Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - edgard

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 »
91
Smalltalk / Re: Spruch des Tages...
« am: 14. Oktober 2014, 12:17:48 »
Das tu ich fast jeden Tag nach dem morgendlichen Blick in den Spiegel...  :o  :nixwieweg:

92
"Also kann man, wenn man in D einen Monat nicht fahren darf, sehr wohl in F fahren.
Man hat nämlich nicht "den Führerschein" verloren, sondern nur die Fahrerlaubnis in D."


Dazu:

"Wurde ein Fahrverbot verhängt, bedeutet dies, dass Sie für eine bestimmte Zeit in Deutschland nicht fahren dürfen. Nach Ablauf des Fahrverbots erhalten Sie Ihren Führerschein zurück und dürfen ohne weitere Maßnahme oder Anträge wieder Auto fahren. Nach deutschem Recht gilt dieses Fahrverbot aber zunächst nur für das Inland. Es kann Ihnen seitens der deutschen Behörden nicht untersagt werden, im Ausland Auto zu fahren.

Da der Führerschein aber in amtliche Verwahrung gegeben werden muss, müssen Sie bedenken, dass Sie diesen im Falle einer Verkehrskontrolle im Ausland nicht vorzeigen können. Die Folgen sind häufig weitreichend. Je nach Reiseland müssen Sie mit teilweise empfindlichen Geldbußen oder sogar Strafen rechnen.

In Frankreich droht Ihnen beispielsweise eine Geldstrafe in Höhe von mehreren tausend Euro, wenn Sie trotz eines rechtskräftig verhängten Fahrverbots eines anderen EU-Staats Auto fahren und erwischt werden. "
https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/fahrverbot-in-deutschland-freie-fahrt-im-ausland.aspx
 
Ergo - man kann vielleicht schon, man darf aber nicht.

Und wer sich auf solche Ratschläge einlässt sollte wissen was er/sie riskiert.

93
Fred,

was ist daran unklar?

Und freu Dich nicht in F erwischt worden zu sein...  :rolleyes:

Grüßle,

Edgard

94
"Ein ausländischer Führerschein berechtigt nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland,
.....
wenn Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten,

wenn Ihnen die Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland entzogen oder versagt worden ist oder Ihnen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil Sie zwischenzeitlich auf sie verzichtet haben (bei Fahrerlaubnissen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ausgestellt wurden, können Besonderheiten zu beachten sein. Setzen Sie sich in diesem Fall mit der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung. Diese kann klären, ob gegebenenfalls weiterhin Eignungszweifel bestehen.) oder

solange Sie in der Bundesrepublik Deutschland, im Ausstellungsstaat des Führerscheins oder in dem Staat, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen wurde."

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-fuehrerscheine-in-der-bundesrepublik-deutschland.html?nn=58398#doc21710bodyText7

Ich denke in F gilt eine entsprechende Regelung - der "Führerscheintourismus" dürfte kein rein deutsches Phänomen sein.

Allerdings - wer da "tricksen" will um einer gerechten Strafe zu entgehen - da könnte sich der Frage der "charakterlichen Eignung" stellen. Für ein Fahrverbot in D muß man mindestens gemessene 41 km/h (ausserorts) zu schnell gewesen sein; Toleranz und Tachoabweichnug eingerechnet also mindestens angezeigte 50 "drüber" - und das ist eben kein Pappenstil oder ein "Versehen".

95
Welches Erbe?
Und wer war Onkel Hansi?


Können solche Bilder Sünde sein...?

Die Kunst von "Onkel Hansi", einem der wohl bekanntesten Elsässer ist nicht nur im Elsass populär. Doch beinhalten seine Malereien auf Postkarten und Bilder mehr als nur freundliche Menschen in historischen Orten in elsässischer Tracht? Jean-Jaques Waltz, wie der Colmarer mit bürgerlichem Namen hieß erlebte das Elsass unter preussischer Verwaltung und die Besatzungszeit während der Nazidiktatur, und dies hinterließ seine Spuren. Ob er nur ein spitzfedriger Karikaturist oder doch ein Deutschenhasser war - viele seiner Werke enthalten mehr oder weniger versteckte anti-deutsche Stereotypen. Doch - steht "Onkel Hansi" damit allein - und wie sieht es mit dem deutschen Bild des Elsass, der Franzosen aus?
Sind es nur die kleinen, üblichen Neckereien, oder steckt auch heute noch etwas mehr dahinter - in unserer Gesellschaft, in unserer Politik?

Hier kann man sich anmelden...
http://www.up-pamina-vhs.org/47.0.html?&no_cache=1&L=0&tx_extevents_pi1[test]=test&tx_extevents_pi1[pointer]=0&tx_extevents_pi1[mode]=1&tx_extevents_pi1[showUid]=1991&tx_extevents_pi1[backPID]=11



96
Wohnen / Re: Üble Zwickmühle...
« am: 25. September 2014, 19:06:42 »
moin,

Überweisungen sind in F immer noch nicht üblich. Bei meinem ersten Miethaus verlangte der Makler französische(!) Schecks, und zwar je einen für die Miete, die Kaution und die Maklergebühr.
Ohne Bankverbindung in F hätte ich ein Problem gehabt.

Unser jetziger Vermieter ist da flexibler - ist aber auch privat.

