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Nachrichten - sapperlot

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Wie gesagt, für Deutschland können die selbstverständlich sagen, daß du nicht mehr fahren darfst. (Fahrverbot)
Deinen Führerschein insgesamt wegnehmen halt wohl nicht - und in F darfst du weiterfahren (als Einwohner F müßte dir Frankreich den Führerschein wegnehmen, damit du nicht mehr in F und eben dann gar nicht mehr fahren darfst - oder hast du was von den franz.Behörden gehört oder?))

Also damit hast du rechtlich wohl nicht den Führerschein verloren, sondern einfach ein Fahrverbot für D erhalten. Und keine Ahnung wie das mit MPU läuft - wäre aber logischerweise dann auch nur, damit das Fahrverbot für D aufgehoben wird. So lange dir die franz.Behörden den Führerschein nicht abnehmen hast du ihn ja noch und kanns nicht darum gehen.
Und umgekert kannst du als Einwohner Frankreichs auch gar keinen Führerschein einfach in einem anderen Land (wie Deutschland) machen. (War ja auch der Trick bei all denen, die in Tschechien einen neuen Führerschein ohne MPU gemacht haben, daß sie kurzzeitig ihren Wohnsitz da hin verlegt haben). Wenn das so einfach wäre, würde viele für paar Euro schnell im billigsten und einfachsten Land (der EU.) eine fahrerlaubnis holen. Also geht eigentlich gar nicht.
Wenn du allerdings jetzt nach Deutschland ziehst, sind automatisch die deutsche Behörden für die Erteilung Fahrerlaubnis zuständig und dann isser ziemlich sicher weg. Also ist zumindest sehr gut vorher zu überlegen.
Und RA - klar deutscher Ra weil natürlich geht's nur um Deustchland und das du eben als EU Ausländer unterwegs warst. Ob du jetzt in Holland, Italien, Rumänien oder F wohnst ist ja eigentlich dasselbe für die D Behörden .

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Hallo Egbert
kapier ich nicht so ganz, wenn du deinen offiziellen Wohnsitz in Frankreich hast, wird dein Führershein automatisch zu einem Französichen (ist absolut egal wer den irgendwann mal ausgestellt hat) und du unterliegst französischen Gesetzen - hast damit die genau gleichen Vor- und Nachteile wie dein Nachbar, der eben einen von einer französichen Behörde ausgestellten Führerschein hat. Das mit dem Führerschein nicht mehr umwechseln müssen hat ja nur was mit Bequemlichkeit zu tun, aber nix damit, daß du selbstverständlich die Behörde an deinem Wohnort (eben frankreich) für dich zuständig ist .
Und die deutschen Behörden dürfen nicht in die staatliche Hoheit andere Staaten eingreifen und zum Bsp. einfach einem "Franzosen"(in Frankreich Ansässigen) vorschreiben wollen, das er auch in Frankreich nimmer fahren darf, indem sie ihm seine Papiere abnehmen.
Also wenn du in Frankreich wohnst, ist dein Führerschein französisch, egal was drin steht und die deutschen Behörden dürfen ihn dir nicht wegnehmen. Ihre Oberhoheit endet an der Grenze - sie können dir allerdings das Fahren auf deutschem Gebiet untersagen. (Und besonders heftigen Fällen gibt's wohl auch noch die Möglichkeit die Papiere vor Ort einzuziehen ("sicherzustellen") - sie müssen dann aber an die franz.Behörde übergeben werden, weil die alleine entscheiden was mit deinem Führerschein passiert.

PS: Natürlich kann das Auto jederzeit von einer anderen Person in D gefahren werden (darfst ja auch ein Auto besitzen ohne Führerschein und wäre lustig, wenn ein Betrieb mit keinem Auto mehr fahren dürfte, weil der Chef seinen Führerschein abgeben mußte).

