Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Sarreländer

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Guten Morgen,

vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten .
Achso, das wird dann nur aufgeklebt .... hält das dann auch ?? z.b. wenn ich durch die Waschstraße fahre ? Hat das schonmal jemand probiert ?

Bei dem Schilderdienst z.b. im Cora/Forbach, dort sind die Schilder doch mit dem Lorrainezeichen vorbedruckt oder gestanzt?

Es interressiert mich halt da ich auch gerne einen Corsischen bzw. in meinem Fall nen Sardischen Kopf drauf hätte  :doppeld:  und meine Nummernschilder schon nicht mehr so schön aussehen (ich weiß Ansichtssache :D) und ich mir eh wahrscheinlich neue machen möchte.

Die 57 kann ruhig drauf bleiben.

Gruß Sarreländer

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / KFZ-Kennzeichen ??
« am: 28. Januar 2013, 00:12:57 »
Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren ob man sich das Departementzeichen rechts oben auf dem franz. KFZ-Nummernschild frei aussuchen kann ??
Ich meine eins gesehen zu haben das den Kopf der Korsen drauf hatte aber untendrunter nicht die 2A stehen !

Wenn das gehen würde, könnte ich mir einfach neue machen lassen obwohl ich schon welche auf dem Auto habe ??

Gruß Sarreländer

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Arbeiten / Re: Arbeitssuchend ... bei welcher Behörde ??
« am: 17. Juli 2012, 07:30:51 »
Hallo Melli,

auch Dir danke für Deinen Tip ... denke die werd ich mal anschreiben, sicher ist sicher.

Gruß Markus

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Arbeiten / Re: Arbeitssuchend ... bei welcher Behörde ??
« am: 16. Juli 2012, 08:51:45 »
Hallo nochmal,

erstmal Danke für Eure Mithilfe !

Nun, wie gesagt ich bin ja nicht Arbeitslos ... und es hört sich auch alles so an als plant das Unternehmen weiterhin mit mir. Bloß möchte ich (man weiß ja nie 100% wie es kommt) am Ende doch Arbeitslos sein und dann auch noch vom Arbeitsamt oder Pole Emploi gesperrt werden.

Ich habe mal mit ner franz. Kollegin gesprochen, die erzählte mir das das in F auch keine Pflicht ist ... wenn Arbeitslos dann direkt melden.

Die Carte Vital habe ich selbstverständlich schon.

Also, würde sagen wenn es keine Pflicht ist Arbeitssuchend zu melden (in beiden Ländern) dann brauch ich mir den Streß jetzt nicht anzutun.

Merci nochmal für die Antworten

Gruß Markus

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Arbeiten / Arbeitssuchend ... bei welcher Behörde ??
« am: 10. Juli 2012, 21:57:51 »
Salü zusammen,

ich arbeite zur Zeit in Deutschland und mein Arbeitsvertrag läuft Ende September aus. Vorraussichtlich werde ich auch dort weiterhin beschäftigt, aber soweit ich weiß muß man sich doch 3 Monate vorher "Arbeitssuchend" melden.
Nun weiß ich leider nicht wo genau, bei der Arbeitsagentur Saarbrücken oder bei der Pole Emploi Sarregemuines ??
Ich hatte vor Jahren bereits mit der Arbeitsagentur wie auch schon mit Pole Emploi zu tun zwecks Arbeitssuche.
Wer ist nun für mich zuständig ??
Könnte mir da jemand von Euch behilflich sein ??

Merci Molle


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Arbeiten / Re: Selbstständigkeit in Frankreich und Nebenjob?
« am: 03. April 2012, 13:07:22 »
Hallo zusammen,

ich hätte dazu auch eine kleine Frage:

Ich bin auch Grenzgänger, arbeite normal in Deutschland und möchte gerne per Ebay Artikel verkaufen. Es werden immer die selben Artikel sein und wäre in einer Größenordnung von ca. 10-20 Artikel/Monat, ein reiner Nettogewinn von max. 300-500€.

Soll lediglich ein kleiner Nebenverdienst sein. 

Zur Zeit bin ich bei Ebay als Privat angemeldet und über meine Französische Adresse registriert.

Nun bin ich auf der Suche wie die Besteuerungsgrundlage aussieht, nach Französischem oder deutschen Recht ?? Muß ich in dem Verdienstbereich etwas anmelden (Gewerbeschein) ??
Dieser Link von Franz ist sehr interessant .... würde dies auch auf mich zutreffen ??
Hat jemand von Euch irgendwelche Erfahrung damit ??
Ich wäre für jede Antwort dankbar ...
Gruß Markus

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Also,
ich habe heute (gestern) mit einem ADAC-Vertragsanwalt aus einer großen Kanzlei in Saarbrücken gesprochen, er empfiehl mir bzw. meiner Frau überhaupt nicht auf diesen Fragebogen zu antworten, also nix ankreuzen und nichts zurückschicken, so wie ihr mir das schon empfohlen habt.
Der Frau kann dann überhaupt nix passieren, sogar ein Fahrtenbuch ist ausgeschlossen da wir in F wohnen.
Die Polizei hat nun Zeit bis Mitte Mai, also 3 Monate seit Vergehen, mich zu finden ... ansonsten ist es verjährt und ich hätte richtig Glück gehabt. Dem Anwalt ist bisher nichts bekannt das Grenzüberschreitend mit den franz. Behörden zusammen gearbeitet wird. Aber dennoch sollten wir die nächsten 2 Monate nicht die Tür aufmachen wenns klingelt, es könnte doch die Gendarmerie davor stehen  :-\
Falls die mich doch auffinden wäre es aber kein Problem mein Fahrverbot in den Septemberurlaub zu legen.

