Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Frontalier

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Steuern / Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« am: 17. Oktober 2016, 16:30:12 »
Hallo zusammen,

also das Thema lässt mir auch keine Ruhe und ich befürchte, dass die Aussage, dass da uns etwas zukünftig blühen könnte, tatsächlich stimmen könnte. Laut AFAL ist das frz. Finanzministerium derzeit daran eine Abgabe von 7,5 % auf Lohneinkünfte ab dem 01.01.2016 vorzuschlagen. Dsbzgl. suchen Vertreter der AFAL wohl derzeit das Gespräch mit den Behörden um dies zu verhindern. Das wäre der Supergau für die Grenzgängerschaft.  Es bleibt aber fraglich ob eine Einführung rechtskräftig wäre, da ja erst kürzlich der EUGH entschied, dass CSG und CDRS bei Grenzgängern nicht erlaubt sind...  Aber wer weiß welche Lücken der frz. Staat findet und wir doch alle betroffen sind danach... 7,5 % aufs versteuernde Einkommen ist heftig und je nach Fall existenzbedrohend.


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Steuern / Re: Soziale Abgaben in Frankreich trotz Grenzgängerstatus
« am: 17. Oktober 2016, 13:41:41 »
Danke, dass zu diesem Thema etwas Bewegung ins Forum kommt.
Ja genau dieser Abzug i.H.v. 15,5 % auf Mieteinkünfte und Kapitaleinkünfte ist lt. Gerichtsurteil nichtig. Der frz. Staat zieht derweilen weiter fleißig ein. Es bleibt einem nur die Möglichkeit weiter zu bezahlen und einen Widerspruch einzulegen. Darüber hinaus bleibt wohl fraglich, ob die betroffenen jemals wieder was von ihrem Geld sehen. Ich werde in den nächsten Wochen beim Finanzamt Widerspruch erheben und hoffe, dass Paris von der EU dsbzgl. einen auf den Deckel bekommt. Ob das geschieht bezweifel ich doch sehr.  Eine Besteuerung des Einkommens wäre ein richtig großes Übel!! Da gehts richtig in den Geldbeutel...Es bleibt zu hoffen, dass dies nicht eintritt. Aber auch hier hat der EUGH an und für sich Frankreich schon des öfteren einen auf die Ohren gegeben... Was mich interessieren würde, ist, ob jemand nach einem eingereichten Widerspruch eine Reaktion vom Finanzamt bekommen hat und wie Antwort ausgestaltet war?



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Steuern / Re: CSG - CDRS
« am: 29. September 2016, 16:27:03 »
auf welche Einkünfte wurden bei dir die Sozialabgaben abgeführt..?  Bei mir waren es Zins- und Mieterträge...

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Steuern / Re: CSG - CDRS
« am: 29. September 2016, 16:26:05 »
Hallo zusammen,

habe wegen dieser Thematik am 18.08.2016 auch unter der Rubrik das Thema angesprochen und noch keine Antwort erhalten..
Ich habe mich eingelesen und der Abzug ist wie in meinem Artikel beschrieben nicht rechtskonform.
Ein Einspruch muss eingelegt werden.. Man hat 2 Jahre Zeit..
Ich habe bisher noch keinen Einspruch eingelegt, werde es aber innerhalb der Frist tun... Dennoch wäre es schön wenn Saarbrücker und ich von Erfahrungswerten anderer benutzer des Forums Hilfestellung bekommen würden..

Gruß

Grenzgänger

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Hallo,

seit dem 01.06.2016 ist es verpflichtend für die prefecture metz, forbach/boulay, (und die anderen sous prefecturen werden bald folgen) für die beantragung der carte grise vorab einen termin zu vereinbaren, am besten übers internet. Vorlaufzeit ist mindestens 2 wochen..
heißt auf gut deutsch, dass du spontan kein auto anmelden kannst!!!

ich selbst habe diese erfahrung vor einem monat gemacht und stand nach dem ich beim quitus fiscal in metz war vor der prefecture metz, die mich höflich aber bestimmend auf die neue situation aufmerksam machen..es gibt keinen schalter für spontane autoanmeldungen.. man muss tatsächlich sich einen termin nehmen... ich hatte glück, dass die sous prefecture in thionville noch ohne termin die carte grise ausstellte... aber es wird nicht mehr lange dauern, dass auch die sous prefecturen alle das verfahren wegen terrorgefahr etc. umstellen werden...