PS2: Wenn du den Führerschein allerdings rechtskräftig verloren hast bevor du nach Frankreich gezogen bist, wirds allerdinsg haarig - für F hattest du zum Zpkt.Umzug eben kein Führerschein und mit Wohnsitz F kann man im Ausland auch keinen Führerschein erwerben, der in F gültig ist.

PS3 und am wichtigsten - da es doch um einiges geht, kann ich nur emnpfehlen sich von einem Juristen beraten zu lassen!

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Technik / Re: Gasherdplatte
« am: 27. August 2010, 16:04:54 »
Hat jemand einen Tipp mit Namen eines Geschäfts und Ort?

Probier's mal bei Darty. Oder bei Conforama. Oder bei Electro Depot. (In der Reihenfolge wenn du von viel Service nach 0 Service willst. Umgekehrt wenn's von billig nach teurer sein soll.)

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Behörden / Re: Umzug nach Frankreich? zur Botschaft?
« am: 27. August 2010, 15:59:24 »
Na, wenn du Ausländer bist (Nicht-EU Bürger) brauchst du unter Umständen schon eine Aufenthaltserlaubnis.

Ansonsten meint Zaren natürlich das Hôtel de Ville. Im Hôtel des Impots wohnen doch die Steuern...   :winkerwinker:



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Sonstiges / Re: Telefonnumer der EDF
« am: 18. August 2010, 16:33:05 »
Für Ostfrankreich:
0033 3 83 40 20 40
http://bleuciel.edf.com/fichiers/fckeditor/Commun/Mediatheque/bleu_ciel/EDF_BleuCiel_Carte_contactresidents2.jpg

Ist die Nummer für "foreign residents" von der EDF Seite und funzt ganz normal von außerhalb Frankreich - ist für Ausländer und deshalb "nur" auf Englisch!
"
Contact us by phone

Please dial the following below telephone numbers according to your localization:local rate within France only.

Theses numbers are dedicated to our English speaking customers and provide information and advice in english only.(Ces numéros sont dédiés aux clients anglophones. Les informations et conseils fournis seront en anglais uniquement.)
"

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Versicherungen / Re: Ist eine Hausratversicherung pflicht?
« am: 15. August 2010, 10:59:32 »
Hallo Zaren

Es ging mir einfach nur um dieses gleich irgendwelche Horrorszenarien an die Wand zu malen von wegen "da stimmt was nicht mit dem Vermieter" oder das in Frankreich eine Rechtschutzversicherung für Mieter (scheinbar anders als in D) ganz besonders wichtig ist. So schlimm ist F halt auch nicht und im Falle von Fliegenpilz so weit alles ok.  
Gar keine Frage, das man sich unbedingt ne Multirisque zulegen sollte, egal was der Vermieter kontrolliert oder nicht und für die paar wenige Euro mehr kann man gerne auch den Rechtschutz dazunehmen, auch wenn er meist nie wirklich gebraucht wird. Und wie du sagst, lässt sich das meiste auch für Laien recht eindeutig klären, ohne das man einen Anwalt braucht. Und wenn dann einer doch drauf beharrt, ist er selber Schuld.
Und tut mir echt leid, was da mit eurem Vermieter läuft, aber wenn ich ehrlich bin, verstehe ich nicht, warum ihr dem nicht schon lange mal klar gezeigt habt, wo's lang geht (und habt doch Rechtschutz?!). Mit deutschem Vertrag und deutsche Mietrecht und -regeln ankommen ist so ziemlich das Dümmste, was man sich leisten kann und ein sicheres Rezept, um bitterböse auf die Schnauze zu fallen. Wer so dilletantisch agiert, ist doch leichte "Beute" und hat's auch nicht besser verdient.

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Technik / Re: Neue Hotspots FreeWfi
« am: 15. August 2010, 10:02:13 »
yeap, genau! (Also die Anschlüsse, wo Free ihre Kisten im Verteilerkasten installiert haben - Carte de dégroupage mit allen Gemeinden findest du auf der Freeseite, bzw. einfacher - Free auch 'ne Seite mit Karte, wo alle Hotspots drauf sind).

