Grenzgaenger Forum

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Themen - Frontalier

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Bin auf der Suche nach einem günstigen Zweitwagen von privat für den kleinen Geldbeutel.

Ideal wäre eine Limousine oder Kombi. (Keine Kleinwagen!!!)

Bitte per pn Bescheid geben wenn ihr was habt;-)

Hinweise auf gängige Onlineplattformen sind nicht notwendig, kenne ich alle!!

LG

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Hallo zusammen,

ich habe die Woche einen Brief vom frz. Finanzamt erhalten, in dem mir mitgeteilt worden ist, dass es zwischen den von mir übermittelten Daten und dem der Steuerbehörden Abweichungen gäbe.
Komischerweise wurde von den dt. Behörden nur ein Konto (Depot) an die frz. Kollegen übermittelt, ich selbst gab natürlich alle meine Verbindungen nach Deutschland an (7-8 Positionen)
So wie ich den Brief verstehe, soll ich nun diese Situation erklären, wieder von jedem Konto einen Nachweis hinzugeben etc. Gleichzeitig werde ich auf die Strafen hingewiesen ( 1500€ pro nicht deklariertes Konto). Mich verwundert es nur dass ich wieder alles nachweisen muss obwohl ich dies bereits in der Steuer tat.

Nun meine Frage an euch. Hat noch jemand einen solchen Brief in der Vergangenheit erhalten und wie habt ihr darauf reagiert?

Vor allem ist in dem Brief nicht eindeutig beschrieben, wo genau eine Abweichung vorliegt, sehr schwammig alles?!

Wäre froh über Antwort, egal ob hier oder private Nachricht.

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Technik / SKY ON Demand
« am: 28. Juni 2017, 10:16:25 »
Hallo zusammen,
bisher nutze ich sky mit einem alten Receiver ohne Internetempfang.
Im neuen Abo ist ein WLAN fähiger Ultra UHD Festplattenreceiver dabei inkl. aller Inhalte die so SKY anbietet, darunter auch dieses Sky On Demand.
Was kann ich mir darunter vorstellen? Kann ich das überhaupt in Frankreich empfangen wegen frz. IP? Vertrag ist auf deutsche Adresse abgeschlossen. Und wenn ja, läuft der eigtl. Abruf des Films über On Demand dann über die Internetleitung oder zieht der sich den Empfang über die Stallitenschüssel?

Vielen Dank im Voraus für eure Erfahrungen.

19
Hallo zusammen,
ich habe zwecks Zurückforderung der Sozialabgaben auf Zinserträge und Mieteinnahmen für die Jahre 14 und 15 im Dezember 2016 ein Einschreiben mit Rückschein an das zuständige Finanzamt gesendet. Die nette Dame vom Grenzgängerverein in Sarregemuines teilte mir bereits auf Nachfrage mit, das könne durchaus vorkommen, dass man so lange wartet.

Ich werde jedoch langsam ungeduldig und wollte mal fragen, wie eure Erfahrungen sind. Wie schnell habt ihr Antwort bekommen und evtl ist ja jemand dabei, der auch mal CSG etc. reklamiert hat und ob da eine Antwort kam?!

Ich danke euch =)

LG

20
Guten Tag zusammen,
im Jahr 2016 habe ich mir neue Fenster ins Haus einsetzen lassen und möchte diese im neuen Formular 2042 RICI-K nun angeben. Die Firma war zertifiziert, so dass ich dies angeben darf.
Da ich eine energetische Maßnahme das 1. Mal habe machen lassen bin ich mir beim Ausfüllen dieses Formulars nicht ganz sicher und hoffe auf Unterstüzung von euch.

Meiner Meinung nach dürften die Fenster im Feld "7am" angegeben werden. Ist das richtig?

Danach stellt sich mir die Frage, welchen Betrag ich in das Feld eintrage? Vorne steht ja etwas von Materiaux, daher würde ich mal darauf tippen, dass ich nur die Materialkosten ansetze. Ist das richtig?

Sollte dies so sein, stellt sich mir die letzte Frage. Gebe ich im Feld "7am" die Materialkosten ohne TVA oder mit TVA an.

Ich würde mich sehr über Hilfe freuen.