aber diese informationen stehen alle sehr gut erklärt auf der homepage des finanzamtes..
französischkenntnisse vorausgesetzt...

lg

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Steuern / Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« am: 01. September 2016, 11:32:06 »
Hallo zusammen,

dieses Thema beunruhigte mich auch, als ich es das erste Mal las..
Ich selbst habe bei der jetzigen Steuer die Erfahrung gemacht, dass auf meine französischen Mieteinnahmen prelevements sociaux i.H.v. 15,5 % abgeführt wurden (siehe extra Thema in der rubrik steuern). Dieses 2012 von Mr. Hollande durchgedrückte Gesetz widerspricht allerdings den Vorgaben des EUGH, laut Urteil von 02/2015.. Es bleibt aktuell jedoch nichts anderes übrig als erst einmal zu zahlen und innerhalb von 2 Jahren Widerspruch zu erheben. Da der EUGH explizit in 2015 festlegte, dass CSG etc. bei Grenzgängern auf sämtliche Vermögenseinkünfte nicht erhoben werden darf, würde es mich doch stark wundern, dass solch eine Änderung nun kommen würde. Im Internet gibt es außerdem keine näheren Informationen zu diesem Thema. Was CSG betrifft, gibt es zwischen Frankreich und der Schweiz spezielle Vereinbarungen, je nach dem in welchem Kanton man arbeitet, aber diese Vereinbarungen haben nichts mit unserem Abkommen zu tun. Mich macht außerdem die aussage stutzig, dass alle im september per post über das thema informiert werden sollen?! Kann sich jemand daran erinnern, dass es jemals zu schriftlichen Vorankündigungen des finanzamtes kam? So viel ich weiß haben die es nie nötig über aktuelle Gesetzesänderungen zu informieren... Was sich in frankreich ab 2017 ändert, ist die tatsache, dass sich die art der steuereintreibung ändert. ähnlich wie in deutschland soll diese reform beinhalten, dass lohnsteuer direkt vom lohn einbehalten wird.  wie das bei uns grenzgängern umgesetzt werden soll, ist auch fraglich. 

Ich gehe davon aus, dass es sich hier um eine Falschinfo handelt mit der csg.... Es ist wie gesagt nicht mit der Entscheidung des EUGH vereinbar...

Gruß

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Steuern / Re: Absetzen der Fahrtkosten zur Arbeit
« am: 18. August 2016, 11:45:06 »
Hallo Lausbub,

heikles Thema..
Das frz. Finanzamt akzeptiert natürlich nur zugelassene Fahrzeuge in Frankreich. Hierzu musst du die sogenannten Chevals (Einstufung deines Autos in der Steuererklärung) angeben. Ansonsten bestünde die Möglichkeit die öffentlichen Verkehrsmittel geltend zu machen. Da du aber ja Auto fährst, wirst du wohl kaum darauf umsteigen, sofern die dann auch Nachweise möchten von den Karten etc..
Eine Möglichkeit die bestünde, wäre als eingetragener Fahrer eines in Frankreich zugelassenen Fahrzeugs die Kilometer in der Steuer anzugeben.  Heißt, deine Freundin ist Versicherungsnehmer und du Fahrer.. Das wäre sowohl als auch vllt die beste Lösung.

LG

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Steuern / Soziale Abgaben in Frankreich trotz Grenzgängerstatus
« am: 18. August 2016, 11:37:33 »
Hallo zusammen,

Beim diesjährigen Steuerbescheid wurden mir erstmals CSG (8,2%), CRDS (0,50%) und PREL SOC (6,8%) einbehalten.

Bevor ich näher aufs Thema einsteige, meine Ausgangssituation:
Staatsbürgerschaft Deutsch
Wohnsitz: Frankreich
Arbeitgeber: Saarland
-> Besitze den Grenzgängerstatus -> Soziale Abgaben fallen in Deutschland an, die Einkommenssteuer im Wohnsitzland, also Frankreich.

Ich selbst Hauseigentümer in Frankreich und ständiger Wohnsitz dort, besitze noch eine Wohnung in Frankreich, die ich seit 2015 vermiete. Kapitaleinkünfte (Fondsvermögen, Zinserträge) stammen aus Deutschland, weil dort meine Hauptbankverbindung ist.

