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Nachrichten - Nutellalein

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Sonstiges / Re: Was sind das für Gutscheine?
« am: 29. Oktober 2011, 19:04:56 »
Wie der Arbeitgeber die Schecks versteuert, weiß ich  nicht.
Ich weiß nur, daß ich jeden Monat einen bestimmten Anteil direkt vom Gehalt abgezogen bekomme...und dieser Anteil entspricht genau der Hälfte
des Wertes aller Gutscheine, die ich erhalte.
Vllt. kann jeder Arbeitgeber selbst entscheiden, wieviel er pro Scheck dazugibt. Bei uns ist es halt 50/50.
Allerdings weiß ich, daß die Akzeptanzstellen eine Gebühr pro Gutschein zahlen. Vor Jahren hab ich mal gelesen, daß das, glaub ich, im  Bereich ca. 0.20 €
/Scheck war.

Auf der Rückseite der Schecks steht geschrieben, daß nur 1 pro Tag und Geschäft einlösbar ist. Gilt nicht für Alkohol, Zigaretten, Schreibwaren/Zeitschriften und
Tchibo-Artikel. Kein Rückgeld, keine Barauszahlung.
Wie ich schon schrieb...Gott sei Dank gibt es Ausnahmen  =D

Real z.B. nimmt normal bis zu 7 Stück pro Person und Tag. Manche meiner Kollegen tätigen auf diese Weise ihre Wocheneinkäufe.
McDonalds gibt Restgeld zurück (falls du Essen kaufst, das im Endpreis unter dem Gesamtwert des Schecks liegt)...die nehmen auch mehrere Schecks auf
einmal.
Penny ist da hingegen sehr streng. Die achten genau, was du kaufst, nehmen nur 1 Scheck und geben kein Rückgeld, auch wenn du noch so genring unter dem Gutschein-Wert bist.

LG

Nutellalein

242
Sonstiges / Re: Was sind das für Gutscheine?
« am: 25. Oktober 2011, 11:29:43 »
Hallo Zaren,

das was du gesehen hast, waren sicherlich, wie Dragonvamp schon schrieb, sog. "Restaurant-Schecks".
Guck mal hier http://de.sodexo.com/dede/services/servicessvc/restaurantpass/fuerunternehmen/fuerunternehmen.asp
Die Werte darauf sind unterschiedlich...je nachdem, wieviel der Arbeitgeber/Mitarbeiter investiert.

Mein deutscher Arbeitgeber stellt mir pro Monat auch solche Schecks zur Verfügung. Ich bekomme eine bestimmte Anzal am Anfang des Monats
ausgehändigt. Mein Arbeitgeber und ich teilen uns den Betrag, also halbe halbe.

Die Schecks können in bestimmten Geschäften/Restaurants eingelöst werden. Normalerweise nur für Lebensmittel, kein Alkohol, keine
Schreibwarn/Zeitungen. Und normal auch nur 1 pro Tag und Geschäft...auch sollte es kein Rückgeld geben. Gott sei Dank gibt es Geschäfte, die Ausnahmen machen  =D
Da machen echt ganz viele Unternehmen mit, z.B. Mc Donalds, Burger King, Real, Rewe usw.
Leider kann ich hier nur für Deutschland sprechen, in Frankreich weiß ich es nicht.
So bzw. ähnlich sind dann die Eingangstüren der Geschäfte durch einen kleinen Aufkleber gekennzeichnet: http://www.sensix.net/uploads/pics/SodexhoPass-Logo.jpg

LG

Nutellalein


243
Hallo Fullrace,

wie lange ist das denn her, daß du den deutschen LKW-Führerschein hast erstellen lassen?
Hast du in Deutschland einen extra Führerschein für LKW gemacht oder wurde dein franz. Führerschein nur in einen
Deutschen umgeschrieben?
Weil, wenn der nur umgeschrieben wurde, durftest du in D. bis 7.5t fahren.
Mit der neuen Regelung darfst du dann nur noch 3.5t fahren. Führ mehr brauchste ne extra Fahrprüfung für LKW.