Viele Grüße,

Edgard

97
Wohnen / Re: Welche Homepages für Wohnungssuche? Geheimtip?
« am: 20. September 2014, 14:48:23 »
Salü,

in F laufen auch viele Mietangebote über Makler.

ich hätte noch http://www.echodalsace.com/petites-annonces-immobiliere.php  anzubieten. Gibts auch in gedruckter Form regelmäßig in die Haushalte.

Gruß aus Oberhoffen,

Edgard

98
Wohnen / Re: Wohnungssuche beinheim etc
« am: 20. September 2014, 14:44:59 »
Hi Thomas,
 
schonmal auf leboncoin.fr geschaut - oder http://www.echodalsace.com/petites-annonces-immobiliere.php ?


Grüßle,

Edgard

99
Wohnen / Re: Üble Zwickmühle...
« am: 20. September 2014, 14:43:28 »
Salü bisamme,  :winkerwinker:

Es gibt klare Regeln wer Grenzgänger ist. Ich hätte den Status vom ersten Tag an bekommen wenn wir nicht noch ein Haus in Norddeutschland gehabt hätten; somit war einzig die Frage des Lebensmittelpunkt ein Streitthema mit dem FA Baden-Baden / Hr. Braun (nach meiner Erfahrung mit äusserster Vorsicht zu genießen).

Ich würde den Antrag sofort stellen, Du vergibst dadurch nichts, im Gegenteil. Melde Dich nach dem Unzug auf der Mairie und laß dir ein Certificat de Domicile ausstellen; das wird beim ersten Antrag beim FA in F erwartet, ebenso später für die frz. Krankenkasse.
Wenn der Bescheid Positiv zurückkommt ist der AG zur Umstellung verpflichtet. Durch die Streitigkeiten mit BAD habe ich die Steuern (2012) bis zum Jahresende (unser Umzug) in D bezahlt, sie aber rückwirkend zum 1.12.2012 zurückbekommen. Einzige Zusatzkosten war die dt. Steuererklärung die ich über eine Kanzlei in Kehl machen ließ; hat etwas über 150€ gekostet.

Gruß aus Oberhoffen,

Edgard

100
  :winkerwinker: Auf FB geteilt....  :Hands:

101
Steuern / Re: Zusätzliche Steuer ab 2015
« am: 14. September 2014, 23:16:18 »
Man kann sich ja die eigenen Steuern auf der Internet-Seite der frz. Steuerbehörde selbst ausrechen lassen.
Wenn es eine "Sondersteuer" gäbe müsste man auf dieser Seite also angeben ob man Grenzgänger ist - sonst käme ja was Falsches raus. Abweichnung vom Normalfall.
Mir ist solche ein Eintrag aber nicht aufgefallen.

102
Behörden / Re: Einfach nur ein Girokonto !?
« am: 29. August 2014, 12:07:29 »
 :Hands:  Danke für den Tip!

ich könnte bei ebay meine frz. Adresse eintragen, aber dann kann ich keine dt. Versandscheine mehr drucken.
Das mit der Doppelanmeldung probiere ich mal!

Grüßle,
Edgard
 :winkerwinker:

103
Behörden / Re: Einfach nur ein Girokonto !?
« am: 28. August 2014, 09:11:04 »
Guten Morgen!

Ich bin bei ebay in D angemeldet da die meisten Käufer in D wohnen und ich den Versand natürlich über Deutschland mache - da muß ich auch eine Adresse in D angeben - bei ebay geht ein frz. Konto;  PayPal akzeptiert aber kein Konto im Ausland.
Dazu kommt daß einige Kunden mit IBAN/BIC noch nicht klarkommen, dann gebe ich das deutsche Konto an.

Laufzeitunterschiede D-D, F-F oder D-F kann ich kaum noch feststellen.

Bei unserem frz. Konto muß ich jedes neue Empfängerkonto vorher anmelden damit es freigeschaltet und in eine "Empfänger-Liste" eingetragen wird, d.h. ich kann nicht wie bei unserem d. Konto einfach IBAN und BIC eintragen. Bei schnellen Einmal-Überweisungen ist das frz. Konto wenig geeignet.

Gruß,
Edgard

104
Behörden / Re: Einfach nur ein Girokonto !?
« am: 27. August 2014, 19:39:09 »
Salü,

in Europa sollte es mittlerweile sch...egal sein wo jemand sein Konto hat - was bitte hat das mit "Integration" zu tun? Und wir haben aus bestimmten Gründen auch eins in Deutschland - Einiges ist bei der Spaßkasse nämlich wesentlich unkomplizierter und unbürokratischer, und durch die Guthabenzinsen trägt es sich fast von allein.

Wir hatten bereits zwei Schadensfälle (1 Unfall, 1 Kaskoschaden) die von der AXA problemlos und schnell abgewickelt wurden.

Edgard

105
Behörden / Re: Mietvertrag für Grenzgängerbescheinigung?
« am: 27. August 2014, 13:36:44 »
Richtig.
Da steht nämlich "BESCHEINIGUNG DER FÜR DEN WOHNSITZ DES ARBEITNEHMERS ZUSTÄNDIGEN FRANZÖSISCHEN STEUERBEHÖRDE:pfeif: - sprich: Finanzamt.

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 »