Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Nutellalein

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Also bei mir wurde der Perso damals auch nicht "umgekennzeichnet".
Mir wurde auf dem Bürgeramt gesagt, daß der Perso bis zum Enddatum gültig ist, auch ohne Vermerk "kein Wohnsitz im Inland".
Hat auch nie einer gemeckert, wenn ich den Ausweis benutzt hab.

Jetzt, beim neu erstellten Perso, ist der Vermerk da, daß ich im D. Inland keinen Wohnsitz habe.

167
Hallo Nicole,

Banjo hat recht...fast all deine Fragen lassen sich hier im Forum durch bereits geschriebene Threats beantworten.
Oder du guckst hier im Forum unter "Wiki" (oben in der dunkelblauen Leiste)...dort findest du auch super viele Antworten!

Ein paar Dinge kann ich auf die Schnelle schreiben (alles wäre ein Roman)....
-Ausweis behälst du...egal ob Reisepass oder Perso. Sind die abgelaufen, beantragst du sie auf dem deutschen Konsulat in Strassbourg neu (derzeit nur den
 Reisepass, ab 1.1.13 auch den Perso).
-Franz. Bankkonto ist auf alle Fälle zu empfehlen! Allein schon wg. der Kosten, die du sonst vom D. Bankkonto zahlst für Überweisungen ins Ausland
 (z.B. Strom, Wasser, Telefon). Wenn du dein Geld vom Arbeitgeber auf das franz. Konto haben möchtest, dauert das i.d.R. genauso lange wie in D.,
 da dein Arbeitgeber auf ein D. Spiegelkonto überweisen kann (die meisten AG zahlen nicht auf ausländische Konton wg. der Kosten).
-Es gibt in Frankreich keine Schufa wie aus D. bekannt. Es gibt eine ähnliche Sache, die allerdings Scheckrücklastschriften betrifft.
 Wenn du ein Darlehen in F. aufnehmen möchtest, zB., um ein Haus zu kaufen, verlangen die franz. Banken i.d.R. eine Schufaauskunft aus D., die du besorgen musst.

LG

Nutellalein

168
Gesundheitswesen / Wechsel der Krankenkasse?
« am: 15. August 2012, 11:50:33 »
Hallo,

ich möchte in naher Zukunft die gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Was muss ich hierzu als Grenzgänger beachten?
Daß ich die D. KK kündigen und den Antrag für die Neue versenden muss, ist klar.

Wie läuft das mit der CPAM? Machen das die Kassen untereinander aus? Oder muss ich hier auch aktiv werden?

Lieben Dank im Voraus.

Nutellalein

169
Rund um's Kind / Re: Elterngeld Antrag
« am: 14. August 2012, 11:35:36 »
@Gabrielle

danke für den Link!
Ist ja wieder mal typisch für die deutsche Regierung, daß sowas unter der Hand gemacht wird bzw. daß
hier nix groß in die Öffentlichkeit getragen wird, wenn´s ans Reduzieren von Leistungen geht.
Andersrum wird immer ein riesen Bohei gemacht, wenn´s mal 30 Cent mehr gibt.  :mad:

Wenn ich das aber richtig verstehe, macht es für "normalverdiendende Grenzgänger" nicht zu viel aus...ca. 7-10 EUR im Monat.
Da wir ja keine Lohnsteuerklasse als Grenzgänger haben wie in D., fällt dieses Hickhack mit Wechsel und Splittung der Monate wg. Änderung der Klasse
komplett weg. Immerhin etwas.

Ist zwar so schon blöd, könnte aber schlimmer sein, wenn ich den Artikel so lese!

LG

Nutellalein

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Rund um's Kind / KiGa-Pflicht?
« am: 13. August 2012, 15:28:09 »
Hallo,

hab nun auch mal wieder ne Frage  :laugh:

Wie ich mittlerweile mitbekommen habe, besteht in F. eine KiGa-Pflicht für Kinder, so wie in D. die Schulpflicht.

Wie schaut´s nun aus, wenn unser Junior bald in die Ecole Maternelle geht...ist er auch ein "Pflicht-Kind", weil wir den Wohnsitz in F. haben
oder fällt er raus, weil er D. Staatsbürger ist?

Wenn ich mit meinem Kind ausserhalb der normalen franz. Ferienzeiten in Urlaub fahren möchte, ist das dann möglich bzgl. dieser Pflicht?
Wenn ja, wie läuft sowas?
Hat von euch jemand Erfahrungen damit gesammelt?

Lieben Dank im Voraus!

Nutellalein

171
Rund um's Kind / Re: KiGa Deutschland oder Frankreich??
« am: 13. August 2012, 13:43:17 »
Hallo Emily,

ich seh das so wie Chantal.

