Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - Alice

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 »
46
Rund um's Kind / Re: Kinderarzt im Raum Lauterbourg
« am: 28. Juli 2015, 13:12:34 »
Hallo Fleur, ich hab mal Pediatre gegoogelt, finde in Lauterbourg und Seltz nichts, aber es kommt eine Kinderärztin in Beinheim raus, ruf da mal an.  :doppeld: :winkerwinker:

47
Hallo Vanessa,

ich schreibe dir mal PN. Sei zuversichtlich, bei den anderen hat es auch geklappt!!

 :doppeld: :winkerwinker:

48
Hallo Vanessa, gib doch mal Feedback, was du jetzt gemacht hast oder wie es weiter ging! Ist immer interessant und sowieso schade wenn man Tipps gibt und dann nichts mehr hört.  :doppeld: :winkerwinker:

49
Ah super, das ist ja klasse, damit wissen auch die mit abgelaufener Frist, dass es klappen muss. Toll, danke für die Info  :doppeld: :winkerwinker:

50
Dragonvamp, hast du die Nachzahlung bekommen? Hab noch von keinem mit abgelaufener Widerspruchsfrist gehört wie es definitiv ausging?!  :anixwissen: :smily: :winkerwinker:

51
Hallo Vanessa,

zuerst mal, du hast bestimmt schriftlich Widerspruch eingelegt oder? Würde ich unbedingt machen, per Einschreiben.

Ich weiß grad nicht, was ich dazu schon alles hier geschrieben habe, daher nochmal mein Ablauf ganz kurz (bin grad in Eile aber frag wenn noch was offen bleibt!)
Mein Antrag und das Schreiben von Seppinger wurden von meiner Elterngeldstelle in BW total ignoriert, hat nicht interessiert!
Dann hab ich gemacht was ich dir auch rate, googel mal "Beschwerde Europäische Kommission" und "Solvit", die setzen sich für die Durchsetzung deiner Rechte ein, alle Infos auf deren Seiten. Scann alle geforderten Unterlagen ein und schick es ab. Ich habe innerhalb von paar Tagen von Beiden gehört. Von der EU-K bekam ich ein Schreiben an mich, dass ich mich melden soll, wenn mein Widerspruch keinen Erfolg hat, und die Vereinbarung zw. der EU-K und der BRD. Das habe ich dann zusammen mit meinen vorhandenen Steuerunterlagen (kein gesonderter Bescheid) an die EGSt geschickt und die Frist von 4 Wochen gesetzt. Solvit hat sich parallel an seine dt. Kollegen gewendet. An das Bundesministerium für Familie hab ich auch geschrieben, da bekam ich erst ein Schreiben, es dauert ne Weile, und dann ein Schreiben, dass die Anweisung an die EGSt. raus ist und ich schon von der EGSt. gehört haben müsste. Die haben sich innerhalb von dem Zeitraum bei mir gemeldet, hab den neuen Bescheid bekommen und paar Tage später die Nachzahlung.

Ich würde nicht mehr mit den Sachbearbeitern rummachen, wenn du dich an diese Stellen wendest, wird erstmal dein Einzelfall behandelt, unabhängig von der noch kommenden Gesetzesänderung.

Viel Erfolg!

52
Hallo Sophie, ich habe mir grad die Rechtsbehelfsbelehrung vom Elterngeldbescheid nochmal angesehen. Hm, gute Frage, ich denke jetzt mal wie eine Behörde, denke die lassen sich das schlauerweise so offen, damit sie jederzeit noch was ändern können. Aber muss ja nicht immer stimmen, was ein MA so behauptet..

Hat deine Freundin diesen Antrag mit der EU-Kommission oder Solvit im Rücken gestellt? Dann ist damit ein RA befasst, dem soll sie doch schnell ne mail schreiben oder morgen anrufen. Oder im Netz recherchieren, einfach so würde ich an ihrer Stelle keine Rückzahlung machen, vielleicht "verjährt" sowas ja und erstmal muss ja klar sein ob die Recht haben. Die Elterngeldstelle hat also ihre Ansprüche abgelehnt auf höheres Elterngeld ohne Stkl. 4 oder?
Bei Pamina könnte sie auch noch anrufen!

Wie ist der Stand bei dir? Deine Widerspruchsfrist war ja auch abgelaufen, stimmts? Hast du inzwischen einen neuen Bescheid und wie ging es aus?

Alles Gute euch beiden!

53
Du müsstest dich bei der CAF informieren, ob es Leistungen für euch geben würde, wenn sie hierher zieht. Wird dann auch wieder auf dein Einkommen ankommen. Schau mal auf deren Internetseite.

Ansonsten würde ich deiner Freundin empfehlen in D zu bleiben mit eurem Kind - wenn es für dich  :winkerwinker:eine finanzielle/steuerliche Frage ist, ob ihr zusammen wohnen sollt oder nicht  >:D :xc:

54
Hallo, schau mal in leboncoin.fr !  :doppeld: :winkerwinker:

55
Wohnen / Re: D, F oder CH? Wo wohnen?
« am: 30. Juni 2015, 13:48:35 »
Ich würde auch vom romantisieren abraten ;-). Sind ja nicht an der Cote d´Azur oder so. Als Internetseite für Wohnungen kannst du z.B. in leboncoin.fr schauen.

56
Rund um's Kind / Re: Schwanger in Frankreich
« am: 18. Juni 2015, 21:50:27 »
Hallo  :winkerwinker:, du bzw dein Mann holen sich auf der Mairie im Geburtsort die Geburtsurkunden, ich glaub das muss innerhalb 2-3 Tage geschehn. Du meldest die Geburt jeweils deiner Krankenversicherung, evtl. auch der Complementaire falls vorhanden, dann noch bei der CAF. Ansonsten fällt mir spontan nix ein was sein muss.  :winkerwinker:

57
Arbeiten / Re: Arbeitslosengeld
« am: 16. Juni 2015, 20:43:18 »
Aber solltest du dich nicht trotzdem in D arbeitslos und arbeitssuchend melden? Du willst ja nach der Sperre Arbeitslosengeld haben. Nicht dass die Sperre ab der Arbeitslosenmeldung gilt oder so? Ausserdem gibt es ja auch bei grundsätzlichen Sperren Ausnahmen, vielleicht hast du Glück. :smily: :winkerwinker:

58
Vielen Dank  :Hands: :doppeld: :winkerwinker: :laugh:

59
Hallo Ihr Lieben,

hat jmd von euch für einen jugendlichen dt. Staatsbürger der in F lebt schonmal ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt? Wenn ja, wo? Und zwar ein deutsches und ein französisches. Für einen zukünftigen dt. Arbeitgeber? Danke für Infos und Tipps!!!  :Hands: :winkerwinker:

60
Rund um's Kind / Re: doppelte Staatsangehörigkeit fürs Kind?
« am: 15. Juni 2015, 16:46:49 »
Super danke! Ich nehme das jetzt einfach mal in Angriff  :doppeld: :Hands: :winkerwinker:

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 »