Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - Dragonvamp

481
SE 500 Mensch Leute...

Nen w140

Was genau verbaut ist müsst ich in der Rechnung nachlesen...

Was genau suchst du?

482
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Gurtverlängerung
« am: 07. Oktober 2014, 12:26:07 »
Huhu,

Ich hab nen kleines großes problem...
Mein kleiner geht nun ne Weile in die Werkstatt... 4-6 Wochen auf jedenfall... Also wird der Benz nun mein Haupt-Fahrzeug...
An sich ja kein Problem..
Nur mein Zuwachs fährt ja noch in der babyschale mit.
Im Benz sind die gurte aber zu kurz.
Nun kann ich aber schlecht nur noch zu Hause bleiben, weil ich mein Kind nicht anschnallen kann...
Hierfür muss es doch ne Lösung geben.
Die rückhaltesysteme sind nur noch gebraucht zu kaufen, was mich also zweifeln lässt, ob die noch zugelassen sind und ob die überhaupt bei der babyschale du funktionieren...
Gurtverlängerung darf in Deutschland nur verwendet werden mit abe aber diese gibt es seit 2011 nicht mehr zu kaufen...
Aber wie ist das in Frankreich?
War schon in der Werkstatt... Die wissen leider auch nicht weiter...

Vllt ist dem ein oder anderen dieses Problem auch vor kurzem übern Weg gelaufen 😊

Danke

483
Huhu,

Ganz genau kann ich es dir nicht sagen, aber ich habe zb einen Sportauspuff am Benz, für den es in Deutschland wegen Lautstärke keine Abnahme gegeben hätte...
Franzosen sind ja in vielen Dingen offener

484
Wohnen / Re: Üble Zwickmühle...
« am: 19. September 2014, 09:14:15 »
Deutschland muss es aber nicht akzeptieren!
Das deutsche Finanzamt kann die Steuer darauf einziehen, wenn man weniger als ein Jahr im "neuen" Land lebt.
Unter einem Jahr gilt man nicht als integriert und noch nicht wirklich ansässig. Wobei, wenn man meist lange in einer Firma arbeitet, es kein Problem dar stellt.
Nach genau einem Jahr oder je nachdem am Ende des Jahres, kann man sich seine in Deutschland entrichteten Steuern zurück holen...

Also, dein Problem wäre das deutsche Finanzamt...
Das wüsstest du allerdings erst bei Abgabe des Grenzgänger-bescheides.

485
Steuern / Re: Deutsch- Französiches Steuerrecht
« am: 08. September 2014, 07:27:17 »


Wenn ich in D 4000.- € LohnSteuern gezahlt habe und 1000,- € wieder zurück bekomme, sind das in Summe 3000,-
Wennich nun in Frankreich hierfür ( Laut dem Link : http://www3.finances.gouv.fr/calcul_impot/2014/simplifie/index.htm )
1500,- € zahle wären das einen Steuerlichen Vorteil von 1500,- € in F....
Damit würde sich der Aufwand ja eigentlich garnicht mehr lohnen.



Das ganze dann mal das gerechnet was man vllt bis zur Rente in Frankreich lebt, dann ergibt es ein paar tausende...
Und am Ende 1.500€ haben oder nicht haben...

Im übrigen, wenn man seinen Vertrag und weiß ab wann Zuschläge Anfangen, dann ist sogar eine theoretische Aufrechnung möglich...
100% ist immer erst nach Ablauf eines gearbeiteten Monats möglich, da es sowieso genug firmen gibt, in denen Schichten getauscht werden und somit sowieso immer eine veränderte Bezahlung heraus kommt....

486
Wohnen / Re: Schornsteinfeger Problem
« am: 03. September 2014, 17:54:55 »
Ja habe ich, da ich nun aber in elternzeit gehe und damit weniger "Einkommen" habe, ist das alles nicht so einfach...
Besser gesagt im Moment passen meine Lebensumstände nicht zum Eigenheim...

