Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - edgard

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Sonstiges / Re: Geruchs- und Lärmbelästigung durch Federvieh
« am: 09. August 2013, 09:16:13 »
Zitat
Außerdem will er ja wiedergewählt werden und da legt man sich doch nicht mit einem Wähler an, schon gar nicht wegen eines Deutschen..

Kleiner Tip: Laßt Euch ins Wählerverzeichnis der frz. Gemeinde aufnehmen - un dann wählt Ihr bei der Komunalwahl (und EU-Parlament) auch mit.

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Steuern / Re: Grenzgängerbescheiniging
« am: 31. Juli 2013, 19:14:32 »
Ich hab die Bescheinigung für meine Frau abstempeln lassen. Aber ohne eine Bescheinigung - z.B. Certificat de Domicil von der Gemeinde - wäre es in Haguenau nicht gegangen.

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Zitat
Die KFZ-Steuer wird in D auf den Tag berechnet. Du darfst also mit großer Sicherheit nach der Abmeldung keine Minute mehr mit dem Auto fahren. Und ob man ohne Anmeldung in F fahren darf - ich kann es mir kaum vorstellen.

Darum gings.  :pfeif:

Bei mir hat die AXA in Drusenheim die Versicherung erst einmal auf das deutsche Kennzeichen geschrieben und dann auf die frz. Nummer geändert. War überhaupt kein Problem.
Der AXA-Tarif war übrigens bei mir wesentlich günstiger als alle Vergleichstarife. Hing wohl auch damit zusammen daß ich auch die Wohnungsversicherung dort habe.


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Zitat
Du darfst also mit großer Sicherheit nach der Abmeldung keine Minute mehr mit dem Auto fahren.

Mit Verlaub - das ist Blödsinn.

"    H.3.1 In der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Autoschutzbrief besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.

    Was sind Zulassungsfahrten?

    H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks ausgeführt werden. Das sind Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung der Stempelplakette. Außerdem sind Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung oder Zulassung versichert, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat.

Für alle diese Fahrten besteht Versicherungsschutz jedoch nur im Zulassungsbezirk selbst und in einem angrenzenden Bezirk. Ein Verstoß gegen diese räumliche Beschränkung ist jedoch keine Straftat (da der Versicherungsvertrag ja besteht und es sich nur im Innenverhältnis um eine Obliegenheitsverletzung bzw, um eine Risikobeschränkung handelt).

Gemäß § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO sind die genannten Fahrten zulässig, sofern dafür Versicherungsschutz besteht. Um hier Klarheit zu schaffen, enthält das vorgeschriebene Muster 6 der vorläufigen Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO die Klausel:

    "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO"

Voraussetzung ist übrigens daß TÜV noch gültig ist - das ist aber nur für die Fahrt zur Anmeldung in D relevant - ohne TÜV keine Anmeldung. Und daher darf man eben auch mit dem nicht angemeldeten KFZ vorher dort hin.

Ich habe die Anmeldung in F auch über meine Kfz-Werkstatt in Sessenheim gemacht. Für mich als Kunde war das kostenlos. Mit dem Auto und Anhänger hin - Kennzeichen ab - mit dem Motorrad nach D, Abmeldung gemacht - und zurück nach F zur Werkstatt, den entwerteten Brief des PKW abgegeben. Anderntags Auto und Anhänger mit neuen Kennzeichen abgeholt, fertig.

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Austauschmotor
« am: 28. Juli 2013, 13:51:30 »
Ich sehe keinen Grund dafür das das in F nicht erlaubt sein soll.

Nach meiner Erfahrung sind die Lähne in frz. Autowerkstätten zwar geringer als in D - aber wenn Du mal in www.leboncoin.fr nach einem anderen Auto schaust wirdt Du feststellen daß sich der Aufwand wohl nicht lohnt - und wenn Dein Corsa sonst noch gut ist kriegst Du ihn für Bastler auch los.
Wir haben für meinew Frau ein günstiges Auto gesucht und haben eines über unserer Autowerkstatt vermittelt bekommen - einen SAXO für 700€ und sind damit recht zufrieden.

