Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Frontalier

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@ Sven1234

Ich bin täglich hier im Forum unterwegs um mich über Themen zu informieren, die gerade wichtig für mich sind aber auch diejenigen Themen im Blick zu behalten, die mal wichtig werden könnten. Die Zulassung von Autos in Frankreich scheint derzeit wirklich ein großes Problem darzustellen, so dass ich froh bin aktuell nicht betroffen zu sein. Danke an die ganzen Forenteilnehmer die hier wirklich nützliche Infos an die Anderen weitergeben. Umso verärgerter bin ich, wenn das ganze Thema mit Fragen und Aussagen aufgebläht wird, die wirklich keinem weiterhelfen. Fast all die Dinge, die du erfahren wolltest, sind irgendwo bereits diskutiert worden bzw. sind kinderleicht im Internet herauszufinden. Manchmal genügt sogar ein Wörterbuch. Man müsste sich die Mühe machen anstatt wild drauf loszufragen strukturiert im Forum oder im Netz zu recherchieren. Damit wäre dir schnell geholfen und das Thema würde nicht künstlich mit unnötigen Aussagen vollgespamt werden. Mich interessiert es nicht, ob du dich subjektiv in Frankreich nicht wohl fühlst oder dir die Mitmenschen oder Behördengänge nicht gefallen. Ich habe andere Erfahrungen gesammelt, liegt aber wohl auch an der Integrationswilligkeit von mir.
Zum Thema EU würde ich gerne auch noch etwas anmerken. Egal wie hoch die Verdrossenheit gegenüber unseren Staatsdienern auch ist, die EU bzw. deren Vorläufer hat etwas geschafft, was es ansonsten seit 1945 wohl nicht gegeben hätte. Nämlich den Frieden. Was für uns als selbstverständlich gilt, ist ein Verdienst genau dieser Politiker auf die immer nur geschimpft wird. Wir können froh sein in diesem Konstrukt zu leben ohne Angst und Diskriminierung, egal ob Deutscher in Frankreich oder umgekehrt. Sei dir bewusst welchen Blödsinn du da von dir lässt. Es gibt günstige Onlinesprachgromme für wenige Euros im Monat. Nutze das und integriere dich im verein oder Dorfgemeinschaft, dann wirst du merken, dass deine Nachbar, dein Bankberater oder Mairiemitarbeiter kein fremder komischer Franzose ist, sondern genau so nett ist wie ein Deutscher und nicht weniger kompetent.

LG

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Wohnen / 1.+2. Wohnsitz in Frankreich
« am: 01. März 2018, 17:23:54 »
Hallo zusammen,
ich kann zu meiner Frage leider keinen passenden Foreneintrag finden.
Vllt. kann mir ja jemand meine Frage beantworten.

Was ist zu beachten, wenn man 2 Wohnsitze in der gleichen Gemeinde in Frankreich beim Finanzamt deklariert:

Tax d'habitation: Zahle man die dann 2 mal? Wird ein Rabatt gegeben?
Tax foncier: dürfte 2 mal voller Beitrag sein oder?
Müllgebühren: Weiß hier jemand Bescheid ob man zwangsweise 2 Tonnen anmelden müsste?!
Versicherungen: Konsolidierungsmöglichkeiten?
Sonstige Besonderheiten?

Würde mich freuen, wenn in dem Bereich jemand seine Erfahrungen berichten könnte.

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Smalltalk / Re: Wo kommt ihr so her und was waren Eure Gründe?
« am: 21. Februar 2018, 14:39:22 »
Neben dem Elsaß gibt es auch noch Lothringen, das an das Saarland und Rheinland-Pfalz grenzt. Hier wohne ich in unmittelbarer Grenznähe zum Saarland und meinem Arbeitgeber. Ähnlich wie bei dir war es die Wohnungssuche, die mich dazu veranlasst hat den Radius damals nach Frankreich zu erweitern. Da wir als 1. Fremdsprache französisch in den saarländischen Schulen hatten war es auch nicht allzu schwer hier zumindest die überlebenswichtigen Wörter zu beherrschen ;-). Ich kann mich über die Mentalität nicht beschweren. Sie ist anders hier aber ich habe viele soziale Kontakte in Frankreich.

LG

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Guten Tag,
ich kann dir aus meiner persönlichen Sicht schildern, was dich als Vermieter erwartet:

Ich bin Eigentümer einer Bestandsimmobilie und vermiete diese.
Ich habe demzufolge keine Steuervorteile wie z.B. Loi Pinel.