Frag mal in D. bei ner Zulassungsstelle nach. Am besten bei der, die dir damals das Dokument ausgestellt hat.
Die haben ja Aufbewahrungspflicht deiner Unterlagen.
Wenn das so lange her ist, ist es halt fragwürdig, ob die dir einfach nen Ersatzführerschein ausstellen.
Kommt auch auf dein Alter an. Ab nem gewissen Alter musste ja ne regelmässige ärztliche Untersuchung für die LKW-Fahrerlaubnis
machen, ansonsten geht sie verloren.

LG

Nutellalein

244
@Ralph
Mir scheint das das wieder mal typisch ist für F....je nachdem an wen man gerät......

Das kann gut sein, daß das so ist.
Wir haben das vor 1 1/2 Jahren auch nicht wirklich verstanden, warum ein sog. "EU-Führerschein" extra nochmal in einen französischen umgeschr. werden muß.
Uns wurde das dann so mitgeteilt, daß das mit dem "Punktekonto" zusammenhängt.

@jauno
Wieso eigentlich? Wird in Frankreich das Punktekonto auf dem Führerschein geführt?

Keine Ahnung, wie die das führen...aber uns wurde das so erklärt, daß die Umschreibung des Führerscheins damit zusammenhängt.
Hätten wir die Umschreibung verweigert, hätten wir ne Strafe bekommen und im Endeffekt trotzdem umschreiben müssen.

245
Hallo Jauno,

wie bereits bei einem anderen Thema geschrieben, ging es meinem Mann genauso.
Er hatte einen EU-Führerschein (kleines Kärtchen), wurde von der Police Municipale angehalten, da er angebl. an einem Stoppschild nicht
gehalten hat, und bekam sofort mitgeteilt, daß sein Führerschein hier in F. nicht gültig ist und er ihn umschreiben lassen muß.
Natürlich kommt dann hier auch das Thema: Wenn du keinen F. Führerschein hast, können sie dir keine Punkte abziehen, wenn du irgendwas verkehrswidriges angestellt hast.

Mein Menne bekam das sogar schriftl. mitgeteilt, daß er umschreiben muß. Das hat er dann auch getan...was sollten wir auch sonst machen?!

LG

Nutellalein

246
Technik / Re: Netzwerkschlüssel
« am: 30. September 2011, 21:52:49 »
Hallo,

leider ist hier kein Netzwerkschlüssel zu sehen. Mit der MAC Nummer kannst du erstmal nix anfangen.
Der Netzwerkschlüssel muss dann bei den Unterlagen dabei sein.
Gemäß der Internetseite von Free.fr sieht er ungefähr so aus:

Hier gibt es auch eine Anleitung zum Anschliessen: http://www.free.fr/assistance/

Als Alternative fällt mir noch ein, dass du dem Router selbst einen Schlüssel geben kannst.
Hierzu musst du ins Routermenü und dort bei den WiFi Verbindungsdaten einen beliebigen Schlüssel eingeben.
Dafür brauchst du aber schon etwas Ahnung.

Gruß Nutellalein



247
Technik / Re: Netzwerkschlüssel
« am: 30. September 2011, 19:40:19 »
Hallo Walter,

ich habe zwar kein Free.fr aber in der Regel findet sich der Netzwerkschlüssel auf einem Aufkleber auf dem Router (meistens auf der Unterseite) oder in den Unterlagen, die vom Provider mit dem Router geliefert wurden. Es handelt sich meistens um eine längere Zahlen-/Buchstabenkombination, bei Orange sind es 26 Stellen.
Bei den Routern von Orange ist als zusätzliches Sicherheitsfeature noch ein WiFi-Knopf am Gehäuse. Dieser muss vor dem ersten Herstellen der Verbindung gedrückt werden und schaltet den Router sozusagen auf empfangsbereit (im Router wird die MAC Adresse deines Laptops gespeichert). Die Verbindung wird am Laptop dann gespeichert und beim nächsten Einschalten ist das Netzwerk dann direkt verfügbar.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

Gruß
Nutellalein

248
Rund um's Kind / Re: E401 und prestations familiales
« am: 29. September 2011, 10:34:40 »
Hallo,

bei der CAF sollte man sich spät. dann melden, wenn das Kind in die Crèche gehen soll.
Denn die brauchen zur Anmeldung die No. CAF. Gleichzeitig wird dann dort (bei der CAF) geprüft, ob ein Anspruch auf
Kindergeld oder Bezuschussung besteht.