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Vorstellungen / Re: Salue von Jens und Judith
« am: 23. Juli 2013, 09:19:41 »
Wir sind im Dezember in die Nähe von Bischwiller gezogen.
Hier ein paar Tips aus unserer Erfahrung:
1. Sprache: Die Université Populaire PAMINA (Wissembourg) bietet auch Sprachkurse, u.a. am Wochenende an. Ich kann aus eigener Erfahrung http://www.jean-philippe-devise.de/ empfehlen. Der macht das wirklich gut - nur Sprechen. er wohnt nahe Pirmasens (Spirkelbach) und bietet die Kurse auch direkt bei sich an.
2. Bank: Ich bin bei der Société Générale/Drusenheim gelandet. Die Konditionen sind ähnlich wie die anderen Banken. Konto/Karte knapp 8€; (Ehe)Partner 50% Bisher kein Problem mit IBAN/BIC; mein Sachbearbeiter richtet mir die Empfängerkonten auf e-mail-Nachricht ein. Der Rest fast wie in D.
Allerdings haben wir immer noch ein Konto in D weil es in D noch Geschäfte gibt wo ich mit der frz. CB/VISA nicht bezahlen kann.
3. Telefon/Internet. Nach Enttäuschung bei Bouygues dann zur Orange. Gute Beratung auf Deutsch in Haguenau. Telefon/Internet über Livebox kostet rd. 35E/Monat inkl. Festnetz-Flatrate in alle angrenzenden Länder.
4. Kfz- Ummeldung hat unsere Autowerkstatt (Garage Feneis, Sessenheim) kostenlos erledigt. Mit EU-Konformität kein Problem. Für meine 30 jahre alten Motorräder mußte ich ein Formular zu Honda Paris schicken wg. Konformitätserklärung + 120€ pro Motorrad. Ich warte nun fast ein halbes Jahr darauf. Gut daß ich die eine in D noch nicht abgemeldet habe.
5. Ihr braucht von der Gemeinde eine Bestätigung daß Ihr dort wohnt - für die Kfz-Anmeldung, furs Finanzamt - und natürlich auch wg. der Wohnungssteuer. (Ein sog. RIP von der Bank (hab ich immer in der Brieftasche) oder eine Stromrechbnung tuts aber notfalls auch.) Dann könnt Ihr Euch auch ins Wählerbverzeichnis eintragen lassen für die Kommunalwahl und zum EU-Parlament. Auf der homepage des auswärtigen Amt gibt es ein Formular damit Ihr bei der Bundestagswahl mitstimmen dürft.

Seid Ihr dann auch Grenzgänger?

Grüßle,

Edgard
Oberhoffen-sur-Moder

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Zitat
Wählen ist schon gut und wichtig.

Ebent!  :eijoo:

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Behörden / Bundestagswahl: Achtung - Stichtag 1. September!!
« am: 16. Juli 2013, 21:10:36 »
Deutsche im Ausland ohne Wohnsitz in Deutschland können bei der Bundestagswahl mitwählen!
Wichtig: Der Antrag für die Übersendung der Wahlunterlagen muß bis zum 1. September bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingegangen sein!   :police:


Wer ist wahlberechtigt?

    "Gemäß § 12 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag und Fehlen eines Wahlrechtsausschlusses nach § 13 Bundeswahlgesetz) auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie

        entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt
 oder
wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind."
http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_13/auslandsdeutsche/index.html

Den Antrag für die Briefwahlunterlagen kannst Du hier herunterladen:
http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_13/auslandsdeutsche/download/Anlage2_BTW2013.pdf

Warum Mitwählen?

Auch wir Deutschen im Ausland sind von der Politik der Bundesregierung zum Teil direkt betroffen:

- z.B. von der Rechtsstellung der Deutschen im Ausland
- von der Aussenpolitilk insbesondere gegenüber dem Gastland
- von der Steuerpolitik
- und natürlich gerade als Grenzgänger von der Sozialpolitik!

Es wäre also falsch anzunehmen daß einen die Politik in D nicht mehr betrifft (auch wenn sie einen auch :kotz: )

Wir wählen mit!  :eijoo:


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Nach einer Beratung bei EURES habe ich 2012 einen Antrag auf Freistellung als Grenzgänger rückwirkend zu meinem Arbeitsbeginn bei Baden-Baden bzw. Zuzug nach Drusenheim Ende 2010 gestellt - der zunächst auch anerkannt wurde.  :Achtung:
Jedoch war Herr Braun vom FA BAD der Ansicht daß sich mein Lebensmittelpunkt immer noch in D befunden habe - wir hatten dort noch unser Haus und meine Frau arbeitet daher umständehalber dort weiter als Tagesmutter - und widerrief den Bescheid. Auch meine Darlegung daß dies nur daran lag daß sich der Verkauf des Hauses schwieriger als erwartet gestaltete, ich meine Kontakte dort jedoch längst abgebrochen und in Drusenheim neu gestaltet hatte beeindruckte ihn nicht.  :mad:
Nach vielem Hin und Her - unter Mitwirkung der Rechtsabteilung des FA BAD - gelang es einen Kompromiss auszuhandeln; im Dezember waren wir zudem nach dem Verkauf des Hauses in D endlich nach Oberhoffen-sur-Moder gezogen.

