Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Alice

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Hallo Ihr alle  :winkerwinker:

ich hab mich jetzt durch die meisten Beiträge durchgelesen und erfahren, dass mein Kind mit 15 was motorisiertes in F fahren darf (Wohnsitz F). Diese BSR etc., kennt ihr eine Fahrschule oder Behörde im Kreis Seltz, die die Prüfungen und Schulungen auch auf deutsch anbietet? Darf mein Kind in D die Mofaprüfbescheinigung machen und dann in beiden Ländern fahren (Wohnsitz soll auch nicht vorläufig deshalb nach D gemeldet werden o.ä.)? Ich habe gehört, in F darf man mit 15 schneller als die 25 km/h in D fahren, stimmt das? Vielen Dank schonmal an all und bonne soiree  :smily: :winkerwinker:

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Wohnen / Re: Fragen zum Hauskauf
« am: 04. Januar 2013, 18:13:25 »
Hallo,

empfehlen kann ich dir die Notarin Claudine Riegel in Seltz. Natürlich ohne Gewähr, ich war bisher immer zufrieden, übersetzt dir mündlich direkt alles ins Deutsche.

Viel Erfolg :winkerwinker:

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Steuern / Re: 1. Wohnsitz in Frankreich 2. Wohnsitz in Deutschland
« am: 04. Januar 2013, 00:20:34 »
Sind auch meine Erkenntnisse, dass es keinen 2. Wohnsitz in D mit 1. Wohnsitz in D geben kann! :winkerwinker:

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Behörden / Re: Pass oder Perso
« am: 04. Januar 2013, 00:19:31 »
Ja genau, unter 16 können Kinder auch einen Perso haben. Meine Tochter hat ihn an unserem früheren deutschen Wohnort bekommen, wohnen jetzt in F. War nicht soo teuer.  :winkerwinker:

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Hallo,

ich hab damit keine Erfahrungen, kann dir daher leider nicht weiter helfen, aber selbst bin ich auch bald in der Lage und es würde mich sehr interessieren, wie das alles aussieht, daher find ichs top wenn jmd antwortet bzw. du die letztlichen Ergebnissee einstellst. Supi, danke :-)!!

Liebe Grüße und alles Gute,

Alice  :winkerwinker:

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Behörden / Name der Frau nach Heirat?
« am: 27. Dezember 2012, 09:13:12 »
Hallo ihr Lieben,

bevor jmd das Gegenteil vermutet  :xc:  :doppeld:, ich habe x mal hier im Forum und woanders gesucht, aber immer nur unvollständige Angaben gefunden und auch nichts von jmd, der die Prozedur tatsächlich hinter sich hat, daher wäre es schön die ewige Recherche zu beenden und hier mal nachzufragen, ob eine von euch, oder eine eurer Frauen den gleichen Fall hatte und wie es sich nun verhält:

Ich (Deutsche), habe einen Franzosen hier in Frankreich geheiratet. Wir sagten zwar, wir wollen den Namen des Mannes als Ehenamen führen, aber in der Heiratsurkunde steht nichts über den Namen, wir sind beide mit unseren ursprünglichen Namen aufgeführt. Durch meine Recherchen und die Mairie weiß ich nun, dass es in Frankreich so ist, dass der Mädchenname der Frau in den Registern weiter bleibt etc. Auch, dass in dem französischen Personalausweis der Frau der Mädchenname und epouse... steht, also verheiratete sowieso. Nun bin ich aber Deutsche. Klar ist, ich kann in F einfach beide Namen benutzen.
Ich möchte aber gerne in meinen deutschen Ausweispapieren auch den Namen meines Mannes stehen haben. Ich habe in anderen Beiträgen auch gelesen, die Damen reichen alles beim Konsulat ein zur Prüfung etc., leider hat aber keine abschließend geschrieben, ob alles geklappt hat und wie es nun mit den Ausweisen aussieht.
Daher: bitte um Info, wird das anerkannt und steht im deutschen Ausweis dann mein Name, der Mädchenname und der Familienname des Mannes? Was genau wurde dazu gebraucht, was kam beim Führerschein raus? Muss ich in D bei den Banken, Grundbuch etc., meinen neuen Namen melden (natürlich nur, wenn das Konsulat des Namen des Mannes als Ehenamen anerkennt und im Ausweis ändert)?

Es wäre super lieb, wenn Antworten kommen von welchen, die es tatsächlich wissen.

Danke!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :doppeld:
Liebs Grüßle,

Alice  :winkerwinker:

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Versicherungen / Re: Card Vital
« am: 28. November 2012, 15:00:41 »
Die Zusatzversicherung in F kostet für Frau Mitte dreissig und Kind 22 Euro, hat sich bei uns schon rentiert.  :winkerwinker:

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Steuern / Re: Steuererhöhung in Frankreich
« am: 21. November 2012, 23:39:43 »
Huhu  :winkerwinker:

Ein Haus für viel weniger mieten?? Da muss ich dich enttäuschen, wir haben uns viele angeschaut und die Preise sind absolut mit D vergleichbar, gleich hier über der Grenze zumindest. In der Pampa wird es günstiger ;-)

LG  :winkerwinker:

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Sonstiges / Re: Namensänderung nach Hochzeit
« am: 29. Oktober 2012, 15:49:11 »
Hallo V,

wie ist das mit der Namensänderung bei euch weitergelaufen? Interessiert mich besonders, da ich auch als Deutsche kurz vor der Heirat mit einem Franzosen in Frankreich stehe und seinen Namen annehmen möchte. Lief es mit den von dir aufgelisteten Urkunden dann problemlos vor dem Konsulat? Danke schonmal für die Infos :-)!

