Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Frontalier

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Steuern / Re: Monatliche Zahlungen
« am: 10. Oktober 2019, 13:32:15 »
Deine tatsächlich gezahlten Summen aus 2018 betrafen das Steuerjahr 2017.
Alles was du in 2019 tatsächlich bezahlt hast bisher betrifft auch das Steuerjahr 2019 für das du aber erst 2020 die erklärung machst.
Nichts anderes also als eine Abschlagszahlung beim Strom.
Es ändert sich also nichts im cashflow für dich...

erst beim eintritt in die rente bzw. umzug nach deutschland zurück wirst du tatsächlich monetär davon profitieren.

2018 war année blanche.

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Wohnen / Re: Haus kaufen
« am: 10. Oktober 2019, 10:29:19 »
Hallo,
man kann nicht pauschalisieren welche Bank welche Voraussetzungen will.
Es gibt Institute, die nur bis 80 % des Beleihungswertes finanzieren.
In der Zwischenzeit geht jedoch eindeutig der Trend in Richtung 100% Finanzierungen bzw. sogarüber 100% Finanzierungen. Warum? Die Leute haben einfach kein Eigenkapital angespart.
Da die Bank im Verwertungsfall wohlmöglich nur bis 80% des BLW erreichen kann wird der Kreditzins bei allen Finanzierungen darüber hinaus teurer und teurer..

Schaufensterwerbung  10 Jahre 0,6%  -> Das ist der Zins für Realdarlehen bis maximal 60% des BLW des Objektes.
Bis 80% gibt es den ersten Zinsaufschlag ->Je nach Institut ca 0,20% bis 0,30%  -> Sind wir schon bei 0,9%
Bis 100% des BLW der nächste Aufschlag -> nochmals 0,20-0,30% -> sind wir schon bei 1,2%
Alles über 100 Prozent wird richtig teuer -> nochmals locker ein halbes Prozent weil die Bank enorme Risiken eingeht.
Unterm Strich ist der Hauskäufer dann bei einem Darlehenszins der im Verhältnis zum Realdarlehen mehr als das Doppelte beträgt. In dem Fall mehr als 1,5%

Aber das ist ja logisch, Risiken müssen bezahlt werden.

Mich würde interessieren, welchen Zins die frz. Bank euch angeboten hat. Dürfte in diese Richtung gehen.

LG an euch

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Hallo Moni, es betrifft alle revenu du patrimoine.
Hierzu zählen Mieterträge, Zinsen, Dividenden, Gewinne bei Hausverkäufen etc. Also im Prinzip fällt fast alles drunter außer Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit.
Ich habe mich gestern auf diversen frz. Seiten noch weiter schlau gemacht und komme aktuell zu folgendem Kenntnisstand.
Für die vergangenen Jahre kann man auf die o.g. Erträge die bisher in der Steuer immer mit CSG CRDS und prelevemenbts sociaux belastet worden sind komplett zurückfordern. Da es leider wie bei allem Fristen gibt kann man (so habe ich es verstanden) bis zum 31.12.2019 noch maximal bis ins Steuerjahr 2016 zurückgehen. Ab der diesjährigen Steuerklärung für 2018 besteht/bestand die Möglichkeit durch das Setzen des Häkchens( siehe Info von Ringel) sich von den Sozialabgaben befreien zu lassen. Eine Änderung ist nachträglich online noch möglich!!

Es gibt bei aller Freude jedoch einen kleinen Wehrmutstropfen. Insgesamt betragen die Sozialabgaben in Frankreich 17,2 %. Sie setzen sich zusammen aus CSG 9,2% CRDS 0,5% und prelevements solidarité 7,5%.  Befreit werden wir zukünftig von CSG und CRDS -> immerhin 9,7%. Die prelevements solidarité bleiben jedoch auch für Grenzgänger bestehen.

Für die vergangenen Jahre können aber die vollen Sozialabgaben noch zurückgefordert werden inkl. prelevements solidarité.

Immerhin ein Teilerfolg der zahlreichen Grenzgängerorganisationen etc...

