Grenzgaenger Forum

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Behörden / Re: neuer Personalausweis fällig
« am: 01. Mai 2018, 09:24:11 »
Hallo und Danke Weylon 57 !

Wie gesagt, der Ausweis soll bis zum Urlaub fertig sein.
In deutschland gäbe es ja noch die Möglichkeit einen vorläufigen Ausweis zu machen.
Dass unser Sohn muss beim Termin dabei sein muss, verstehe ich ja noch.
Aber nicht dass er muss dabei sein wenn man sich einen Termin dort holt und es nicht sicher ist einen zu bekommen überhaupt nicht.
Wie gesagt 8 Pers. Morgens und 8 Pers. Mittags.
Und meine Frau hat mir gesagt, dass die Sachbearbeiterin ohne Pause durcharbeitet.

Vorher sind wir hier in unserer Gemeinde auf die Mairie, haben alles abgegeben und fertig.
Das ist mal wieder weltfremde Politik auf dem Rücken der Bürger was hier betrieben wird.

Wir werden sehen wie es weitergeht.



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Behörden / neuer Personalausweis fällig
« am: 30. April 2018, 18:01:29 »
Hi !

Mein Sohn mit französicher Statsbürgerschaft braucht bis Mitte Juli einen neuen Ausweis da der alte im Juni seine Gültigkeit verliert.
Meine Frau war in Forbach auf der Mairie.
Die nehmen nur morgens 8 Personen und Mittags 8 Personen um ersteinmal einen Termin zu machen.
Das geile ist, dass es Pflicht ist unseren Sohn dabei zu haben da der Ausweis für Ihn ist.
Diese Woche hat er ja noch Ferien, aber nächste Woche muss er dann so oft aus der Schule bleiben bis meine Frau einen Termin bekommen hat.
Wie idiotisch ist das denn ?

Wir haben dann den Weg über das Internet versucht und sind wieder an dem Punkt angelangt dass wir einen Termin brauchen.

Hat jemand einen rat ?

Danke und Gruß

18
Behörden / Abstand zwischen Wohn und Industriegebiet
« am: 10. März 2018, 21:20:15 »
Hi !

Weiss jemand wie weit ein Industriegebiet von einem Wohngebiet  laut französichem Gesetz weg sein muss ?
In Deutschland gibt es ja Wohngebiete, Industriegebiete und Mischgebiete.
Bei den Mischgebieten gibt es ja auch Vorschriften um die Lärm und Geruchsbelästigung für die Anwohner gering zu halten.
Ich denke so was gibt es in France bestimmt auch.
Würde mich intressieren wo man die nachlesen kann.

Gruß
theo

19
Hi !

Mehrere bekannte schieben schieben Panik wegen dem neuen System Ct ab 20 Mai 2018.
Was mir manche erzählen hört sich schon so an, als käme man nur mit Neufahrzeugen über den CT.
Angeblich sollen 120 Punkte mehr controlliert werden.
Kann mir jemand sagen was es da jetzt noch zusätzlich kontrolliert wird ?

gruß
theo
 

20
Versicherungen / Re: Rechtschutzversicherung in Frankreich
« am: 04. November 2017, 22:26:12 »
Hi !

Wir haben unser Rechtschutz in der Hausrat bei der CMDP und kann mich nicht beschweren.
Wir waren mit einer Werkstattkette vor Gericht aufgrund Motorschaden nach Zahnriemenwechsel.
Wir mussten den ersten Gutachter selbst zahlen und als dieser feststellte " ja es ist ein Fehler der Werkstatt " haben wir das Geld umgehend von der Versicherung bekommen und die Versicherung hat alles weitere bis Prozessende übernommen.
Den ersten Anwalt haben Sie bestimmt uns aber die Wahl gelassen einen anderen zu nehmen wenn wir nicht zufrieden sind.
3 Gerichtsverhandlungen mit  3 Gutachten, das letzte war ein Gerichtsgutachten.
Das letzte was der Gegner eingeschaltet hat war eine Kanzlei aus Lille spezialisiert auf KFZ und wirtschaftsrecht mit 10 Anwälten.
Nach 3 Jahren Richterspruch zu unseren Gunsten und extra Strafe für die Werkstatt welche an uns zu zahlen war.

Folglich kann ich mich nicht beschweren.
Das Risiko hatte die Versicherung, bekam lediglich 3 % der " Gewinnsumme "

Mein Nachbar ist bei Koelzer Versicherungen und ist glaube ich auch nicht schlecht beraten.
Der spricht perfekt deutsch und kann denke ich auch daher gut beraten in deinem Fall.
Der Name ist hier im Forum schon öfter positiv erwähnt worden.




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Hallo !

