Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - kembser

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256
Hallo,

es gibt Neuigkeiten: Die Anwendung des entsprechenden Dekrets wurde vorläufig bis zum 1.4. bzw. 1.7.10 aufgeschoben. Die Luxemburger Grenzgänger scheinen mit ihren Protesten zumindest kurzfrisitg Erfolg gehabt zu haben:

http://www.lessentiel.lu/news/luxembourg/story/20031139
http://www.caf.fr/web/Web571.nsf/VueLien/ACTUAADIFRONTRALIERS?opendocument

Unsere CAF Haut-Rhin dagegen, wo ja viele Grenzgänger in der Schweiz und Deutschland arbeiten, hat noch nicht einmal irgendeine Art von Info auf ihren Internetseiten!

Grüße.
der Kembser

257
Technik / Re: Adapter Telefon und Elektrogeräte
« am: 03. Februar 2010, 21:31:26 »
Hallo,

wenn ich richtig gesehen habe, ziehst du / ihr ja demnächst erst auch dem hohen Norden nach Frankreich. Daher folgendes:

zu 1: Praktisch alle deutschen Elektrogeräte haben heutzutage Stecker, die auch in französische Steckdosen passen. Man erkennt das daran, dass es ein "Loch" gibt, wo der Stift für die Erde reinpasst. Eine französische Steckdose sieht so aus:

http://www.legrand.fr/particuliers/les-prises-de-courant_2275.html

Ansonsten empfiehlt es sich, in einem deutschen Baumarkt ein paar Mehrfachsteckdosen zu kaufen und darauf zu achten, dass deren Stecker auch das Loch hat (in der Regel der Fall). Dann kann man ja da auch mehrere deutsche Stecker einstecken, wenn die nicht Frankreich-tauglich sein sollten.

Deutsche Baumärkte gibt's auch in der Nähe - von Leymen aus z. B. Hornbach in Binzen bei Weil am Rhein oder Bauhaus in Lörrach.

zu 2: Es gibt solche Adapter, z. B. hier:
http://www.conrad.de/ce/ProductDetail.html?perform_special_action=Produktdetail&hk=WW2&productcode=923261&p_page_to_display=fromoutside&zanpid=1336067317028873216&insert=U1

zu 3:
Wenn du in F einen Internet-Anschluss willst, bekommst du in der Regel vom Betreiber ein Modem geliehen. Deutsche Kabel passen da nicht, und es würde auch nicht viel bringen, da deutsche Modems in F nicht funktionieren. F benutzt eine andere DSL-Norm als D.

Grüße,
der Kembser

258
ASSMAT steht jetzt hier nicht mehr explizit drin.

Doch, da steht's doch:

Les frais de garde de mes enfants sont-ils déductibles ?

Si vous avez fait garder vos enfants en dehors de votre domicile (crèche, garderie, assistante maternelle…) et s’ils avaient moins de 6 ans au 1er janvier 2008, vous pouvez prétendre à un crédit d’impôt correspondant à 50% des dépenses payées pour la garde ( hors frais de nourriture et d’entretien, déduction faite de certaines aides telle que la prestation d’accueil du jeune enfant (PAJE)).
Les dépenses prises en compte sont plafonnées à 2 300 € par enfant gardé.

Grüße,
der Kembser

259
Hallo diego,

du hast natürlich Recht. Das französische Kindergeld wird schon auch mitberücksichtigt. Da das in Frankreich aber einkommensabhängig ist und wir deswegen kein französisches Kindergeld bekommen, habe ich es in meiner Rechnung weggelassen.

Die CAF wird rechnen:
(PAJE-Zuschuss + Sozialleistungen + evtl. fr. Kindergeld) - deutsches Kindergeld = Auszahlung

Bereits zu viel gezahlte Leistungen muss man dann zurückzahlen.

Übrigens: Während "unsere" Caf du Haut-Rhin auf ihren Internetseiten bisher noch nicht mal auf die Umstellung hinweist, hat die CAF de la Moselle mittlerweile ein PDF-Dokument ins Netz gestellt, bei dem verschiedene Beispiele durchgerechnet werden:

http://www.caf.fr/web/Web571.nsf/090ba6646193ccc8c125684f005898f3/513bd0dbe2eb5acbc12576b1005178a4/$FILE/FAQ.pdf

Grüße,
der Kembser

260
Hallo,

sapperlot hat Recht: In D gilt - in der Regel: Einmal privat, immer privat. Nur wenn man in D wieder versicherungspflichtig wird, kann man zurück in die GKV. Das ist bei euch ja nicht der Fall.