Ja, ich merke schon, ich hab wohl jedes mal so Glück... Das betrifft aber wirklich jede Wohnung...
In meiner ersten Wohnung war damals der Boiler kaputt und ich müsste 1 Monat auf warm Wasser warten..
In der zweiten wollte man meine Kaution nicht auszahlen obwohl ich wände neu Tapeziert/gestrichen hatte plus neuen Bodenbelag verlegt hatte etc pp... Zum Glück war mein Vater da schlauer als die Hausverwaltung..
Die letzte Story plus das jetztige kennst du ja...

Nun denn ich komme morgen normalerweise nach Hause... Studiere dann erstmal meinen Mietvertrag...
Ich weiß nur noch, dass Makler und Vermieter zugesichert haben es wäre kein Problem... Also erstmal nachlesen... Und wenn würde ich wohl auch den Vermieter deswegen kontaktieren so ist das nicht, aber ich wüsste schon gerne worauf ich bauen kann... Eben ob es dann auch verpflichtend ist oder nicht...
Hatte ja schon gehofft dies Jahr mit Holz zu heißen... Strom will ich mir einfach nicht leisten... Wenn man was anderes zugesagt bekommt... Ein Winter hat so gereicht...

487
Wohnen / Re: Schornsteinfeger Problem
« am: 03. September 2014, 16:51:44 »
So, ich möchte nicht unbedingt nen neuen Thread eröffnen...
Schornsteinfeger war nun da... Hatte sich alles aus vielen gründen verschoben...

Jedenfalls wurde mir bei Einzug gesagt, dass ich jederzeit mit Holz heizen kann... Grad Ofen hin fertig...
Schornsteinfeger sagte nur, dass der Vermieter erstmal neue Anschlüsse setzen müsste, da die alle nicht stimmen, im Schornstein das richtige rohe fehlt, Dachbalken erneuert werden müssten und die alte Räucherkammer auf dem Dachboden dicht gemacht werden müsste...

Alles in allem unter den Umständen niemals eine Abnahme...
Zudem hat er erstmal den ganzen Dreck raus geholt, da es dort jederzeit zu einem Brand hätte führen können...

Nun, sollte in meinem Mietvertrag stehen, dass ich auch mit Holz heizen kann, muss er dann dafür sorgen, dass die Möglichkeit vorhanden ist?
Ich hätte die Wohnung damals wahrscheinlich nicht genommen, wenn mir das nicht versprochen worden wäre...
E-Heizung frisst ja bischen was...
Was steht mir als Mieter nun zu?
Schornsteinfeger war jedenfalls entsetzt...

488
Wohnen / Re: Rückerstattung Kaution
« am: 28. August 2014, 23:34:33 »
Erstmal zu Luna, ja wir hatten monatlich für Gas Wasser bereits 120€ monatlich bezahlt...
Ich fand das an Verbrauch auch immer zu hoch. Vor allem seit ich in der neuen Wohnung bin, inklusive Neuem Partner und Kids, also mehr Personen und trotzdem verbrauch ich nu weitaus weniger Wasser...
Naja nach Gas kann ich nicht gehen, da die neue Wohnung auf Strom und Holz läuft...
Aber ich kann dazu sagen, dass ich nie alle Heizungen an hatte und erstrecht nicht voll hoch geheizt...

@ Dirk... Wenn man was in Raum wirft, dann bitte richtig, denn das mit der Höhe der Kaution gilt seit dem 1.1.2008 und nicht erst seit zwei Jahren! Solltest du als Vermieter aber wissen!