Vielen Dank für die Info.
Genau den Schrieb habe ich bekommen.
Auf den Artikel bin ich auch schon beim googeln gestoßen.

Gibt aber noch was interessantes:

Hier einiges zum VeRI-Programm, das ibäh seit geraumer Zeit anbietet. Die Richtigkeit der Ausführungen kann ich nicht garantieren, es handelt sich lediglich um meine persönliche Erklärung und Einschätzung.

Das VeRI-Programm (Verifizierte Rechteinhaber-Programm) soll Inhaber immaterieller Schutzrechte, wie Urheber-, Marken- und sonstiger gewerblicher Schutzrechte, beim Melden und Entfernen von Angeboten, die diese Rechte verletzen, unterstützen.

Der Anmeldevorgang ist kinderleicht. Der Rechteinhaber oder eine bevollmächtigte Person des Rechteinhabers (dies kann z. B. eine vom Rechteinhaber bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei sein), muss nur das Formular "Anmeldung zum VeRI-Programm" ausfüllen und an ibäh faxen und wird sodann VeRI-Teilnehmer.

Er hat nun die Möglichkeit auf Rechtsverletzende Angebote per E-Mail, Fax oder bequem per Online-Tools hinzuweisen. Nachdem die Meldung des Veri-Teilnehmers erfolgt ist, geschieht sodann alles vollautomatisch. Die betreffende Auktion wird gelöscht und das ibäh-Mitglied wird per automatisierter E-Mail informiert, die vom VeRI-Teilnehmer angepasst werden kann. ibäh stellt dem VeRI-Teilnehmer die Adressdaten des Verkäufers bereit, so dass ein Rechtsanwalt nach sorgfältiger Prüfung ggf. eine Abmahnung an den Verkäufer richten kann.

Ob tatsächlich ein Verstoß gegen o. g. Schutzrechte vorliegt, überprüft ibäh dabei nicht.
Dies hat wohl zwei Gründe. Zum einen wäre dies sehr aufwändig, zum anderen könnte ibäh als Mitstörer in Haftung genommen werden, wenn (tatsächlich) rechtswidrige Angebote nicht unverzüglich entfernt werden.

Genau hier liegt die Schwachstelle, den sich viele VeRI-Teilnehmer zu Nutze machen. Sie melden Angebote, die offensichtlich keine immateriellen Schutzrechte verletzen. Dies sind z. B. Auktionen, die Privatleute mit eigens angefertigten Fotos vom Artikel einstellen. Dies kann auch ein Fußball-Ticket sein, von dem wir wissen, dass ich es als Privatperson aus einer Notlage heraus verkaufen darf, egal zu welchem Preis. Hier kann nicht oft genug auf das Urteil I ZR 74/06 des BGH hingewiesen werden. Besonders die alleinige Tatsache, dass die ATGB eines Fußballvereins wegen des Weiterverkaufs eines Tickets verletzt wurden, rechtfertigt nicht die Meldung des Angebotes wegen einer Rechteverletzung und/oder das Abrufen der persönlichen Daten des ibäh- Mitglieds.

Meldet der VeRI-Teilnehmer einen Verstoß, so hat er gegenüber ibäh an Eides statt zu versichern, dass

- er Inhaber oder autorisierter Vertreter bestimmter Rechte ist,
- das aufgeführte Angebot oder darin enthaltenes Material weder vom Inhaber der dort jeweils genannten immateriellen Rechte noch von einer anderen hierzu berechtigten Person genehmigt wurden und damit eine Verletzung der in der Mitteilung genannten Rechte darstellt,
- die Erklärung vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde.

Hier stellt sich zunächst die Frage, warum sich ibäh dies an Eides statt versichern lässt, zumal eine Versicherung an Eides statt nur gegenüber Gerichten oder Behörden abgegeben werden kann. Es liegt in dem Sinne also keine „richtige“ Versicherung an Eides statt vor, die gem. § 156 StGB unter Strafe gestellt werden kann.
Ibäh wird dies sicherlich als Sicherheitsmaßnahme gegen den Missbrauch des VeRI-Programms sehen. Zudem vermute ich, dass wenn es z. B. zu einer negativen Feststellungsklage kommt und ein Rechtsanwalt, der eigentlich wissen sollte, dass das VeRI-Programm nicht missbraucht werden darf, vom Gericht sicherlich wenig Verteidigungsspielraum bekommt. Die Versicherung an Eides statt scheint hier also gewichtiger zu sein, als es einfach nur zu versichern.

Mal sehen wie es weitergeht und ob überhaupt.
Würde bedeuten, dass Sie jetzt zuerst meine Adresse herausbekommen müssen und mich dann anklagen können.
Stellt sich für mich die Frage der " verjährung "

Gruß
theo
 



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Behörden / Ärger wegen Markenrechtsverletzung mit deutscher AG
« am: 24. März 2017, 22:31:09 »
Hi Zusammen !