Einzige Alternative wäre evtl. der Wechsel in eine schweizerische GKV. Bin mir aber nicht sicher ob das geht, denn bei Arbeitsaufnahme in der Schweiz muss man sich dort ja von der Versicherungspflicht befreien lassen, um sich in D privat versichern zu können. Das müsstest du allerdings wahrscheninlich direkt in der CH abklären. Hier wird es mit Antworten wahrscheinlich schwierig, denn es handelt sich ja um ein deutsch-französisches Grenzgängerforum.

Viele Grüße,
der Kembser

261
Hallo diego,

hier: http://www.lesfrontaliers.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=48038&page=1

gibt es eine französische Forumsdiskussion von Grenzgängern nach Luxemburg. Aus den Informationen, die die Mitglieder dort erhalten haben, geht hervor, dass die Sozialausgaben für die assistante maternelle zu den französischen PAJE-Leistungen zählen. Die CAF wird also so rechnen:

Beispiel: Ein Kind unter 3 Jahre
französische Leistungen: 167 Euro PAJE + angenommen 400 Euro Sozialleistungen für Nounou = 567 Euro
deutsche Leistungen: 184 Euro Kindergeld

Leistung der CAF: 567 Euro - 184 Euro = 383 Euro allocation différentielle

Sollte die CAF die 167 Euro PAJE zukünftig nicht mehr überweisen, so müsste man - da sie die Sozialleistungen ja im Voraus weiter zahlt - jeden Monat 17 Euro zurückerstatten.

Im Prinzip verliert man monatlich einen Betrag in Höhe des deutschen Kindergeldes.  :mad:

Grüße,
der Kembser

262
Hallo,

was rarad003 sagt stimmt. In Frankreich kann die Ehefrau, wenn Sie möchte, den Namen des Ehemannes verwenden. Sie muss aber nicht. Offiziell behält sie immer ihren Mädchennamen. Zumindest in den französischen Registern.

Als wir geheiratet haben, haben wir in Deutschland gewohnt (meine Frau ist Französin). Auf dem deutschen Standesamt wurden wir gefragt, nach welchem Namensrecht wir heiraten wollen. Wir haben angegeben, dass ich nach deutschem Namensrecht und meine Frau nach französischem Namensrecht heiraten wollen. Damit hat sie in Frankreich nach wie vor ihren Mädchennamen und nur auf dem Perso steht "épouse: ...".

Das bedeutete aber auch automatisch, dass meine Frau in Deutschland ihren Mädchennamen behalten hat (was sie auch so wollte).

Viele Grüße,
der Kembser

263
Hallo zusammen,

gestern haben wir einen Brief von der CAF bekommen. Bisher erhielten wir unser Kindergeld aus D und zusätzlich von der fr CAF den "complément de libre choix de mode de garde", d. h. einen Zuschuss von ca. 167 Euro pro Monat für die Kosten für die Tagesmutter. Außerdem übernimmt die CAF bis zum dritten Lebensjahr des Kindes die Sozialversicherungsbeiträge für die Tagesmutter.

Nach einer neuen Regelung ab 1.1.10 werden alle diese französischen Leistungen (dazu zählt auch das einkommensabhängige fr Kindergeld "Allocation de base", wenn man es erhält) mit dem deutschen Kindergeld verrechnet!

Das bedeutet, alle drei Monate macht die CAF eine Berechnung, wie viel einem nach fr Recht zusteht (Complément de libre choix de mode de garde + Sozialversicherung Nounou + evtl. Allocation de base). Anschließend wird das deutsche Kindergeld abgezogen. Ist das Ergebnis negativ, bekommt man gar nichts. Ansonsten bekommt man nur noch die Differenz. Evtl. zu viel gezahlte Beträge muss man der CAF dann zurückerstatten.

Die Grenzgänger nach Luxemburg, die es auf Grund des noch höhreren luxemburgischen Kindergelds noch stärker trifft, machen schon mobil:

http://www.tout-luxembourg.com/suppression-aides-enfants-travailleurs-frontaliers.php

http://hettange.grande.free.fr/index.php/2010/01/16/allocations-les-frontaliers-discrimines

Grüße,
der Kembser

264
Behörden / Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« am: 24. Januar 2010, 10:55:18 »
Hallo,

eine kleine Korrektur:

Bei Ehe mit einem Franzosen ist die Wartezeit 4 Jahre bzw. 5 Jahre, wenn man seit der Eheschließung nicht mindestens 3 Jahre ununterbrochen in Frankreich gelebt hat.