Dankeschön


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Marktplatz - Biete und Suche / erledigt
« am: 26. Februar 2017, 23:38:55 »
erledigt

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Wohnen / Mietausfallversicherung (assurance loyer impayé)
« am: 24. Februar 2017, 12:32:28 »
Hallo zusammen,
wie im Forum ersichtlich bin ich gerade dabei meine Wohnung zu vermieten.
Bisher hatte ich eine frz. Mieterin mit Arbeitgeber in Frankreich. Die beauftragte Mietagentur hatte damals eine Mietausfallversicherung abgeschlossen (üblich in Frankreich). Diese schützt den Vermieter vor den Folgen eines Mietausfalls. Nun habe ich aktuell deutsche Interessenten, beide mit Arbeitgeber in Deutschland. Habe gerade bei Axa Assurance France angerufen und die Mitteilung erhalten, dass sie eine solche Versicherung nicht absschließt, da der Arbeitgeber in Deutschland ist. (Kam mir etwas spanisch vor). Die nette Dame sicherte mir aber zu sich noch genauer zu informieren und mir dann Bescheid zu geben, ob nicht andere Versicherungen dies täten. Umgekehrt habe ich in Deutschland Versicherungen angerufen, die jedoch beim Thema "Vermietetes Objekt im Ausland" direkt raus sind. Dies kann ich aufgrund der verschiedenen Gesetzgebungen, Mietrecht etc. auch verstehen.

Daher meine Frage in die Runde, wer von euch bzw. welcher Vermieter von euch hat eine solche Versicherung abgeschlossen und bei welcher Versicherung?

Vielen Dank

Gruß


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Wohnen / erledigt
« am: 20. Februar 2017, 23:30:22 »
erledigt

😊

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Sonstiges / Smart TV
« am: 26. Oktober 2016, 14:07:15 »
Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrungen mit Smart TV's?
Ich bin mich gerade am informieren und frage mich, ob es Kompatibilitätsprobleme gibt, wenn ich ein Gerät z.B. aus Deutschland kaufe und auf diesem Gerät über den französischen Internetanschluss deusche Apps verwenden möchte?!
Bei Video Mediatheken auf meinem Laptop (z.B. Ard oder ZDF) sind aus Urheberrechtsgründen oft die Inhalte gesperrt, da ich ja für deutsches TV nicht ortsansässig bin.

Bevor ich nun mir ein teures Gerät kaufe und es evtl nicht richtig nutzen kann würde ich mich freuen von euren Erfahrungen zu hören.

Darüber hinaus bin ich mir nicht sicher wie stark die Internetverbindung sein muss.   Deutsches TV bekomme ich traditionell über SAT-Anlage, das frz. TV empfange ich auch über die SAT-Anlage, Receiver ist von Orange.  Fernsehen direkt übers Internet war lt. Orange nicht möglich wegen der Geschwindigkeit.. Würde ja ein Smart-TV ebenfalls betreffen?!

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Steuern / Soziale Abgaben in Frankreich trotz Grenzgängerstatus
« am: 18. August 2016, 11:37:33 »
Hallo zusammen,

Beim diesjährigen Steuerbescheid wurden mir erstmals CSG (8,2%), CRDS (0,50%) und PREL SOC (6,8%) einbehalten.

Bevor ich näher aufs Thema einsteige, meine Ausgangssituation:
Staatsbürgerschaft Deutsch
Wohnsitz: Frankreich
Arbeitgeber: Saarland
-> Besitze den Grenzgängerstatus -> Soziale Abgaben fallen in Deutschland an, die Einkommenssteuer im Wohnsitzland, also Frankreich.

Ich selbst Hauseigentümer in Frankreich und ständiger Wohnsitz dort, besitze noch eine Wohnung in Frankreich, die ich seit 2015 vermiete. Kapitaleinkünfte (Fondsvermögen, Zinserträge) stammen aus Deutschland, weil dort meine Hauptbankverbindung ist.