Davon ab, denke ich du verstehst mich nicht... Ich finde es einfach frech, dass wir ne messi-Wohnung her gerichtet haben, man uns vieles versprach, wir Geld rein steckten und am Ende noch zu Kreuze kriechen sollen!
Ja, das find ich frech!
Und mal ehrlich, ich hab mehr rein gesteckt, als Nachzahlung da gewesen wären!
Also würd ich belogen etc... Und das soll ich gut heißen?
Na herzlichen Dank auch

489
Wohnen / Re: Rückerstattung Kaution
« am: 28. August 2014, 00:31:53 »
So wars im Prinzip auch nicht gemeint...
Mich nervt nur ihre Art des ganzen...
Das ich das so abhake, war mir schon klar, aber diese Art und weise find ich schon frech...
Vor allem hätte man uns ja wenigstens informieren können oder zumindest mal von uns die Nachzahlungsrechnung zukommen lassen können...
Aber es würd ja gar nichts gemacht und nun sollen wir vor Dankbarkeit noch am besten zu Füßen Fallen...

490
Wohnen / Re: Rückerstattung Kaution
« am: 27. August 2014, 20:15:56 »
Naja manch einer besitzt ja nicht umsonst ne Rechtsschutz, nicht wahr...

491
Wohnen / Rückerstattung Kaution
« am: 27. August 2014, 19:21:52 »
Huhu ihr lieben,

ich bin mit dem Vater meines Sohnes zum 31.03.2013 aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen..
Da wir bis dato unsere Kaution nicht zurück bekommen haben, hatte ich mal angefragt...
Nun kam ein schreiben zurück, dass diese einbehalten wurde, da noch Wasser und Gas hätten nachbezahlt werden müssen.
Also Kaution waren 590€ und nachzuzahlen wären 1128€. Darüber haben wir allerdings nie eine Rechnung bekommen, obwohl ich zum Auszug auch die neue Adresse angegeben hab.
Zudem stand in dem schreiben, dass sie es uns als Geschenk gemacht hat, dass wir ja nicht für Renovierungsarbeiten, die unseretwegen verursacht wurden, aufkommen mussten.
Punkt ist der, als wir einzogen, war der Boden (Laminat) total aufgeqollen, Badezimmer-Möbel fielen auseinander und die Küche war unter den Schränken und co voller Mäusekot... Wir haben all das neu gemacht. Wir hatten damals vereinbart, dass wir früher einziehen, dafür diese Dinge selbst machen. Vermieterin wollt sich beteiligen, hat uns aber nie einen Cent bezahlt.
Ja, wir waren dumm nichts schriftlich machen zu lassen... Naja auf jedenfall hatten wir über 1500€ in alles investiert.
Kurz vor Auszug haben wir ihr noch angeboten die fehlenden Fussleisten noch zu machen, aber nur wenn sie dann endlich auch was bezahlt. Das winkte sie ab und sagte, darum würde sie sich dann selbst kümmern, das wäre so in Ordnung. Natürlich wollt sie dann auch noch wieder weiß streichen, da wir Farbe an die Wände brachten.. Hätten wir aber auch selbst gemacht, wenn man das nicht alles abgewinkt hätte...
Jetzt sollen wir das als Geschenk ansehen.. Find ich an sich eigentlich ne Frechheit..
Nun zum Thema an sich.. Auf die 538€ übrig geblieben Nebenkosten nach Abzug der Kaution verzichtet sie...
Na schön, muss ich nichts nachzahlen.... Mir Recht... Aber hätte sie nicht eigenltich so oder so innerhalb eines Jahres eine Rechnung zuschicken müssen, statt einfach die Kaution, ohne schreiben oder sonst was, einzubehalten?
Mich nervt das ganze an sich. Bin ja froh, wenn ich nichts bezahlen muss, aber eigentlich geht es mir hier um die Aussage 'als Geschenk' und dann nicht mal was zu sagen, dass sie das gerne so Regeln würde...
Was würdet ihr nun tun?
Sie bittet mich nun noch mal wegen dem Mist micht zu melden, wie wir weiter verfahren...
Soll ich das ganze nun so im Sande verlaufen lassen oder?
Ich stell mir echt die Frage ob es gut war, deswegen nen schreiben aufzusetzen...

