Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Alice

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Steuern / Re: Frage zu Steuern
« am: 26. September 2014, 11:50:45 »
Na dann, hoffentlich viel Panik um nix  :pfeif: :doppeld: :winkerwinker:

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Gesundheitswesen / AOK versichert in Frankreich?
« am: 22. September 2014, 16:03:35 »
Hallo, habe heute ein Schreiben von der AOK erhalten, bei der ich wg. meiner Arbeit in D versichert bin. Wohne in F und bin in F bei der Caisse Maladie und habe eine fr. Zusatzversicherung.
Ich war jahrelang nur bei der Caisse Maladie, also nur in F versichert. Habe dann letztes Jahr in D angefangen zu arbeiten und wurde von der Arbeit bei der AOK angemeldet. Französische Versicherung war also zuerst.
Nun steht da, dass die AOK aufgrund des zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrechts Leistungen bei Krankheit im Wohnsitzland, also F, zur Verfügung stellt. Dazu soll man einen Fragebogen ausfüllen. Anrufversuch ist gescheitert, daher meine Frage an euch:
hat das wer von euch bekommen, ist das Pflicht, ist das zusätzlich zur fr. krankenversicherung oder was soll das sein? Kapiere das grad nicht. Danke  :doppeld: :winkerwinker:

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Wohnen / Re: Wohnungssuche beinheim etc
« am: 22. September 2014, 08:54:25 »
Da sehr viele in Beinheim und der nähsten Gegend eine Wohnung suchen, kann für die Ortsgrößen nicht von günstiger Miete die Rede sein, die Vermieter nutzen es gerne, dass die Deutschen zum Steuern sparen unbedingt rüber wollen  :lach:. Es findet sich immer einer..
Würde dir auch leboncoin.fr empfehlen.

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Hallo, ich sehe keinen Betrag "vorher", kenne daher auch nicht deine Hintergründe, gehe aber davon aus, dass du in D arbeitest. In F hast du 2 Jahre Anspruch auf Arbeitslosengeld, die genannte Höhe stimmt in etwa. Dabei musst du aber eine gewisse Anzahl von Jahren vorher gearbeitet haben, danach hört es sich an.
Wenn du in D nicht mehr arbeitest und in F wohnst, bist du in D nicht mehr krankenversichert, musst in F zum Arzt, wenn du in D zum Arzt willst (ausserhalb eines Notfalles), klär es vorher mit der fr. KK.

Zu den restlichen Fragen kann ich dir überhaupt nichts sagen, kann dir nur raten, dich umgehend an das zuständige fr. Pole emploi (Arbeitsamt) zu wenden, damit du weißt, wie es weiter geht und wieviel du bekommst, falls du kein Standard-Fall bist.

Alles Gute!

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Wohnen / Re: Üble Zwickmühle...
« am: 19. September 2014, 11:05:14 »
Vielleicht wendest du dich am Besten an einen EURES-Berater (einfach googeln), der kann dir sicher konkret sagen, ob und in welchem Zeitraum der AG ausfüllen muss etc.

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Wohnen / Re: Üble Zwickmühle...
« am: 19. September 2014, 08:59:31 »
Ich denke, er muss den Grenzgängerstatus akzeptieren. Sonst müsste ja jeder erst den AG fragen ob er es akzeptieren möchte, bevor er wg. der Steuern umzieht. Rechtsverbindlich kann ich dir dazu nichts sagen, scheint mir aber logisch, sind ja gesetzliche Regelungen, über denen der AG nicht steht. Alles Gute.

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Behörden / Re: Einfach nur ein Girokonto !?
« am: 27. August 2014, 22:09:38 »
Ich finde es superpraktisch für die laufenden Kosten ein französisches Konto zu haben. Die Überweisungen von nem dt. Konto dauern mir viel zu lange.. >:D :winkerwinker:

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Rund um's Kind / Re: welche Elterngeldstelle?
« am: 27. August 2014, 22:03:45 »
Merci  :Hands: :smily: :winkerwinker:

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Rund um's Kind / Re: Geburtenprämie CAF
« am: 26. August 2014, 08:38:53 »
Mit der Geburtenprämie und den Formularen. Ich bekam von meinem französischen FA eine Bescheinigung über die schwangerschaft, die wurde an die CAF geschickt, bekamen Formulare zurück, haben diese ausgefüllt und eingeschickt. 'Ich wurde mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass man die Bescheinigung bis zur. Schwangerschaftswoche einreichen muss, sonst gibt es keine Prämie. Da ich erst im 5.Monat bin, kann ich jetzt nicht sagen, wann ich sie bekomme, habe aber alles rechtzeitig eingereicht.  :winkerwinker:

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Rund um's Kind / Re: Nachwuchs in Frankreich
« am: 26. August 2014, 08:32:31 »
Wenn man Eigentum in F hat und hier auch lebt statt nur zu wohnen, nimmt es sich nicht viel. Kanns beurteilen, hatte beides hier und dort. Wenn man nur aufs Netto vom Gehalt schaut, lohnt es sich. Ist aber sehr kurzsichtig gerechnet.

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Rund um's Kind / Re: welche Elterngeldstelle?
« am: 26. August 2014, 08:20:23 »
Ok danke! Dort muss ich mich ja zur Beantragung des Elterngeldes erst nach der Geburt melden oder? Kannst du mir sagen, welche Unterlagen du einreiichen musstest? Vielen Dank  :doppeld: :winkerwinker:

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Rund um's Kind / Re: Staatsangehörigkeit Kind
« am: 26. August 2014, 08:17:33 »
Ok vielen Dank! Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe, muss ich vor der Geburt nichts machen und danach das genannte Prozedere. Merci  :doppeld: :winkerwinker:

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Rund um's Kind / Staatsangehörigkeit Kind
« am: 20. August 2014, 14:59:42 »
Huhuuu, ich Deutsche, bekomme ein Kind mit meinem Mann: Franzose. Geburt wird in F sein. Ich glaube das Kind hat dann automatisch die fr. Staatsangehörigkeit, oder? Ich möchte aber, dass es auch die dt. Sta hat, also beide. Lt. meinem Mann gehen beide. Aber was muss ich unternehmen, damit dass klappt? Vor der Geburt beim Konsulat beantragen oder anderees? Wer weiß es? Dankeeeee  ;) :) :winkerwinker:

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Rund um's Kind / welche Elterngeldstelle?
« am: 20. August 2014, 14:57:20 »
Huhuuu, welche Elterngeldstelle ist für mich zuständig? Lebe im Elsaß, arbeite in B-W. Im Internet steht, die L-Bank in KA ist zuständig, wenn man im B-W wohnt. Weiß das jmd? Vielen dank und liebe Grüße  :) :Hands: :winkerwinker:

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Rund um's Kind / Re: Unterhalt Gericht in Frankreich
« am: 24. Mai 2014, 11:45:12 »
Neue Situation, überraschenderweise hat der Kindsvater die Klage auf Senkung des Unterhalts in Deutschland eingereicht, und ich wäre zum erscheinen verpflichtet beim Gerichtstermin und müsse einen Rechtanwalt beauftragen. Lebe in F, dann muss das doch in F geregelt werden oder? Antworten wären echt lieb.  :smily: :winkerwinker:

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