Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Dragonvamp

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Alles was um Kaufvertrag auch steht.
Preis ist allerdings ganz wichtig

Und die Rechnung MUSS Stempel und Unterschrift des Händlers Haben.
Zudem muss vom Händler alles draufstehen inklusive telefonnr.
Frag mich nicht warum, aber ich musste wegen so Kleinkram eine Rechnung zwei mal vom Händler besorgen ;)

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Arbeiten / 400€ Job neben Vollzeitjob
« am: 11. März 2014, 14:18:14 »
Huhu,

meine Kollegen sind begeistert von dem Forum bzw das hier eigentlich jeder irendetwas weiß :) Aber anmelden will sich dennoch keiner... :anixwissen:
Naja, wie dem auch sei. Ich wurde gebeten euch zu Fragen :

Mein lieber Kollege, arbeitet mit mir im Betrieb. Da er aber finanzielle Probleme bzw engpässe hat, hat er überlegt nebenher noch auf 400€ Basis zu arbeiten. Angebote hat er auch zwei Stück.
Aber wie ist das jetzt mit der versteuerung und co?
Ich hab in nem anderen Beitrag (passte aber nicht auf seinen Fall) was von Progression gelesen? Ich versteh mal grad Bahnhof....

Wird das Gehalt einfach auch als Grenzgänger eingereicht und auf das normale Gehalt in der Steuererklärung draufgepackt?

Ich hoffe ihr habt gute Ratschläge für mich bzw die ich weiter geben kann ;)

Danke

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Ja macht es. Bei Händler brauchst du noch eine Rechnung neben dem Kaufvertrag. Auch wenn der Händler nicht im Fahrzeugbrief steht.
Bei Privat nur Kaufvertrag.

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Veranstaltungen / Stammtische / Re: STammtisch nordliches 67
« am: 08. März 2014, 21:35:36 »
Liebe Grüße vom treffen....
@ Matthias: es warten alle auf deine Kreditkarte... Ging die runde nicht auf dich?!?
Ralph ist extra die lange Strecke (200km) nur für dich Gefahren...


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Veranstaltungen / Stammtische / Re: STammtisch nordliches 67
« am: 08. März 2014, 14:34:22 »
Huhu, jap wir sind zu zweit heut und kommen ;)


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Gesundheitswesen / Re: Krankenversicherung Kind
« am: 07. März 2014, 10:52:26 »
Leider nein. Der Vater meines Sohnes ist deutscher, umverheiratet, arbeitet im gleichen deutsch französischem betrieb, auf deutscher Seite, wie ich.

Ich kann dir ja mal anbieten meine Krankenkasse anzufragen, ob die das gleich Händeln würden oder ob das reine Willkür einzelner Krankenkassen ist.

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Wohnen / Re: Verkauf von Mobilheimen - Fa. in Frankreich gesucht !
« am: 05. März 2014, 05:49:49 »
Hmm, ich frag die Woche mal im Geschäft an. Wenn's erwünscht wäre. Ich mein, meistens läuft es bei uns ja über Händler. Vllt könnte ich ja was raus bekommen

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Nene mir ist auch bekannt, dass man mit dem Oldie rüber bzw ins Ausland darf, sofern ein Zettel vorliegt, der zeigt das man auf ne Messe will. Ist also eine Sondergenehmigung für Oldie messen.
Zudem ist mir bekannt, das man nur eine bestimmte Summe x an km im Jahr fahren darf.

Ich persönlich hab meinen ersten deswegen damals auch nur "normàl" gemeldet

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Wohnen / Re: Verkauf von Mobilheimen - Fa. in Frankreich gesucht !
« am: 03. März 2014, 09:16:12 »
Na man soll ja keine eigen Werbung machen...
Bei bürstner in kehl (Deutschland) Aber deutsch französische Firma (hat auch nen Sitz in wissembourg, wo dann auch die Möbel für das Haus her kommen...


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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Tieferlegung Auto
« am: 28. Februar 2014, 22:40:20 »
So ganz stimmt das nicht. Es gibt Dinge die auch hier nicht erlaubt sind bzw wofür es Vorschriften gibt. Seine unterbodenbeleuchtung darf nur bestimmte Farben haben. Mein dicker hat nen sporzauspuff für den es in Deutschland keine Genehmigung gäbe, hier aber erlaubt ist. Umgebaute teile werden auch registriert nur eben nicht wie in Deutschland. Das hat mir mal ein werkstattbesitzer gesagt.

Und gerade mit Tuning ist der französische Markt offener, so wie er herausgefunden hat.
Nun ist halt die frage wie es damit ausschaut. Hoffe DAs jemand da noch die lage kennt

Schönen Abend

Matthias: ja das kenne ich. Mein dicker bleibt trotz normalhöhe auch an huppeln hängen. Er hat aber Gewindefahrwerk und kann so in jedem Land hoch oder runter drehen. Oder eben für messen runter normal hoch etc. Aber egal wie, jedes Land hat halt seine Bestimmungen..

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Tieferlegung Auto
« am: 28. Februar 2014, 14:08:27 »
Huhu,

Mein Kollege bat mich euch einmal zu fragen, ob ihr euch mit der französischen gesetzlage auskennt.
Er möchte sein Fahrzeug nun tiefer legen lassen. In Deutschland wären wohl 50mm zur Straße erlaubt ?!? Jedenfalls finden wir so keine Infos im Netz.
Wisst ihr was darüber?

Danke

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Rund um's Kind / Re: Hebamme
« am: 26. Februar 2014, 06:06:54 »
@ waylon: das ist sogar schon ein paar Jahre so. Bei mir war sie vor der Geburt da, wurde von der Krankenkasse so veranlasst und dann durfte ich frei entscheiden ob ich sie weiter da haben will. Die guckt dann auch ob schon alles nötige im Haus ist etc.

@nutellalein: natürlich ist es jedem selbst überlassen, ich persönlich finde das "ich bin deutsche also mach ich alles in Deutschland " Getue nur schrecklich.
Im übrigen sind in einigen grenznahen französischen Krankenhäusern deutsche Ärzte. Nur mal so als Tipp.
Und auch das Kind, hat bei Geburt in dem Land ein Anrecht auf die Staatsangehörigkeit wenn es sich später dazu entscheidet. In Deutschland ist nicht zwangsläufig immer alles besser. Deswegen Rate ich nur dazu, manche Dinge zu überdenken. Was dann jeder daraus macht, ist nicht mein Bier. Man sollze nur manchmal daran denken, wo man lebt etc. Lebst du tiefer drin oder ganz woanders, reist du ja auch nicht extra nach Deutschland ein.

Wie dem auch sei. Ich bekomme im Sommer mein zweites Kind. Das wieder in Frankreich. Ich hab's nicht weit ins Krankenhaus, weiß um die gute Betreuung (die ich so in Deutschland nie erlebt habe) etc.


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Rund um's Kind / Re: Hebamme
« am: 25. Februar 2014, 10:12:33 »
Krankenhäuser und Hebammen gibt es doch auch in Frankreich... Ja, die können zum Teil sogar deutsch.
Ich hab damals keine Hebamme gehabt, da reicht auch der Gang zum ganz normalen Hausarzt, der auch nach Hause kommt, wenn's nötig ist.

Ihr macht euch das leben unnötig schwer.

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Danke, ja das bin ich wohl... Das Jahr fängt an wie es endete...

Anwalt werde ich wohl machen müssen. Muss jetzt àber erst mal gucken ob ich rechtschutz habe.

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Deren Antwort war ja dass die mich weiter zum Finanzminister und Tribunal geleitet haben weil die nicht für wiedertsprüche zuständig sind...