das Betanken eines Fahrzeuges könne nämlich nicht "im Vorübergehen" erledigt werden. Das Anhalten, Aussteigen, Betanken und Bezahlen stelle vielmehr eine äußerlich beobachtbare und von der Zurücklegung des Weges deutlich unterscheidbare neue Handlungssequenz dar.
Schließlich sei die Unterbrechung des Weges zur Wohnung der Klägerin auch noch nicht mit dem Tankvorgang als solchem beendet gewesen. Denn dazu hätte der ursprünglich geplante und unterbrochene Weg wieder fortgeführt werden müssen.
 
Das BSG weist darauf hin, dass es an der früheren Sichtweise, die das Tanken in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen hatte, wenn es auf dem Weg notwendig geworden war, um den versicherten Endpunkt zu erreichen, nicht mehr festhalte!

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 17. April 2020, 21:20:44 »
@Helmut,
das gehört zwar jetzt nicht hier hin, da du es aber angesprochen hast werde ich es posten:
Deine Aussage:
" Denn nur der direkte Weg von Arbeitsstelle bis zur Haustür ist versichert! Jede Abweichung, außer Tankstopp, ist nicht versichert."
ist LEIDER falsch. Tankstopps auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit sind NICHT durch die BG versichert.
Siehe
Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 30. 1. 2020 - B 2 U 9/18 R

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Arbeiten / Re: Coronarisikogebiet
« am: 16. April 2020, 11:50:27 »
Das stimmt auch.
Seit Montag stehen an der Grenze, zumindest in Breisach am Rhein, keine Schilder mehr
mit Hinweisen über Einreisebeschränkungen für Urlauber aus F,CH,I,A.

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Steuern / Re: Online Steuernummer...wo ?
« am: 15. April 2020, 09:32:17 »
Ich habe schon seit zwei Jahren keine Formulare mehr bekommen.
Mein StB. weis dies und hat erklärt, dass sie nicht zwingend notwendig sind.

Das trifft auf mich zu und will ich auch nicht pauschalieren. :xc:

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Sonstiges / Re: Corona, von F nach D
« am: 11. April 2020, 20:04:01 »
Das kann dir der Innenminister aus BaWü erklären.
M.E. sollte der Herr die Patei wechseln.

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Sonstiges / Re: Corona, von F nach D
« am: 10. April 2020, 12:20:41 »
@Sabine145
Deine pers. Meinung unterstreiche ich. :respekt:

Womit die Frage von locosnight beantwortet wäre.

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Sonstiges / Re: Corona, von F nach D
« am: 10. April 2020, 10:56:52 »
Aha
wir als deutsche Pendler dürfen Einkaufen, Freizeitgestaltung... alles erlaubt :respekt:

meinen Kollegen (Franzosen) ist das untersagt??? :anixwissen:

Prima, weiter so. Ich kann es nicht fassen :nixwieweg:

144
Sonstiges / Re: Corona, von F nach D
« am: 10. April 2020, 10:32:19 »
@readonly
erklär mir bitte folgendes:
Als Berufspendler (von Haut Rhin nach BaWü) darf ich definitiv mich nur von meinem Wohnort zum Arbeitsort bewegen.
Ich darf die Fahrt nicht unterbrechen für Tanken, Einkaufen,Wandern etc.

"Darauf müssen Berufspendler aus Frankreich achten Baden-Württemberg:
Berufspendler aus Frankreich dürfen weiterhin in Deutschland arbeiten. Sie dürfen allerdings die Fahrt nicht zum Einkaufen oder zu Freizeitzwecken unterbrechen oder irgendwo anders hin als zum Arbeitsplatz fahren. Wer sich nicht daran hält muss mit Bußgeldern zwischen 250 und 1.000 Euro rechnen."

Wie weiter oben im Thread bereits beschrieben werden das teure Einkäufe.
Nach deiner Beschreibung darf ich dann am WE nach D einreisen und kann machen was ich will???
Unter Beachtung der Coronabeschränkungen in D!!

Das Zitat aus meinem Link betrifft nicht GRENZGÄNGER.

Hierbei lassen wir jetzt mal ausser acht, was die Franzosen erlauben.

145
Sonstiges / Re: Corona, von F nach D
« am: 10. April 2020, 08:21:08 »
Hallo locosnight,
dass was du vorhast ist nicht erlaubt und wird sanktioniert.
https://www.cec-zev.eu/de/themen/coronavirus-in-der-deutsch-franzoesischen-grenzregion/coronavirus-in-der-deutsch-franzoesischen-grenzregion/

Zitat Bundespolizei:
Einreisen zu touristischen Zwecken, Einkaufs- oder Besuchsreisen sind nicht mehr gestattet.

Findest du hier
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html?nn=5931604#doc13824392bodyText9

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 09. April 2020, 16:16:20 »
Hallo Waylon57
der freundliche Polizist sagte mir gestern, dass wir das Formular für den "Freigang" für den Arbeitsweg nicht mehr bräuchten?
Wassen nu????

Aber wenn´s denn sein muss, man kann sich ja das PDF auf das Handy laden.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 09. April 2020, 08:01:46 »
Hallo Nase,
kann ich dir nicht beantworten.
Bisher hatte ich es immer dabei, wollte aber nie jemand sehen :anixwissen:

Am Besten wir legen uns einen Ordner an und führen alles mit :police:

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 08. April 2020, 22:27:15 »
Laut französischer Polizei ist dieses Dokument mitzuführen.
Ich habe es auch als PDF eingestellt.

Ergänzung
Heute morgen nochmal nachgefragt
Die Bundespolizei will dieses Dokument sehen:
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/pendlerbescheinigung_down.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Die Franzosen wollen dieses Dokument sehen:
https://tg.ambafrance.org/Attestation-de-deplacement-international-derogatoire-vers-la-France

149
Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 08. April 2020, 19:59:56 »
Sorry Sabine, stimmt weiter unten. :doppeld: Hab ich übersehen.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 08. April 2020, 19:28:55 »
Hallo Sabine145,

das Dokument benutze ich schon seit letzer Woche.
Heute beim Einreisen nach Frankreich extrem starke Kontrolle.
der freundliche Polizist erklärte mir, dass ich nun ab heute ein neues Dokument brauche
und drückt mir ein Formular in die Hand.
Es gibt es hier:
https://tg.ambafrance.org/Attestation-de-deplacement-international-derogatoire-vers-la-France

und im Anhang.


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