Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - sable12

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Bonus-Malus 2012
« am: 02. März 2013, 17:16:03 »
Habe ich gerade auf einer Online-Zeitungsseite gelesen

"Diesel. Le gouvernement réfléchit à une prime écologique"

http://www.ouest-france.fr/actu/actuDet_-Diesel.-Le-gouvernement-reflechit-a-une-prime-ecologique_55257-2169044_actu.Htm

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Steuern / Re: Steuerberater Deutsches und Französisches Steuerrecht
« am: 07. Februar 2013, 18:08:19 »
Ich glaube, durch die Empfehlungen hier, hat er keine Zeit mehr, neue Klientinnen und Klienten anzunehmen.......
ich warte seit ein  paar Tage auf die Eingangsbestätigung meiner Mail (sollte die Sekretärin erledigen)........
Einen Gesprächstermin für eine telefonische Beratung hab ich auch noch nicht......... Schade...... es brennt etwas.... und eventuell muss ich mir dann einen anderen suchen..................

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Bonus-Malus 2012
« am: 07. Februar 2013, 00:52:49 »
@Ralph - ich würde den Wagen dann auf mich (mit deutschem Wohnsitz) in D  anmelden. Somit entfällt dann ja ein Kaufvertrag - ich dachte deshalb müsste ich meine Rechnung, die ich vom deutschen Händler bekomme, in F vorlegen.

OK also ich fasse zusammen:
- EU Erstzulassung (hier in D) 2013  - Fahrzeug < 130gr Co2 = 0 Euro malus..... auch wenn das Fahrzeug, das dann 6 Monate alt ist und 6000km auf dem Tacho hat, erst in 2014 in Frankreich zugelassen wird.

DANKE dir Ralph und auch DANKE Banjo :winkerwinker:

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Bonus-Malus 2012
« am: 06. Februar 2013, 00:05:28 »
Also: CO2 Ausstoß muss man laut Tabelle zahlen, egal ob es ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug ist.
Wenn ich meinen Wagen in D kaufe, dabei darauf achte, dass er lt. Tabelle einen geringen Malus, oder keinen hat,
den Wagen dann noch eine Zeit lang (hab ich das richtig im Kopf:  6000km   oder 6 Monate) in D angemeldet lasse, und ihn dann erst nach F einführe, habe ich kein "Theater" mit den 19.6% ??
Dann muss ich nur darauf achten, dass die Zulassung nicht nach Jahreswechsel ist, wegen einer eventullen Verschärfung?
Also ein Fahrzeug bis 130gr zahlt in  2013  nichts - falls ich ab 1/2014 zulasse , muss ich ein eine neue Tabelle gucken?

Die EU Bestätigung brauch ich aber auf jeden Fall, richtig? Bei einem bereits in D zugelassenen Wagen auch eine Neuwagenrechnung?

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Steuern / Re: Steuerberater Deutsches und Französisches Steuerrecht
« am: 01. Februar 2013, 11:05:56 »
So, habe mich dort mal gemeldet. Herr Ehl war nicht im Haus - wird sich melden.

Danke!! :winkerwinker:

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Steuern / Re: Steuerberater Deutsches und Französisches Steuerrecht
« am: 01. Februar 2013, 00:26:06 »
Habe bei der Suche hier im Forum mit Begriff "Steuerberater" diesen Beitrag gefunden und mir den Internetauftritt der Kanzlei/Steuerberater mal angesehen. Sind die nicht "ein bißchen groß" für eine Normalsteuerzahlerin / einen Normalsteuerzahler? ... frag ja nur mal so.... bevor ich da anrufe......
Mit welchem Beratungsstundenlohn muss man rechnen?

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: KFZ-Kennzeichen ??
« am: 01. Februar 2013, 00:11:37 »
Da könnte man ja glatt mal einen Verbesserungsvorschlag machen: zusätzliche Einnahmen für den Staat....
Wo kann man den Vorschlag denn mal einreichen :pfeif:

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Wenn ich so auf den Straßen die neuen Nummernschilder sehe, kann  ich schwerlich glauben, dass der eine oder die andere sich dieses Kennzeichen nicht gewünscht hat ......  selber zusammengestellt hat

Kann man da wirklich nicht "verhandeln" ??