Es gibt 2 Möglichkeiten dich steuerlich behandeln zu lassen:
1) Es erfolgt eine ganz genaue Abrechnung unter Einreichung sämtlicher Vorgänge, Renvorierungen etc. in deiner Immobilie. Also solltest du viel renovieren müssen, oft Handwerker vor Ort haben etc. dann würde sich wohl diese Art der Versteuerung lohnen, da du sehr viel absetzen kannst. Hier würde ich jedoch einen Steuerberater heranziehen.

2) Die Versteuerung gemäß "Micro fonciers". Diese Form erleichtert dir enorm die Verwaltung und die Steuerschuld lässt sich auf simple Art und Weise ermitteln.
Von deinen Bruttomieteinnahmen werden dir pauschal 30% als Abzug gewährt. -> Du versteuerst 70% deiner Bruttomieteinnahmen mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz in Frankreich. Jetzt kommt es natürlich darauf an in welcher "bareme" du dich befindest. Solltest du schon in der Bareme mit deinem Gehalt von 30 % sein wird dementsprechend die Vermietung on top mit 30 % versteuert. Hinzu kommen die frz. Sozialabgaben die mitunter 16% inzwischen betragen!!! Bei Grenzgängern ist jedoch noch nicht fallabschließend geklärt ob die Sozialabgaben rechtens sind. Also Widerspruch einlegen und abwarten was das Gericht in Straßburg entscheidet. In meinem Fall bisher noch keine Antwort seit Juni 2017. Lt. Urteil des EuGH verstößt hier Frankreich gegen geltendes EU-Recht. Hier ist es egal wie viel du in Renovierungen etc. in dem Jahr in die Wohnung gesteckt hast. Es bleibt immer bei den pauschalen 30 % Minderung.

Jetzt muss jeder selbst entscheiden ob sich eine Vermietung lohnt.
Hinzu kommt die Grundsteuer, Hausverwalter etc. die man als Vermieter noch blechen darf.

Am wenigsten von der Miete bleibt dem Vermieter. Der Staat kassiert am Meisten.

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Ja, es wird immer schlimmer...
Als Verkäufer sollte man sich schützen. Das heißt Warenübergabe erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung.

Bei Barbezahlung würde ich meine Hausbank als Übergabeort auswählen, damit auch direkt geprüft werden kann, ob es sich um Blüten handelt oder nicht. Zudem ist alles kameraüberwacht. Sobald das Geld auf dem Konto ist und du die Quittung hast wird der Kaufvertrag signiert und die Schlüssel übergeben.

Sollte es sich um eine Scheckeinreichung handeln, ist es wie du es geschildert hast. Der Scheck wird zwar direkt gebucht aber nicht valutiert (wertgestellt). Also sollte ein Käufer diese Bezahlform möchten, muss er auch akzeptieren, dass du die Ware erst bei Valutierung herausrückst. Sobald der Scheck valutiert ist, ist das Geld sicher dir und es kann nicht mehr zurückgefordert werden etc.

Bei einer Banküberweisung ist das Geld dir, sobald es auf deinem Konto gutgeschrieben worden ist. Dann könnte der Käufer nur noch zivilrechtlich gegen dich vorgehen (gibt jedoch keinen Grund weil Warenübergabe) eine Stornierung der Überweisung ist nicht mehr möglich.

Ich würde niemals Bargeld annehmen ohne es direkt in einer Bank in Anwesenheit des Käufers prüfen zu lassen.

LG


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Hallo Abbey,

deine Hauptmotivation in Deutschland deinen Führerschein machen zu wollen liegt anscheinend wie du bereits erwähnt hast an deinen mangelnden Französischkenntnissen. Ich unterstelle mal grob, dass du bei der Erlernung der theoretischen Kenntnisse Probleme haben könntest, wenn diese auf frz. sind. Die Fahrschulen in Deutschland bieten inzwischen die Fahrbögen (Online-Software) auf sämtlichen Sprachen an, so dass man die Bögen in seiner Muttersprache lernen kann und auch die theoretische Prüfung in der Muttersprache absolvieren kann. Sollte dies in Frankreich ähnlich sein, dürfte der Rest doch machbar für dich sein. Nutze die Theoriestunden in Frankreich zur Integration und bessere gleichzeitig deinen Wortschatz auf. In den Fahrstunden selbst wird doch recht wenig geredet und sofern man sich die Mühe macht die "Kernvokabeln" auswendig zu lernen, sollte die Absolvierung des Praxisteils auch in Frankreich kein Problem darstellen. Du kannst auch wie erwähnt Alternativen vorziehen (Umzug etc.), jedoch stelle ich mir als neutrale Person die Frage ob es dann in Zukunft Sinn für dich macht in einem Land zu leben in dem die deutsche Sprache nicht die Amtssprache ist. Die Generation "ich sprech deitsch" stirbt leider langsam aus und bei mangelnder Motivation die Grundkenntnisse einer fremden Sprache erlernen zu wollen, wird es nicht das letzte Mal sein, dass du vor Schwierigkeiten gestellt wirst.