Auf die Einbürgerung bei Ehe hat man einen Anspruch, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt (d.h. die 4 bzw. 5 Jahre, keine Verurteilung in D oder F, Kenntnis der Sprache). Ich kann von meinem Antrag berichten: Nachdem man alle Papiere zusammen hat, bekommt man einen Termin beim Tribunal d'Instance (seit 1.1.10 bei der Préfecture). Dort muss man unterschreiben, dass die Ehe nach wie vor besteht. Ein paar Wochen später standen zwei Gendarmen vor der Tür wegen der "Enquête de moralité". Da wurden noch mal ein paar Fragen bezüglich persönlicher Daten gestellt (obwohl das alles schon in den abgegebenen Papieren stand). Die einzige zusätzliche Frage war: "Wie viel verdienen Sie?" (So weit zur "moralité"...  :rolleyes:) Bei Nicht-EU-Ausländern, die sich einbürgern lassen wollen, habe ich aber auch schon von Fällen gehört, wo die Polizei 10 mal oder so vorbeikam und haarklein überprüfte, ob es sich nicht um eine Scheinehe handelt. Wie gesagt, bei mir war das eine Sache von 10 Minuten. Noch ein paar Wochen später bekam ich dann einen Termin bei der Ausländerbehörde der Sous-Préfecture. Da wurden mir ein paar Fragen gestellt um festzustellen, ob ich der französischen Sprache mächtig bin und wie weit ich in F integriert bin ("Was war das letzte Buch, das Sie auf Französisch gelesen haben?" oder "Sind Sie Mitglied in Vereinen?" usw.) Ein Jahr später kam dann das Schreiben, dass meiner Einbürgerung zugestimmt wurde und ich konnte meine Einbürgerungsurkunde beim Tribunal abholen.

Die Einbürgerung ohne Ehe mit einem Franzosen ist frühestens nach 5 Jahren möglich. Da handelt es sich dann allerdings wirklich um ein "kann". Der Antrag kann also auch abgelehnt werden.

Grüße,
der Kembser

265
Versicherungen / Re: Welche Bank - quelle Banque ?
« am: 23. Januar 2010, 11:16:03 »
Hallo,

auch wir haben Konten bei der deutschen Postbank, der französischen Banque Postale und der schweizerischen Postfinance (meine Frau arbeitet in der Schweiz und ich in Deutschland). Nicht dass wir absolute Postfans wären, aber in D haben wir die Postbank gewählt, weil's keine Kontoführungsgebühren kostet. In F, weil man uns dort den günstigsten Hauskredit angeboten hat. Und in der CH, weil dort die Überweisungen nach D und F am günstigsten waren (mittlerweile kostenlos wegen der Mitgliedschaft der Schweiz am europäischen Bankensystem mit IBAN/BIC usw).

Bisher kann ich mich nicht beschweren. Wir wohnen auf dem Dorf, die Post ist gleich um die Ecke. Mit der französischen Carte Bleue der Banque Postale kann ich in ganz Euroland kostenlos Geld abheben. Manchmal etwas paradox: Wenn ich in D bin und es ist nur eine Sparkasse in der Nähe, hebe ich mit der französischen Karte Geld ab, weil's mit der deutschen ec-Karte der Postbank Gebühren kosten würde. Die Banque Postale ist zwar etwas chaotisch organisiert, aber bisher lief alles ordentlich.

Aber auch das ist nur eine persönliche Meinung...

Grüße,
der Kembser

266
Behörden / Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« am: 23. Januar 2010, 11:08:13 »
Hallo,

die doppelte Staatsbürgerschaft hält für beide Länder ein Leben lang. Für Frankreich war eine doppelte Staatsbürgerschaft sowieso noch nie ein Problem. Nur die Deutschen haben das lange Zeit nicht akzeptiert.

Wir sind in der gleichen Situation: Meine Frau ist Französin, unser Sohn ist allerdings in Deutschland zur Welt gekommen. Trotzdem hat er natürlich beide Staatsbürgerschaften, auf Grund der beiden Staatsangehörigkeiten der Eltern. Diese behält er für immer, falls er nicht eines Tages freiwillig auf eine verzichtet. Und er würde auch seine deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn er sich in der französischen Armee verpflichtet. (was ich nicht hoffe...)

Übrigens bin ich seit kurzem auch Franzose. Mittlerweile ja kein Problem mehr für Deutschland, wenn man eine andere EU-Staatsangehörigkeit annimmt. In diesem Fall bleibt man auch Deutscher. Auch ich bin also mittlerweile ein Doppelstaatler.  :D

Viele Grüße,
der Kembser

267
Technik / Re: Französische Prepaid Telefonkarte
« am: 21. Januar 2010, 15:25:19 »
Hallo,

wie ich auch schon mal irgendwo hier im Forum geschrieben habe, kenne ich noch die folgenden zwei Anbieter:

www.simyo.fr > Reine Prepaid-Karte mit günstigeren Tarifen als Orange etc., Guthaben 3 Monate gültig

www.leclercmobile.fr > Verschiedene Tarifmodelle, ebenfalls günstiger als Orange & co., Prepaid - allerdings mit einer "Grundgebühr" ab 1,50 EUR pro Monat - je nach Tarif, Guthaben 1 Jahr (!) gültig.