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Technik / Re: Neue Hotspots FreeWfi
« am: 14. August 2010, 13:24:33 »
Yeap geht, wenn einer dort im Umkreis einen Free Anschluss hat, dann stellt die Freebox zwei Wlan Netze bereit - eines für den Kunden und einen FreeWifihotspot, über den sich jeder "Freenaut" ins Internet einloggen kann.
Allerdings nur wenn der dortige Zugang "dégroupée" ist und du kannst das auch nur nutzen wenn dein Internet ebenso dégroupée ist (und du ebenso einen FreeWifi Spot bereitstellst). Eben ne Sache auf Gegenseitigkeit und du musst dir 'ne Zugangskennung auf der Free Seite holen.

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Versicherungen / Re: Ist eine Hausratversicherung pflicht?
« am: 13. August 2010, 09:24:09 »
@sapperlot, Fliegenpilz hat doch geschrieben "Im übrigen habe ich bereits ein Haus angemietet" Also was erzählst du da? Ganz doof bin ich nicht, natürlich brauch man erst einen Mietvertrag, ohne den kann man auch nicht wissen was man versichert und in welcher Höhe.
Hallo Zaren
Naja angemietet vor wenigen Tagen, Und eben wie du sagst,  beim Mietvertrag kann man (wird man) selbstverständlich ohne Versicherungpolice vorzulegen mieten und soooo ungewöhnlich ist  das auch nicht, dass er die dann nicht sofort 2 Tage später sehen will oder es vielleicht auch ganz vergisst - ist Vermieterrisiko und hat absolut nix mit "da stimmt was nicht mit dem Vermieter" zu tun. Im Gegenteil, würde eher denken, da ist irgendwo schon der Wurm im Haus, irgendwo ein Wasserrohr schon geplatzt, wenn der Vermieter mir so die Bude einrennen würde.
Mit den Rechten des Mieters magst du ja recht haben, doch sind Anwälte in F teuer. Ich hatte in der letzten Wohnung deutschen Vermieter, der sich gar nicht auskannte und wollte uns all seine Kosten aufbrummen. Wir versuchten ihm klar zumachen, dass er nicht einfach all seine Versicherungen auf uns umlegen kann. Er glaubte uns nicht und drohte mit Gericht. Daraufhin sagte ich ihm er solle sich doch bitte mal richtig unsere Vers.-Police durchlesen und außerdem solle er erstmal sich erkundigen, bevor er im Ausland Vermieter spielt, da er uns eh einen deutschen Mietvertrag gegeben hatte. Nachdem er sich nicht nur schlau gemacht hatte und auch gemerkt hatte, er könne klagen wie er wolle, da wir eine Rechtschutz haben, gab er zu einen Fehler gemacht zu haben.
Naja Anwälte sind in auch Deutschland nicht wirklich billiger und klagen kann er so oder so und wenn er Recht wird er gewinnen oder ansonsten eben verlieren. Und klagen würde ich sowieso nur wenn ich mir sicher bin (und mich vorher schlau gemacht habe) und ist ganz sicher nicht abhängig davon, ob mir jemand mit seiner Versicherungspolice vor der Nase rumwedelt.
In Frankreich ist die Sache (und das ist einfach meine Erfahrung) meist ziemlich eindeutig, schnell geklärt und das geht z.B. auch, indem man anders als in D die kostenlose Anwaltsberatung der Gemeinden nutzt. Nicht umsonst macht die protection juridique nur paar Euro extra kostet während man in D ein Vielfaches zahlen dürfte.
Ich finde eine Hausrat und die Rechtschutz sinnvoll und gut und würde dies jedem Raten. Zudem wurde von mir immer die Hausraut verlangt und es würde auch vielen deutschen Vermietern besser gehen, wenn ihre Mieter eine hätten.
Hehe, viele Vermieter wären eher froh, wenn die Mieter kein "Abonnement" beim Mieterbund hätten  :pfeif: Und die deutsche Hausrat ist halt gar nicht mit der franz.multirisque vergleichbar und bringt dem Vermieter keinen Vorteil.  Hausrat(D) deckt Schäden in etwa an allem ab, was aus einem Haus rausfällt wenn ich es umdrehe und kräftig schüttele. Also Möbel, Wäsche (eben alles was nicht fest ist) und das gehört meistens eh dem Mieter. 
Leitungswasserschäden, Feuer usw. muss man eh extra versichern und wird in D normalerweise 1 Mal für ein ganzes Mehrfamilienhaus über die WEG gemacht.(Und ist am Ende ziemlich sicher billiger alsdie (manchmal) dutzend Policen, nur weil in F jeder einzelne Mieter versichern muss, die Hausbesitzer dazu auch usw.)
Einzig sinnvoll wäre Haftpflichtversicherung der Mieter, aber die deckt halt das ganze Leben ab und da kann der Vermieter nicht zwingen. 