Ich hoffe mein Tipp mit der Online-Software kann dir weiterhelfen.

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Steuern / Re: ETFs in deutschem Depot in Frankreich wie versteuern?
« am: 22. Januar 2018, 09:43:33 »
Auch ich würde mich dafür interessieren wie nun die richtige Vorgehensweise in diesem Thema ist.
Habe auch zahlreiche ETFS im Depot.

lg

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Bin auf der Suche nach einem günstigen Zweitwagen von privat für den kleinen Geldbeutel.

Ideal wäre eine Limousine oder Kombi. (Keine Kleinwagen!!!)

Bitte per pn Bescheid geben wenn ihr was habt;-)

Hinweise auf gängige Onlineplattformen sind nicht notwendig, kenne ich alle!!

LG

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Ich kann dir da leider nicht helfen,
jedoch kenne ich einen Dienstleister, den ich erst kürzlich selbst ausprobiert hatte und sehr zufrieden war.
www.cartegrise.com

Auf deren Homepage erfährt man direkt durch Eingabe des Nummernschildes welche Kosten auf einen zukommen inkl. deren Dienstleistungsgebühr. Nach Buchung und Bezahlung bekommt man eine genaue Checkliste, welche Unterlagen benötigt werden. Danach wird alles bequem per Post erledigt, ohne Behördengänge, Urlaub nehmen etc.
Mich kostete die Anmeldung eines Wohnanhängers nur 30 Euro Servicegebühr. Das war für mich völlig ok.

LG

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Hallo zusammen,

da ich auch von dieser neuen Gesetzteslage vom 01.01.16 betroffen bin und bei mir manches nicht zutrifft was ich hier lese, schreibe ich mal was ich alles in Erfahrung gebracht habe  =D

Ich bin Krankenpfleger und arbeite in einer Landeseinrichtung.
Meine Frau und ich haben vor 3 1/2 Jahren ein Haus in Frankreich gekauft. Mit dem Hintergrund dass wir beide Steuervorteile haben, worüber wir uns im Vorfeld informiert haben. Wir beide sind Angestellte im öffentlichen Dienst und arbeiten im Krankenhaus (beide Krankenpfleger/in aber unterschiedliche Arbeitgeber).

Da ich auch dieses schreiben erhalten habe, habe ich mich mal informiert.

Also das Finanzamt in Frankreich (Metz/Forbach/Thionville) wissen alle nichts von der Änderung. Was ich sehr komisch finde.

Mein zuständiges Finanzamt hat mir im persönlichen Gespräch folgendes erzählt:
Alle Arbeitgeber oder Häuser deren Gelder von Steuern bezahlt wird oder eben durch das Land finanziert wird und deren Arbeitnehmer (Grenzgänger) im öffenlichen Dienst sind, sind absofort in Deutschland steuerpflichtig.

Bei meinem Arbeitgeber haben bisher alle Grenzgänger (zur Zeit 4) trotz öffentlichem Dienst immer Steuervorteile gehabt. Dies besteht schon seit ca. 20 Jahre.

Bei meiner Frau trifft diese neue Änderung nicht zu weil die Kirche der Arbeitgeber ist (Caritas).

Meine Ansprechpartnerin auf dem Finanzamt hat mir gesagt das diese Gesetzteslage auf EU-Ebene geändert wurde. Unterschrieben hat Wolfgang Schäuble, ein Hr. Roth und der franz. Finanzminister Michel Sapin.

Ich finde das eine Schweinerei. Mit den Steuervorteilen habe ich meinen Teil der Hausrate bezahlt (ca. 600 Euro).
Wenn ich so darüber nachdenke bekomme ich Depressionen  :-[

Das mit der Steuerklasse I Einstufungspflicht verstehe ich nicht ganz was hier geschrieben wurde.
Ich konnte mir das aussuchen ob ich in die 3 oder 4 gehe. Habe mir das ausrechnen lassen.

Ich bekomme die Woche eine Adresse von einer Anwältin die spezialisiert ist auf Steuerrecht. Die sich aber auch mit Grenzgängern diesbezüglich auskennt (habe ich mal so gesagt bekommen). Ich und meine 3 Arbeitskollegen versuchen diesen weg. Ein Versuch ist es wert. Da bekommt man ja Existenzängste.

Ich weis das laut dem D/F Abkommen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst keine Steuervorteile haben. Aber Arbeitnehmer in Krankenhäusern, die im öffenlichen Dienst arbeiten, trotzdem bisher meines Wissens Steuervorteile hatten. Ich finde, dass man das nicht einfach so ändern kann weil sich bestimmt manche Leute durch die Steuervorteile was aufgebaut haben und sich jetzt Gedanken machen wie es weiter gehen soll.