Ich hatte mir vor 3 Wochen 2 Karten für das Buli Spiel Baye.. - Frank.... bei E-Bay gekauft.
Diese habe ich zu meiner früheren Adresse zu meiner Mu... nach deutschland schicken lassen, da der Verkäufer nur per Einschreiben versenden wollte.Donnerstags kam ne Meldung von E-Bay " Der Verkäufer hat die Transaktion abgebrochen ".Ich habe den Verkäufer angeschrieben und Ihn gefragt was das soll, aber keine Antwort erhalten. Da ich das gegebene Versprechen an meinen Sohnemann nicht brechen wollte, habe ich mir dann andere besorgt.
Freitags abends kam ne Nachricht der Verkäuferin, dass alles gut wäre.
Sie hatte die Karten geschickt und ist auf Transaktion abbrechen gegangen um die E-Bay Gebühren zu sparen. ( Da spielte ich aber nicht mit und der Fall ist noch offen )
Um mir den Ärger und Stress mit dem Verkäufer zu sparen und nur noch 1 Woche Zeit war, setzte ich die Karten selber bei E-Bay ein was sich im nachhinein als Fehler herausstellte da der Artikel wegen einer Markenrechtsverletzung entfernt wurde.
Gestern kam dann ne Mail von Lentze.Stopper München mit einer vorgefertigten Unterlassungserklärung welche ich ausfüllen und unterzeichnen sollte, so wie 250 Euro zahlen solle.
Verstoß gegen die ATB des Vereins.
Ausserdem noch gegen welche Gesetze ich verstoßen haben soll, aber ohne Beweise dabei.
Meine E-Mail Adresse und meine Postadresse in Deutschland hat Ihnen E-Bay freundlicherweise gegeben.
Da ich aber die Karten als Zweitperson gekauft habe und von dieser nicht auf die ATB hingewiesen worden bin, habe ich auch nicht dagegen verstoßen da ich mit den roten keinen Vertrag hatte.
Ich habe auch meine Mu.. informiert, welche mir heute gesagt hat dass ein ganz normaler Brief kam. Diesen hat Sie zur Post gebracht und zurückgeschickt " unzustellbar weil Empfänger unbekannt verzogen "

Jetzt interessiert es mich, wenn die Sache weitergeht ob die jetzt ne andere Möglichkeit haben mich zu greifen.
Und wenn ja ob das in Deutschland oder in Frankreich vor Gericht geht.

Im vor aus danke für alle Hinweise

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Hi !

Am besten Du gehst auf die Gemeindeverwaltung in Deutschland welche Dir deinen Führerschein als erstes ausgestellt hat.
Habe meinen rosanen vor kurzem getauscht gegen die Checkkarte.
Deine Verlustmeldung kannst Du auch in Deutschland machen.

Gruß
theolingen

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Hallo Gabrielle !

So lange werde ich mit Sicherheit nicht warten.
Wir sind auch mit unserem Sohn bei der gleichen Versicherung.
Nächste Woche rufe ich dort an frage woran es hängt, und ob Sie der Anwalt zur Schadensregulierung auffordern soll.

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Hallo !

Das Gericht hat entschieden, dass die Werkstatt aufgrund mehrer Fehler verantwortlich ist und unsere Kosten tragen muss.
Unsere Anwältin hat uns das Urteil geschickt und uns geschrieben, dass die Werkstatt  innerhalb 15 Tage  nachdem Sie dem Gegenanwalt die " Rechnung " gesendet hat Zahlen muss.
Diese Frist ist am 20.06.15 abgelaufen.
Wenn nicht gibt Sie die Sache einem Hussier weiter.

Leider sehe ich nirgendwo ob das Urteil rechtskräftig ist oder ob Revision eingelegt werden kann.

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Hi !

Constat amiable wurde von der Versicherung MAE verlangt.
Wir haben es so ausgefüllt, linke Seite Auto und rechte Seite kind.
Die Angabe unserer Versicherung haben wir dabeigemacht.
Bist jetzt ist ca. 3 Wochen nichts passiert ausser dass ein ein Brief kam welcher nicht für uns war.
Meine Frau hat dort angerufen und die meinten wir sollen den Brief wegwerfen und warten.
Nur warten auf was ?
Es liegt alles vor, auch ein Gutachten.
Wie lange kann ich mit der Schadensregulierung rechnen ?