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Versicherungen / Re: Ist eine Hausratversicherung pflicht?
« am: 13. August 2010, 00:05:11 »
Wie du hast ein Haus gemietet ohne eine Hausratversicherung abzuschließen?
Warum denn nicht? Eine Versicherung abschliessen für etwas das man noch nicht sicher hat (und auch nicht die dazugehörigen Daten zugesichert, sprich Mietvertrag) wäre auch etwas irrwitzig. Also ist doch normal ohne Versicherungspolice erst mal einen Mietvertrag unterschreiben.
Zudem kannst du eine sogenannte Mieterrechtschutz dazu nehmen. Diese ist in Frankreich immer wichtig.
Warum soll das in Frankreich bitte "immer wichtig" sein? In Frankreich hat der Mieter mindestens so viel Rechte wie in D, im Gegenteil in Frankreich ist eigentlich noch viel mehr und viel klarer geregelt, so das es eigentlich eher selten zu richtigen Problemen kommen sollte und man das meiste auch ohne Anwalt ziemlich eindeutig ist. Bin Vermieter in Frankreich und in Deutschland - und kann nur sagen in Deutschland gibts jede Menge mehr Probleme - in F hab ich jedenfalls noch keinen Anwalt gebraucht. Bsp: Eine der Hauptstreitpunkte in D: Nebenkostenabrechnung in F ne ziemlich klare Sache: man kann einfach kaum was als Charge laufen lassen.
Also wenn ein Vermieter sich darauf einläßt dich ohne Versicherung dort wohnen zu lassen, dann stimmt da was nicht!!!
Sorry, aber das ist einfach nur Quark. Ich habe bisher jeden Vertrag abgeschlossen, ohne dass die entsprechende Assurance vorliegt. Wie gesagt, die Assurance holt man sich ja normalerweise erst, wenn man den Mietvertrag in der Tasche hat. Ob ich dann als Vermieter den Nachweis verlange oder nicht, ist meine persönliche Sache und hat sicher nix mit "stimmt was nicht zu tun" - wenn ich mir das nicht vorlegen lasse und nachher ist was, kann ich dann schauen wie ich das eben vom Mieter bekomme (Voll haftbar ist der allemal, aber ist halt die Frage, ob seine Ersparnisse dann ausreichen oder er in 20 Jahren noch abzahlt).
Und ist auch sonst kein Prob. ohne Vertrag abzuschliessen. Nachweis A.M.kann man jederzeit fordern und wenn das nicht vorgelegt wird - ist einer von 2 Gründen, mit denen man vor Gericht ganz sicher mit einer fristlosen Kündigung durchkommt. Der andere ist, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt.