Grüße,
der Kembser

268
Technik / Re: Callcenter-Anrufe stoppen?
« am: 13. Januar 2010, 21:17:35 »
Hallo,

bei France Télécom gibt's auch den Service "Stop Secret" (kostet aber was). Da wird jeder Anrufer ohne Kennung auf eine Art Anrufbeantworter umgeleitet. Dort wird ihm mitgeteilt, dass der Angerufene keine anonymen Anrufe wünscht. Er kann dann seinen Namen aufsprechen. Tut er's, dann klingelt's bei dir, du hörst den Namen und kannst entscheiden, ob du den Anruf entgegennehmen willst oder nicht.

Wenn man keinen France Télécom Anschluss hat, muss man halt beim entsprechenden Anbieter sehen. Ich bin bei SFR. Da gibt's auch so eine ähnliche Funktion, aber leider ohne Namen aufsprechen. Der Anrufer landet dann halt einfach bei einer Ansage, dass anonyme Anrufe nicht gewünscht werden. Fertig.

Beide Varianten sind aber leider wenig praktikabel, wenn man gegelgentlich Anrufe aus D bekommt, bei denen die Nummer nicht angezeigt wird. Vor allem dann, wenn der Anrufer kein Französisch kann und nicht versteht, was ihm da erzählt wird.

Abgesehen davon habe ich jetzt schon öfter beobachtet, dass es schon Call-Center-Anrufe gibt, bei denen irgendeine Nummer (nicht mal zehnstellig, z. B. 045678 oder so) angezeigt wird.

Wir sind auf der "Liste Orange" und das hilft eigentlich ganz gut. Wir erhalten so gut wie nie Werbeanrufe. Nur für die "Vorbesitzer" unserer Nummer (wir haben sie schon zweieinhalb Jahre!!!) kommen immer noch Werbeanrufe  :mad:

Viele Grüße,
der Kembser

269
Versicherungen / Re: Krankenversicherung
« am: 18. Dezember 2009, 15:03:19 »
Hallo saarhex74,

soweit ich weiß, ist das prinzipiell nicht mehr so einfach. In die Couverture Maladie Universelle kommt man nämlich als Nicht-Arbeitender Nicht-Franzose gar nicht mehr. Siehe hier die Infos von der französischen Botschaft: http://www.paris.diplo.de/Vertretung/paris/de/04/Konsular__Dienst__Paris/Renten/download__CMU,property=Daten.pdf

Was nicht heißt, dass man es nicht probieren kann. Wie es genau mit dem RSA aussieht weiß ich nicht.

Falls alle Stricke reißen, kann ich dir aber noch einen anderen Tipp geben: Es gibt auch in Frankreich private Krankenvollversicherungen, und zwar eigentlich für Grenzgänger in die Schweiz. Zum Beispiel diese hier: http://www.assurance-sante-frontaliers.com/index.php?option=com_content&view=article&id=3&Itemid=27

Ich könnte mir aber vorstellen, dass die einen auch nehmen, wenn man nicht in der Schweiz arbeitet, das macht für die Versicherung ja eigentlich keinen Unterschied. Man kann bis zum 40. Lebensjahr Mitglied werden, es gibt keine Gesundheitsprüfung und die Tarife halte ich für ziemlich fair: http://www.assurance-sante-frontaliers.com/tarifs2009.pdf

Einzige Bedingung: Man muss Mitglied beim französisch-schweizerischen Grenzgängerverein CDTF werden (33 € pro Jahr).

Viele Grüße,
der Kembser

270
Technik / Re: TNT SAT HD
« am: 16. November 2009, 16:25:10 »
Hallo,

also zu 2. kann ich nix sagen, aber zu 1.: ACHTUNG!
Mit den TNTSAT-Receivern kann man außer TNT nur die Transponder empfangen, die die Service-ID 1 besitzen. Das sind normalerweise alle unverschlüsselten. Aber - warum auch immer - es gibt zwei Transponder auf Astra, die eine andere Service-ID haben, trotzdem kommen dort deutsche Sender. Wenn ich mich recht erinnere (mittlerweile empfange ich TNT terrestrisch und deutsche mit einem Technisat), handelt es sich um die drei digitalen ARD-Programme (extra, plus, festival) sowie die Privatsender Tele5, Das Vierte und DSF. Diese sind also mit TNTSAT-Receivern nicht zu empfangen!!!

Vielleicht sollte man sich mal mit den Programmbetreibern in Verbindung setzen und auf das Problem aufmerksam machen. Ich weiß ja nicht, ob ein besonderer Sinn hinter dieser Service-ID steckt.  ???

Grüße,
der Kembser

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