Nun wurden mir im diesjährigen Bescheid für 2015 sogenannte Prelevements Sociaux auf die Nettomieteinnahmen und die Kapitalerträge aus Deutschland vom frz. Finanzamt berechnet. Dies sind insgesamt 15,5 % derzeit. Lt. Grenzgängerabkommen ist es jedoch so, dass ich in dem Land in dem ich arbeite sozialversicherungspflichtig bin und Abgaben zahle (also Deutschland) und in Frankreich meine Lohnsteuer entrichte. 2012 hat Herr Hollande ein Gesetz entwickelt, das beinhaltet, dass Grenzgänger auf Vermögenswerte Sozialabgaben in Frankreich bezahlen müssen. In meinem Fall die Mieteinnahmen aus Frankreich und die Kapitalerträge aus Deutschland. Dadurch entsteht eine sogenannte Doppelabführung von Sozialabgaben in Deutschland und Frankreich. Daher hat im Januar 2015 ein Niederländer erfolgreich in Paris geklagt und Recht bekommen. Lt. dem Urteil ist es dem französischen Staat nicht erlaubt von Grenzgängern, die in Frankreich wohnen und bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der EU Sozialbeiträge abführen eine solche Abgabe auch in Frankreich zu erheben. Der EUGH ging soweit, dass er diese Regelung auf sämtliche Vermögenswerte ausweitete, so dass Kapitalerträge und Mieteinnahmen demnach nicht mehr von Frankreich mit Sozialabgaben belastet werden dürfen.

Nun habe ich den Steuerzettel in der Hand und siehe da, der frz Staat möchte auf meine Mieterträge aus der Wohnung in Frankreich und meinen Kapitalerträgen aus Deutschland Prelevements sociaux haben.

Lt. dem Gerichtsurteil hätte man 2 Jahre Zeit Widerspruch zu erheben.

Und genaus was dies betrifft, würde ich mich gerne mit ebenfalls Betroffenen hier austauschen um von euren Erlebnissen zu erfahren. Habt ihr das selbe Problem? Habt ihr es vllt schon gelöst? Ist vllt. jemand in der selben Situation wie ich und vermietet Wohnraum in Frankreich? Gilt dsbzgl. evtl. eine Sonderregelung.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Forderung des Finanzamtes rechtens ist, da ich ja nach aktuellem Stand sowohl in Deutschland auf meine Arbeitnehmereinkünfte als auch in Frankreich auf meine Mieterträge Sozialabgaben zahlen muss.
Das widerspricht dem Grundgedanken des Grenzgängerdarseins und gleicht einer Doppelbesteuerung.

Also ich hoffe auf Resonanz und Rückmeldung, gerne auch in privater mail. Vorab schon mal vielen Dank =)

LG

Grenzgänger89

ps: Anbei das Gerichtsurteil aus 2015. Ab Seite 5 auf deutsch...

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Wohnen / erledigt
« am: 23. Juli 2015, 23:01:39 »
erledigt


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Versicherungen / Eigentümerrechtsschutzversicherung Frankreich
« am: 27. August 2011, 15:01:15 »
Hallo,

bin seit 11/10 in Frankreich wohnhaft und arbeite in Deutschland.
Habe mir hier eine ETW gekauft und wollte mich nun was die Wohnung anbelangt absichern.
Grund: Es sind noch nicht alle Arbeiten am Objekt fertiggestellt und ich möchte durch eine Eigentümerrechtsschutz mich gegen evtl. Nichtausführungen und Mängel am Gebäude absichern ) Ich habe nämlich das Bauchgefühl, als könnte es evlt zu einem Rechtsstreit kommen, da die Bauherrin ( Syndic ) evtl nicht alle versprochenen Leistungen, Garageneinfahrt etc ausführt.

war jetzt auch deshalb bei der CIC Est und mir wurde dort eine "Protection Juridicaire" angeboten für 70 Euro im Jahr.
Laut Berater wären dort Streitigkeiten mit Nachbarn etc abgesichert.
In den Vertragsunterlagen steht jedoch auch, dass Streitfälle bzgl. Renovierung, Restaurierung, Konstruktionsarbeiten nicht eingeschlossen wären..

Jetzt frage ich mich, ob ich überhaupt eine Eigentümerrechtsschutz abgeschlossen habe oder eine stink normale Privatrechtsschutz, welche mich zwar gegen Nachbarschaftsstreitigkeiten absichert aber nicht gegen Streitigkeiten, welche aus dem Kauf der Wohnung resultieren ( z.B. Nichtfertigstellung der Einfahrt, Probleme mit Nässe auf Balkon etc..)

Hat jemand von euch Erfahrungen diesbezüglich und wenn ja bitte helft mir =)

LG

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