Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Bingo

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Hallo!
Aus Schaden wird man leider klug.
Die CM hatte uns auch mitgeteilt, dass wir abgesichert wären - Pustekuchen.
Wir dürfen leider ordentlich blechen, da von der CM her nur der in F übliche Satz gezahlt wird, und nicht die in D tatsächlich anfallenden Kosten (bei einem Rechtsstreit). Die Differenz ist enorm.
Wir haben daher mittlerweile noch eine "Privat- und Berufs-Rechtsschutz"-Versicherung bei der ALLRECHT abgeschlossen.

Bezüglich Auto hoffe ich, dass dort alles reibungslos läuft (hatte letzte Woche leider einen Unfall), sonst werden wir dort auch noch über den ADAC in D nachlegen müssen.

Ach ja, der Auslandskrankenschutz vom ADAC läuft bei uns auch schon ewig weiter, da wir ihn 2004 in A schon in Anspruch nehmen mussten und die momentane Jahresgebühr von € 18,60 auch nicht gerade die Welt ist.

Gruß Bingo

377
Rund um's Kind / Re: Hebamme Geburtsvorbereitung und -nachsorge
« am: 10. April 2011, 23:48:25 »
@Meljae
glaube mich daran erinnern zu können, dass die Nachbarin auch mit Kassenwechsel damals im Vorfeld gedroht hatte.
Viel Glück!

Bingo

378
Rund um's Kind / Re: Familienversicherung
« am: 05. April 2011, 16:22:53 »
@Waylon 57
Es gab zum 01.05.2010 eine Gesetzesänderung (Familienversicherung obliegt dem Wohnsitzstaat, etc.). Durch die kann es sehr wohl möglich sein, dass die Familienversicherung Eures Kindes in D über Dich abgelehnt wird, da Deine Frau in F beschäftigt und somit auch krankenversichert ist. Hätte Dir gerne etwas anderes mitgeteilt. Aber wie Du ja schon geschrieben hast gibt es ja evtl. die Möglichkeit über diese europ. Karte doch noch in D zum Arzt zu gehen. Frag' am besten im Vorfeld mal bei Eurem Kinderarzt nach. Sollte der die nicht akzeptieren, würde die CPAM wohl die üblichen 90% nur übernehmen, wenn ich das richtig verstanden habe - oder? Hat Deine Frau evtl. über die restlichen 10% eine Zusatzversicherung abgeschlossen? Sie könnte dann Eurer Kind dann (klar gegen Entgeld) mitversichern. Würde eine Menge Papierkrieg bedeuten, wäre aber immer noch besser, als gar nicht mehr nach D zum Arzt gehen zu können.

Gruß Bingo

379
Rund um's Kind / Re: Hebamme Geburtsvorbereitung und -nachsorge
« am: 05. April 2011, 16:08:36 »
@Meljae
Für Forbach muss ich leider passen.
Das mit den Kursen ist mir allerdings neu. Da Du in D krankenversichert bist, müssten die eigentlich auch von der dt. KV bezahlt werden, sofern Du die Kurse in D aufsuchst.
Es gibt allerdings eine Gesetzesänderung vom 01.05.2010, kann evtl. sein, dass es sich dadurch geändert hat.
Es hat sich hier im Forum in einem anderem Thema auch schon eine Frage in der Richtung ergeben (Familienversicherung über in D beschäftigten Ehegatten noch möglich, falls eigener Arbeitsplatz in D nach Elternzeit wegfallen würde), die mir die dt. KV allerdings nicht beantworten konnte. Dafür muss ich mich dann auch noch mit der CPAM in Verbindung setzen.
Drücke Dir die Daumen, dass da doch noch etwas zu machen ist - gerade beim 1. Kind ist es schon besser, wenn man alles von Anfang an auch versteht und nicht durch sprachliche Missverständnisse evtl. verunsichert wird.
@Stine
Tja, da macht halt jede dt. KV ihre eigenen Regeln - bei mir war die Länge des Anfahrtsweges wurscht - in F wurde von der TK keine Nachsorge bezahlt. Kommt dann aber auch auf die Hebamme an. Die dt. Hebamme einer Nachbarin im Ort wurde von der TK bezahlt (keine Ahnung, wie die das abgerechnet hatte).
Gruß
Bingo

