Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Bingo

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Mh, evtl. hat sich da etwas bei denen in den letzten 5 Jahren geändert. Wir haben mit frz. Anschrift (Hr. Römmert war ja auch hier in F bei uns im Haus) '09 die Rechtschutzversicherung ohne Probleme abschließen können.

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Rund um's Tier / Re: Tierarzt Notdienst
« am: 11. Juni 2014, 00:05:11 »
http://www.tierarzt-saar.de/

Falls Nähe Saarland, dann schaue mal da nach, zumindestens konnte ich dort direkt etwas finden.


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Rund um's Kind / Re: Mutterschaftsgeld
« am: 11. Juni 2014, 00:01:47 »
Hallo Sophie,

bei meinem Sohn war es so, dass Mutterschaftsgeld der KK und Mutterschaftszuschuß des AG in etwa das ursprüngliche Einkommen ergaben (habe extra noch mal die Lohnzettel und die Bescheinigung der KK von damals angeschaut). Allerdings war das '02, kann gut möglich sein, dass da etwas abgeändert wurde. Frage doch mal beim Betriebsrat (falls vorhanden) nach, evtl. können die Dir ja helfen.
Ansonsten wird hier öfters mal an "EURES" (oh, die bösen, grauen Zellen aber auch, denke dass ich es richtig geschrieben habe, aber bin mir nicht 100pro sicher) verwiesen.

LG

259
Nein, kein "richtiger" Fall.
1x wurde ein Mediator "zwischengeschaltet", danach ging es mit der Allianz besser voran, bzw. z. Zt. sieht es so aus, dass die wg. der frz. Anschrift sich endlich beruhigt haben.
1x zunächst Mediator, der unseren Anwalt "wach rüttelte" (leider nur für kurze Zeit), dann wurde doch noch ein anderer Anwalt um unserem Anwalt auf die Finger zu schauen eingeschaltet, da der sogar verpennt hatte, etwas an uns weiter zu leiten, sodass eine Lohnpfändung drohte, aaaber, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus und die können ohne selbst 'was abzubekommen, 'nen Fall wie Kaugummi in die Länge ziehen. Da wir die Versicherung erst nach Beginn dieses Rechtstreites abgeschlossen haben, können wir die Allrecht da auch nicht weiterhin in Anspruch nehmen (ging eh nur, wg. der Lohnpfändungsgeschichte, da wir evtl. gegen unseren Anwalt hätten etwas unternehmen können, allerdings verlief das zum Glück im Sande, da die mal auf gut Glück sich einen "Wunscharbeitgeber" ausgesucht hatten).

260
@ Dirk & Ulzi
Wir haben von Nachbarn eine "Privat- und Berufs-Rechtsschutz gemäß § 25" -Versicherung empfohlen bekommen.
Abgeschlossen bei:

ALLRECHT
Liesegangstr. 15
40211 Düsseldorf
Fon 0211 908990
Fax 0211 9089999

Fragen kann man aber auch stellen an:

SIGNAL IDUNA-Gruppe
Hohenzollernstraße 47
66117  Saarbrücken
Fon 0681 588270
Fax 0681 5882728

oder

Arno Römmert
Wendelstr. 10
66787 Wadgassen
Fon 06834 943373
Fax 06834 943375

Hr. Römmert kommt auch zu einem nach Hause (kann nerven, da er gerne Versicherungen an die Frau / den Mann bringt  :pfeif: )

Die ALLRECHT hat auch schon helfen müssen - Anruf bei denen, Sachlage geschildert und Lösungsvorschlag inkl. Hilfe wurde prompt "geliefert".

Nachtrag:
E-Mail: service@allrecht.de
Von Hr. Römmert nur Fon (E-Mail wäre nicht schlecht gewesen, da hätte mein AB nicht so gejammert  :pfeif: )


261
Jupp,
Rechtstreit mit D-Handwerker und D-Anwalt - kein Problem, ist abgedeckt, bekamen wir (ebenfalls Credit Mutuel) zu hören. Dass aber nur der frz. Satz bezahlt wird und das dieser verschwindend gering gegenüber den horrenden Kosten in D ist, wurde im Vorfeld nicht mitgeteilt.
Mittlerweile haben wir auch eine Rechtschutzversicherung in D abgeschlossen.

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Sonstiges / Re: Rentenzahlung
« am: 10. Mai 2014, 19:26:16 »
Mein Riestervertrag läuft seit Dezember '10 mit Wohnsitz in F!

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Steuern / Re: Kapitalertragssteuerrückerstattung für Dividenden
« am: 27. April 2014, 12:26:40 »
"Kapitalertragsteuererstattung durch das Bundeszentralamt für Steuern

Bild: Achtung, rotes Dreieck mit schwarzem Ausrufezeichen

Antragstellung nach §§ 44b Abs.1 bis 4 EStG mit Ablauf des 31.12.2013 nicht mehr möglich

Aufgrund der Gesetzesänderung vom 26. Juni 2013 (AmtshilfeRLUmsG) ist eine Erstattung der Kapitalertragsteuer nach §§ 44b Abs.1 bis 4 EStG und § 45b EStG durch das BZSt nur noch für Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs.1 Satz 1 Nr.1 und 2 EStG möglich, die bis zum 31. Dezember 2012 zugeflossen sind.
Für die letztmalig mögliche Antragstellung nach §§ 44b Abs.1 bis 4 EStG ist die Frist bereits am 31. Dezember 2013 abgelaufen. Eine Antragstellung nach dieser Rechtsvorschrift ist daher nicht mehr möglich.

