Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - Traene

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 »
16
Der Preis wäre interessant  :pfeif:

17
hätte was in Aussicht in Lemberg, ist aber für mich alleine zu groß

Hi,
wie groß ist es denn, und wie teuer? Hast du nähere Angaben?
Ist leider schon ein Stück weg, aber je nachdem...

18
Hinzu kommt, dass der Händler in dem Fall keinen sonst üblichen Rabatt aufrufen kann. D.h. man zahlt auf jeden Fall mehr fürs Rad und auch noch mehr an Raten. Ich denke nicht, dass die enthaltenen 70€ für die Inspektion da viel dran ändern.

19
Habe aktuell ein Fahrzeug importiert, der TÜV war neu gemacht, und es wurde bei der Zulassung (Carte Grise Service beim Bahnhof Forbach) akzeptiert.
Allein, was mir fehlt ist der CT-Aufkleber  :anixwissen:

20
Nachbar getroffen: es war falsch, zum Chef zu gehen. Ich hätte einfach an den Schalter gehen müssen, dann wär das Auto angemeldet  :'( Hätte er vor 2 Wochen gemacht ohne Probleme.

Im Gegensatz dazu meint der Chef der Behörde heute zu mir, er müsse an mir ein Exempel statuieren. Es könne nicht sein, dass ein Urlauber aus Peru in D ein Auto anmelden dürfe. Deshalb würde er meinen Antrag ablehnen - den ich hätte gar nicht stellen müssen  :'(

21
Man muss auf jeden Fall seinen Perso vorweisen und Kopien davon abgeben, was mit den Daten auf dem Vertrag verglichen wird. Aber anscheinend muss man selbst hin:
"Si c’est vous qui payez votre voiture à l’étranger, c’est VOUS qui devez faire le quitus fiscal." Bei Vollmacht wird nur ein Händler erwähnt...

Aaber es geht wohl auch per Mail, dauert 1-2 Wochen laut https://www.caroom.fr/guide/administratif/quitus-fiscal - um dann doch einen Termin zur Überprüfung vor Ort machen zu müssen  :anixwissen:

22
Auf Nachfrage: es besteht keinerlei Steuervorteil, man darf den Leasingbetrag nicht vom Brutto abziehen. D.h. man trägt die volle "Umwandlungsrate", den Kasten "Nettobelastung" kann man ignorieren.

23
Ich habe jetzt die offizielle Aussage der Zulassung in Brebach: es ist möglich, ein Auto in D ohne festen Wohnsitz dort anzumelden. Wichtig ist eine weitere Person, an die die Post geschickt werden kann.
Aber: natürlich wird jetzt damit Schindluder betrieben, weshalb sie sich vorbehalten, einem vorher auszuformulierendem Antrag, was das ganze etwas verzögert. Aber es geht. Der stellvertretende Leiter hat auch eingesehen, dass ich jetzt ein Problem damit habe, ein kurzzeitig nicht zugelassenes Fahrzeug unterzubringen.
Auf die Zustimmung der Versicherung warte ich noch.

Natürlich wäre es für später interessant, das Auto als Vehicule de Collection zuzulassen. Aber nicht wenn ich 16 Wochen oder mehr gezwungen bin abzuwarten. Für nix. Zumal es noch nicht fertig ist. Ich möcht es mit neuem TÜV nicht mit dem Hänger hin- und herfahren müssen.

24
Marktplatz - Biete und Suche / Garage / Halle / Scheune gesucht
« am: 13. September 2018, 10:02:10 »
Hallo,
gesucht wird eine Halle oder Scheune, gerne auch zum Kauf, in der man eine Hebebühne unterbringen kann. Es sollte auch genügend Freifläche vorhanden sein, um einige PKW und -Teile abstellen zu können.
Die Halle/Scheune sollte sich im Umfeld von Saargemünd bewegen, jedenfalls nicht allzuweit von Blieskastel weg sein. Es muss auch nicht zwingend in F sein.

Als Alternative zu fehlenden Abstellmöglichkeiten würde ich eine günstige Garage suchen, irgendwo im gedachten Kreis zwischen Forbach und Saargemünd, versicherungstechnisch wird hier F bevorzugt.