@ Ringel. Teile mir per pn deine e mail mit und ich sende dir das schreiben zu


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Hallo Waylon,
auf Einkünfte aus Mieten, Zinsen etc (ausgenommen nicht selbstständige Arbeit) wurden bisher immer vom frz. Staat Sozialabgaben einbehalten, ob man wollte oder nicht. Dieses Thema beschäftigt seit Jahren die europäischen Gerichte und nun wurde entschieden, dass dies nicht zulässig sei, da wir Grenzgänger bereits in Deutschland Sozialabgaben abführen. Bedeutet, dass man ab sofort wie Ringel beschrieben durch das richtige Setzen des Häkchens ab 2018 davon befreit ist. Für die vergangenen Jahre muss man widersprechen und hoffen, dass man das Geld wieder sieht.
Ich hoffe ich konnte dir das auf die Schnelle näherbringen.

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Danke Ringel für die tolle Nachricht.

Das Thema beschäftigt mich schon seit dem Steuerjahr 2014 und ich bin froh, dass endlich Klarheit geschaffen worden ist und wir von der Doppelbesteuerung befreit werden.
So wie ich dich verstehe und den Artikel wird nach Ausfüllen des Formulars der Grenzgänger von den Sozialabgaben automatisch befreit. Auch für die Folgejahre oder muss jedes Jahr besagtes Feld befüllt werden?
Für die Jahre 2015,2016 und 2017 gibt es ein Reklamationsschreiben, welches ich bisher immer fristgerecht eingereicht habe.
Leider hatte ich von den Finanzbehörden bis dato noch nie eine fallabschließende Antwort erhalten, vllt ja jetzt wo das Urteil wohl gesprochen ist.
Ich kann dir dieses Reklamationsschreiben gerne zur Verfügung stellen.

LG

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Steuern / Steuererklärung Depot
« am: 24. Mai 2019, 10:13:29 »
Hallo zusammen,
was die Versteuerung meines Wertpapierdepots betrifft, bin ich mir nicht sicher.
Zum einen erhalte ich eine Jahressteuerbescheinigung, zum Anderen bekomme ich aber auch die sogenannte CRS Meldung meines Depotanbieters, welche Bruttoerträge an die Behörden übermittelt.

Ich habe z.B. ETF's die regelmäßig ausschütten. Diese Ausschüttungen werden beispielsweise in der CRS Meldung jedoch nicht unter meinem Depot aufgeführt, sondern als Bruttoertrag auf dem Verrechnungskonto.

Ich stehe gerade vor dem Problem, dass ich nicht weiß ob ich nun wegen der Steuererklärung auf die Jahrssteuerbescheinigung zurückgreifen soll oder die CRS Meldung. Aber wieso sollte ich Erträge aus meinem Depot als Zinsertrag des Verrechnungskontos angeben?!

Vllt ist hier jemand im Forum, der sich speziell mit diesem Thema auskennt und mir weiterhelfen kann.
Wohlgemerkt, ich habe nur ETF'S, keine Aktien...

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Steuern / Zinskosten Studium
« am: 14. Mai 2019, 10:08:52 »
Hallo zusammen,
weiß jemand in welchem Feld in der Steuererklärung die Zinskosten für Darlehen (Studienkredite) abgesetzt werden können? Über eure Hilfestellung wäre ich sehr dankbar. :smily:

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Steuern / Re: Steuern für 2018
« am: 05. April 2019, 10:45:04 »
Doch, die Umstellung hat diesen Sondereffekt zur Folge.
Der Cashflow bleibt für den Staat der selbe, von daher reißt es keine Löcher in den Staatshaushalt.

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Sehr guter Forenbeitrag!!!
Diese Frage beschäftigt mich derzeit auch, da ich in 2019 o.g. Beitragsbemessungsgrenze erstmals überschreite.
Ich bin kein Rechtsberater, aber der gesunde Menschenverstand teilt mir mit, dass ich die Sozialversicherungsbeiträge auch bei Überschreiten dieser Grenze weiterhin natürlich vom Brutto abziehen darf. Es handelt sich ja definitiv nicht um eine freiwilige Versicherung, sondern lediglich um die Freiwilligkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein. Auch beim zweiten Anliegen kann ich die Meinung nicht teilen.

LG

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Den quitus fiscal gibt es in Metz auch sofort.
Dann hätte sich die Dauer weiter verkürzt.

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Marktplatz - Biete und Suche / Wohnung zu vermieten
« am: 06. Januar 2019, 08:53:14 »
Hallo,
vermiete bzw. verkaufe meine WHG in 57550 Falck.
Nähere Details unter folgendem Link:

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/wohnung-in-falck-frankreich-naehe-ueberherrn-saarlouis-saarbruecken/1025567218-203-369

Vielen Dank.