Danke für eure Tipps


492
Behörden / Re: Einfach nur ein Girokonto !?
« am: 27. August 2014, 10:05:21 »
Stimmt. Ich würde auch mal verschiedene Banken anfahren...
Ich wohn zwar ganz woanders, aber bei uns auf dem Eck ist die caisse d'epargene empfehlenswert...
Denen war egal ob ich mein Gehalt in Deutschland lasse oder nicht. Schufa nicht nötig gewesen.
Ausweis und lohnabrechnung. Mehr wollten sie nicht.
Ich müsste weder gleich was einzahlen noch sonstige Dinge mit eröffnen.
Blieb mir alles offen.
Mittlerweile hab ich allerdings auch allen Kram da. Zumindest fast alles an Versicherungen, Konten etc...

493
Rund um's Kind / Re: Staatsangehörigkeit Kind
« am: 22. August 2014, 13:31:10 »
Waylon:
Das finde ich faszinierend, denn ich habe beim Standesamt Berlin I mir die 10€ bezahlen müssen.
Dafür hat das ganze Prozedere 1,5 Jahre gedauert...
Und wir waren nicht verheiratet. Mussten Sorgerecht-, Namenserklärung und vaterschaftsannerkennung in strasbourg aufm Konsulat erledigen, sonst gabs nämlich keine Geburtsurkunde, und auch dafür müssten wir nichts zahlen.
Also grad 10€ plus Versandkosten der ganzen Unterlagen.

Mein Kollege bekam im Dezember Kind, verheiratet, und könnte sogar im nächsten Standesamt auf deutscher Seite Geburtsurkunde beantragen ohne weitere Papiere. Musste dafür nichts nach Berlin schicken...

Bei mir kommt es die nächsten Wochen (Geburtstermin ist nächste Woche) noch mal unverheiratet vor...
Bin ich ja mal gespannt, ob sich wieder was verändert hat.
Diesbezüglich melde ich mich dann noch mal.
Scheint ja von Fall zu Fall unterschiedlich zu sein.

Wobei das französische System da eh schöner ist. Vom Krankenhaus auf die Mairie, unterschreiben fertig. Sorgerecht vaterschaftsannerkennung und Geburtsurkunde fast kostenlos mit hundert beglaubigten Kopien erledigt 😊

494
Rund um's Kind / Re: Staatsangehörigkeit Kind
« am: 20. August 2014, 20:56:05 »
Waylon: woher nimmst du deine Vermutung?

Wenn das Kind in Frankreich geboren wird, steht ihm automatisch die französische Staatsbürgerschaft zu. Sogar bei zwei deutschen Eltern, aber erst wenn es das 16. Lebensjahr erreicht.
Sind beide Eltern unterschiedlicher Nationen, stehen ihm beide sofort zu.

Die Beantragung der Geburtsurkunde in Deutschland kostet genauso wie jede andere Geburtsurkunde 10€.
Ist allerdings komplizierter, da bei nicht verheirateten Eltern neben dem Pass auf dem Konsulat auch vaterschaftsannerkennung und Sorgerecht geklärt werden müssen.

Wenn man allerdings gleich den französischen fürs Kind beantragen will, einfach zuständige Behörde (Mairie hilft gut) befragen 😉

495
Wohnen / Re: Welche Homepages für Wohnungssuche? Geheimtip?
« am: 08. August 2014, 12:42:27 »
Ich such wenn immer auf :
Leboncoin.fr (hast ja aber selbst schon erwähnt)
Paruvendu.fr (hat manchmal mehr manchmal weniger Angebote, aber auch hier viel mit Makler)
Und
Logic-immo.fr (hier ist die Smartphone-App allerdings besser. Und mir scheint als wären hier mehrere Seiten verlinkt, sodass mehr Ergebnisse erscheinen)