Gruß
theo


27
Hallo !

Danke an alle die geantwortet haben.
Aber dazu noch eins.
Ich frage, da ich vor über 10 Jahren schon mal ein solches Problem hatte.
Es war damals mit meinem Auto, welches in France zugelassen und geparkt war.
Da war bei der Haftpflicht des Kindes alles klar und wartete darauf dass meine KFZ-Versicherung antwortete.
Ich bekam von der Haftpflichtversicherung des Kindes gar nichts, sondern brachte seinem Vater einen Devis über den Schaden.
Nachdem sich unsere KFZ Versicherung nicht bewegte , bin ich mir bei den Vater die Unterlagen in Kopie holen gegangen und damit zum Chef unseres Versicherungsbüros und nach 2 Tagen konnte ich mein Auto reparieren lassen.

Man sollte nicht vergessen, da es sich hier um einen Sonderfall handelt und Versicherungen nie gerne zahlen.
Ich möchte mich nur davor schützen einen Fehler zu machen.
Und nicht ich will den Constat ausfüllen, den schickt die Haftpflichtversicherung.
So hat es jedenfalls der Sachbearbeiter der MAE nach Telefonat mit der Mutter des Kindes gesagt.



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Hi !

Bin gestern mit dem Auto meines Vaters welches in Deutschland angemeldet ist meinen Sohn abholen gegangen.
Zu meinem Unglück warf ein Kind mit ner halb vollen Mehrwegwasserflasche nach einem anderen, welches zu seinem Glück ausweichen konnte.
Die Wasserflasche flog auf die Motorhaube des 5 Wochen alten Fahrzeuges und verursachte dort 2 Beulen.
Die Mutter des jungen hat die Haftpflichtversicherung des Kindes ( MAE ) angerufen, welche eine Constat amiable zum ausfüllen schicken und gemeint ich soll die Autoversicherung informieren, da es in Frankreich üblich ist dass sich die Versicherungen einig machen.
Der Versicherungsvertreter der deutschen Versicherung, welcher selber in Frankreich wohnt hat gemeint dass sich die deutsche Versicherung da nicht einmischt da sie nach deutschem Recht arbeitet und nicht nach französichem.
Er meinte ich solle einfach der Haftpflichtversicherung eine Rechnung vom Schaden schicken.
Ich könnte der MAE die internationale Versicherungskarte schicken, aber was soll das bringen ?

Der Schaden wird auf jeden Fall repariert und es besteht auch die Möglichkeit dieses bei einer französichen Werkstatt zu tun.
Bilder habe ich gemacht, soll ich noch nen Kostenvoranschlag machen lassen ?

Kann mir jemand einen Rat geben wie ich mich am besten verhalte ?

Vielen Dank und viele Grüße
theo


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Die Versteuerung des Geldwerten Vorteils übernimmt die Firma.
Das Problem hier ist doch nicht der Händler,
sondern dass WA und Sohn nicht im gleichen Land wohnen.

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Hallo Dirk !

Danke erstmal.
Aber Wäre es kein WA Kauf,
würde die Rechnung auf mich ausgestellt und das Auto könnte direkt auf mich angemeldet werden.
Der Händler würde von mir einen Check über die ich Frankreich zu entrichtende Mehrwertsteuer bekommen und diese
auf dem Steueramt bezahlen.
Danach zur Sous Präfecture und das Auto anmelden.

Da es ein WA Kauf ist gibt es zur Zeit folgende Möglichkeiten:
Wäre ich in Deutschland wohnend ist mein Vater als WA Besteller und Rechnungsempfänger und das Auto könnte direkt auf mich als Halter Zugelassen werden. ( Schon praktiziert )

Würde ich mein Auto in Frankreich beim Händler kaufen, wäre mein in deutschland wohnender Vater als WA Besteller und Rechnungsempfänger und das Auto könnte direkt auf mich in Frankreich zugelassen werden. ( Schon 2 X praktiziert )

In Deutschland als WA Bestellen und in Frankreich zulassen geht auch. ( Wenn man in Frankreich wohnt )

Der Fall wie ich Ihn habe würde nicht gehen, da die Rechnung wie gesagt immer auf den WA gestellt wird.
Und auf dem Impots die Rechnung auf den ausgestellt sein muss, auf welchen die Karte Grise ausgestellt wird.( Der wohnt in Deutschland )

Laut Ford regularien kann das Fahrzeug direkt auf nahe Verwandte wie kinder,Ehefrau u.s.w. Zugelassen werden.

Das Fahrzeug auf meinen Vater Zulassen würde nix bringen, da als Zweitwagen in Deutschland dieser mit 125 % berechnet wird.
Ebenso wären KFZ Steuern fällig.
Und wenn ich noch das unnötige an und Abmelden und den rest an Lauferei dazurechne habe ich nix verdient.

Ist halt eben ein Sonderfall.

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