101
Technik / Re: AVM Fritzbox 7270 mit Orange
« am: 12. August 2010, 09:34:08 »
Warum man das macht - naja weil man kann und man(n!) gerne rumspielt :zwinkern:

Aber im Ernst: Die Fritzbox 7270 ist so etwas wie 'ne eierlegende Wollmilchsau für Kommunikation.
Freebox hat gerade mal einen popeligen Telefonsanschluss, Fritzbox dagegen ist eine komplette Telefonanlage mit diversen Anschlüsse für bis zu 16 Telefone/Faxe (2analag+7isdn+7DECT). Und da DECT eingebaut ist, braucht man keine extra Basisstation für seine schnurlosen, also auch keinen zusätzlichen Kabelsalat und extrastrom. Natürlich kann man dann jederzeit untereinander telefonieren und wenn man neben dem Telefonanschluss auch noch verschiedene VoIP Provider hat dazu auch gleichzeitig nach aussen. Und das alles jederzeit nach Laune umfassend konfgurierbar. Also kaum vergleichbar  mit der Freebox.
Und bei Internet sieht's ähnlich aus, zumal das Ganze unter Linux läuft und es inzwischen ne grosse Schar gibt, die an Erweiterungen basteln. Versuch mal deinen Scanner an die Freebox anzuschliessen, oder Musik vom Internetradio für die mp3 Sammlung aufnehmen zu lassen, während du ausser Haus bist  :rolleyes:
Wichtigster Grund aber ist, dass auf die Fritzbox nur du zugreifen kannst, die Freebox jederzeit von Free ausgelesen und auch umprogrammiert werden kann und du nur das darfst, was Free dich auch lässt. (Oder eben Orange,SFR...)

102
Technik / Re: SIP bei Orange möglich?
« am: 11. August 2010, 10:01:33 »
Hi Hermann,

habe 'ne Weile mit einem WLan-Telefon an der Freebox über Sipgate telefoniert. Da ich aber das WLan abstellen wollte, habe ich mir von Sipgate einen Grandstream-Router gekauft, an den man ein Dect-Telefon anschliessen kann. Die Sache hat aber nicht auf den ersten und zweiten Versuch so funktioniert, wie Sipgate es verspricht. Z.Z. funktioniert also Sipgate nicht mehr bei mir, da ich das WLan-Telefon (Siemens Gigaset sch.. Handling) nicht wieder angeschlossen habe.

Gruss, Dieter
Nur mal ne beiläufige Frage -  wie heißt den das Gigaset WLAN -Telefon? Ich suche ein Wlan Phone - da DECT durch die Scheune im Garten nicht richtig funktioniert und ich nicht extra auch noch einen DECT-Repeater kaufen will. Hab hier eines der IP-Telefone von Gigaset (genauergesagt die baugleiche Discounterversion von Lidl (Targa)), funktioniert einwandfrei, aber das Mobilteil halt nur mit DECT.
Hatte schon die diversen miesen Erfahrungen mit Telefonen anlog,isdn vor allem mit bescheidener Sprachqualität - bei Gigaset dagegen noch nie, weshalb ich gerne die paar Euronen mehr für ein Siemensteil ausgebe, aber ein WLAN Telefon von denen hab ich bisher nicht gefunden. (Auch scheinen die IP-Telefone in den Läden irgendwie weniger statt mehr zu werden).

@ds-sb:
warum denn keine gepatchte Version, vor allem mit was gepatcht? Freetz oder?


103
Steuern / Re: Wohnen in F, Vermieten in D
« am: 09. August 2010, 09:38:55 »
Hallo Sven

Na klang irgendwie so, als ob ihr euer Häuschen vermieten wollt, um damit was Neues zu finanzieren.
Aber da nicht und sich das alles in D abspielt, wird es auch genauso berechnet wie wenn ihr in D wohnen bleibt und das Haus vermietet - Einnahmen aus Vermietung werden da besteuert, wo sie entstehen und es ist egal ob der Besitzer jetzt in Kleinblittersdorf(D) oder 500m weiter in Großbliederstroff(F) wohnt.
Und bei Vermietung ist ziemlich präzise das zu versteuern, was nqch Abzug aller Kosten übrig bleibt (und Kredite sind auch Kosten), also bei euch die 1350€ (wobei es noch etwas weniger sein werden, gibt z.Bsp. auch immer Abschreibung (vielleicht 150€ - können die auf dem Amt euch sagen), ihr könnt auch Fahrtkosten abrechnen, weil jeder Vermieter auch mal nach seinem Haus schauen muß und das Teil der Vermietertätigkeit ist (also sicher nicht jeden Tag ;)) usw. also viel wird fürs versteuern nicht übrigbleiben).