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Was mir ja noch nicht klar -- logisch - erscheint, ist, wenn ich finanziere, also in monatlichen Raten meinen Wagen zahle, nach einer einmaligen Anzahlung, kann ich es doch nicht sein, dass ich dann 19.6% in F zahle.. denn ich habe ja für den Wagen so gesehen nichts bezahlt.... und soll dann Steuern zahlen :anixwissen:

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Die SP interessiert das nicht, wie Du Dein Auto bezahlst, das ist nur die Zulassungsbehörde.
Die dt Bank ist der springende Punkt. Wenn die Dir die Restfinanzierung über 15T€ ohne Sicherheiten macht - prima!

Da muss ich noch mal nachfragen:

préfecture:  ich dachte, dass ich dort die carte grise bekomme, und aus der geht hervor, ob man finanziert hat (also nicht EigentümerIn des Autos ist) oder nicht.....

und was meinst du jetzt mit Zulassungsbehörde??

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Hallo, ich habe das in 2011 gemacht. Mein Auto war in Deutschland bei einer Kfz-Bank finanziert. Diese hatte natürlich den Kfz-Brief einbehalten. Ohne diesen Brief ging eine Zulassung in F nicht. Also habe ich bei der **-Bank angerufen und das erklärt. Diese haben mir den Kfz-Brief dann auch geschickt, mit der Bitte, ihn ihnen nach der Zulassung in F wieder zuzuschicken. In F konnte ich das Auto dann mit dem dt. Brief und der EU-Konfirmitätsbescheinigung zulassen. Leider haben sie den dt. Brief in der Prefecture einbehalten, da war nix zu machen. Also habe ich der **-Bank das erklärt und ihnen eine Kopie der Carte grise geschickt. Es war kein Problem für sie, die Finanzierung lief ganz normal weiter.

 :winkerwinker:

Danke Alice, das klingt gut. Hast du der préfecture eine Kopie des deutschen Finanzierungsvertrag vorlegen müssen?

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Ich glaub, ich habe einen Denkfehler gemacht..... es ist schon länger her, dass ich einen Wagen (selber) angemeldet habe...
Dachte..... wenn ich in D einen Wagen kaufe (oder finanziere)  und ihn in D zulassen möchte, bekomme ich die EU Konformitätsbescheinigung und gehe zur Zulassungstelle um dann den Brief und KFZ Schein zu bekommen.....

Sorry, wenn ich jetzt noch mal nachdenke, war das ja so, dass der Brief vom Hersteller kam.....

Also: klar, den Brief würde ich zur Zulassung (egal ob in D oder F) bekommen.....

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die Antwort kam per Email (da sie sich noch erkundigen musste)
"Faisant suite à votre demande, je viens de me renseigner comme convenu. Et, il n'est pas possible que votre crédit se fasse avec un établissement bancaire allemand, c'est bloquant dans le système des immatriculations des véhicules français."

.............

Zur Erklärung:  ich habe noch keinen Vertrag in D unterschrieben, habe erst mal eine Voranfrage bei der préfecture gemacht.
Mein Autohändler hat die mündliche Zusage der Bank, dass der Wagen in F zugelassen werden darf (Neuwagen - ohne Brief)
Die schriftliche Bestätigung fordert er an, wenn ich ihm sage, ob der Wagen überhaupt in F zugelassen werden muss.

(ecotax, hohe Kosten für carte grise, Verweigerung einen dt. Finanzierungsvertrag zu akzeptieren.......  das alles spricht im Moment für mich noch nicht für eine franz. Zulassung!)

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Die französische préfecture ist das Problem!  Die Sachbearbeiterin hat sich (angeblich) erkundigt und mir  dann mitgeteilt, sie könnten den Wagen nicht zulassen........

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Hallo!

Hatte einen alten Beitrag zu diesem Thema gefunden, aber leider hat keiner der Frager geschrieben, wie es letztendlich gelaufen ist.

Meine Frage ist: wenn ich einen PKW in D finanziere, wie bekomme ich ihn in F angemeldet?
(das die deutsche Bank zustimmen muss, ist klar - und nicht die Frage, das sollte reibungslos laufen)

Die Préfecture hier meinte, mit einem deutschen Finanzierungsvertrag, könnten sie mir meinen Wagen hier nicht zulassen...... Warum? Keine Ahnung...
Da wir ca 800km von der dt/frz Grenze entfernt sind, hat unsere préfecture sicher selten , oder gar nicht, mit solchen Fragen zu tun.

Hat eine/r von euch Erfahrung mit der Zulassung?

Vielen Dank.

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