Antragstellung nach § 45b EStG"



Hat sich offensichtlich schon erledigt - oder lese ich da etwas falsch?


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Steuern / Re: Taxe H´abitation
« am: 06. April 2014, 16:58:32 »
@Alice
Da haben wir ja nochmal Glück gehabt. Seit Oktober läuft es wieder mit der Fam-Kasse.
Habe denen per Mail geschrieben (wurde auch nach längerer Wartezeit einfach aus der Leitung geschmissen, etc.), hatte Glück und erwischte dann auch jemanden am Telefon.
Darf gar nicht daran denken, wenn wir auf die kmpl. Kohle seit September '13 noch warten müssten. Da wären ja mittlerweile auch drei Zahlungen von der CAF mitbetroffen. Auweia!

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Steuern / Re: Taxe H´abitation
« am: 04. April 2014, 21:24:03 »
Für Grenzgänger vom Saarland ist mittlerweile die Familienkasse Baden-Württemberg West zuständig:

Bundesagentur für Arbeit
Familienkasse Baden-Württemberg West
77643 Offenburg
Tel. 0781 9393606
Fax 0781 9393697
E-Mail Familienkasse-Baden-Wuerttemberg-West.F32@arbeitsagentur.de

Direkt am Montag nachhaken - IMHO gibt es rückwirkend nur für ein paar Monate Kindergeld. Zudem kommt, dass die das dann noch mit der CAF abklären, es sich also schon in die Länge ziehen kann!

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Einer von den dreien kann wohl ein wenig, aber ich kann jetzt nicht mehr sagen, welcher es ist.

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Wohnen / Re: Gite
« am: 05. März 2014, 10:33:04 »
Guckst Du hier am besten: gîtes-de-france
Ferienwohnungen in F, die auch das halten sollen, was sie versprechen.
Evtl. ist in "Deiner Grenznähe" ja etwas dabei.

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Sonstiges / Re: Elternunterhalt
« am: 27. Januar 2014, 21:28:08 »
Hallo Saarbrücker,

mir ist da noch etwas eingefallen. Bevor die Kinder und Schwiegerkinder mit Unterhaltszahlungen an der Reihe sind, wird das Vermögen (sofern vorhanden) sozusagen flüssig gemacht. Soll heißen, bei meiner Tante z. B. wurde damals das Haus verkauft nachdem kein Guthaben mehr vorhanden war und ihre kleine Rente alleine nicht mehr ausreichend war. Der Erlös des Hauses war für ihre Töchter zunächst unantastbar, zuerst wurde damit und mit Hilfe der Rente die Pflege meiner Tante gesichert. Nach ihrem Ableben erhielten meine Cousinen dann das, was noch übrig geblieben war.

Bingo

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Sonstiges / Re: Elternunterhalt
« am: 26. Januar 2014, 19:08:15 »
Hallo,

ein ehemaliger Arbeitskollege (beide wohnhaft in D) meines Mannes hat die Unterhaltszahlungen an seine Mutter umgangen bzw. umgeht dieselben immer noch, indem er mittels abzuzahlender Kredite (Haus, Auto, etc.) immer unter der jeweiligen Grenze geblieben ist.

Evtl. kannst Du über die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale (Dillingen und SB auch telefonisch zu erreichen) zu Deiner speziellen Frage auch eine konkrete Auskunft erhalten. Die Anfrage kostete mal vor ein paar Jahren 5,- €. Sollte das nicht reichen, kannst Du ja immer noch einen Anwalt ansprechen.

LG
Bingo

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Gesundheitswesen / Re: Krankenversicherung Kind
« am: 13. Januar 2014, 15:53:54 »
@Nutellalein
Mein Mann (Franzose) hatte auch eine Hotline-Nummer von denen. Offensichtlich kann das schon wirken, wenn man denen ordentlich auf frz. den Marsch bläst :pfeif:
6 Monate? Was haben denn da die Ärzte in D gemacht? Fleißig Rechnungen erstellt?
Tja, wir wechselten mal vom "Regen" (TK) in die Traufe (IKK). Danach wechselten wir lieber wieder in den Regen (TK), mal sehen, wie lange wir darin noch stehen bleiben  ;)

@franzimoe
Mh, würde mich wundern, wenn eine dt. KV zusätzlich zur frz. KV bei Deiner Konstelation nicht mehr möglich wäre. Voraussetzung ist allerdings, dass Dein Arbeitsverhältnis fortbestehen bleibt, Du also nur Elternzeit in Anspruch nehmen wirst und Deinen Job nicht kündigst. Besteht Dein Arbeitsverhältnis weiterhin, besteht auch Dein Anspruch einer KV in D weiterhin. Somit müsstest Du dann auch Dein Kind bei Dir in die Familienversicherung aufnehmen können.

LG
Bingo

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