380
Rund um's Kind / Re: Familienversicherung
« am: 03. April 2011, 21:17:57 »
Hallo Waylon 57!

Hab' mal 'ne Mail an die TK gemacht. Bin ja mal gespannt was die mir mitteilen werden. Thema geht uns evtl. auch (nach der letzten Elternzeit von mir) an, sofern ich meinen Arbeitsplatz in D nicht halten könnte.
Werde mich dann melden, sobald ich von denen eine Antwort bekommen habe.

Gruß Bingo

381
Rund um's Kind / Re: Familienversicherung
« am: 03. April 2011, 19:09:55 »
Hallo Waylon 57,

welche dt. KV macht den solche Probleme? Unsere Kinder waren anfangs über mich selbst in D familienversichert, wurden dann irgendwie über die CPAM dann allerdings über meinen Mann in D familienversichert - war ja auch eigentlich wurscht über wen, da wir ja beide einen Arbeitsplatz in D haben.
Die Versicherung der Kinder war auch kein Problem beim Wechsel von TK zu IKK und später wieder retour zur TK. Man muss lediglich aufpassen, dass die Leistungsaushilfe bei der CPAM immer eingeschrieben ist. Dafür braucht man halt das E106. Ich schreibe mir das zwar reglemäßig für den folgenden Februar in den Kalender, aber meist ist die TK schneller und hat das neue Formular schon an uns verschickt. Das muss man dann nur noch zur CPAM weiter leiten.

@Ralph
Ich ziehe die dt. Kinderärzte den frz. Allgemeinmedizinern vor, würde auch in D nicht zu einem Allgemeinmediziner gehen, wenn mein Kind krank ist - Kinder sind nun mal von der Medikation her keine kleinen Erwachsenen und die Krankheitsbilder sind auch nicht immer dieselben.
Was die frz. Vorsorge bzgl. Zähne angeht - unser Zahnarzt in D (bei dem wir schon lange vor der Geburt unserers ersten Kindes waren) hat enormen Zulauf von Franzosen inkl. deren Kinder, da das frz. System in dieser Richtung lange hinterm Mond lebte. Mittlerweile fängt die Reform in F in dieser Richtung mal so langsam an zu greifen, aber bis das alles mal rund läuft, kann's noch lange dauern.
Gruß
Bingo

382
Rund um's Kind / Re: Hebamme Geburtsvorbereitung und -nachsorge
« am: 03. April 2011, 18:45:11 »
Hallo,

Geburtsvorbereitungskurs, Rückbildungskurs, aufsuchen von Hebamme (alles in D) wird von der dt. KV ohne Probleme bezahlt.
Besuche der Hebamme in F werden aus versicherungstechnischen Gründen von der dt. KV in der Regel nicht bezahlt - es gibt angeblich Ausnahmen, hatte aber selber kein Glück in der Richtung.
Sofern Du allerdings der frz. Sprache mächtig bist, kommt gerne auch eine frz. sage-femme und/oder eine phéricultrice zu Dir nach Hause. Für den Bereich Bouzonville/Creutzwald wären das z. B. die sage-femme Christelle Nidercorn und/oder die phéricultrice Anne Sophie Graff (03.87.57.99.16).

Gruß

Bingo

383
Technik / Re: SFR neufbox VOIP
« am: 29. März 2011, 15:27:42 »
@Kembser
Ja, nach ca. 30 Sek. ist bei uns leider auch oft schon das Telefonat beendet - ganz schön lästig, wenn's wichtige Telefonate sind. Allerdings besteht das Problem schon so seit Anfang März. War mal mehr oder weniger ausgeprägt. Hatte zunächst gedacht, dass unser Telefon Mucken macht, habe daher heute, nachdem mir diese Beenderei mal wieder gewaltig dazwischen gefunkt hatte, mal ein anderes an die Leitung gelegt, aber das Problem war ebenso da.
Hört sich euer Freizeichen mittlerweile auch anders an? Damit hat's bei uns angefangen. Früher war's ein einzelner Ton, jetzt folgen kurz aufeinander zwei Töne, die sich "unterschiedlich weit entfernt" anhören.
Will mal hoffen, dass die SFR-Leutchen das bald in den Griff bekommen.
Bingo