Nun habe ich es endlich schriftlich - die rückwirkende Anerkennung als Grenzgänger ab 1.1.2012.  :smily:
Meine Steuererklärung in F habe ich - mit freundlicher Hilfe einer deutsch sprechenden Sachbearbeiterin beim FA Haguenau  :Hands: - bereits gestellt; die EK-Steuer in D bekomme ich über die Steuererklärung (hoffentlich) bald wieder.

Spannend wird es jetzt noch wegen der Einkünfte meiner Frau als Tagesmutter in D 2012....

Auch das sollte man wissen: Der (hier nicht ganz unbekannte) Steuerberater hätte für ein erstes Beratungsgespräch nach Einarbeitung in den Sachverhalt locker mehr als 500€ kosten können. Ohne RSV kann man das glatt vergessen.

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In welchem Bereich suchst Du eine Wohnung?

Ich habe mich in D im Voraus abgemeldet - nach Nachweisen wurde nicht gefragt.

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Behörden / Re: IBAN und BIC
« am: 02. Juli 2013, 20:09:43 »
ES hat auch ein Konto in D; ich habe bisher immer dorthin überwiesen.

Hier die Kontodaten inkl. IBAN / BIC(SWIFT) der ES:
http://particuliers.es-energies.fr/electricite-et-contrat/votre-facture/modes-de-paiement
Le virement en France et depuis l'étranger.

Ab 2014 ist es endlich schnurz wo (im SEPA-Raum) das Konto ist.
Als Verkäufer bei ebay bekomme ich immer wieder (dumme) Nachfragen daß meine Bankverbindung nicht stimmt - über IBAN, BIC und SEPA wollte man sich schonmal informieren.

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Behörden / Nicht nur Kommunalwahlen!
« am: 01. April 2013, 17:28:02 »
Wir haben uns gerade ins Wählerverzeichnis aufnehmen lassen.
Dazu muß man einen Fragebogen mit den persönlichen Daten, auch dem jetzigen und vorherigen Wohnsitz ausfüllen. Eine Kopie vom Perso/Reisepass sowie der übliche Wohnungsnachweis (Stromrechnung, RIB, Carte Grise) ist normalerweise notwendig; in unserem Fall hatten wir die bei der Anmeldung schon abgegeben.
Wir dürfen also im nächsten Jahr an der Kommunalwahl teilnehmen - und auch zur Wahl des/der Europaabgeordneten.
Beim Referendum zum Thema "Ein Elsass" in ein paar Tagen hingegen leider nicht.

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Also - das FA BAD hat mir meinen Grenzgängerstatus gleich wieder entzogen da meine Frau noch in D wohnte (keine kinder) und dort auch berufstätig war. Herr Braun "argumentierte" daß mein Lebensmittelpunkt dort zu sein haben wo meine  Familie wohnt.
Meine Nachweise daß sie nur deshalb dort wohnte weil unser Haus noch nicht verkauft, ich dort alles aufgegeben habe und im Elsasss bereits sozial verknüpft war, dazu meine Frau genausooft on F wie ich umständehalber in D war fand keinerlei Beachtung, im Gegenteil. Verklausuliert warf er mir sogar versuchte vorsätzliche Steuerhinterziehung vor.
Da eine hier recht bekannte Steuerberatungsfirma schon für ein Beratungsgespräch und die Vorbereitung hierzu geschätzte 600€ kassiert hätte hab ich es erst einmal belassen.
Die Steuererklärung 2012 muß ich jetzt noch in D machen - und bin mal gespannt. Ob die frz. Rechtsschutz da wohl einspringt? Leider hatte ich die vorher nicht.

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Na, ich teste das auch mal aus.... :pfeif:

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Also - ich tranke zwar grundsätzlich nicht wenn ich noch fahren muß. Aber für den Fall daß ich etwas getrunken habe und aus irgendwelchen Gründen unvorhergesehenerweise fahren müßte - da sind die Dinger halt doch hilfreich.

Und auch schon vor dem Gesetz in F waren die Dinger als Partygag im Handel...

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