Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Bingo

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Gesundheitswesen / Re: Krankentransport grenzüberschreitend
« am: 06. März 2018, 19:10:14 »
Der dt. RTW kommt auch nach F. Es ging dann direkt in die Klinik in SLS.
Hatte damals in der Klinik angerufen wurde weitergeleitet und diehaben den RTW geschickt.

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Wohnen / Re: Nachbarschaftsrecht
« am: 19. Februar 2018, 15:35:16 »
Für die Garage muss Eure Einwilligung vorliegen, da auf Grundstückgrenze. Obendrauf muss eine Baugenehmigung vorliegen. Zumindest war das so für unsere Grenzmauer und unseren Anbau (5-6 Meter von der Grenze entfernt) an unserer Garage. Hier sollte man nix ohne Genehmigung machen, da man sonst evtl wieder abreißen muss

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Wir sind in der Tat zur Bank. Da wir und der Käufer beide bei der CMDP waren, war das ganz einfach. Interessant wird es, wenn es sich um 2 unterschiedliche Banken handelt. Es gibt doch aber in Form so etwas wie einen Bankscheck. So konnten wir unser Auto in Luxemburg bezahlen.

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Steuern / Re: Formular 5011
« am: 13. Februar 2018, 20:18:05 »
Das für Dich zuständige FA in F bekommt alle 3 Durchschläge, füllt seinen Part aus und schickt Dir dann noch die beiden Zettel für Dich & das für Dich zuständige FA in D. Von denen bekommst Du in der Regel selbst nichts mehr, sondern nur Dein AG. Besser ist es, wg der Gültigkeitsdauer, dass Du Dir von Deinem AG eine Kopie geben lässt. Dann kannst Du bei Zeiten (3-2 Monate vor Ablauf) wieder eine neue Grenzgängerbescheinigung ausstellen lassen. Es sei denn, Dein AG macht das für Dich automatisch.

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Braucht Eure Kombi 380 Volt, so könnt Ihr sie nur anschließen, wenn Ihr Starkstrom habt.

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Steuern / Re: Neue Berechnung der taxe d’habitation
« am: 12. Januar 2018, 23:55:07 »
Lt. Info eines Finanzbeamten soll sie in den nächsten 2 bzw 3 Jahren abgeschafft werden.
Verstehe einer die Politiker. Zuerst ändert man an der taxe herum um sie dann wenig später kmpl abzuschaffen...

 

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Wohnen / Re: Wohnung zu vermieten
« am: 12. Januar 2018, 18:27:44 »
@Azakmirizur
Der Post von Saarbrücker ist vom 12. Dezember 2017!
Nimmst Du ernsthaft an, dass da noch niemand vom Forum etwas geschrieben hätte, wenn der Post nicht in Ordnung wäre?
Kaum hier im Forum und schon einen auf :police: machen wollen?

@Saarbrücker ich hoffe, Du hast mittlerweile einen Mieter gefunden. Sollte dem nicht so sein drücke ich Dir die Daumen, dass es bis zum 1.3. noch klappt :doppeld:

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Steuern / Re: Wohnen in Frankreich Heiraten in Deutschland
« am: 14. Dezember 2017, 12:51:44 »
Soweit ich mich erinnern kann, muss man neben dem Aufgebot in D auch eines in F machen.
Allerdings dürfte euer 'Wunschstandesamt' nicht für Euch zuständig sein, da Wohnsitz in F.
Schließe mich Eliott an: fragt auf der mairie nach und auch in D.
Wir hatten mehrere Monate gebraucht, bis wir von amtswegen heiraten durften.

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Versicherungen / Re: Rechtschutzversicherung in Frankreich
« am: 31. Oktober 2017, 22:25:30 »
Wir hatten '08 leider das 'Vergnügen' mit einem dt. Ofenbauer nach SB vor Gericht gehen zu müssen.
Es war leider wirklich ein Witz, was wir von unserer frz Versicherung retour bekamen.
Daher haben wir anschließend bei der Allrecht einen Vertrag abgeschlossen.

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Technik / Re: unerwünschte Anrufer
« am: 31. Oktober 2017, 22:19:01 »
Wir gehen seit längerem nicht mehr ran.
Die Kids haben jetzt ja Ferien, da komme ich in den vollen 'Klingelgenuß'. Letztens waren es innerhalb 22 Minuten 'nur' 3 Anrufe. Wenn man dann ausgerechnet auf nen Rückruf wartet, macht das besonders viel 'Spaß'. Nach 7 Anrufen habe ich an dem Tag aufgehört zu zählen.
Ich schreibe mir jetzt eine Trillerpfeife auf den Einkaufszettel...

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Versicherungen / Re: Rechtschutzversicherung in Frankreich
« am: 31. Oktober 2017, 08:43:53 »
@Maison Wir haben den Rechtsschutz Mitte 2009 abgeschlossen.
@Waylon Du hattest so in etwa Ende '16 / Anfang diesen Jahres auch danach gefragt, nicht wahr? Nur dass Du dann von der Allrecht leider eine Absage bekamst.
@Maison Eine Alternative kann ich Dir leider nicht nennen. Bei der Allianz haben wir zwar für die Kids U's und UBR's, aber das war wohl nur durch den damaligen zuständigen Vertreter machbar gewesen.

Was den Rechtsschutz angeht, kann man Europa mal wieder vergessen. Wie Nutellalein schon geschrieben hat, sind die Zahlungen von F zu Fällen mit dt. Anwalt nach frz Recht gedeckelt. Da kann man bei den dt. Sätzen für Anwälte leider ordentlich drauf zahlen.

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Ohne frz Versicherung kein frz Kennzeichen. Ohne frz Kemnzeichen keine Fahrerlaubnis mit dem betreffenden Fahrzeug.
Selbst Werkstätten verzweifeln fast an dem neuen System. 'Spitzenreiter' waren 6 Wochen bis das Auto endlich in F gefahren werden konnte.

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Behörden / Re: Steuerrückerstattung 2017
« am: 24. Oktober 2017, 14:31:02 »
OK, das wichtigste hast Du dann ja zum Glück :)

Drücke Dir die Daumen, dass jemand Dir eine Antwort geben kann, da die Fragestellung jetzt auch von Dir klarer definiert wurde.

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Behörden / Re: Steuerrückerstattung 2017
« am: 24. Oktober 2017, 10:39:47 »
Du brauchst eine Grenzgängerbescheinigung. Die muss Dein AG ausfüllen. Du schickst das dann zum frz. Finanzamt. Die schicken Dir dann wieder 'was retour. Das schickst Du dann zum dt. Finanzamt. Die geben Deinem AG dann Bescheid, dass er Deine Lohnsteuer nicht einbehalten muss.
ABER: das macht man BEVOR (bzw wenigstens zeitgleich) man in F wohnt und in D arbeitet. Rückerstattung gibt es soweit ich weiß nur in Ausnahmefällen.

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Der Ausweis von D nutzt in F leider nichts (umgekehrt ist's auch nicht anders).
In F zum Arzt, dort schildern um was es geht. Der müsste dann sagen können, wo die ReiseDu bist in der glücklichen Lage, dass Du diese Option hast! überall hin geht.
Es kann auch durchaus sein, dass es in F keine 50% werden.


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