Grüße  :winkerwinker:

25
Also in dem gesamten Gesetztestext kommt das Wort "Wohnort" nur einmal vor, nämlich dort, wo es um die Person geht, die die Post entgegennehmen sollte. Dummerweise erreicht man auf diesem "Bürgeramt" telefonisch niemanden, um es endgültig abzuklären.
Aber andersrum: ein KFZ sollte in dem Land angemeldet werden, in dem es überwiegend genutzt wird. Wo kommt da der Wohnort ins Spiel?
Zweitwohnsitz in D wurde abgeschafft, wenn man keinen Erstwohnsitz dort hat.

Was dagegen spricht: ich müsste mich erstmal um Restaurationsmöglichkeiten kümmern, bei Sattler und Lackierer vorbeifahren, Angebote einholen. Danach könnte man mal schauen, wann sich die 16 (SECHZEHN!) Wochen einbauen ließen. Irgendwann im Winter also. Zumal meine Versicherung (Koelzer) direkt abgewunken hat: zu kompliziert. Keine Ahnung, was damit gemeint ist.

26
Hallo,
so, jetzt mal was ganz anderes - ich habe gerade auf einer Seite gelesen, dass es durchaus möglich sein soll, ein Auto in D ohne ständigen Wohnsitz anzumelden. Weil nach §6:
"Die Zulassung eines Fahrzeugs ist bei der nach § 46 örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen."
Weiter heißt es
"Im Antrag sind zur Speicherung in den Fahrzeugregistern folgende Fahrzeugdaten anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen:
...
4.
Name und Anschrift des Empfangsbevollmächtigten im Sinne des § 46 Absatz 2 Satz 2 oder Name und Anschrift des gesetzlichen oder benannten Vertreters"

Von einem Wohnsitz in D steht da nichts. Das muss ich wohl nur den Beamten in Brebach noch beibringen.

Das größte Problem ist also die Versicherung, weil anscheinend keine mehr bereit ist, jemandem ohne festen Wohnsitz eine auszustellen.

Also suche ich momentan genau das: eine solche KFZ-Versicherung.

Hintergrund: ich hätte gerne mit meinem neuen Fahrzeug ein H-Kennzeichen. Es gibt zwar in F die Voiture de Collection, aber laut Versicherung in F scheint das komplizierter.

Grüße  :winkerwinker:

27
Hallo,

ich grab mal dieses alte Thema wieder aus: mir ist es genauso gegangen wie dem ursprünglichen Starter, ich hab Teile aus dem Auto ausgebaut und will sie verkaufen. Jetzt wollte ich in der Zwischenzeit die "Declaration pour Destruction" abgeben. Was Online nicht geht. Eine Recherche ergab: es ist Privatleuten verboten, ein Auto zu kaufen oder verkaufen, das nicht mehr fährt. Das dürfen nur Gewerbliche. Wobei sich die Frage ergibt: von wem bekommen die denn die Autos, wenn nicht von Privaten?

Summa summarum: wie kann ich es dann ins Ausland verkaufen? Nur an einen Gewerbetreibenden dort? Oder finde ich einen Schrottplatz, der mir den Rahmen alleine abnimmt?
 :anixwissen:

28
Also man logged sich bei ANTS ein und klickt dann auf "faire une autre demande"/"je n arrive pas à déclarer ma cession...". Dort hängt man eine Ausweiskopie und die Declaration de cession an. Den Rest macht das Amt.

 :doppeld:
Ich hänge hier schon ewig mit einer Fehlermeldung rum und dachte schon ich müsste aufgeben - dabei war das sogar ein innerfranzösischer Verkauf. Ich wundere mich nur, warum der Käufer keine Probleme beim Anmelden hatte.
Ich glaube aber, dass ich die Cession de vehicule auf der SousPref eingeschmissen habe... vielleicht hat das schon geholfen. Gehört hab ich nie wieder was davon.

29
MMmh... aber warum hat er solche Probleme? Selbst ich als alter Sack hab die Theorie in F hinbekommen.

Eigentlich kommen da ja keine komplizierten Wörter vor, es ist mehr das System dahinter, was Probleme verursachen könnte. Genau wie in der deutschen Theorie auch?

30
Hi,
interessanterweise stellt unsere Firma gerade den Antrag bei Jobrad.

Die Kalkulation selbst soll sogar in D unattraktiv sein. Steuerliche Vorteile braucht man in F jedenfalls nicht zu erwarten. Was es für mich interessant macht ist, dass ich nicht mal eben 2,5k€ aus dem Keller holen muss, sondern bequem abbezahlen kann. Für im Ausland lebend nicht immer eine Selbstverständlichkeit  :rolleyes:

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 »