Natürlich kann man die Frage nach Kindergeld aus F. vorher schon über die CAF klären.

Grundsätzlich gilt normalerweise: Wenn du aus D. Kindergeld bekommst, zahlt Frankreich keins.
Wenn du in D. arbeitest, bekommst du von dort das Geld, arbeitest du in F. oder bist du wohnhaft in F. und arbeitslos, zahlt die CAF.
Es gibt eine Regelung für Verrechnung des Kindergeldes. Frag da am besten mal bei der Familienkasse in SB telefonisch nach. Die sind i.d.R.
sehr freundlich und hilfreich bei Anfragen. Das ganze Thema ist nämlich etwas kompliziert  :-[

LG

Nutellalein



249
Sonstiges / Re: Bollerwagen?
« am: 29. September 2011, 10:23:27 »
Hallo Dragonvamp,

versuch es vllt. auch mal in Spielzeugläden wie Rofu oder Toys´r´us...schau mal, was in deiner Nähe ist.
Die könnten sowas auch haben.

LG

Nutellalein

250
Hallo Jonny,

bei der Umschreibung hast du wohl tatsächlich versäumt, den LKW-Führerschein mit eintragen zu lassen.
Bei dem "Umschreibeformular" für den Führerschein steht drin, daß du zu nem franz. Arzt gehen musst, um die Tauglichkeit, LKW fahren zu dürfen, bestätigen zu lassen.
Das Attest musst du dann beim Umschreiben der Fahrerlaubnis mit vorlegen. Wenn das nicht dabei ist, gehen die wahrscheinlich davon aus, daß du keinen LKW mehr fahren darfst/willst.
 
So war das mal vor ca. 1 1/2 Jahren bei meinem Mann, der trotz internationalem Führerschein (das kleine Kärtchen) von der franz. Polizei gezwungen wurde, daß er sich einen franz. Führerschein ausstellen lässt. Soviel zum Thema Schengener Abkommen  :zwinkern:

Nachfragen bei der Prefecture kann hier sicher nichts schaden. Ggf. kann das ja noch nachgetragen werden, wenn du die ärztlichen Unterlagen nachreichst.

LG

Nutellalein

251
Smalltalk / Re: Ausländerfeindlich ???
« am: 24. September 2011, 15:14:35 »
Hallo,

ich weiß nicht, ob manche Reaktionen der Franzosen was mit Ausländerfeindlichkeit zu tun haben.
Ich glaube, wir Deutschen gehen denen einfach manchmal auf den Senkel. Was ich auch oft wirklich nachvollziehen kann!

Wie oft erleben wir, daß in franz. Geschäften/Bäckereien deutsche Kunden einmarschieren und sagen "Zwei Baguette bitte" o.Ä.
Es wird keine Mühe darauf "verschwendet", ein auch nur ein bissel Französisch zu sprechen. Es wird einfach als selbstverständlich angesehen, daß alle, die im französischen Grenzland arbeiten, auch Deutsch sprechen. Und umgekehrt?!
Sprechen die Franzosen im Globus mit der Kassiererin auch Französisch?! Nö, denn die verstseht das i.d.R. nicht bzw. dort wird dann erwartet, daß der französische Kunde Deutsch spricht!
Sorry...aber ich kann echt verstehen, wenn da manchmal ein Kragen platzt!

Was natürlich keinem das Recht gibt, jemanden persönlich anzugreifen. Man kann ja seine Meinung sagen, sollte aber sachlich bleiben. Sowas wie "Schmarotzer" find ich da schon echt unter der Gürtellinie.

Wobei ich mich hier bei dem Thema nicht ausnehme! Ich wohne seit 2005 in Frankreich und war am Anfang auch darauf gepolt, daß ich einfach mit allen
in Frankreich auf Deutsch loslege (bekam man ja so vorgelebt). Dabei bekam ich ganz schnell nen Riegel vorgeschoben, wofür ich heute froh bin.
Auch wenn ich von der Bäckereifachveräuferin auf Deutsch die Antwort nach meiner Bestellung bekomme...ich bleibe i.d.R. beim Französischen,
schliesslich möchte ich ja weiter dazulernen.