Liebe Grüße  :winkerwinker:

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Sonstiges / Französische Band gesucht
« am: 29. Oktober 2012, 15:37:10 »
Hallo Ihr Lieben,

kennt Ihr eine Band, die wir für eine Hochzeit im nächsten Jahr engagieren könnten, die französische Lieder singt ab den 80ern? Freue mich sehr über eure Infos und Ideen!!

Liebe Grüße  :winkerwinker: :pfeif:

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Behörden / Re: Ledigkeitsbescheinigung
« am: 24. September 2012, 11:14:34 »
Hallo Bingo,

wir haben uns das notiert und auf der mairie nachgefragt, die kennen das Dokument nicht und es gibt auch sonst nichts, ausser der Geburtsurkunde. Laut mairie gilt man in F als ledig, wenn in der Geburtsurkunde keine Heirat eingetragen ist. Das deutsche Standesamt hat das nicht akzeptiert und vorgeschlagen, dass mein Verlobter eine eidesstattliche Erklärung auf dem dt. Standesamt abgibt, dass er noch nie verheiratet war. Ebenso bekam ich natürlich von F auch nicht wie von D gefordert eine Ledigkeitsbescheinigung. Angeblich bekomme ich die Ehefähigkeitsbescheinigung in D nun, wenn wir beide die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Wir machen das Ende der Woche und ich hoffe, das wars dann auch ;-). Trotzdem danke für den Tipp!

Liebe Grüße  :doppeld: :winkerwinker:

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Behörden / Ledigkeitsbescheinigung
« am: 06. September 2012, 10:57:04 »
Hallo ihr Lieben,

ich habe schon die Suchfunktion benutzt, und den Begriff nicht gefunden.

Wir wollen im Dezember Standesamtlich im Elsaß heiraten. Ich bin Deutsche, mein Verlobter ist Franzose. Damit ich an meinem letzten Wohnsitz in der Pfalz die notwenige Ehefähigkeitsbescheinigung bekomme, möchte das pfälzische Standesamt von mir und meinem Verlobten eine Ledigkeitsbescheinigung vorgelegt haben, ausgestellt in Frankreich. Da ich keine Bescheinigungen im Elsaß bekomme (wohne ein Jahr hier), kann ich diesbezüglich laut pfälzer Standesamt eine eidesstattliche Erklärung abgeben, im Ausland noch nicht geheiratet zu haben. (finde ich auch schon komisch, denn ohne die Bescheinigung aus Deutschland kann ich ja im Ausland gar nicht heiraten oder??). Was jetzt aber die LEDIGKEITSBESCHEINIGUNG für meinen Verlobten betrifft, die Mairie hier meint, so etwas gibt es nicht, er könne aber eine internationale Geburtsurkunde beantragen, auf der der Familienstand notiert ist. (Er hat schon eine besorgt, darauf steht aber nicht dass er noch nicht verheiratet ist bzw. ledig). Kennt jmd von euch diese Ledigkeitsbescheinigung? Hat jmd von euch auch die Ehefähigkeitsbescheinigung in der Pfalz eingeholt und was habt ihr dafür gebraucht? :anixwissen: Danke schonmal fürs Lesen und Antworten  :doppeld: :Hands:

Liebe Grüße  :winkerwinker:

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Rund um's Kind / Re: Kindergartenplatz in Rastatt
« am: 12. August 2012, 15:09:39 »
Ja, am besten bei der zuständigen Behörde direkt anfragen.
Bzgl. Schulen in der Gegend Rastatt hatte ich zuvor auch die Aussage erhalten, es gäbe eine Sperre für Kinder die in F wohnen. Das hat sich zum Glück als veraltet herausgestellt. Aber alles kann sich immer wieder ändern!

Einen sonnigen Tag und liebe Grüße  :nixwieweg: :winkerwinker:

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Rund um's Kind / Re: Wohnsitz Deutschland Schule Frankreich
« am: 11. August 2012, 23:47:18 »
Huhu, ich habe hier von Schulgeld gelesen wenn ein in F wohnhaftes Kind in D in die Schule geht. Kann dazu ganz sicher sagen, dass es da auch andere Fälle gibt, wir zahlen nämlich keines. Vielleicht kommt es auf die Gemeinde drauf an.

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Rund um's Kind / Re: Kindergartenplatz in Rastatt
« am: 11. August 2012, 23:43:07 »
Hallo,

das kann ich überhaupt nicht bestätigen. Wir wohnen auch in Grenznähe und unsere Tochter geht in Deutschland über der Grenze in die Schule. Es war überhaupt kein Problem, einen Platz zu bekommen. Und kosten tut er auch nichts. Bei uns ist es aber ein Schulplatz, kein Kindergarten. Wüsste aber nicht warum sie ein Kind aus Frankreich ablehnen sollten im Kindergarten, wenn sie es in der Schule nicht tun.

Liebe Grüße  :winkerwinker:

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