Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Dragonvamp

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Versicherungen / Re: Prozente in F nach Unfall
« am: 28. Februar 2015, 03:57:10 »
Du verlierst jedes Jahr eine gewisse Anzahl an Prozenten. Wieviel genau das ist weiß ich "noch" nicht.
Zu Anfang geht es 100%-95%-90% also immer Fünfer Schritte. Dann 76%-72%. Verändert sich auf Vierer.
Ist ein wenig komplizierter. Ich hab versucht es zu ergoogeln, wie es in deinem Bereich abstuft, aber das ist mal gar nicht so leicht.
Am besten du fragst dann deine Versicherung. Aber Fest steht: jedes Jahr wenn sich deine Autoversicherung verlängert, bekommst wieder X Abzug

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Ausfuhrkennzeichen
« am: 14. Februar 2015, 22:54:58 »
Deutscher TÜV langt.
Und von der französischen Stelle gibt es dann trotzdem kein Zettel für die Scheibe.
Deutscher TÜV darf nur max 6 Monate alt sein.

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Behörden / Re: Frage zu Hartz4
« am: 10. Februar 2015, 11:23:25 »
Ne ist weniger geworden.
Um die 4 Monate sinds jetzt. Vorher waren es 6 Monate

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Vorstellungen / Re: Salut à tous!
« am: 09. Februar 2015, 19:57:20 »
Auch von mir ein herzliches Willkommen  :winkerwinker:

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Vorstellungen / Re: Vorstellung
« am: 09. Februar 2015, 19:56:23 »
Herzlich Willkommen  :winkerwinker:

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Behörden / Re: Frage zu Hartz4
« am: 09. Februar 2015, 19:55:34 »
Huhu,

ich versuch mal alles zu beantworten, wie ich es kenne... (Mein Freund zog auch zu mir und war damals noch Hartz4)

Also, ALGI kann man für drei Monate mit ins Ausland nehmen. Hartz4 allerdings nicht.
Da du aber noch nicht in Frankreich gelebt hast und dort deinen soll an Arbeitstagen oder Monaten erreicht hastm wirst du auch hier keine Leistung erhalten.
Ziehst du also unter diesen Umständen zu ihm, bist du komplett ohne Geld.
Dennoch musst du dich beim Arbeitsamt Arbeitssuchend melden. Die meisten an der Grenze arbeiten bereits mit deutschen Arbeitsämtern zusammen.

Und jetzt wirds komplizierter. Deine deutsche Krankenversicherung verfällt bei Arbeitslosigkeit, wenn du umziehst.
Du kommst dann also nicht drumherum dir eine französische Krankenversicherung anzuschaffen. Allerdings kann von Beantragung bis erhalt gut und gerne eine Zeit von 6 Monaten verstreichen.
Das heißt aber nicht, dass du zwangsläufig ohne Krankenversicherung so lange bist. Da kommt es darauf an, wie schnell du deine Sozialversicherung von denen bekommst. Mit dieser kann man dann nämlich auch bereits zum Arzt. Aber auch diese benötigt ein paar Wochen Zeit.

Ja, die Umschulung würde dir verloren gehen.
In Frankreich gibt es auch solche Maßnahmen, aber die wären im Regelfall nur in Frankreich.

Ich kann dir im jetztigen Moment nur von einem Umzug abraten.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen

Grüße

Jasmin

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Rund um's Kind / Re: Mutterschaftsgeld
« am: 07. Februar 2015, 13:17:37 »
Ach Sophie,
Deine Firma ist nicht die einzige :)
Denke entweder Wissens die Firmen nicht oder versuchen eben alles um irgendwo Geld zu bekommen

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Rund um's Kind / Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« am: 06. Februar 2015, 21:35:13 »
Das klingt gut. Glückwunsch, dass es bei euch geklappt hat.
Da hat sich der Kampf gelohnt :)

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Oh dann hoffe ich auf positive Nachrichten. Ich hab ab September drei Kinder bei der Tagesmutter. Das kost schon ordentlich im Voraus.