Nun wurden mir im diesjährigen Bescheid für 2015 sogenannte Prelevements Sociaux auf die Nettomieteinnahmen und die Kapitalerträge aus Deutschland vom frz. Finanzamt berechnet. Dies sind insgesamt 15,5 % derzeit. Lt. Grenzgängerabkommen ist es jedoch so, dass ich in dem Land in dem ich arbeite sozialversicherungspflichtig bin und Abgaben zahle (also Deutschland) und in Frankreich meine Lohnsteuer entrichte. 2012 hat Herr Hollande ein Gesetz entwickelt, das beinhaltet, dass Grenzgänger auf Vermögenswerte Sozialabgaben in Frankreich bezahlen müssen. In meinem Fall die Mieteinnahmen aus Frankreich und die Kapitalerträge aus Deutschland. Dadurch entsteht eine sogenannte Doppelabführung von Sozialabgaben in Deutschland und Frankreich. Daher hat im Januar 2015 ein Niederländer erfolgreich in Paris geklagt und Recht bekommen. Lt. dem Urteil ist es dem französischen Staat nicht erlaubt von Grenzgängern, die in Frankreich wohnen und bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der EU Sozialbeiträge abführen eine solche Abgabe auch in Frankreich zu erheben. Der EUGH ging soweit, dass er diese Regelung auf sämtliche Vermögenswerte ausweitete, so dass Kapitalerträge und Mieteinnahmen demnach nicht mehr von Frankreich mit Sozialabgaben belastet werden dürfen.

Nun habe ich den Steuerzettel in der Hand und siehe da, der frz Staat möchte auf meine Mieterträge aus der Wohnung in Frankreich und meinen Kapitalerträgen aus Deutschland Prelevements sociaux haben.

Lt. dem Gerichtsurteil hätte man 2 Jahre Zeit Widerspruch zu erheben.

Und genaus was dies betrifft, würde ich mich gerne mit ebenfalls Betroffenen hier austauschen um von euren Erlebnissen zu erfahren. Habt ihr das selbe Problem? Habt ihr es vllt schon gelöst? Ist vllt. jemand in der selben Situation wie ich und vermietet Wohnraum in Frankreich? Gilt dsbzgl. evtl. eine Sonderregelung.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Forderung des Finanzamtes rechtens ist, da ich ja nach aktuellem Stand sowohl in Deutschland auf meine Arbeitnehmereinkünfte als auch in Frankreich auf meine Mieterträge Sozialabgaben zahlen muss.
Das widerspricht dem Grundgedanken des Grenzgängerdarseins und gleicht einer Doppelbesteuerung.

Also ich hoffe auf Resonanz und Rückmeldung, gerne auch in privater mail. Vorab schon mal vielen Dank =)

LG

Grenzgänger89

ps: Anbei das Gerichtsurteil aus 2015. Ab Seite 5 auf deutsch...

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Wohnen / erledigt
« am: 23. Juli 2015, 23:01:39 »
erledigt


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Versicherungen / Eigentümerrechtsschutzversicherung Frankreich
« am: 27. August 2011, 15:01:15 »
Hallo,

bin seit 11/10 in Frankreich wohnhaft und arbeite in Deutschland.
Habe mir hier eine ETW gekauft und wollte mich nun was die Wohnung anbelangt absichern.
Grund: Es sind noch nicht alle Arbeiten am Objekt fertiggestellt und ich möchte durch eine Eigentümerrechtsschutz mich gegen evtl. Nichtausführungen und Mängel am Gebäude absichern ) Ich habe nämlich das Bauchgefühl, als könnte es evlt zu einem Rechtsstreit kommen, da die Bauherrin ( Syndic ) evtl nicht alle versprochenen Leistungen, Garageneinfahrt etc ausführt.

war jetzt auch deshalb bei der CIC Est und mir wurde dort eine "Protection Juridicaire" angeboten für 70 Euro im Jahr.
Laut Berater wären dort Streitigkeiten mit Nachbarn etc abgesichert.
In den Vertragsunterlagen steht jedoch auch, dass Streitfälle bzgl. Renovierung, Restaurierung, Konstruktionsarbeiten nicht eingeschlossen wären..

Jetzt frage ich mich, ob ich überhaupt eine Eigentümerrechtsschutz abgeschlossen habe oder eine stink normale Privatrechtsschutz, welche mich zwar gegen Nachbarschaftsstreitigkeiten absichert aber nicht gegen Streitigkeiten, welche aus dem Kauf der Wohnung resultieren ( z.B. Nichtfertigstellung der Einfahrt, Probleme mit Nässe auf Balkon etc..)

Hat jemand von euch Erfahrungen diesbezüglich und wenn ja bitte helft mir =)

LG

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