Kann mir jemand noch was neues hierzu erzählen oder sich unserem Vorhaben anschließen? Komme aus dem Saarland.
Freue mich über Antwort, Anregungen und Kritik  =D

lg

Ja, das ist sehr ärgerlich und wurde in anderen Forenbeiträgen schon ausführlich thematisiert. Es greift das so genannte Kassenstaatsprinzip. Dies ist keine neue Erfindung, sondern war schon immer so niedergeschrieben. Man könnte es auch so formulieren, dass die Leute in der Vergangenheit davon profitiert haben, dass das Gesetz von den deutschen udn frz. Behörden falsch angewendet wurde.. Nun wurde dies richtig gestellt. Eine Chance hast du aber noch in den Genuss des Grenzgängerstatus zu kommen. Beantrage die frz. Staatsbürgerschaft!!

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Technik / Re: unerwünschte Anrufer
« am: 10. Oktober 2017, 13:14:04 »
@dudule Du bist ja echt noch 'harmlos'   ;), wollte mir schon so ne Tröte wie man sie vom Fußball her kennt besorgen :lach:. Aber die Idee mit der Trillerpfeife hat 'was, werde ich mir wohl noch kaufen :pfeif:

Vergesst nicht, dass die Leute auf der anderen Seite echt "arme Schweine" sind, die immerhin die Courage haben morgens aus dem Bett aufzustehen. Ich denke in der Berufsbranche sind die Mitarbeiter vor Ort schon genug gestraft, ich denke da ist eine zusätzliche physische Bestrafung mittels lauten Geräuschen nicht angebracht. Das kann echt weh tun und zu Schäden führen. Lieber kommentarlos auflegen.

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Technik / Re: unerwünschte Anrufer
« am: 05. Oktober 2017, 08:56:58 »
Ich melde mich nur immer mit Allô und warte ab wer dran ist. Sobald ich merke, es handelt sich nicht um Familie oder Freunde lege ich einfach kommentarlos auf. Manchmal bin ich aber auch fies und lasse sie erst mal ihr ellenlanges Intro vortragen ehe ich kommentarlos auflege.

Am Telefon kann meiner Meinung nach nichts wichtiges stattfinden. Ich sage mir immer, wenn etwas sehr wichtig ist kommt es per Post bzw. mit Einschreiben.

LG

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Hallo,
also eine Versicherungspflicht existiert in Frankreich nicht.
Soweit mein letzter Kenntnisstand.

Lasse mich aber gerne belehren, falls das nicht mehr zutreffen sollte.

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Ich habe die Tage für einen frz. Wohnwagen ( Kauf vor 4 Wochen von privat),frz. Immatriculation, eine neue Carte grise "changement du titulaire" ohne Behördengänge beantragt.
Wer wie ich beruflich eingebunden ist und schlicht und ergreifend die Zeit fehlt sich nach den frz. Sous Prefectures zu richten, dem empfehle ich über Serviceanbieter das machen zu lassen. In meinem Fall war das die Internetseite www.cartegrise.com. Haben in meinem Fall mit dem Anhänger ca. 30 € Servicegebühr verlangt und regeln alles für mich. Die senden nach Buchungsauftrag eine Checkliste mit allen Unterlagen die sie benötigen und kümmern sich dann um die "Changement du titulaire". In meinem Fall super, da ich mir sonst 1. einen Online Termin hätte machen müssen und 2. einen halben Tag Urlaub um den Termin wahr zu nehmen.  Soeben habe ich von cartegrise.com die Bestätigung erhalten, dass meine neue Carte grise in ca. 2-3 Tagen vom Ministre de l interieur an meine Adresse zugesandt wird. Beim nächsten Autokauf innerhalb Frankreichs werde ich wohl diesen Service wieder in Anspruch nehmen. Ob diese auch den Service für Import übernehmen weiß ich nicht genau, lässt sich aber leicht über deren Seite oder Kontaktformular dann ja rausfinden.

LG

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Steuern / Re: Arbeiten im Krankenhaus
« am: 19. September 2017, 13:55:41 »
Hallo,

das Thema wurde hier schon ausführlich besprochen..
Insgesamt wird in letzter Zeit viel gefragt, was schon zahlreich besprochen wurde.
Manchmal lohnt es sich einfach ins Suchfeld mal ein Schlagwort einzugeben oder in den bereits gestarteten Foren durchzublättern. Das habe ich übrigens gerade für dich getan und in 3 Minuten hatte ich das entsprechende Thema gefunden! Sonst haben wir nachher 100 offene Foren, die das gleiche Thema behandeln.

LG

http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/lohnsteuer-im-offentlichen-dienst-in-d-zahlen/

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