Unser Kleiner geht, seit er 14 Monate alt ist, in Frankreich in die Crèche (Krippe). Dort lernen die Kinder auch bereits das Stillsitzen, allerdings nur beim Essen.
Alles wird spielerisch beigebracht, sie dürfen toben und tollen, soviel sie wollen. Es wird ganz viel gebastelt, gemalt und draussen gespielt (wenn´s das Wetter zulässt). Auch ist die Versorgung
top bzgl. Essen, Windeln, ärztl. Versorgung usw.
Wir haben die Entscheidung nie bereut, ihn in eine französische Einrichtung zu geben. Im Gegenteil! So lernt er die Landessprache gleich mit und wird dadurch sicherlich später keine
Nachteile haben.
Ab September geht er in die Ecole Maternelle. Das war für uns auch eine Überlegung, ob wir nicht doch ggf. das D. System wollen.
Aber wir haben uns die Sache angeschaut und sind positiv eingestellt. Es ist zwar eine "Vorschule", allerdings wurde uns bereits im Voraus versichert, daß zwar "gelernt" wird, allerdings
auch wieder spielerisch z.B. beim Basteln, Malen, Singen. Es ist nicht so, daß die Kleinen den ganzen Tag "strammsitzen" müssen und nichts dürfen.
Die Regeln sind allerdings strenger und klarer als in D, was Mittagsschlaf, Windellosigkeit und Abholzeiten betrifft.

Was du aber sicher bedenken solltest bei deiner Wahl sind die Ferienzeiten der jeweiligen Einrichtung! Die Ecole Maternelle hat diei gleichen Ferien wie die normale Schule in F. Was ehrlich nicht wenig ist!
Dafür hast du aber die Möglichkeit, dein Kind 4x in der Woche Vor- und Nachmittags unterzubringen (viele Maternelles bieten auch eine Kantine über Mittag an oder eine Garderie nach 16 Uhr).
Ein D. KiGa hat viel geringere geschlossene Tage im Jahr. Das kann man normal mit dem eigenen Jahresurlaub alles abdecken und muss sich nicht zusätzlich Gedanken
über ie Betreuung machen.

Der finanzielle Aspekt ist sicher auch nicht ausser Acht zu lassen. In F. ist der KiGa kostenfrei (bis auf ein geringes Entgeld im Jahr für Materialeien, bei uns z.B. 40 EUR).
Logischerweise kommen Kosten für Kantine und Garderie dazu, falls benötigt.
Der D. KiGa ist dagegen wesentlich teurer!

LG

Nutellalein

172
Hallo Sushilover,

in welcher Gegend sucht ihr denn? Saarland oder RP?

LG

Nutellalein

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Rund um's Kind / Re: Elterngeld Antrag
« am: 12. August 2012, 19:42:23 »
@Bingo:
Gut zu wissen, daß ab der Ecole Maternelle gewisse Untersuchungen in F. gemacht werden.
Wird uns dann ab September 12 auch betreffen.
Bisher hat da nämlich in F. noch kein Mensch danach gefragt.

LG

Nutellalein

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Rund um's Kind / Re: Elterngeld
« am: 12. August 2012, 12:07:04 »
Hallo Chloé,

Glückwunsch vorab!

Arbeitet dein Mann auch in D.? Wenn ja, dann gilt Folgendes:
Wenn du in D. arbeitest und dort Sozialabgaben zahlst, bekommst du aus D. das KiGe und das Elterngeld.
Das Elterngeld allerdings so, als wenn du in D. versteuern würdest. Fairerweise den deutschen Empfängern gegenüber. Sonst würde man dich bevorteilen.
Beantragen tust du beides nach der Geburt in D. bei dem jeweiligen Amt. Meist kann man die Formulare beites im Internet herunterladen.

Zusätzl. Tipp: Auch solltest du nach der Geburt die CAF (franz. Kindergeldkasse) kontaktieren und prüfen lassen, ob du in F. Anspruch auf Leistungen hast. Wird mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nicht so sein, aber die wollen das trotzdem prüfen.
Melde auch bei der CPAM (franz. KK) die Geburt deines Kindes, damit es auf deine Versichertenkarte (Carte Vitale) kommt. Sonst kannste Ärger mit der D. KK bekommen.

Mutterschaftsgeld? Dein Arbeitgeber zahlt bis zum Ende des Mutterschutzes mit Absprache deiner KK (wird aufgeteilt...wieviel von wem, weiss ich nicht mehr).
Somit sollte dir hier kein Nachteil entstehen.
Allerdings weiss ich nicht, wie das mit der Selbständigkeit ist...ob und woher du dann Anspruch auf eine Zahlung bis Ende MuSchu hast.

LG

Nutellalein

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Rund um's Kind / Re: Elterngeld Antrag
« am: 11. August 2012, 13:29:44 »
Ah so..dann ist das also die L-Bank. Comprende  =D
Soweit ich weiss, gibt es in F. kein sog. Elterngeld. Nur Zuschüsse von der CAF bzw. Kindergeld. Und du schreibst ja selbst, daß der Fall klar ist,
weil ihr beide in D. arbeitet, gibt´s Kohle aus D. Trotzdem wird die CAF nochmal alles prüfen wollen, ob ihr ggf. Ansprüche habt (z.B. bei zu niedrigem
Verdienst).