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Wohnen / Re: Hauskauf/Finanzierung in F
« am: 12. November 2018, 09:34:42 »
Um deinen Traum zu realisieren müssen folgende Kriterien erfüllt werden.
Positive Haushaltsrechnung:
Das bedeutet, dass die Differenz zwischen deinem Einkommen und den Ausgaben mindestens einen positven Wert in Höhe der mtl. Rate haben muss. Die Bank zieht zur Berechnung statistische Durchschnittswerte heran.
Z.B. Lebenshaltungskosten, nebenkosten pro m². Dies mag im individuellen Fall ungerecht erscheinen weil man z.B. sparsamer lebt als die Pauschale hergibt, ist aber so vorgeschrieben.

Keine negativen Eintragungen:
Negative Schufa-Eintragungen sind ein No-Go bei der Hausfinanzierung.

Eigenkapital:
Seriöse Banken verlangen zu Recht Eigenkapital. Oftmals werden die 10% verlangt um zumindest die Nebenkosten für Grunderwerbssteuer, Notar, Makler zu decken.

Zusammensetzung Zins:
Realkredit bis 60% des Beleihungswertes -> günstiger Zins aus den Schaufenstern
Personalkredit bis 80% des Beleihungswertes -> Zins+ Aufschlag
Blankokredit ab 80% bis i.d.R. 100% des Beleihungswertes -> Zins 80% des BLW +Aufschlag

De Facto können 100% Finanzierungen richtig ins Geld gehen.

Mieter zu sein hat nicht nur Nachteile.  Man ist flexibel und hat relativ geringe Abgaben (z.B. keine Tax Foncier) und keine Notwendigkeit Rückstellungen für Renovierungen etc. zu bilden. Dafür hat man ja den Vermieter. Daher ist diese Zeit ideal um Geld auf Seite zu legen. Sollte das in den letzten Jahren nicht erfolgreich funktioniert haben, zeigt die Erfahrung, dass Menschen das auch zukünftig eher schwierig erfüllen können.
Mit dem Erwerb eines Eigenheimes zahlt man nicht mehr das Geld an den Mieter, das stimmt. Man zahlt es zukünftig an die Bank und den Staat durch die Kaufnebenkosten. Zudem wird der Konsum eingeschränkt durch die notwendigen mtl. zu bildenden Rücklagen und die mtl. Kreditrate, die zu Beginn aus einem sehr großen Teil nur aus Zinsen besteht. Bei Verkauf besteht zudem die Gefahr nicht mehr das Geld zu sehen was man insgesamt investiert hat.

Ich würde mich für Sie freuen wenn Sie eine Bank finden, die ihr Vorhaben unterstützt. Ich persönlich rate von einem Immobilienkauf ohne Eigenkapital jedoch ab.

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Steuern / Re: Ab 2019 Steuerabzug direkt vom Arbeitgeber...
« am: 19. Oktober 2018, 09:09:26 »
Bei Grenzgängern die in Frankreich leben und in Deutschland wohnen wird die mtl. Abschlagszahlung ab Januar 2019 vom angegebenen Privatkonto abgebucht. Der mtl. Beitrag richtet sich nach der letzten Steuererklärung aus 2018 für 2017. Demnach findet tatsächlich ein année blanche für 2018 statt, was schon mal nicht verkehrt ist. Sofern sich die Est-Verhältnisse im Jahr 2019 verändern z.B. durch Arbeitslosigkeit nach unten oder durch Gehaltserhöhungen nach oben, so kann man ab Januar 2019 über den Online-Zugang seine Abschlagszahlungen für 2019 selbst verändern. Im Endeffekt wird gleich wie in Deutschland dann am Ende eine Verrechnung zwischen tatsächlich zu leistender Steuer und den bis dato gezahlten Abschlagszahlungen getätigt. Jedoch würde ich eher dazu tendieren etwas nachzuzahlen anstatt dem vorgestreckten Geld hinterherzulaufen.    LG

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Marktplatz - Biete und Suche / Wohnung zu verkaufen
« am: 15. Oktober 2018, 08:44:08 »
Schöne ETW in 57550 Falck zu verkaufen.

ab sofort über era immobilien!!

LG

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Wohnen / Wohnung zu verkaufen
« am: 15. Oktober 2018, 08:36:40 »
Schöne ETW in 57550 zu verkaufen.

ab sofort über era immobilien!

LG

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