Ich habe die Erfahrung gemacht, daß die Franzosen angesäuert reagieren, wenn man sie einfach auf Deutsch anhaut, ohne vorher mal höflich
zu fragen, ob sie Deutsch sprechen, weil denen kommt es nicht auf unsere Aussprache an, sondern auf das "Wollen".
Sie fühlen sich wahrscheinlich dann eher von uns veräppelt, weil wir alles so einfach vorraussetzen und auf Dauer nervt die das.
Ich glaub, umgekehrt wäre das nicht anders, oder?! Und wenn wir ehrlich sind, dann ist das ja auch ein Daueraufreger in Deutschland, z.B. mit den türkischen Mitbewohnern, die nach einer Einwanderung, die Jahrzehnte her ist, noch immer kein gutes Deutsch sprechen. Hier ist das nix anderes!

Daher denke ich, daß auch die Franzosen das Recht haben, zu sagen, wenn sie angenervt sind von Einwohnern, die in einem Land leben, wo sie die Sprache nicht beherrschen bzw. sich kaum Mühe geben, sie zu lernen.

LG

Nutellalein


252
Sonstiges / Re: Urnenbeisetzung in Frankreich
« am: 25. August 2011, 12:20:28 »
@Dragonvamp:
Das mit deiner Mama tut mir sehr leid für dich!

Das mit der Wartezeit wird kein Problem darstellen. Aber trotzdem gut zu wissen.

Stimmt...darüber hab ich auch noch nicht nachgedacht, wie das beim "Auswandern" ist.
Vllt. muss man da schon bei der Übergabe was unterschreiben?! Deutschland ist ja echt super streng mit diesem
Bestattungsgesetz.

Ja, Oma wird glücklich sein und der Baum ist auch schon da.  ;)

253
Sonstiges / Re: Urnenbeisetzung in Frankreich
« am: 25. August 2011, 12:05:51 »
Das ist echt mehr, als ich zu hoffen wagte! Das ist ja richtiges Insiderwissen!
Nochmals, vielen Dank!  :Hands:

War einfach ne Vorab-Anfrage, wenn der Fall dann eintritt, daß wir schon bescheid wissen, wie es läuft.
Das Thema war quasi "Oma will mal unter´m Zwetschgenbaum beerdigt werden" und
als ich das dann hörte, daß das in Frankreich gehen soll, wollte mich mal schlau machen, ob der Wunsch tatsächlich erfüllt werden kann.
Und siehe da...es geht!

LG

254
Sonstiges / Re: Urnenbeisetzung in Frankreich
« am: 25. August 2011, 11:28:14 »
Wow...das ging ja schneller als der Blitz!

Vielen, vielen Dank für die hilfreiche Antwort!  :doppeld:

Werde im Falle des Falles deine Tipps berücksichtigen und ein franz. Beerdigungsinstitut kontaktieren.
Vllt. kennen die sich ja auch damit schon aus wg. dem Unterschreiben bzw. der Annahme der Urne vom deutschen Bestatter.

LG

255
Sonstiges / Urnenbeisetzung in Frankreich
« am: 25. August 2011, 10:03:49 »
Hallo,

ich hätte eine Frage bzgl. einer Bestattung in Frankreich.
Habe gehört, daß man in Frankreich eine Urne, nach der Verbrennung des Verstorbenen, incl. der Asche mit nach Hause nehmen darf.
Stimmt das?

Wenn ja, wie funktioniert es, einen in Deutschland verstorbenen Angehörigen mit nach Hause (in Frankreich) zu nehmen bzw. zu überführen?
Muß das deutsche Bestattungsunternehmen die Urne überführen und am ausl. Wohnsitz abliefern? Oder darf man die Urne selbst aus Deutschland
mitnehmen (was ich ja eher bezweifle wg. des strengen Bestattungsgesetzes in D.)?

Lieben Dank im Voraus für eine Antwort.

Nutellalein


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