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Mutterschutz ist sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Das errechnet der frauenarzt und wird der Krankenkasse mitgeteilt.
Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz.
Kann man bereits vorher beantragen, aber wird nicht fertig bearbeitet, da man ein Formular über den Mutterschutz von der Krankenkasse benötigt (letzten acht Wochen wertden erst nach der Geburt bezahlt und auch erst dann bekommt man einen Nachweis über die komplette Zeit)
Und man benötigt eine Geburtsurkunde.


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Rund um's Kind / Re: Abmeldung aus franz. Schule/Schulsystem
« am: 28. Januar 2015, 14:45:55 »
Oh das tut mir leid.
Vielleicht hätte es ja so helfen können.
Ein Wechsel ist ja schließlich nichts anderes.

Aber mal am Rande: mein Freund als er zu mir zog, hätte seine Kinder theore in Frankreich zur Schule gehen lassen müssen, hatte sie aber vorerst nach Deutschland geschickt.
Da reichte eine Anmeldung an der Schule. Die haben geguckt, ob sie bereit sind die Kinder aufzunehmen und anschließend wurde es im Ort dem Bürgermeister (Wohnort) mitgeteilt. Fertig.
Allerdings hatten wir uns aufgrund schlechter Erfahrungen und sämtlicher anderer Hintergründe dafür entschieden den jüngeren in Frankreich zur Schule gehen zu lassen.

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Rund um's Kind / Re: Bilinguale Klassen ecole maternelle
« am: 28. Januar 2015, 14:42:25 »
Mein Sohn hat auch nur deutsch zu Hause.
Mittlerweile zwar zwei Stunden die Woche Deutsch in der Schule, aber da wird derzeit nicht mehr gemacht als Farben lernen, sowie die Zahlen etc auf Deutsch.
Er war hier auf der normalen école maternelle uns geht derzeit in die cp.
Sein Deutsch ist trotzdem perfekter als sein französisch.
Seine ganze Familie lebt an der Nordsee und wirklich oft sieht er sie nicht.
Wenns nachher um Grammatik und Co geht, dann werde ich ihm halt einen Teil beibringen müssen.
Ich mache es bei meiner Tochter genauso.
Mein Freund hat seinen Sohn mit 8 Jahren hier eingeschult. Auch er spricht schon gut französisch.
Und wie gesagt, Deutsch wird nur daheim gesprochen.
Akzent hat keiner von beiden.

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Rund um's Kind / Re: Abmeldung aus franz. Schule/Schulsystem
« am: 27. Januar 2015, 13:16:59 »
Ich musste nur innerhalb frankreich wechseln, da meine Tagesmutter meinen Sohn schon hatte und ich nicht wollte, dass er Ne neue bekommt.
Aber vllt ist die Prozedur ja die gleiche.

Ich musste damals den Bürgermeister der Stadt wo ich ihn einschulen lassen wollte anfragen ob er da aufgenommen werden kann.
Dann die eigentliche Schule gaaanz lieb fragen, ob er von dieser Schule befreit werden kann, da ich ihn woanders hinschicken möchte.
Die haben meinem schreiben ein Einverständnis (Brief mit langer Erklärung wieso weshalb warum) statt gegeben. Das ging dann wieder an die neue Schule und er war eingeschult, wo ich es wollte.


Aber mal doofe Frage: warum unbedingt nach Deutschland?

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Für die Caf bekommt man vom französischen arzt ein Formular für die geburtsprämie...

Was genau sind deine Fragen?

Herzlichen Glückwunsch euch

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Jup in haguenau.
Ja, der Schein Wurd eingezogen -wie immer-.
Ich hatte schon gesehen, dass auf dem Schein fiel mehr Informationen waren als ich es sonst auf vorherigen scheinen gesehen hatte.
Und da erklärte sie mir dann, dass wenn der Schein so voll mit Daten ist, wie es bei er war, dann brauchen sie das coc nicht mehr, da alle relevanten Informationen bereits im Schein eingetragen sind.