Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Alice

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Rund um's Kind / Re: doppelte Staatsangehörigkeit fürs Kind?
« am: 14. Juni 2015, 20:18:03 »
Hallo Waylon57, da ging es an sich nur um die deutsche Staatsangehörigkeit, das Kind soll aber beide Sta haben/bekommen. Da hab ich nichts offizielles im Internet gefunden, was dem Kind nun tatsächlich bei D/F-Ehe und Geburt in F zusteht und was nicht, noch nicht einmal ob es die doppelte Sta überhaupt (noch) gibt, deswegen wollt ich akutell nochmal wissen ob das jmd so durch hat. Ich will jetzt nämlich nicht, dass ich die dt Geburtsurkunde in Berlin beantrage und das Kind dann automatisch nur die dt Sta hat und nicht die französische. Die ist uns nämlich auch ganz wichtig, weil wir ja in F wohnen und mein Mann von hier ist. Nicht dass ich eine Sta verspiele durch irgendeinen Antrag. Vielleicht blicke ich aber einfach grad nicht richtig durch und es ist so einfach  :anixwissen: :mad: :winkerwinker:

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Rund um's Kind / Re: doppelte Staatsangehörigkeit fürs Kind?
« am: 13. Juni 2015, 13:08:36 »
Danke für die Infos, auch wenn mir der genaue Ablauf desjenigen, der das schon gemacht hat, mehr geholfen hätte  ;) :anixwissen:. Die Sachen beim Konsulat etc habe ich mir alle schon durchgelesen, aber eben den von mir erfragten Ablauf in dem Fall f/d nicht gefunden. Falls noch jmd sich die Mühe machen will, mir in kurzen Worten zu schildern, wie ers gemacht hat, wäre es super. Ansonsten ruf ich mal paar Stellen an. Danke schonmal  :doppeld: :winkerwinker:

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Steuern / Re: Steuern.??
« am: 11. Juni 2015, 23:20:42 »
"sie bezahlt hier Steuern und ich nicht und das auch in Deutschland nicht"...., das verstehe ich nicht, du zahlst also weder in F noch in D Steuern oder wie ist der Satz zu verstehen? Einkommen hast du aber? Bist du denn Grenzgänger? Kapier ich leider gar nicht. Du bist Hausmann ohne Einkünfte? Oder ist es zu spät für mein Gehirn ;-)??? Wenn ihr beide in F versteuert, wird euer Einkommen addiert und je nachdem fällt die Steuer aus. Empfehle euch den Steuersimulator, dann weißt du mehr. Kenne einen Fall bei Bekannten, die bei gemeinsamer Veranlagung nach dem Pacsen mehr zahlten als vorher alleine.  :winkerwinker:

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Rund um's Kind / doppelte Staatsangehörigkeit fürs Kind?
« am: 10. Juni 2015, 12:31:16 »
Hallo Ihr Lieben,

hat jmd von euch in deutsch-französischer Ehe ein Kind bekommen und das Kind beide Staatsangehörigkeiten bekommen? Wie war der Ablauf?? Danke Schonmal  :doppeld: :winkerwinker:

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Behörden / Re: recommandée avec avis de réception
« am: 10. Juni 2015, 12:29:00 »
Haben es auch mitgeschickt und damit den Pass zurück bekommen.

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Das waren so ca. 3 Wochen mein ich, Sophie  :winkerwinker:

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Ich habe meinen neuen Bescheid schon erhalten. Es wurde jetzt also keine Steuerklasse 4 mehr berechnet sondern die französische Steuer abgezogen. Das ist super toll, man kann dem Hinweisgeber nur danken!!

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Ja da tut sich was!! :smily:

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ja naja, ich enthalte mich jetzt mal eines Kommentares  =D, liebe Sonntagsgrüße  :laugh: :winkerwinker:

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Aha ok, hab ich ja noch nie gehört aber wenn du den Fall kennst oder es bei dir so ist, dann wird das so sein. :winkerwinker:

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TGV wie meinst du das mit den 70-80% Verdienstausfall?

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Kostenlos ist auf einer öffentlichen Schule möglich Gabrielle, auch mit Wohnsitz in F. Und zwar wenn die jeweilige Stadt in Absprache mit der Schule dies einfach aus gutem Willen genehmigt. So geschehen in B-W. Von daher, wenn es schon sein muss, nett nachfragen.

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Ich bin auch immer dafür, dass man seine Kinder im Normalfall dort zur Schule schickt wo man wohnt, Integration usw. Da du aber nicht unsre Meinung dazu hören wolltest, hab ich nix dazu gesagt. Jetzt interessierts mich doch LOL, wieso soll dein Kind in D zur Schule gehen? Ok gab schon einige Diskussionen dazu, will keine neue auslösen. Nur Neugier ;-)

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Dass man einen Anspruch hat, kann ich mir nicht vorstellen. In bekanntem Fall ging es nur durch den guten Willen der Schule (war aber eine weiterführende, keine Grundschule), das Kind in D die Schule fertig machen zu lassen. Ein Anspruch bestand durch den Wohnsitz in F nicht. Schule hätte ablehnen können.  Ansonsten, zum Thema 2. Wohnsitz etc. gibt es einen Thread, auch interessant was das nach sich ziehen kann :winkerwinker:

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Das war nicht böse gemeint Dragonvamp, noch sollte es dich angreifen  :Hands:. Ich fand nur die Aussage "finanzielles Desaster" übertrieben  :zwinkern:. Von der Steuer aufs Elterngeld die Frage abhängig zu machen ob Kind ja oder nein, ist nicht so meine Meinung. Aber jedem die seine, kein Problem. Den fikiven Steuerabzug finde ich auch definitiv nicht ok, da stimme ich dir voll zu, dagegen sollte man auch Widerspruch einlegen, gibt dazu ja einen Thread. Aber trotz allem bin ich froh, dass wir den Anspruch in D haben! Eine Bekannte hatte runde 300€ von der CAF für 3 Jahre als "Elterngeld", hat halt in F gearbeitet. Obs da mehr geben kann weiß ich auch nicht. Aber mehr als in D halte ich für ausgeschlossen. Am Besten wäre es natürlich, wenn der Staat unsere Arbeit als Mütter mit einem vollen Gehalt belohnen würde, aber jetzt schweife ich ab ins Land der Träume, das erleben wir nicht mehr :eijoo:  :lach:

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