Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Dragonvamp

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Sonstiges / Legionellen Wasserleitung
« am: 29. September 2020, 14:43:44 »
Hallo miteinander,

Mal ne Frage: wir machen gerade die Küche im neuen Mietobjekt neu. Dabei wurden seitens des Klempners die alten Wasserleitungen, da oberhalb der arbeitsplatte, mit blindstopfen versehen und neue Leitungen gesetzt. Nun hatte ich erfahren, dass man keine Leitungen totlegen sollte. Die alten Leitungen sind immernoch am System angeschlossen, da irgendwo ein T Stück ist. Ich hatte den Klempner gebeten, die Leitungen zumindest um 1,5 m zu kürzen, da niemand weiß wo die Leitung sich trennt. Die 1,5 Meter wären bis zum letzten Punkt, der sichtbar im Boden verschwindet. Vermutlich befindet sich dort das T-Stück. Meine Aussage von Keimen in einer toten Leitung wurde ignoriert. Kürzen will man auch nicht. Was mich a) nervt und b) auf Grund von Optik sowieso stört. Weiß jemand von euch, wie das in Frankreich geregelt ist? Ist es hier egal, ob eine Leitung meterlang tot in der Wand liegt?

Grüße

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Arbeiten / Re: Arbeitsunfall - Durchgangsarzt - Ersatzwagen
« am: 25. September 2020, 10:06:19 »
Ich würde deinem Mann empfehlen noch zum DA zu gehen. Ich habe das letztes Jahr nicht getan. Kannte dieses Prozedere aber auch nicht und hätte sowieso nicht gehen können. Am Ende hab ich überall Ärger bekommen und einen Haufen Probleme.

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Wohnen / Re: Kabelfernsehen
« am: 25. August 2020, 18:43:09 »
Vielen Dank Nase, da muss ich dann noch mal genauer nach schauen. Hatte es nur oberflächlich gesehen und die Vermieterin hatte es als „Kabelfernsehen“ beschrieben. Hatte mir dann erstmal nicht weiter Gedanken gemacht. Kam erst im Nachhinein  :pfeif:

Sobald ich wieder hin kann (Umzug ist erst Mitte Ende Oktober), werde ich da noch mal genauer nach schauen  :zwinkern: :zwinkern:

Hoffe dann aber, dass es aktuell noch, wie bei dir, Antenne auf Sat Möglichkeit ist

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Steuern / Re: Steuernachweis
« am: 21. August 2020, 11:10:10 »
Bestätigt ist meiner seit einigen Wochen und der von meinem Freund vor einer Woche ?

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Wohnen / Re: Kabelfernsehen
« am: 13. August 2020, 23:07:52 »
Warum sollte man mit Kabel keine deutschen Sender bekommen?

Ich hatte hier immer eine sehr große Auswahl an deutschen Sendern.

Über welchen Anbieter, zu welchem Preis?

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Wohnen / Re: Kabelfernsehen
« am: 13. August 2020, 18:06:13 »
Genau das ist es ja. Dann muss ich überall Löcher bohren und Kabel durchziehen. Das über drei Etagen. Deswegen frag ich ja. Wenn ich jetzt wüsste, die bereits gelegten Kabel enden irgendwo und man kann da einfach ein Zwischenstück zur dat Schüssel setzen, wäre es der geringste Aufwand

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Wohnen / Kabelfernsehen
« am: 12. August 2020, 17:29:08 »
Hey Leute,

Da die meisten Beiträge schon einige Jahre alt sind, erstelle ich mal einen neuen Thread. Vllt hat sich ja einiges getan oder ihr mehr Erfahrung dazugewonnen.

Folgendes: wir ziehen um. Im neuen Haus ist sehr viel modernisiert. So weit so gut. Wir hatten schon gesehen, dass jeder Raum „Kabelfernsehen“ besitzt. Dies wurde im Zuge der Erneuerung der Stromkabel direkt mitgemacht. Keine Sat-Schüssel oder Antenne vorhanden. Woher bekommen wir nun unser deutsches Fernsehen? Wie läuft das in Frankreich ab? Da ich bis dato überall ne Sat-Schüssel hatte, ist das für mich absolutes Neuland. Da ich ungerne Telefon mit Fernsehen buchen möchte, da viel teurer, kann ich die Kabel auch nehmen und irgendwo ne Sat-Schüssel anklemmen, ohne das ich neue Kabel verlegen muss?

Hoffe ihr könnt mich aufklären :)
Im jetzigen Haus ist meine Schüssel, die könnte ich je nachdem dann nämlich den Nachmieter abkaufen lassen oder mitnehmen.

Grüße

Dragon

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Da ich gerade versuche ein Quitus zu bekommen: aktuell muss man das Formular (1993-Pro bzw 1993 Part) selber ausfüllen und an seine zuständige Behörde schicken. Danach bekommt man eine Mail, mit der benötigten Steuer-Nummer.