Also faktisch Steuererklärung fürs Haus wie bisher mit Anlage V usw., was vorher Lohn usw. war, kommt halt jetzt auf den AUS Bogen. und wenn bei den Gesamteinnahmen dann z.Bsp. 25% Steuersatz rauskommt, zahlst du den dann nur auf die in D verbleibende Einnahmen und das sind bei Vermietung halt (Bruttoeinnahmen - Ausgaben), eben dann von 1350€ 25% = 347€ EK Steuer.





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Steuern / Re: Wohnen in F, Vermieten in D
« am: 07. August 2010, 09:11:51 »
Moin,

also gegengerechnet kann da eigentlich auch schon wenn beides in D läge nix werden.
- Auch in D kann man Ausgaben (und damit auch Zinsen) für selbstgenutzten Wohnraum ja nicht einfach von den Steuern absetzen. Also um bei deinem Beispiel zu bleiben zahlst du von den 550€(6,5k/jahr) Mieteinnahmen bei 30% grobe (~2000€) Steuern, während du für dein neues Haus eben 550€ Zinsen zahlst - bleiben grob 2000€ Deckungslücke. Also müsste der Kredit schon auf dein Mietobjekt laufen, aber der wäre ja dann natürlich auch, um dort zu renovieren  :zwinkern:

- Ansonsten Deutschland interessiert nicht wirklich was du in F machst und F interessiert nicht was du in D machst. Die wollen beide nur die Höhe deines gesamten Einkommens (also einfach nur die Gesamtsumme deines "Welteinkommens" wissen), um den Steuersatz festzulegen und besteuern dann entsprechend den Anteil, der bei ihnen versteuert wird(werden muss). Und Grundbesitz muss im Land wo er liegt versteuert werden, also die Mietwhg in D, dein Haus in F

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Wohnen / Re: 2. Wohnsitz in Frankreich?
« am: 06. August 2010, 19:52:00 »
Salut sapperlot,

es ging doch auch ums allgemeine sie schrieb doch "Weiß jemand wie es sich mit dem deutschen Elterngeld, den Steuern usw. verhält, wenn mein Zweitwohnsitz in Frankreich wäre? Wenn ich Frankreich als Erstwohnsitz wählen würde, bekäme ich ja garkein Elterngeld, richtig?
Wie läuft das überhaupt mit dem Wohnsitz in Frankreich?"

Da steht doch auch alles anderte drin was ich beantwortet habe, zum Elterngeld hab ich doch gar nichts gepostet?

Gruss

Sven
Eben! es ging um 2.Wohnsitz in Frankreich, warum sprichst du dann von 2.Wohnsitz D  :zwinkern: :zwinkern: Und Elterngeld und 1.Wohnsitz in D spricht eigentlich dafür, dass jemand gar kein Grenzgänger ist, also wo soll er einen Status verlieren den er gar nicht hat?. :zwinkern: Aber nix für ungut, wünsche euch einfach mal viel Glück bei der Wohnungssuche in Saargemünd und Fliegenpilz mal einen fetten :doppeld: 2.Wohnsitz ist absolut kein Hexenwerk.
Und Beitrag Dieter find ich interessant. Jeden Tag was neues zu lernen. Und eigentlich darf das ja dann nicht mal an der Staatsangehörigkeit - darf schliesslich kein EU-Bürger benachteiligt werden darf, müsste also doch eigentlich auch jeder Franzose das bekommen können, der dort arbeitet. hmmmm!

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