Das ist prima, daß du ne Aussenstelle der CAF bei dir in der Nähe hast, würd ich mir auch wünschen. Bei uns geht das hier nur über´s Telefon (oder schriftlich). Und deren IVR-System ist für nicht perfekt franz. sprechende Menschen mehr als eine Herausforderung  :o

Zitat
Denk ja mal das dies in Frankreich auch Pflicht ist so wie in Deutschland mit den U 1 bis ?? Bei den Kids..
So ein System gibt es in F. leider nicht. Somit fallen wir Grenzgänger in diesem Fall durch´s Raster. In D. ist es Pflicht, die U´s durchzuführen, wir
werden aber nicht "angemahnt", wenn wir´s nicht tun, da kein Wohnsitz in D.
Ich halte es so wie du...lasse diese U´s trotzdem regelmässig vom D. Kinderarzt durchführen. Von der CPAM wird sich da keiner beschweren...
die kennen das ja nicht. Und wenn sie nix bezahlen müssen, umso besser  :D

Schönes WE!


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Steuern / Re: Gültigkeit der Versicherung in F-Moselle
« am: 10. August 2012, 11:47:07 »
Hallo Chava,

Zitat
dass die Möglichkeit besteht, die bereits bestehende Hausratversicherung auf das neue Domizil in Moselle umzuschreiben
Bei uns ging das (vor 7 Jahren) nicht. Die Versicherung hat das abgelehnt.
Zumal ich das auch so wie Frenchman sehe, war ich da nicht böse drum.
Die Haftpflicht- und Gebäudeversicherung ist in unserer Hausversicherung mit inbegriffen.

LG

Nutellalein

177
Rund um's Kind / Re: Elterngeld Antrag
« am: 10. August 2012, 11:42:30 »
Hallo Michael,

vorab schonmal Glückwunsch und Daumendrücken, daß alles gut geht!

Was meinst du mit L-Bank?  :anixwissen:

Zitat
beim Thema CAF geht mir schon jetzt das Messer in der Tasche auf
Kann ich nachvollziehen  :zwinkern:

Ich hatte nach der Geburt unseres Sohnes einen franz. Bekannten bei der CAF anrufen lassen, der dann Formulare für uns angefordert hatte.
Die mussten dann ausgefüllt zurückgeschickt werden, incl. Urkunden, Steuer usw. Zusätzlich hat sich die CAF auch selbst mit der Familienkasse in Verbindung gesetzt.
Müssig zu sagen, wie lange das alles gedauert hat und wie viele Schreiben hin und her gingen  :o
Aber die kommunizieren tatsächlich untereinander! Das funktioniert auch normalerweise.

Wichtig ist, daß du auch daran denkst, deinen 2. Nachwuchs bei der CPAM zu melden! Geh mit ner internationalen Geburtsurkunde zur CPAM und die
geben dir dann ein Formular zum Ausfüllen. Du kannst dann entscheiden, bei wem von euch Eltern das Kind auf die Karte soll.
Bei mir wurde das verbummelt (obwohl ich´s gemeldet hatte) und plötzlich wollte die deutsche KK mir die Familienversicherung kündigen und den Kleinen
"rauswerfen". Die Franzosen sind hier in der Meldepflicht bei der D. KK für das Kind, weil der Wohnsitz in F. ist.
Man lernt nie aus... :rolleyes:

LG

Nutellalein


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Sonstiges / Re: Sperrmüll
« am: 10. August 2012, 11:27:12 »
Genau, Egbert...frag mal bei deiner Mairie nach.
Bei uns z.B. wird gar kein Sperrmüll mehr abgeholt, wir müssen alles selbst zur Dechetterie fahren.

LG

Nutellalein

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Behörden / Re: Gesetze im Internet
« am: 08. August 2012, 20:23:39 »
Echt jetzt?!
Na dann nehm ich alles zurück und behaupte das Gegenteil  :zwinkern:

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Behörden / Re: Gesetze im Internet
« am: 08. August 2012, 19:21:40 »
@Eric:
Danke für deine Erklärung! Als Brutzeit meinst du sicher die Brunftzeit  :lach:
Ist so aber auch ne sehr lustige Vorstellung (nicht böse gemeint!!)!

Von Erschiessen hab ich da auch nix gelesen...hatte das nur so von D. im Kopf. Da hat mir ein Förster mal verklickert, daß er meinen
Hund erschiessen dürfe, wenn er den Eindruck hätte, daß er wildert. Ob das aber wirklich stimmt, weiss ich nicht.

Also darf ich quasi mein Hündchen in F., ausserhalb der Jagdzeit, frei laufen lassen, solange er in meiner Hör- und Reichweite ist.

Merci nochmal!

Nutellalein

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