So würd sagen: Gucke ma moh was passiere wird  :)

Euch nochmal Danke ....
Übrigens ist das Forum echt interessant, kann man ganz viel rumschmökern  :doppeld:
 

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Salü Eric,

die Frau hat nichts zu befürchten, das ist schonmal ok ... und ich ??  :-\

Das sind jetzt alles nur Fragen und Mutmassungen auf Grund des Schreibens der Polizei an meine Frau, ich auf dem Foto und dem aktuellen Bußgeldkatalog.
Ich war 18 Jahre nicht auffällig im Straßenverkehr ... ich mußte damit natürlich warten bis die Strafen härter wurden  :-[


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Guten Morgen Petra,

erstmal vielen Dank für Deine gute Info !

Also, ich wurde nicht angehalten. War ein Blitzer aus nem Wagen raus. Franz. Kennzeichen haben wir. Meine Frau wohnt auch  in Frankreich.

Das ist ja auch schonmal positiv wenn ich nix beantragen muß, denke wäre recht viel Aufwand und würde einiges länger dauern als bloß diese 4 Wochen Entziehung.
Apropo ... wäre der Entzug der Fahrerlaubnis dann genau 4 Wochen oder ein Kalendermonat ??

Naja, fahren in Frankreich fahren wäre lediglich eine kleine Hilfe, aber die Polizei steht hier in der Nähe auch des öfteren und wenn ich da ohne Führerschein ankomme kanns wohl auch unangenehm werden.

Was die Toleranz angeht, ich bin von 3% ausgegangen, habe das so im www gefunden (kann auch sein das ich mich verrechnet habe). Aber wie du schon sagst ist das wohl bei jedem Gerät verschieden. Da steht bloß es wurde per "Radarmessverfahren" ermittelt.
Ich denke ich werde das doch nicht anfechten, möchte eigentlich bloß mit nem "blauen Auge" davon kommen und nicht noch mehr Kosten verursachen. War alles dumm von mir und da muß ich halt durch.

Ja der Zeugenfragebogen ist halt gekommen da meine Frau der Halter des Wagens ist.
Hätte ich oder die Frau etwas zu befürchten wenn Sie auf Ihr Zeugenverweigerungsrecht besteht und dieses Kästchen ankreuzt und zurückschickt ??
Härtere Strafe bzw. mehr Kosten ??
Denke gar nicht zurückschicken macht die Frau nicht  :angel:

Vielen Dank nochmalund nen schönen Tag ... und immer brav auf die Schilder achten  =D
Gruß Markus

 

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Hab jetzt mal den Bekannten gefragt ob er die Verfahrensweiße kennt ... er sagte mir das dies mit dem Führerschein umschreiben erst ab 3 Monaten Entzug ist. Dann bin ich mal soweit beruhigt.

Ich werde morgen mal über die Versicherung einen Anwalt kontaktieren, der wird mir bestimmt auch noch was dazu erklären kann.

Was echt seltsam ist, ich habe heute im www des öfteren über genau 31 km/h zu schnell gelesen habe. Ich frage mich ob das ein Zufall ist ? Mir erscheinen die von mir angeblichen gefahrenen 83,5 km/h (ohne Toleranz) zu hoch, als ich schaute waren es so 72-75 km/h. Naja, kann mich ja irren.

Euch beiden schonmal vielen Dank für Eure Hilfe !!!

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Ich weiß von einer anderen Sache das Derjenige nach einem Fahrverbot (1 Jahr) in D seinen deutschen Führerschein nicht mehr bekam, sondern einen Französischen beantragen mußte + Punktekonto anlegen !!
Und das hat sich fast 4 Monate im Anschluß des einem Jahr Fahrverbot hingezogen (wegen franz. Behörden).

Ich wollte nur wissen ob es auch in meinem Fall eine generelle Regelung gibt ??

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Hey Ralph,

also ich habe einen ganz normalen deutschen Führerschein. Das ich dann auch in Frankreich nicht fahren darf ist klar.

Wie meinst Du das mit "nicht reagieren", überhaupt nix zurück schicken innerhalb einer Woche, nach dem Motto nix erhalten ??

Denkst Du es gibt auch Probleme mit Frankreich bezüglich Führerschein umschreiben ect. ??

Danke für Deine Hilfe

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Hallo zusammen,

ich wohne in Frankreich und habe leider Mist gebaut und war in D zu schnell unterwegs ... an einer übersichtlichen Strecke ohne jemand zu gefährden waren es laut Zeugefragebogen abzüglich Toleranz noch ganze 31 km/h.
Also 1 km/h zu schnell um nach der neuen Verkehrsordnung noch mit einem "blauen" Auge davon zu kommen.

Ich habe nun gelesen, es werden mir 160€, 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot in D drohen.

Dazu hätte ich jetzt folgende Fragen:

- Der Wagen läuft auf meine Frau, also wäre das Zeugnisverweigerungsrecht möglich, aber würde es in irgendeiner Weise Sinn machen ?? Wären zusätzliche Kosten die Folge ??

- Könnte man dieses Meßprotokoll anfechten um evt. diesen 1 km/h zu schnell zu reduzieren ??

- Das Schreiben kam gestern, ich würde das Fahrverbot gerne in den September (Jahresurlaub), wäre das durch "Rauszögern" irgendwie möglich ??

- Nun die Frage die wohl am ehesten hier her paßt:
Habe ich noch Folgen als Grenzgänger bezüglich Führerschein und Punktekonto in Frankreich zu befürchten ??

Wäre froh wenn mir jemand etwas dazu posten könnte.
Gruß de Sarreländer

 

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