384
Behörden / Re: Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld
« am: 19. März 2011, 10:52:22 »
Damit Du bei Deiner Krankenkasse Mutterschaftsgeld beantragen kannst, benötigst Du von Deinem Frauenarzt eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin Deines Kindes. Die Bescheinigung kann Dir Dein Arzt aber erst so 7-6 Wochen vor dem ETB ausstellen! Auf der Bescheinigung musst Du nur noch die von Dir benötigten Angaben eintragen und dann ab damit zu Deiner Krankenkasse (kurzes Anschreiben von wegen "hiermit beantrage ich Mutterschaftsgeld ... anbei finden Sie die Bescheinigung über den ... ETB..."). Danach läuft das automatisch von deren Seite her. Du bekommst dann irgendwann ein Schreiben mit der Bestätigung auf Anspruch auf Mutterschaftsgeld für die 6 Wochen vor der Entbindung, die Zahlung erfolgt dann auch recht schnell. Meist schicken die dann auch schon gleich die Anmeldeformulare für Deinen Zwerg mit, damit der direkt nach der Geburt auch versichert werden kann. Auch ein Rückschreiben bezüglich des Mutterschaftsgeldes für die 8 Wochen nach der Geburt ist in der Regel dabei.
Das Mutterschaftsgeld von Deinem Arbeitgeber her müsste eigentlich automatisch laufen - ist schon einige Jahre her, dass ich selbst darauf Anspruch hatte, da meine Kinder immer schön noch in der Elternzeit vom vorherigen angekommen sind, aber zumindestens gab's bisher wenigstens dann das Minimum-Mutterschaftsgeld (13,-/Tag) von der Krankenkasse :-)
Elterngeld ist etwas schwieriger. Stelle Dich mal auf gut drei Monate nach der Geburt ein, bis mal die 1. Zahlung kommt. Besorge Dir die Formulare ruhig jetzt schon online unter www.elterngeld.saarland.de da tel. keine gute Idee ist. Allerdings wollen die noch zusätzliche Nachweise, welche auf den Formularen nicht notiert sind, sondern nachher häppchenweise verlangt werden: Beschäftigungsnachweis des Kindesvaters, aktuellen Nachweis über laufenden Bezug von Kindergeld (Formular kannst Du also erst abschicken, nachdem Du den Kontoauszug mit der Zahlung des 1. Kindergeldes kopieren konntest> was die nichts angeht vorher schwärzen). Da 2011 einige Änderungen in Kraft getreten sind, kann es auch sein, dass die noch etwas anderes von Dir haben wollen.
Ach ja, nach der Entbindung musst Du noch ein Schreiben an die CPAM  machen, damit Dein Kind in F krankenversichert ist!
Alles Gute!
Bingo

385
Rund um's Kind / Re: Beantragen von Kindergeld, nur wo?
« am: 13. März 2011, 18:09:27 »
Hallo Waylon!
Danke für die Info.
Sind offensichtlich nicht mehr so schreibfaul wie 2002. Wir haben die Tage tatsächlich auch mal 'was in einer anderer Sache schriftlich von denen bestätigt bekommen - und das, obwohl vorher schon jemand von denen uns retour gerufen hatte! :-)

386
Rund um's Kind / Re: Beantragen von Kindergeld, nur wo?
« am: 20. Februar 2011, 22:08:06 »
@ Waylon57
Unter Punkt 5 schreiben wir seit unserer Erstbeantragung für's dt. Kindergeld (Juni 2002) das zuständige Arbeitsamt hin. Da Du die Kindergeldkasse in SB erwähnst wäre das folgende Anschrift:
Arbeitsamt Saarbrücken "Familienkasse"
Hafenstr. 18
D-66111 Saarbrücken

In D gibt's nach der Geburt bei Anmeldung des Kindes auf dem zuständigen Standesamt eine Geb-Urkunde für die Beantragung des Kindergeldes. Ist euer Kind in F zur Welt gekommen, müsste eine Internationale Geb-Urkunde (in Fom einer Kopie) ausreichend sein.