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Steuern / Re: Kurzarbeitergeld
« am: 03. Juli 2020, 18:36:17 »
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Frankreich/2020-05-25-Konsultationsvereinbarung-DE-FR-Covid-19-Besteuerung-Grenzpendler.html

In dem Dokument wird hauptsächlich gesagt das man nicht durch längere homeoffice-Zeiten im Wohnsitzstaat bei Arbeitgeber im Nachbarstaat in ein anderes Sozialversicherungssystem rutscht.  Und das man wegen Kurzarbeit nicht doppelt besteuert werden darf. Es sagt aber nichts zur Berechnungsgrundlage (fiktive Steuerklasse 1) des KUG. Und das ist ja der Haken bei uns Grenzgängern.... es bleibt unterm Strich viel weniger übrig. Einmal fiktiv in D "versteuert/berechnet" und dann nochmal reel in F versteuert. Bescheuert.

4. Bei Bezug von Sozialversicherungsleistungen untätig zu Hause verbrachte Tage
In einem Vertragsstaat ansässige natürliche Personen, die normalerweise im anderen Staat arbeiten und ihre Zeit aufgrund von COVID-19-Maßnahmen untätig zu Hause verbringen, können Leistungen nach dem Sozialversicherungsrecht eines Vertragsstaats beziehen, insbesondere französischen chômage partiel oder deutsches Kurzarbeiter-, Arbeitslosen- oder Insolvenzgeld.
Es besteht Einvernehmen darüber, dass diese Leistungen nach dem Abkommen nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden können.
 

Das steht aber auch da. Und ich lese das nach dem Motto: Nix Steuerklasse 1. Das französische Steuerrecht muss genommen werden.

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Steuern / Re: Kurzarbeitergeld
« am: 02. Juli 2020, 21:40:56 »
Moin,
hab zu diesem Thema gerade eine Anfrage bei meinem Arbeitgeber gemacht, da es da eine Änderung gibt.
siehe Anhang.
Werde berichten sobald ich Antwort habe.
Gruß
Roman

Das wäre ja der Hammer. Hab’s auch grad auf der Seite vom Bundesministerium gesehen. Was genau hast du deinem AG gesagt?

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Hallo Jörg,

Was die Deutschen Schulen anbelangt, habe ich keine Ahnung und kann dir das daher nicht beantworten.

Dennoch, würde ich mir an eurer Stelle keine Gedanken machen. Der große Bruder meiner Tochter ist damals 7/8 gewesen, als er hier eingeschult wurde und hat das trotzdem super schnell hinbekommen. Bei meiner Tochter kam im letzten Vorschuljahr ein Deutsch-Russe dazu, ohne Vorkenntnisse und er hat es super schnell hinbekommen. Das liegt den Kleinen einfach.

Wenn die maternelle tatsächlich bilingual ist und ihr wechseln wollt, müsst ihr dafür eine dérogation bei euch auf dem Rathaus holen, sofern ihr eins im Ort habt. Das erkläre ich dir dann aber noch mal. Beantrage derzeit nämlich auch einen Schulwechsel ;)

Liebe Grüße

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Nun, eure Tochter ist erst 4 und damit erst im zweiten Jahr. Da lernen die Kids die Sprache noch problemlos. Ihr könntet sie aber auch in Seltz zur Schule schicken. Da ist schon von der maternelle ab die Möglichkeit das Kind bilingual zu unterrichten.
In den ersten Jahren muss man sich da wirklich gar keine Gedanken machen. Die Kids sind da verdammt schnell ??

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Rund um's Kind / Re: Kindergeld Bonus Corona
« am: 19. Juni 2020, 15:25:17 »
300€ sind bei zwei Kindern schon 600€. Ich empfinde das bei Kurzarbeit, Überstunden und Kauf von Schulsachen sehr viel. Aber nun gut, man kann es jemandem gönnen oder jedem schlecht machen

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Rund um's Kind / Re: Kindergeld Bonus Corona
« am: 19. Juni 2020, 13:28:41 »
Die Frage habe ich mir auch bereits gestellt. Am Ende werden wir ja sehen, ob wir das ausgezahlt bekommen oder nicht.

@Spirou: Ich kann dich verstehen, allerdings muss man als Elternteil sagen, das man dennoch dankbar dafür ist. Aus Frankreich bekomme ich zb keine Unterstützung mehr für meine Tochter, seit sie 4 ist, obwohl ich alleinerziehend bin. Hatte zwei Jahre mit den Kids alleine gelebt und die Caf will mich trotzdem nicht mehr unterstützen was die Zahlung der Tagesmutter anbelangt. Bei mir sind Unterhalt plus Kindergeld nur für die Betreuung meiner Tochter draufgegangen. Durch den Schulausfall kamen etliche Überstunden zusammen. Da freut man sich als Elternteil dann doch darüber, wenn es ein paar Monate einfach mal wieder eine Unterstützung gibt, die einem etwas weiter hilft bzw. die einem die zusätzlichen Lasten mal abnimmt.

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Ich hab meinem zuständigen Finanzamt einfach ne Mail mit bitte mir ein QF Auszuhändigen, inklusive aller Unterlagen, geschickt und konnte dann zwei Tage später, mit Vorlage der originalen Dokumente, meinen Zettel abholen.