Der Anspruch auf's Kindergeld aus D wird danach seit 2008 jährlich in etwa um die gleiche Zeit überprüft > Formulare ausfüllen, Mairie aufsuchen, Arbeitgeber Formular ausfüllen lassen, etc.

Falls Ihr tatsächlich eine schriftl. Bestätigung der CAF bekommen solltet, würde das mich mal interessieren. Als wir damals Erziehungsgeld beantragten, hieß es, sie würden nichts auststellen und die zuständige Behörde in D müsste selbst mit ihnen Kontakt aufnehmen - hat dann auch tatsächlich so funktioniert.

387
Behörden / Re: Verlängerung Grenzgängerbescheinigung
« am: 22. Dezember 2010, 16:50:49 »
Die Formulare in dreifacher Ausführung reichen eigentlich. Die Meldebescheinigung wäre mir neu.

388
Behörden / Re: Heiraten in Frankreich
« am: 30. November 2010, 15:12:06 »
@Waylon57: Wir hätten damals nicht gedacht, dass unser Heiratswunsch für die Bürokratie so ein Problem wäre. Wollte mich vor der Eheschließung noch in D abmelden, aber da 'rauften die Ämtler sich nur noch die Haare. Da wäre der Spaß noch teurer geworden, wieder ein anderes Standesamt zuständig gewesen und und und
Tja, das mit dem verein. Europa hat ja leider immer noch nicht in der Hinsicht funktioniert - wird wohl noch lange dauern

389
Rund um's Kind / Re: kindergeld
« am: 28. November 2010, 16:56:04 »
@Waylon 57: Uih, dann hat sich einiges getan. Das erste und bisher einzigste Schreiben, dass ich mal von der CAF bezüglich der Berechung der "Allocation différentielle (A.D.I.)" bekommen habe, ist vom August 2007. Damals wurde uns mitgeteilt, dass es für's 1. und 2. Kind in F je 59,86 € Kindergeld gäbe und ab dem 3. Kind wären es 153,39 €. Da das dann auch mit dem Kindergeld aus D verrechnet wurde, kam dann auch hinterher nicht mehr soviel beim "A.D.I" dabei 'raus. Daher meine Vermutung, dass man auch heute noch nicht so arg viel mehr Kindergeld für die ersten beiden Kinder bekommen würde!
Du könntest allerdings das Kindergeld in D über Dich beantragen. Für's 1. u. 2. gibt's je 184,-€, für's 3. 190,-€ und ab dem 4. 215,-€.


Aber mal 'ne Frage: Gibt es eigentlich irgendwo 'was Schriftliches darüber, wieviel Kindergeld es in F gibt?
Wir hatten auch schon für die Beantragung des Elterngeldes eine schriftl. Bestätigung über's "A.D.I." haben wollen, wurde uns allerdings nicht ausgestellt.
I

390
Behörden / Re: Heiraten in Frankreich
« am: 28. November 2010, 16:36:48 »
Gibt's das Ehefähigkeitszeugnis immer noch? Wir hatten '95 damit unseren Spaß. Allerdings ist mein Mann Franzose und wir haben in D geheiratet.
Das Ding hat damals 180,- DM gekostet - nicht gerade billig. Wir wollten damals innerhalb zwei Monaten heiraten, da da für uns ein besonderes Datum angestanden hätte, dann dachten wir es könnte zum nächsten Wunschtermin 2 Monate später klappen - Pustekuchen. Bis es endlich so weit war, war der Termin auch schon vorüber. Danach haben wir selber noch ein wenig gewartet und dann erst Mitte des Jahres geheiratet und damals dadurch noch schön Steuern gespart.
@ Waylon57 hat es sich in F auch in die Länge gezogen oder ist die frz. Bürokratie, wenn's ums Heiraten geht nicht gar so arg wie die dt.?

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